Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / D. Die Gebühr für ein Gutachten

Rz. 96 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Im Gegensatz zu einem Rat, der normalerweise mündlich erteilt wird, ist ein Gutachten eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des RA über die Sach- und Rechtslage eines bestimmten Sachverhalts. Ein Rat wird nicht oder nur kurz begründet, ein Gutachten beinhaltet alle rechtlichen Gesichtspunkte. D...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / IV. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Gegen den Feststellungsbeschluss sind die Beschwerde nach § 256 FamFG, die Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG und auch der Antrag auf Abänderung des Feststellungsbeschlusses nach § 240 FamFG zulässig.[73] Nach OLG Frankfurt[74] soll für die Beschwerde gegen einen Beschluss im VV keine Begründungspflicht gem. § 117 Abs. 1 FamFG bestehen. 1. Beschwerde Bei dem Festse...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Rechtsbehelfe des Verbrauchers bei Mängeln

Rz. 71 Die §§ 327l–n BGB regeln die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit.[356] Ist das digitale Produkt mangelhaft (Produkt- oder Rechtsmangel), kann der Verbraucher nach der Hierarchie- bzw. Stufenleiter des § 327i BGB (Rechte des Verbrauchers bei Mängeln) in Umsetzung von Art. 14 Abs. 1 Digitale-Inhalte-RL, wonach bei Vertragswidrigkeit der Verbraucher unter den in Art. 14 Digi...mehr

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R / Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 3950]

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D / Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 1980]

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U / Untersuchungshaft, Rechtsmittel/Anträge [Rdn 4518]

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B / Beschlagnahme, Rechtsmittel [Rdn 1040]

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A / Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 464]

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V / Verdeckter Ermittler, Rechtsmittel [Rdn 4631]

Rdn 4632 Literaturhinweise: Börner, Grenzfragen der Akteneinsicht nach Zwangsmaßnahmen, NStZ 2010, 417 Singelnstein, Rechtsschutz gegen heimliche Ermittlungsmaßnahmen nach Einführung des § 101 VII 2–4 StPO, NStZ 2009, 481 s. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 3951, und bei → Verdeckter Ermittler, Allgemeines, Teil V Rdn 4582. Rdn 4633 1. Für die Re...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Rechtsmittel [Rdn 828]

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R / Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2582]

Rdn 2583 Literaturhinweise: Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 Cierniak, Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Revision, NZV 1999, 324 Eschelbach/Gieg, Begründungsanforderungen an die Urteilsverfassungsbeschwerde in Strafsachen, NStZ 2000, 565 Fromm, Unbegrenzte Kostentrag...mehr

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R / Rechtsmittel, unbestimmtes [Rdn 2607]

Rdn 2608 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 640, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2582, und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2661. Rdn 2609 1.a) Nach § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, auch mit der Revision angefochten werden. Da die Entscheidung über das "richtige" Rechtsmittel i.d.R. erst...mehr

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T / Telefonüberwachung, Rechtsmittel [Rdn 4358]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Rechtsmittel [Rdn 4836]

Rdn 4837 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 4808. Rdn 4838 Im Zusammenhang mit dem Verteidigerausschluss stehen folgende Rechtsmittel zur Verfügung: Im Vorlegungsverfahren:mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / II. Rechtsmittel sofortige Beschwerde

Das LG geht davon aus, dass die sofortige Beschwerde statthaft ist. Das entnimmt es § 304 Abs. 1 StPO. Danach seien auch Verfügungen des Vorsitzenden mit der (sofortigen) Beschwerde angreifbar. Da mit der angefochtenen Verfügung aber gleichsam die Beendigung einer Pflichtverteidigerbestellung ausgesprochen werde, sei allerdings in entsprechender Anwendung des § 143 Abs. 3 St...mehr

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A / Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 617]

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4038]

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D / Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 1635]

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5374]

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Benachrichtigung/Rechtsmittel [Rdn 3102]

Rdn 3103 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051. Rdn 3104 1. Für die Frage der Benachrichtigung von einer der Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Akustische Wohnraumüberwachung, Teil M Rdn 3063, → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum, Teil...mehr

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G / Gegenvorstellung [Rdn 2463]

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A / Anhörungsrüge [Rdn 390]

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H / Haftbeschwerde [Rdn 2533]

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N / Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3143]

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P / Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3593]

Rdn 3594 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3595 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128) zum 13.12.2019 nicht mehr mit der "einfac...mehr

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A / Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 162]

Rdn 163 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 164 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 165 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

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R / Revision, Allgemeines [Rdn 2661]

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 2. Rechtspflegererinnerung nach § 11 RpflG

Weist der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Feststellungsbeschlusses vollständig ab, ist die Zurückweisung nach § 250 Abs. 2 FamFG nicht (mit der Beschwerde) anfechtbar. In Betracht kommt vielmehr der Rechtsbehelf der befristeten Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG. Denn es kann gegen den Festsetzungsbeschluss nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Vors...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / Einstellung des Verfahrens, Rechtsmittel-Tabelle [Rdn 2220]

Rdn 2221 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens, Allgemeines, Teil E Rdn 2042. Rdn 2222 In der Praxis ist die Frage, ob und ggf. wie der Beschuldigte, die StA aber auch der Nebenkläger eine Einstellungs-/Nichteinstellungsentscheidung anfechten kann, von Bedeutung. Die nachfolgende tabellarische Aufstellung soll dem schnellen Überblick dienen. Wegen d...mehr

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B / Beschlagnahme, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1021]

Rdn 1022 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, und den übrigen Stichworten, sowie bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742. Rdn 1023 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Beschlagnahme – ebenso wie bei der Durchsuchung – im Wesentlichen auf die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigk...mehr

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AGS 01/2022, Anfall der vol... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Köln beruht auf einer Verkennung der Gebührensystematik und ist folgerichtig falsch. Das LAG Köln war sich seiner Sache so sicher, dass es für seine Auffassung noch nicht einmal Rspr.- oder Lit.-Nachweise bemüht hat. Solche zu finden, wäre sicherlich auch schwergefallen. 1. Anfall der Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht dem Rechtsanwalt,...mehr

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zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

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A / Antrag auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 605]

Rdn 606 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 212 Hillenbrand, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren – Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, StRR 9/2020, 4 s.a. die Hinw. bei → Akt...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 3. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Folgende allgemeine Tätigkeiten werden von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst, wobei bei der Anwendung des Katalogs der jeweilige Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen ist.[21] Erfasst werden:mehr

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P / Postbeschlagnahme [Rdn 3869]

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

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P / Pflichtverteidiger, Stellung [Rdn 3616]

Rdn 3617 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Barton, Verteidigerfehler und deren Korrektur, StraFo 2015, 315 Böhm, Die Beendigung der Pflichtverteidigerbestellung nach de...mehr

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3826]

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5026]

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B / Beschwerde [Rdn 907]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 193]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 194 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Vertragsbeendigungsgründe

Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – enumerativ und abschließend ge...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Ausschluss einer Vertragsbeendigung

Rz. 78 Eine Beendigung des Vertrags gemäß § 327m Abs. 1 BGB ist nach § 327m Abs. 2 Satz 1 BGB (in Umsetzung von Art. 14 Abs. 6 Satz 1 Digitale-Inhalte-RL) ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist[400] (in Übereinstimmung mit § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Mangels). Eine Ausnahme von der Ausnahme (Rückausna...mehr

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B / Berufung, Allgemeines [Rdn 640]

Rdn 641 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Berufungsv...mehr

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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A / Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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