Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1 Grundlagen

Rz. 21 Durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 S. 1 AO hat die Finanzbehörde über Streitigkeiten zu entscheiden, die die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. d. § 218 Abs. 1 AO betreffen.[1] Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Betroffene folglich einen Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids.[2] Es handelt sich hi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 113 Auswahl der Behörde

Rz. 1 Im Allgemeinen steht es der Finanzbehörde frei, von mehreren für die Amtshilfeleistung in Betracht kommenden Behörden eine auszusuchen. Sie hat allerdings § 112 Abs. 3 Nr. 1 AO zu beachten. Diese Vorschrift enthält den Gedanken, dass die Behörde um die Amtshilfe zu bitten ist, die sie am einfachsten und mit dem geringsten Aufwand leisten kann. Rz. 2 Als zusätzliche Leit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§ 21a PublG)

Rn. 160 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 21a PublG dient der Umsetzung bzw. Durchsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder des AR bzw. Prüfungsausschusses. Die Vorschrift stellt zunächst bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Mitglieder eines AR oder Prüfungsausschusses nach § 324 sicher, dass die APAS Kenntnis von der abschließenden Entscheidung einschließlich des g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Allgemeine Grundlagen des Strafrechts

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In Abhängigkeit von der Bedeutung des entsprechenden Rechtsguts sowie des daraus resultierenden Schweregrads der Tat werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen differenziert. Maßgeblich ist die angedrohte Mindeststrafe. Bei Verbrechen handelt es sich um Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung hat der Steuerberater als Nachlassverwalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsbehelfe

a) Allgemeines Rn. 76 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gegen den Nachforderungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 1 AO) und auch gegen den Haftungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 4 AO) ist der Einspruch gegeben. Als einstweiliger Rechtsschutz ist die Aussetzung der Vollziehung gegeben. b) Spezielles ba) Arbeitnehmer Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten H...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Steuer- und Feststellungsbescheide sowie Rechtsbehelfe im Vertretungsfall des § 32 ErbStG

2.1 Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (§ 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) Rz. 6 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom EL ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des EL auszuführen hat (s. §§ 2197 bis 2228 BGB und s. § 31 Rn. 19). Informationen über dessen Einsetzung erfolgen durch das Nachlassgericht. Rz. 7 Ein Nachlassverwalter ist ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einspruch

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Wird von einem Verband/Verein gegen den durch die Finanzbehörde bekannt gegebenen Verwaltungsakt der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs eingelegt, ist die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt (Steuerbescheid) erlassen hat, verpflichtet, diesen in vollem Umfang zu überprüfen. Sie entscheidet über den eingelegten Rechtsbehelf durch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder teilweise erfolglos verlaufen, kann im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Klage gegen den Verwaltungsakt eingereicht werden (§§ 40ff. FGO). Gegen eine ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts steht dem Verband/Verein wie auch der Finanzbehörde das Rechtsmittel der Revision zu, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Arbeitnehmer

Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten Haftungs- bzw Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen, soweit er persönlich für die nachgeforderte LSt in Anspruch genommen werden kann (s BFH BStBl III 1951, 73; 1959, 351; BStBl II 1973, 780; 1985, 170; 2020, 241; FG Mchn EFG 1997, 783; FG Münster EFG 2016, 1852 mit Anmerkung Wackerbeck;...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / IV. Keine Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen Vorverfahren

Objektive Voraussetzung für das Entstehen der Erledigungsgebühr ist, dass ein ungünstiger Verwaltungsakt ergangen oder ein von dem Rechtsuchenden beantragter Verwaltungsakt ganz oder teilweise abgelehnt worden ist. Es muss sich durch die Verwaltungsbehörde ein für den Rechtsuchenden abschließend ungünstiger Standpunkt ergeben haben. Der Rechtsuchende muss die getroffene Ents...mehr

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zfs 06/2022, Umfang der erw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten für das Akteneinsichtsrecht und mögliche Rechtsbehelfe des Betroffenen, auch wenn das LG in seiner Beschwerdeentscheidung mglw. zu abweichender Einschätzung gekommen ist. Zunächst ist die Problematik der zulässigen Beschwerde in den Blick zu nehmen. Das LG Hagen hatte leider in der Vergangenheit eine Beschwer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Form

Tz. 9 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Rechtsbehelf des Einspruchs ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 357 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Es genügt, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat. Die Schriftform für einen Rechtsbehelf des Einspruchs ist auch bei einer Einlegung durch Telefax gewahrt. Der Einspruc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Frist

Tz. 10 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (s. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, Anhang 1b). Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Verwaltungsakt (Bescheid) dem Verband/Verein bekannt gegeben worden ist (s. § 122 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Handelt es sich um eine Steueranmeldung (Umsatzste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erstattungsanspruch

Rn. 79 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Hat der Rechtsbehelf des ArbG gegen den Haftungsbescheid bzw Nachforderungsbescheid Erfolg, steht ihm der Erstattungsanspruch aus § 218 Abs 1 AO zu; sein Erstattungsanspruch geht dem Erstattungsanspruch des ArbN aus § 37 Abs 2 AO vor, BFH BStBl III 1963, 226. Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Spezielles

ba) Arbeitnehmer Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten Haftungs- bzw Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen, soweit er persönlich für die nachgeforderte LSt in Anspruch genommen werden kann (s BFH BStBl III 1951, 73; 1959, 351; BStBl II 1973, 780; 1985, 170; 2020, 241; FG Mchn EFG 1997, 783; FG Münster EFG 2016, 1852 mit Anmer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen Fällen erlässt die FinBeh gemäß ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Verbände/Vereine können gegen die von den Finanzbehörden erlassenen Verwaltungsakte (s. § 118 AO, Anhang 1b) – auch Steuerverwaltungsakte – (Steuerbescheide) Rechtsbehelfe einlegen. Es wird folgende Unterscheidung getroffen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der außergerichtliche Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte, die eine Finanzbehörde erlassen hat, ist der Einspruch (s. § 347 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Klage

Tz. 16 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Gegen eine ablehnende Entscheidung der Finanzbehörde kann der Verband/Verein als weiteren Rechtsbehelf Klage erheben. Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Klage ist bei dem gem. § 38 FGO örtlich zuständigen Finanzgericht einzureichen. Sie kann auch bei der Finanzbehörde eingereicht werden. Die Behörde hat die Klageschrift in einem solchen Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Arbeitgeber

Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid bzw Nachforderungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen. Nach der Rspr des BFH werden die Einwendungen des ArbG auf solche beschränkt, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen (BFH BStBl III 1953, 121; 1956, 340; s auch FG Sa EFG 2020, 908 zum Anspru...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines (§ 198 Abs. 1 Satz 2) BewG

Rz. 5 Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten nach § 198 Abs. 1 Satz 2 BewG grds. die aufgrund des § 199 Abs. 1 des BauGB erlassenen Vorschriften. Dies sind die Wertermittlungsverordnung und die hierzu ergänzenden Regelungen in den Wertermittlungsrichtlinien 2006 (§ 198 Satz 2 BewG); die Wertermittlungsverordnung wurde zum 01.07.2010 durch die Immobilienwerter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Rz. 18 Nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, was verfahrensrechtlich mit dem Steuerbescheid geschieht, wenn er bei angeordneter Testamentsvollstreckung dennoch z. B. an den Erben bekannt gegeben wird oder der Testamentsvollstrecker für einen Vermächtniserwerb den Steuerbescheid erhält. Grds. wird ein Verwaltungsakt erst mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe wirksam (§ 122 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

Rz. 24 Die FinVerw hat die Regelung des § 32 ErbStG sinngemäß auch auf Bescheide über die Feststellung von Grundbesitzwerten ausgedehnt (s. OFD Koblenz vom 25.01.2006, DB 2006, 477; ebenso FG Hamburg vom 30.03.2020, DStRE 2021, 156). Die Finanzämter sollen für die Feststellungserklärungen die Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger (insb. wegen der ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 76 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gegen den Nachforderungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 1 AO) und auch gegen den Haftungsbescheid (§ 348 Abs 1 Nr 4 AO) ist der Einspruch gegeben. Als einstweiliger Rechtsschutz ist die Aussetzung der Vollziehung gegeben.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Bekanntgabe an Nachlasspfleger (§ 32 Abs. 2 Satz 1 ErbStG)

Rz. 14 Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses, insb. durch Bestellung eines Nachlasspflegers (s. § 31 Rn. 29). Der Nachlasspfleger ist dabei gesetzlicher Vertreter des bzw. der unbekannten Erben und hat u. a. die Aufgabe, diese/n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln. Entsprech...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (§ 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)

Rz. 6 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom EL ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des EL auszuführen hat (s. §§ 2197 bis 2228 BGB und s. § 31 Rn. 19). Informationen über dessen Einsetzung erfolgen durch das Nachlassgericht. Rz. 7 Ein Nachlassverwalter ist eine vom Nachlassgericht eingesetzte Person, die den Nachlass anstelle des Erben verwaltet und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Einspruch gegen den Steuerbescheid – Aussetzung der Vollziehung

Rz. 19 Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger dem Erben gegenüber wirksam. Dies bedeutet, dass die Rechtsbehelfsfrist zu laufen beginnt, innerhalb derer ein Einspruch möglich ist (§ 355 AO). Der Nachlasspfleger ist als gesetzli...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / II. Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass dem Verfahrensbevollmächtigten in solchen Beschwerdeverfahren nicht die für Beschw...mehr

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AGS 06/2022, Kosten-/Auslag... / II. Quotelung

Nach Auffassung des OLG ist die (grundsätzliche) Entscheidung des LG, von einem wesentlichen Erfolg des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels der Berufung auszugehen und eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen, nachvollziehbar. Sie sei nicht zu beanstanden, da die amtsgerichtlich erkannte Bewährungsstrafe aufgehoben und stattdessen auf eine Geldstrafe erka...mehr

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AGS 06/2022, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

In einem Insolvenzverfahren wurde durch den Verwalter eine Betriebsfortführung vollzogen. Der Rechtspfleger legte am Verfahrensende für den Wert der Gerichtskosten nach § 58 Abs. 1 GKG, Nrn. 2310 und Nr. 2320 GKG KV für die Gerichtskostenrechnung einen Wert von 2.807.418,00 EUR zugrunde. Dabei erfolgte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Münchens v. 8.8.2012 (11 W ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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zfs 06/2022, Kein schranken... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. Gegen die Betroffene erging am 6.7.2020 durch die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ein Bußgeldbescheid wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, gegen den die Betroffene form- und fristgerecht Einspruch einlegte. Zur Überprüfung der Verlässlichkeit der dem Ordnungswidr...mehr

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AGS 06/2022, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Zur Berücksichtigung des Umfangs des Erfolges eines Rechtsmittels in den Fällen des Teilobsiegens, wenn im Rechtsmittelverfahren auch eine Einziehungsentscheidung entfällt. OLG Dresden, Beschl. v. 14.3.2022 – 1 Ws 67/22mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / V. Verschlechterungsverbot

Das Verschlechterungsverbot stehe der Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und der Herabsetzung des durch das LG festgesetzten Wertes nicht entgegen. Das Verbot der reformatio in peius finde im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.3.2021 – 2 Ws 37/21; OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 327; LAG München, Beschl. v. 23.6.2015 – 3 Ta 170/15...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / I. Sachverhalt

In einer rechtlichen Angelegenheit wurden Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Der Berechtigungsschein wurde dabei unmittelbar dem bereits konsultierten und bekannten Rechtsanwalt übersandt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Dabei wurde neben der Geschäftsgebüh...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / I. Sachverhalt

Gestritten wird im Arrestverfahren um Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren über den Widerspruch gegen eine Arrestanordnung des LG. Zugunsten der Antragstellerin, einer Rechtsanwaltskanzlei, die die Antragsgegner in einer Arzthaftungsstreitsache vor dem LG und dem KG vertreten hat, ist in dem Arrestverfahren der dingliche Arrest in eine Schadensersatzforderung gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / III. Sonderproblem Wechselmodell

Zur rechtlichen Einordnung des Wechselmodells gab es in den letzten 12 Monaten drei erwähnenswerte Entscheidungen. Das OLG Frankfurt[35] hat entschieden, dass bei Streit beider Eltern um den Aufenthalt des Kindes ein Wechselmodell sorgerechtlich auch derart angeordnet werden könne, dass einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zwecke der Herstellung bzw. Fortführ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Wertaufhellende Tatsachen

Tz. 17 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der IFRS-Abschluss ist grundsätzlich unter Beachtung des Stichtagsprinzips zu erstellen. Demnach sind etwa die Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nach den Verhältnissen zum Ende der Berichtsperiode zu erfassen. Ereignisse, die nach der Berichtsperiode bekannt werden, aber bereits vor dem Ende der Berichtsperiode verursacht wurden (wert...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers

Leitsatz Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für ­Tage, an denen der Berufskra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Poolvereinbarungen

Rz. 63 Wenn der Erblasser oder Schenker nicht mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist, eröffnet § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit, dass der übertragene Anteil gleichwohl begünstigungsfähig ist, wenn eine steuerlich relevante Poolvereinbarung vorliegt und die Summe der gepoolten Anteile eine Quote von über 25 Prozent erreicht (R E 13b.6 Abs. 3 S. 1 ErbStR). Rz. 64 S...mehr

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FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern wenden sich gegen familiengerichtliche Auflagen, welche ihnen bezüglich ihres Kindes K erteilt worden sind, insbesondere mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Schulbesuchs des Kindes. [2] 1. Das betroffene Kind K, geb. am … (11 Jahre alt), lebt im Haushalt seiner Eltern zusammen mit seinen Geschwistern A, geb. am … (10 Jahre alt), und B, geb. am … (9 J...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr