Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5 Rechtsbehelfe gegen das Europäische Nachlasszeugnis

8.5.1 Statthafter Rechtsbehelf Gemäß Art. 72 EuErbVO ist gegen die Entscheidung der Ausstellungsbehörde als formeller Rechtsbehelf ausschließlich die Anfechtungsklage statthaft. Gegenstand der Anfechtung ist dabei die Entscheidung der Behörde, ob ein Nachlasszeugnis ausgestellt wird oder nicht. Wird eine Änderung des Inhalts gewünscht, muss dies bei der Ausstellungsbehörde be...mehr

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Zweitwohnungsteuer / 9 Rechtsmittel

Das Rechtsmittel ist der Widerspruch. Soll ein Bescheid angefochten werden, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, ist dieser Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Gemeinde einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich, aber ansonsten formlos mit Unterschrift einzulegen und zu begründen. Zur Fristwahrung reicht es aus, wenn die Begründu...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.3 Zuständiges Gericht

Der Rechtsbehelf ist bei einem Gericht des Mitgliedstaats der Ausstellungsbehörde nach dem Recht dieses Staates einzulegen. Eine Anfechtungsfrist sieht Art. 72 Abs. 1 EuErbVO nicht vor.mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.2 Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Die Regelungen zur Vollstreckung von Entscheidungen finden sich in den Art. 43–58 EuErbVO. Soll eine in einem Mitgliedstaat ergangenen vollstreckbare Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden, ist ein Antrag des Berechtigten in diesem anderen Mitgliedstaat notwendig, Art. 43 EuErbVO. Gemäß Art. 46 Abs. 2 EuErbVO muss der Antragsteller in dem Vollstrecku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.2 Anfechtungsberechtigung

Der zur Anfechtung berechtigte Personenkreis ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 EuErbVO, wonach nur berechtigt ist, wer ein Zeugnis beantragen kann, nämlich Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Entscheidungen der Ausstellungsbehörde über die Berichtigung, die Änderung oder den Widerruf des Zeugnisses sowie über die Aussetzung der Wirkungen des Z...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.5.4 Einstweiliger Rechtschutz

Art. 73 I EuErbVO stellt einen einstweiligen Rechtschutz zur Verfügung, wonach die Wirkungen des Zeugnisses, bis zu dessen Änderung oder zum Widerruf, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, oder während der Anhängigkeit der Anfechtung, Art. 73 Abs. 1a EuErbVO, ausgesetzt werden können.mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Die Wahlanfechtung/Nichtigkeit der Wahl

Die Betriebsratswahl kann bei Fehlern angefochten werden (§ 19 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Regeln der Wahlanfechtung gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtjugend- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Wählerliste

Einsprüche gegen die Wählerliste Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden (§ 4 Abs. 1 WO BetrVG). Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer in die Wählerliste aufgenommen worden sind o...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.2 Rechtsmittel

Sind dem Verwalter die Verfahrenskosten in Altverfahren, die vor dem 1.12.2020 anhängig geworden waren, – wenn auch nur teilweise – auferlegt worden, kann er sich hiergegen mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde wehren. Sollten ihm die Verfahrenskosten erstmals im Berufungsverfahren auferlegt worden sein, steht ihm das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde dann zu, wenn ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 7.2 Entscheidung über Rechtsmittel

Ist dem die übrigen Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertretenden Rechtsanwalt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zugestellt worden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung die einmonatige Frist des § 517 ZPO zur Einlegung der Berufung, soweit der klagende Wohnungseigentümer (teilweise) erfolgreich war. Entsprechendes gilt dann, wenn...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 8 Berufung einlegen

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Zu differenzieren ist zunächst allerdings danach, ob Berufungen Altverfahren betreffen, die vor dem 1.12.2020 beim Amtsgericht anhängig wurden, oder aber Anfechtungsklagen, die seit dem 1.12.2020 rechtshängig wurden. 8.1 Übergangsrecht bei Altverfahren Für Altverfahren, die bis zum 30...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.1 Beitritt – ja oder nein?

Mit der Beiladung zum Rechtsstreit wird dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dem Rechtsstreit entweder aufseiten des klagenden Wohnungseigentümers oder aber aufseiten der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beizutreten. Tritt er keiner der Parteien bei, wird der Rechtsstreit gemäß § 74 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Verwalter fortgesetzt. Für ihn stellt sich also zu...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 9 Revision einlegen

Die Revision findet gemäß §§ 542 Abs. 1 i. V. m. 543 Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile dann statt, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht zugelassen hat. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision immer dann zuzulassen, wenn...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.2 Prozessuale Befugnisse des Streithelfers

Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend: Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung is...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG seit 1.12.2020 gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist da...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Rechtsbehelf bei Versagung der Akteneinsicht

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. BGH v. 15.11.2023 – IV ZB 6/23 EGGVG § 23; FamFG § 13 Beraterhinweis Ob es sich be...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Beschwerdeberechtigung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Notar zur Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen. BGH v. 19.7.2023 – IV ZB 31/22 BGB § 2314; BNotO § 15; FamFG § 59 Beraterhinweis Schuldner des notariellen Nachlassverzeichnisses, das mit dem privaten Nachlassver...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.4 Gesonderte Feststellung nicht ausgeglichener Verluste (S. 3)

Rz. 372 § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass § 10d Abs. 4 EStG im Rahmen des Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Nach § 10d Abs. 4 EStG ist der am Schluss eines Vz verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Durch den Verweis in § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG gelten diese Grundsätze auch für Verluste aus Kapitalvermögen. Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsbehelfe des Eigentümers

I. Vor Ablauf der Jahresfrist Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Abänderungen des Beschlusses; Rechtsbehelfe

Rn 16 Das Insolvenzgericht ist an den Beschluss, soweit es den zwingenden Inhalt nach Abs. 2 betrifft, gebunden. Dies ergibt sich aus § 4 i.V.m. § 318 ZPO. Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die Entscheidung des Gerichts über die Anordnung bzw. die Ablehnung der beantragten Eigenverwaltung nach § 270 Abs. 1 Satz 1. Rn 17 Fehlt im Eröffnungsbeschluss die Benennung d...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzungen der Erstreckung; Rechtsmittel gegen Erstreckungsentscheidung

§ 48 RVG Leitsatz Gegen eine Erstreckungsentscheidung ist das Rechtsmittel der – einfachen – Beschwerde statthaft. Auch der Staatsanwaltschaft steht die Befugnis zu, gegen eine Erstreckungsentscheidung Beschwerde einzulegen. Für die Erstreckung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Zum Entstehen von Grundgebühr und Verfahrensgebühr. LG Siegen, Beschl. v. 19.2.2024 –...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / II. Umfang des Rechtsmittels

Die sofortige Beschwerde ist nach Auffassung des OLG Brandenburg zulässig und ersichtlich auf die Frage der Absetzung der Gebühr Nr. 4142 VV beschränkt. Die Beschwerdebegründung befasse sich allein mit dieser Gebühr. Darin heiße es, der Beschluss des LG werde "insbesondere dahingehend angefochten, soweit die beantragte Gebühr Nr. 4142 VV nicht festgesetzt" worden sei. Schlie...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / IV. Über Terminsgebühr aus den Zinsen muss LG entscheiden

Ob die von der Rechtspflegerin gewählte Vorgehensweise der Zubilligung einer 1,2-Gebühr auf den Zinswert mit den Wertungen des § 4 ZPO vereinbar ist oder ob vielleicht noch überzeugender insgesamt nur eine 0,5-Gebühr auf den Hauptsachewert anzusetzen ist, muss im Verfahren über die Beschwerde der Klägerin nicht entschieden werden, da diese Gebühr nicht Gegenstand des Beschwe...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / II. Statthaftigkeit der Beschwerde

Das LG hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als statthaft angesehen. Zwar sei im RVG kein ausdrücklicher Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelt. Aus diesem Grunde habe auch das OLG Bremen in einer Entscheidung die Frage, ob eine (isolierte) Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erstreckungsentscheidung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG stat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 56 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen keine förmlichen Rechtsbehelfe zur Seite, wenn er sich gegen eine nach seiner Ansicht zu Unrecht erfolgte Einstellung zur Wehr setzen will, etwa weil er meint, dass das Verfahren bereits nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen sei, oder glaubt, dass er in einer Hauptverhandlung seine Unschuld dartun könne (s. bereits Rz. 9). In diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Nach Ablauf der Jahresfrist

1. Nachverfahren Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang...mehr

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zfs 05/2024, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

In einer so kurzen Entscheidung des BGH – die Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes umfasst nur einen Satz im Umfang von nicht einmal 3 Zeilen – sollte eigentlich kein Fehler auftreten. So kann man sich täuschen! Anwendbare Wertvorschrift Leider hat hier der Einzelrichter des VII. ZS des BGH für seine Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 24 [Autor/Stand] Die FinB kann ihr Akteneinsichts- und Besichtigungsrecht durch einen formfreien Antrag geltend machen, der im Ermittlungsverfahren (auch wenn sich die Akten bei der Polizei befinden) und nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens (also im Vollstreckungsverfahren) an die zuständige StA (vgl. Nr. 183 RiStBV: im Vollstreckungsverfahren auch der Rech...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das – als Beschwerde gegen den als "Nichtabhilfe" bezeichneten Beschl. v. 10.11.2023, mit welchem über den (richtigerweise als Erinnerung auszulegenden, § 56 RVG) Rechtsbehelf gegen die Festsetzung entschieden worden ist, auszulegende – Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigten hat Erfolg, weil das Amtsgericht zu Unrecht die Vergütung um die Positionen VV 1000,...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 96 [Autor/Stand] Wegen der von § 401 AO in Bezug genommenen Verweisung des § 444 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 434 Abs. 2 und 3 StPO gelten die Ausführungen zum Rechtsschutz der von der Einziehung Betroffenen entsprechend (s. Rz. 42). Gegen einen Beschluss kann die JP/PV oder die FinB binnen Wochenfrist sofortige Beschwerde einlegen (§ 311 StPO). Die Rechtsmittel der Beruf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entschädigungsansprüche

Rz. 42 [Autor/Stand] Entschädigung für den Verlust des Eigentums kann der frühere Eigentümer im Zivilverfahren geltend machen (§ 74b Abs. 2 StGB; s. § 375 Rz. 81),[2] unabhängig davon, ob er zuvor das Nachverfahren betrieben hat, und auch dann, wenn dieses Verfahren infolge Fristablaufs nicht mehr zulässig ist.[3] Nach der Durchführung des Nachverfahrens ist hinsichtlich der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO)

Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die unmittelb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Rn 39 Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)[52] löste zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren[53] ab. Die Neufassung gilt, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar (Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendbarkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 384a Abs. 2 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG (s. Rz. 4) das OWiG insgesamt auf Verstöße nach Art. 83 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vor Ablauf der Jahresfrist

Rz. 34 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer der Sache vor Ablauf der Jahresfrist bei der FinB, so ist der Eigentumsübergang im formlosen Verfahren gem. § 394 AO ausgeschlossen.[2] Die StA/BuStra wird dabei in erster Linie prüfen, ob bei entsprechendem Verdacht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer oder eine andere Person durchgeführt werden kann. In diesem subjektiven ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Nachverfahren

Rz. 37 [Autor/Stand] Meldet sich der Eigentümer nicht binnen eines Jahres, so geht das Eigentum auf den Staat über (s. Rz. 33). Der Eigentümer wird dadurch aber nicht rechtlos gestellt. Rz. 38 [Autor/Stand] Da sich nach § 394 AO dieselbe Rechtsfolge ergibt wie nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung durch das Gericht, müssen dem von dem Eigentumsübergang Betroffenen zum...mehr

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ZErb 05/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Öffentliche Bekanntmachung

Rz. 30 [Autor/Stand] Die öffentliche Bekanntmachung des drohenden Eigentumsverlustes hat mehrere Funktionen: Ihre Bewirkung und nicht die Beschlagnahme der zurückgelassenen Sachen setzt die Jahresfrist in Lauf, mit deren Ablauf das Eigentum auf den Staat übergeht (§ 394 Satz 3 AO). Sie ist angesichts der in § 394 AO vorausgesetzten Situation, dass Tatbeteiligte und Eigentümer...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / III. Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

Das LG sieht auch die Staatsanwaltschaft als beschwerdebefugt an. In § 296 Abs. 1, Abs. 2 StPO sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerdebefugnis habe, sowohl zum Nachteil eines Beschuldigten als auch zu dessen Gunsten. Der von Rechtsanwalt R zitierten Literaturansicht, wonach anfechtbar nur das Unterlassen bzw. Ablehnen einer Erstreckung, währe...mehr

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zfs 05/2024, E-Scooter und ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die statthafte (§ 335 Abs. 1 StPO) und auch sonst zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sowie begründete, Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch Erfolg. Der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts hält der sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht stand. 1. Die Beschränkung ...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

Gegen eine Erstreckungsentscheidung ist das Rechtsmittel der – einfachen – Beschwerde statthaft. Auch der Staatsanwaltschaft steht die Befugnis zu, gegen eine Erstreckungsentscheidung Beschwerde einzulegen. Für die Erstreckung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Zum Entstehen von Grundgebühr und Verfahrensgebühr. LG Siegen, Beschl. v. 19.2.2024 – 10 Qs 4/24mehr