Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsberatung

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Rechtsprechung

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05 (Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Kanzlei des Steuerberaters ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Fazit: Kooperation mit Rechtsanwalt ist erforderlich

Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für alle Berater das Haftungsrisiko. Kooperation bedeutet Sicherheit für den Mandanten und die Berater. § 59 a Abs. 1 BRAO enthält eine Liste von Berufen – auch Steuerber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.11 Schwerbehinderung

Mit dem Thema "Schwerbehinderung von Mitarbeitern" wird der Steuerberater in der Lohnbuchhaltung (Urlaubstage) und bei der betriebswirtschaftlichen Beratung größerer Unternehmen konfrontiert im Zusammenhang mit der Frage, ob Neueinstellungen sinnvoll sind. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können.[1] N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Patentanwalt

Rn. 174 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Patentanwalt übt Rechtsberatung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes aus und vertritt vor dem Patentamt und -gericht sowie in Rechtsmittelangelegenheiten vor dem BGH. Rechtsstellung und Berufsausübung regelt die PatentanwaltsO v 07.09.1966 (BGBl I 557; vgl Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 151 (Februar 2020)). Auch insoweit sind an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 125 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der selbstständigen Berufstätigkeit in einem Katalogberuf werden nur berufstypische Tätigkeiten zugeordnet, die dem Berufsbild eines der in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten Berufe entsprechen (BFH BStBl III 1961, 210; BStBl II 1986, 213; 1987, 147; 1989, 24; 1989, 797; 1990, 534; 1992, 826; 2002, 202; BFH/NV 1991, 132; 1991, 435). Rn. 126 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; 2000, 616; 2002, 768; 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich – g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Inkassodienstleistungen für Verbraucher – C2B und Legal Tech

Rz. 82 Für Verbraucher wurden in den vergangenen Jahren Entschädigungsansprüche etwa bei Verspätungen von Flugzeugen oder Zügen, aber auch bei Datenschutzverstößen geschaffen. Auch werden Verbraucher mit Gebühren und Entgelten überzogen, die sich im weiteren Verlauf als unzulässig herausstellen und in Folge dessen dann Bereicherungsansprüche begründet werden. Den Ansprüchen ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 7 Zum 1.7.2008 wurde das Rechtsberatungsrecht einer umfassenden Neuregelung unterworfen.[22] Das Rechtsdienstleistungsgesetz löste das Rechtsberatungsgesetz ab. Zugleich wurde dessen Regelungsbereich auf die außergerichtliche Rechtsberatung beschränkt und die Frage der Postulationsfähigkeit im Übrigen in den jeweiligen Verfahrensgesetzen[23] geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon immer haben Menschen Rat bei anderen Menschen gesucht. Noch im alten Rom waren Dank und Ehre (honor) der Ratsuchenden die Gegenleistung für die Erteilung des Rats. Dann wandelten sich die Verhältnisse und das Maß der "honor" wurde durch ein Honorar ausgedrückt. Bislang waren in unserer Gesellschaft zwei Strömungen vorhanden; die eine sah die Notwendigkeit der rech...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / E. Annex – Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 189 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber, kann dieser die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als betriebliche Kosten von den Einkünften absetzen. Rz. 190 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitnehmer, ist fraglich, ob die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als Werbungskosten bei der Steuererklärung mit in Ansatz gebracht werden können. Werbungsko...mehr

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Singapur / IV. Kosten der Gründung

Rz. 29 Im internationalen Vergleich sind die Kosten für eine Gesellschaftsgründung als eher gering einzustufen. Für die Gründung einer Pte. Ltd. sind unabhängig von der Höhe der Kapitalisierung eine Registergebühr i.H.v. 300 SGD sowie Kosten für die Namensregistrierung i.H.v. ca. 15 SGD zu veranschlagen. Rz. 30 Beurkundungs- und Bekanntmachungsgebühren entstehen nicht. Eine K...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Besondere staatliche Genehmigungen

Rz. 82 Die Errichtung einer Ltd. als solcher bedarf keiner staatlichen Genehmigung. Bestimmte unternehmerische Tätigkeiten unterliegen allerdings gesetzlichen Regelungen und können deshalb Zulassungen, Befreiungen oder Erlaubnisse erfordern. Um z.B. regulierte unternehmerische Tätigkeiten unter dem Financial Services and Markets Act 2000 auszuführen, bedürfte ein Unternehmen...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Schutzdefizite durch Anwendung des Gründungsrechts

Rz. 31 Zahlreiche ausländische Staaten stellen keine oder nur geringe Anforderungen an die Kapitalausstattung ihrer Gesellschaften, beispielsweise England, Irland und Frankreich.[91] So verlangt etwa der englische Companies Act 2006 keine Einzahlung eines bestimmten Mindesthaftkapitals bei Gründung einer private limited.[92] Anders als bei Aktiengesellschaften bedingt auch d...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Fokus zahlreicher Unternehmen ist heutzutage nicht mehr nur auf den nationalen, sondern ebenso auf den europäischen bzw. den Weltmarkt gerichtet. Zur Entfaltung der Auslandstätigkeit werden Auslandsgesellschaften gegründet bzw. erworben. Abhängig von den Rahmenbedingungen, vor allem in gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht (Stichwort "Wettbewerb d...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / G. Darlegungs- und Informationspflichten des Rechtsanwalts

Die Darlegungs- und Informationspflichten des Rechtsanwalts bei Inkassodienstleistungen regelt § 43d BRAO. § 43d BRAO ist zum 1.10.2021 zum einen punktuell ergänzt und umstrukturiert worden. Zum anderen sind die Absätze 3 und 4 neu eingefügt worden. Diese haben folgenden Wortlaut: Zitat § 43d Abs. 3 BRAO (3) Beabsichtigt der Inkassodienstleistungen erbringende Rechtsanwalt, mit ...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Prüfung der Erfolgsaussichten Für den Rechtsanwalt gelten keine anderen Grundsätze der Prüfung des Sachverhalts und der Erfolgsaussichten, nur weil eine Rechtsschutzversicherung hinter dem Mandanten steht und die Kosten übernimmt. Die Kostenzusage für ein Tätigwerden entbindet den Rechtsanwalt nicht davon, zu prüfen, ob die Rechte des Mandanten überhaupt durchsetzbar sind....mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Online-Plattformen

Der Einfluss von Online-Plattformen jeglicher Art auf das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern ist eindrucksvoll. Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Unternehmen nicht im Netz zu finden ist, keinen Eintrag bei Suchmaschinenbetreibern wie Google hat, der ist nicht mehr konkurrenzfähig. Kunden orientieren sich am Webauftritt und an den Empfehlungen oder Rezensionen anderer Nut...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Rechtsprechung

Die Entwicklungen im Legal Tech sind stets im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu sehen. Denn die aufstrebenden digitalen Angebote erfordern ihrerseits eine rechtliche Einordnung, etwa in welcher Gesellschaftsform sie gegründet sind, welche Anforderungen an Qualitätsstandards zu stellen sind und vor allem, wie ihr Verhältnis zu der herkömmlichen Rechtsberatung zu bewerten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr