Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / i) Zeitpunkt der Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung

Rz. 128 Nach § 130d S. 3 ZPO soll die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach erfolgen. Der Gesetzgeber äußert sich zum "Zeitfenster" wie folgt:[126] Zitat "Jedoch sind Situationen denkbar, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Art u. Weise der Ersat... / V. Faksimile-Stempel als Unterschrift ausreichend?

Rz. 46 Faksimile-Stempel werden häufig eingesetzt als Unterschriftsstempel, d.h., es handelt sich hierbei um einen speziell angefertigten Stempel, der eine exakte Kopie der Unterschrift wiedergibt (aus dem lateinischen fac simile "mache es ähnlich!"). Faksimile kann aber auch die originalgetreue Nachbildung eines Werks bedeuten, so z.B. häufig dann verwendet, wenn historisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / H. Mehrere Fehler

Rz. 82 Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass, wenn schon einmal ein Fehler passiert, sich dem ersten gleich der zweite Fehler anschließt. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wird z.B. ein elektronisches Dokument, das zur Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet ist, eingereicht, so bleibt nach § 130a Abs. 6 ZPO die zuvor beschriebene Heilung durch unverzügl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / D. Frage des Verschuldens

Rz. 9 Wiedereinsetzung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die o.g. Fristen einzuhalten. Hat die Partei schuldhaft eine Frist versäumt, scheidet die Wiedereinsetzung aus. Rz. 10 Nur ein fehlendes Verschulden an der Fristversäumung kann zu einer Wiedereinsetzung führen. Verschuldet die Partei selbst die Fristversäumung, kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 6.3 Rechtsmittel

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts auf Abberufung des Verwalters steht der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Rechtsmittel der Berufung vor dem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Landgericht zur Verfügung. Zu beachten ist hierbei, dass vor den Landgerichten Anwaltszwang besteht. Die Berufung kann fristwahrend also lediglich durch einen Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 7.4 Verfahrensfragen im Rahmen der Abwicklung

Zuständiges Gericht bei Pflichtverletzung im Rahmen der Abwicklung Sollte der abberufene Verwalter seinen Verpflichtungen anlässlich der Beendigung seines Verwalteramts nicht freiwillig nachkommen und muss der Rechtsweg beschritten werden, sind entsprechende Ansprüche vor dem sachlich und örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage gemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bei Rahmengebühren

Rz. 33 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG), sowie in Straf- und Bußgeldsachen und in Verfahren nach Teil 6 VV, die nach Betragsrahmengebühren abgerechnet werden, richten sich die Gebühren nach Nrn. 2102, 2103 VV. Soweit a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bei Wertgebühren

Rz. 11 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in einem Verfahren prüfen, in dem sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG oder § 3 Abs. 1 S. 2 RVG), so erhält er die Gebühren nach den Nrn. 2100, 2101 VV. Das gilt auch dann, wenn in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV ausnahmsweise einmal wertabhängige Gebühren anfallen, wie z.B. bei Einzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

I. Überblick Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 46 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), richten sich die Gebühren nach den Nrn. 2102, 2103 VV (§ 3 Abs. 2 VV). Insoweit wird auf § 7 Rdn 33 ff. verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 5 Ist der Anwalt beauftragt, in Familiensachen zunächst die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder Rechtbeschwerde, zu prüfen, gelten die Nrn. 2100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Auf die Darstellung in § 7 kann insoweit verwiesen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 73. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 152 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[45] Anders verhält es sich bei einer Nichtzulassungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 8 Auch die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Teil 2 Abschnitt 1 VV) sind in Bußgeldsachen anzuwenden (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Als Rechtsmittel in der Hauptsache kommen hier nur Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 OWiG) in Betracht. Wegen des Zusammenhangs werden diese Gebühren vor der Rechtsbeschw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 4: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert – ein Auftraggeber Gegen seine erstinstanzliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 48 Die Vergütung für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[45] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, sodass eine Beratung mutwillig erscheint. Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Verfahren auf Vollstre... / III. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war (auch) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 14 War oder wird der nicht mit dem Rechtsmittel angegriffene Teil des Urteils Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, entstehen keine gesonderten Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV. Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gehört dann vielmehr zum Rechtsmittelverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren abgegolten. Beispiel 7: Das ursprünglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (12) Rechtsmitteleinlegung

Rz. 142 Die Einlegung des Rechtsmittels – unabhängig davon, ob Berufung oder Revision eingelegt wird – zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG mit zur Gebühreninstanz. Der Anwalt erhält hierfür also keine zusätzliche Vergütung. Beispiel 82: Hauptverhandlung mit Rechtsmitteleinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde oder eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 159 Ist der Anwalt in einem Bußgeldverfahren lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG oder ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 OWiG Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass ihm bereits die Verteidigung im Rechtsbeschwerde- oder Zulassungsverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach Nr. 2102 VV in Höhe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 38 In Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache erhält der Anwalt nunmehr eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich grundsätzlich auf 1,6 beläuft. Rz. 39 Wie in allen Verfahren ermäßigt sich diese Gebühr bei vorzeitiger Erledigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV auf 1,1, also wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 43. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels

Rz. 103 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und das nachfolgende Rechtsmittel sind verschiedene Angelegenheiten. Daher ist es möglich, dass sich die Prüfungstätigkeit noch nach altem Recht richtet, das Rechtsmittel dagegen nach neuem Recht. Angerechnet wird dann nach altem Recht. Beispiel 52: Prüfung der Erfolgsaussicht Der Beklagte war im Dezember 2020 erstin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Überblick

Rz. 177 In den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, in denen der Antragsteller die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gegen einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beantragt, sowie in den Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO gelten die Gebühren nach Teil 3 VV. Es handelt sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Berufungskläger

Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 24 Beispiel 1: Volle Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 46. Rechtsmittelverfahren

Rz. 110 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 111 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 56: Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / dd) Anrechnung

Rz. 23 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV). Beispiel 8:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (2) Zusätzliche Gebühr vor Hauptverhandlung

Rz. 164 Wird die Berufung zurückgenommen, so entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV. Für das Entstehen der Gebühr kommt es allein auf die Rücknahme an. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.[73] Beispiel 96: Berufungsrücknahme durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / aa) Beratungsgebühr

Rz. 16 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 38,50 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 7). Beispiel 3: Bloße mündliche Beratung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Überblick

Rz. 7 Für eine isolierte Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erhält der Anwalt die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Diese Regelungen gelten seit den Änderungen durch das 2. KostRMoG auch in Verfahren, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist. Entsprechende Regelungen fehlten bislang. Rz. 8 Wird der Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 20. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 64 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, handelt es sich bei dem weiteren Verfahren nach Einspruch grundsätzlich um dieselbe Angelegenheit,[17] sodass es beim bisherigen Gebührenrecht verbleibt. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 38. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 94 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 47: Nichtzulassungsbeschwerde Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2021 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratung, Gutachten und... / II. Gutachten

Rz. 30 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Geregelt sind lediglich die besonderen Fälle der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit der Erstellung eines Gutachtens verbunden sind (Nrn. 2101 und 2103 VV; siehe § 7 Rdn 25 ff., 41 ff.), und die Übersendung der Handakten an den Rechtsmittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / 1. Außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 4 Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, so gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten.mehr