Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 2. Revision und hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 62 Wird Revision eingelegt und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands das Berufungsurteil hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sollen nach Auffassung des BGH[15] neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, da es sich um ein einheitliches Verfahren han...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 74 In einigen Verfahrensordnungen ist anstelle der Erinnerung der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegeben. Wie die Tätigkeit des Anwalts in diesen Verfahren zu vergüten ist, regelt nur Vorbem. 5 Abs. 4 VV. Es dürften wohl auch im Übrigen die Nrn. 3500, 3513 VV entsprechend anzuwenden sein, soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet.mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

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§ 35 Strafsachen / VII. Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

Rz. 245 Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er nicht Verteidiger oder Vertreter oder Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV). Beispiel 164: Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren Der Anwalt ist vom Verletzten ausschließlich damit beauftragt, ein Schmerzensgeld in Höhe von ...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / IV. Berufungsverfahren

Rz. 22 Wird gegen ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil Berufung eingelegt, ergeben sich keine Besonderheiten (siehe hierzu § 15). Rz. 23 Bestätigt das Berufungsgericht ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil, so ist das Verfahren zunächst beendet, bis eine Partei dann in erster Instanz das Nachverfahren einleitet. Es gilt dann nichts anderes als bei einem gewöhnlichen ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr

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§ 35 Strafsachen / IX. Einzeltätigkeiten

Rz. 265 Der Rechtsanwalt, dem nicht die Verteidigung des Beschuldigten oder die Vertretung eines anderen Beteiligten übertragen ist, erhält für einzelne Tätigkeiten die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 4300 ff. VV. Vorgesehen sind fünf Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Gebührenrahmen. Rz. 266 Vorbem. 4.3 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfa...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 4. Terminsgebühr

Rz. 13 Eine Terminsgebühr ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde seit dem 1.1.2005 möglich (Nr. 3516 VV).[7] Auch wenn hier kein gerichtlicher Termin vorgesehen ist, können die Anwälte doch außergerichtliche Verhandlungen führen (Vorbem. 3. Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Dass eine mündliche Verhandlung im Verfahren der Rechtsbeschwerde nicht vorgeschrieben ist, ist insoweit unerhebli...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 87 Wird der Anwalt im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vor der Behörde (§ 86a Abs. 3 SGG) tätig, so handelt es sich immer um eine weitere selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Vergütung gesondert erhält, und zwar auch dann, wenn er auch in der Hauptsache, also im Widerspruchsverfahren, tätig ist; es handelt sich bei dem Aussetzungsantra...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 218 Im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) vor der Verwaltungsbehörde würde der Anwalt an sich die Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 3 VV verdienen, also die der Nrn. 2300, 2301 VV, da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Zu beachten ist jedoch Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV. Danach sind auch im Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltun...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Materiell-rechtliche Einwände

Rz. 148 Anders verhält es sich, wenn der Anwalt für den Schuldner materiell-rechtliche Einwände geltend machen soll. Dann handelt es sich nicht um eine vollstreckungsrechtliche Tätigkeit, sodass nicht Nr. 3309 VV, sondern Nr. 2300 VV greift.[80] Beispiel 97: Vollstreckungsabwehr (Aufrechnung) Der Gläubiger droht dem Schuldner die Zwangsvollstreckung an. Der Anwalt des Schuldn...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision war unzulässig, weil die Zulassungsentscheidung unstatthaft und verfahrensrechtlich nicht bindend war. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für maßgeblich erachteten Zulassungsgründe aus Sicht des Revisionsgerichts nicht vorliegen. Durfte die Zulassun...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / a) Der Fall

Rz. 133 Der Kläger nahm die Beklagten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 26.1.2017 in Anspruch, bei dem sein Fahrzeug, ein im Unfallzeitpunkt knapp fünf Jahre alter BMW X1, beschädigt wurde. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht in der Revisionsinstanz dem Grunde nach außer Streit. Der ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 440 Der Kläger verlangte von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von 26.137 EUR für die Beschädigung eines Grashäckslers. Der Kläger und der Beklagte zu 1, beide Landwirte, leisteten sich wechselseitig Hilfe mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen. Am 7.5.2011 bearbeitete der Beklagte zu 1 eine zuvor von ihm gemähte Wiese mit seinem bei dem Beklagten zu 2 haftpflichtve...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / a) Der Fall

Rz. 75 Die Klägerin begehrte restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall am 27.11.2011, bei dem der Fahrer des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeugs die Fahrerseite des parkenden Fahrzeugs der Klägerin beschädigte. Die volle Einstandspflicht der Beklagten war unstreitig. Rz. 76 Der von der Klägerin beauftragte Sachverständige U gelangte in seinem Gutacht...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 145 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar durfte das Berufungsgericht grundsätzlich der Berechnung des von ihm angewendeten "Normaltarifs" den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Zu beanstanden war aber, dass es den zweitinstanzlichen Vortrag der Klägerin, der Geschädigte sei nicht in der Lage gewesen, bei anderen Verm...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 1. KH-Versicherer als Streithelfer beim Verdacht der Unfallmanipulation

Rz. 1 BGH, Beschl. v. 29.11.2011 – VI ZR 201/10, zfs 2012, 325 = VersR 2012, 434 Zitat ZPO §§ 61, 69; VVG § 115 Abs. 1 Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen. Rz. 2 Die rechtliche Beurteilu...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie war auch im Übrigen zulässig, weil eine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 352 Das zulässige Rechtsmittel hatte Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stand der Klägerin kein Ausgleichsanspruch zu. Beide Parteien hafteten den Geschädigten nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F., § 421 BGB als Gesamtschuldner. Ihre Ausgleichspflicht im Innenverhältnis bestimme sich nicht nach § 59 Abs. 2 VVG a.F. oder § 10a der Allgemeinen Bedin...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 35b GewStG enthält verfahrensrechtliche Regelungen und betrifft alle Gewerbebetriebe. § 35b Abs. 1 GewStG gilt für GewSt-Messbescheide und für Verlustfeststellungsbescheide, § 35b Abs. 2 GewStG nur für Verlustfeststellungsbescheide. Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid bzw. der Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 114 Ausgehend von der hier vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer USt-IdNr. einen Verwaltungsakt darstellt (Rz. 73 m. w. N.) und Gleiches für die Versagung der Erteilung einer USt-IdNr. gelten muss, steht dem betroffenen Unternehmer gegen Maßnahmen der FÄ und des BZSt derselbe Rechtsschutz zu, wie gegen alle anderen Verwaltungsakte. Er kann hiergegen also mit E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsmittel gegen die Verfahrenseröffnung

4.1 Beschwerdebefugnis Rn 22 Gegen den Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht allein dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. [28] Das entsprechende Beschwerderecht steht dem Schuldner selbst zu. Dieser ist trotz § 80 prozessführungs- und antragsbefugt und es bedarf keiner Bestellung eines Prozesspflegers. [29] Die Beschwerde eines Gläubigers gegen die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 253 Rechtsmittel

Gesetzestext (1) Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu. (2) Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführermehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 34 Rechtsmittel

§ 34 Rechtsmittel (1) Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (3) 1Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluss aufhebt, Rechtskraft erla...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsmittel

Rn 12 Gegen den Versagungsbeschluss bzw. die Bestätigung steht den Betroffenen die sofortige Beschwerde nach § 253 zu, die nur darauf gestützt werden kann, dass das Gericht den Bedingungseintritt verkannt, zu Unrecht verneint oder durch unrechtmäßige Verweigerung einer zweckmäßigen Nachfrist vereitelt hat.[13] Gegen die Fristsetzung durch das Gericht ist kein Rechtsmittel ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 34 Rechtsmittel

(1) Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (3) 1Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluss aufhebt, Rechtskraft erlangt hat, ist die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsmittel der betroffenen Gläubiger

Rn 35 Den von der Fiktion betroffenen Gläubigern steht gegen die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 245 kein isoliertes Rechtsmittel zu. Eine Überprüfung im Rahmen des § 251 scheidet aus, da dieser nur den einzelnen von der Gruppe überstimmten Gläubiger schützen soll,[64] nicht jedoch den vom Gericht überstimmten Gläubiger, der der Mehrheit de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel

Rn 8 Bei rechtswidriger Fiktion der Planbestätigung kann mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 253 vorgegangen werden. Dies ist aber nur im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen von § 253 denkbar. Daran dürfte es zumindest bei Nr. 2 immer fehlen. Gegen die Zustimmungsersetzung ist kein Rechtmittel gegeben (§ 6 Abs. 1).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel (§ 248a Abs. 4)

Rn 5 Die Beteiligten können im Wege der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vorgehen. Dabei nimmt Abs. 4 einschränkend auf Abs. 1 Bezug und spricht nur den Gläubigern, den Anteilsinhabern sowie dem Insolvenzverwalter das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Um eine für die Sanierung äußerst bedeutsame, schnelle Umsetzung des Insolvenzplanes zu gewährleisten, gilt § 253 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Rechtsmittel

Rn 13 Gegen die Entscheidung, einen gesonderten Abstimmungstermin anzuberaumen bzw. nicht anzuberaumen besteht gemäß § 6 kein Recht zur sofortigen Beschwerde.[9]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel des Beteiligten gegen eine Ablehnung des Antrags

Rn 19 Wird von einem Beteiligten ein zulässiger Antrag gestellt, so hat das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Unabhängig davon, ob der Antrag unzulässig, unbegründet oder sachlich berechtigt ist, entscheidet das Gericht nur im Rahmen der §§ 248, 252 inzident über den Antrag. Eine gesonderte Entscheidung über den Antrag ist nicht vorgesehen. Wird der Insolv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Eintritt der Rechtskraft eines Insolvenzplans

Rn 24 Sobald der Insolvenzrichter oder eines der Beschwerdegerichte den Insolvenzplan bestätigt hat und die für den entsprechenden Rechtsbehelf gesetzte Frist verstrichen ist,[67] erwächst der Plan in Rechtskraft, und es treten die Wirkungen des § 254 ein. Die Rechtskraft beurteilt sich gemäß § 4 nach §§ 705 ff. ZPO.[68] Wird binnen der Beschwerdefrist kein Rechtsmittel eing...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 46 Büttner, Gegenvorstellung und beschränkte Restschuldbefreiung – Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Zweitinsolvenzverfahren, ZInsO 2017, 1057; Casse, Rechtsmittel und Besonderheiten im Insolvenzantragsverfahren, InsbürO 2015, 133; Lütke, Eröffnung strategischer Insolvenzen und gesellschaftsrechtliche Konflikte, KTS 2019, 261 ff; Pape, Das Beschwerderecht des G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde (§ 253)

Rn 2 Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beschwerde ist eine Beschwer. Hierfür muss der Plan in die Rechte des Beschwerdeführers eingreifen.[3] Durch das ESUG wurden darüber hinaus spezielle Anforderungen an die formelle und materielle Beschwer in das Gesetz aufgenommen. 2.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Rn 3 Für Frist und Form der sofortigen Beschwerde gelten § 56...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch § 253 Abs. 1 soll den Beteiligten die Anfechtung des gerichtlichen Beschlusses ermöglicht werden, der den Plan bestätigt oder die Planbestätigung versagt. Damit aber einzelnen Beschwerdeberechtigten nicht die Möglichkeit bleibt, den Eintritt der Wirkungen des Plans durch die mutwillige Einlegung der Beschwerde zu verzögern und damit eine Sanierung unter Umständen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Ziel der Beschwerde

Rn 28 Die Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kann sich stets nur gegen den Beschluss als Ganzes richten mit dem Ziel der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses. Die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ziel, den Eröffnungsbeschluss nur inhaltlich abzuändern, etwa hinsichtlich des Zeitpunkts der Verfahrenseröffnung,[32]...mehr