Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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R / 18 Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit [Rdn 3190]

Rdn 3191 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3192 1. Gem. § 79 Abs. 3 S. 1 sind die Vorschriften des GVG im Bußgeldverfahren entsprechend anzuwenden. Daraus folgt, dass zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde – mit Ausnahme der Kartellsachen – nach § 121 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) GVG die...mehr

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R / 21 Rechtsschutzversicherung [Rdn 3227]

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A / 25 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 108) [Rdn 368]

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F / 28 Fahrverbot, Vollstreckung, Anrechnung [Rdn 1813]

Rdn 1814 Literaturhinweise: Karl, Fahrverbote aufgrund verschiedener Verfahren, NJW 1987, 1063 Maatz, Anrechnung der Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf das Fahrverbot, StV 1988, 84 Stankewitz, Keine Anrechnung der Verwahrung des Führerscheins auf die Fahrverbotsfrist vor Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, SVR 2015, 81 s. auch die Hinw. bei → Fahrv...mehr

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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R / 15 Rechtsbeschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 3110]

Rdn 3111 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3112 1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt – anders als im Einspruchsverfahren (→ Einspruch, Allgemeines, Rdn 909) – das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO, der über § 79 Abs. 3 entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1...mehr

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R / 7 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 2992]

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L / 3 Lebensakte [Rdn 2775]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2776 Literaturhinweise: Burhoff, Dauerbrenner...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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S / 3 Staatsanwalt im OWi-Verfahren [Rdn 3466]

Rdn 3467 Literaturhinweise: Deutscher, Erste praktische Erfahrungen mit der OWiG-Reform aus gerichtlicher und behördlicher Sicht, NZV 1999, 185 ders., Zur beabsichtigten Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, VRR 2007, 12 Scheffler/Matthies., Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, NZV 2007, 607. Rdn 3468 1. Die StA spielt im Bußgeldverfahren e...mehr

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

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R / 12 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 3054]

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann, 1988 ff. zitiert: AK-StPO/Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg, (Rn) Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 zitiert: Beck/Berr/Schäpe, (Rn) Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei po...mehr

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zusammenfassung Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann. Hintergrund Zur Begründung einer steuerl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Norm für die Bestimmung des Gebührenstreitwertes anzuwenden ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen angeblichen Beschluss vorgeht, obwohl die Wohnungseigentümer keinen Beschluss gefasst haben. Streitigkeiten im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG Bei WEG-Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 - 3 WEG richten sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1.3 Feststellungsverfahren (§ 8d Abs. 1 S. 7 KStG)

Rz. 88 Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist gesondert festzustellen (§ 8d Abs. 1 S. 7 KStG). Er ist dazu in der Steuererklärung gesondert auszuweisen. Auf das Feststellungsverfahren finden die gleichen Vorschriften Anwendung, wie auf das Feststellungsverfahren für Verlustvorträge gem. § 10d Abs. 4 EStG.[1] Rz. 89 In dem Feststellungsverfahren wird entschieden, ob die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

Leitsatz Wird ein Grundlagenbescheid angefochten und Aussetzung der Vollziehung gewährt, ist für die Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung ausschließlich auf das Ergebnis des gegen diesen Bescheid gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens abzustellen. Normenkette § 237 Abs. 1 Satz 2, § 361 Abs. 3 Satz 1 AO Sachverhalt Anlässl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.4 Bedeutung der Zustimmungsersetzung für die Kündigung und einen Rechtsstreit über die Kündigung

Rz. 105 Die Zustimmungsersetzung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam[1], sofern sich ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss nicht als offensichtlich aussichtslos darstellt[2]. Dabei ist unerheblich, ob man den Beschluss des Arbeitsgerichts einem Leistungsurteil oder einem Gestaltungsurteil gleichstellt.[3] Zieht man die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 29 Ein besonderes Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Entscheidungsträgers sieht § 20 KSchG nicht vor. Aufgrund des verwaltungsrechtlichen Charakters der Entscheidung kann der Arbeitgeber nach §§ 51 Abs. 1 Nr. 4, 87 ff. SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor den Sozialgerichten auf Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsakts bzw. auf Verurteilung zum Erla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Rechtsform der Entscheidung

Rz. 13 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.[1] Soweit die Bundesagentur für Arbeit die Kurzarbeit zulässt, ermächtigt sie den Arbeitgeber, einseitig die Vertragsbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zu ändern. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein ihn begünstigendes Gestaltungsrecht einge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 4 Rechtsmittel

Rz. 10 Der Beschluss des Arbeitsgerichts wird grds. sofort rechtskräftig (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 InsO); eine Beschwerde an das LAG findet somit nicht statt. Das Arbeitsgericht kann jedoch ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zulassen. Geschieht dies nicht, so besteht keine Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Für das a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Rechtsnatur

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit der grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung qualifiziert der BFH die Anrufungsauskunft nicht mehr nur als reine Wissenserklärung (> Rz 8), sondern vielmehr als einen feststellenden > Verwaltungsakt iSd § 118 Satz 1 AO (BFH 225, 50 = BStBl 2010 II, 996 sowie BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233). Er hat damit einen ‚Gleichklang’ zwisch...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil

1. Revision Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulass...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IX. Rechtsmittel gegen Abmahnungen

1. Anspruch auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte Rz. 277 Nach st. Rspr. des BAG kann der Arbeitnehmer darauf klagen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verbleib der objektiv zu Unrecht erteilten Abmahnung konkrete Beeinträchtigungen für das berufliche Fortkommen erwarten ...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / D. Gerichtliche Entscheidung im Kündigungsschutzprozess mit Auflösungsantrag und Rechtsmittel

Rz. 40 Für das Gericht bestehen bei der Urteilsfindung grundsätzlich drei Möglichkeiten der Tenorierung. So kann die Kündigungsschutzklage abgewiesen werden, womit kein Raum mehr für eine Bescheidung des (arbeitnehmerseitigen oder arbeitgeberseitigen) Auflösungsantrages bleibt. Das Gericht kann die Kündigung wegen ihrer Sozialwidrigkeit für unwirksam erklären und den Auflösu...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / VI. Rechtsmittel

Rz. 91 Gem. § 171 Abs. 4 SGB IX, der über § 174 Abs. 1 SGB IX auch für die außerordentliche Kündigung gilt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes keine aufschiebende Wirkung. Dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Rechtsbehelfe

Rn. 168 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sowohl die Feststellung als auch die Mitteilung stellen jeweils für sich gesehen einen VA iSd § 118 AO dar (BFH v 23.06.1983, BStBl II 1983, 768); werden sie miteinander verbunden (wie regelmäßig der Fall), bilden sie einen einheitlichen, mit dem Rechtsbehelf "Einspruch" anfechtbaren VA. Da der Einspruch die Buchführungspflicht nicht außer ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.5 Rechtsbehelfe

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Rechtsbehelfe verweist Art. 44 UZK im Ergebnis auf nationales Recht zurück, nämlich auf der ersten Stufe auf das Einspruchsverfahren vor dem zuständigen Hauptzollamt und auf einer zweiten Stufe auf das Verfahren vor dem Finanzgericht. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend geregelt ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsbehelfe (§ 1 Abs 5 S 1 SolZG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Festsetzung des SolZ erfolgt regelmäßig zugleich auf einer Urkunde zusammen mit der Festsetzung der Maßstabsteuer; dennoch handelt es sich bei der Festsetzung des SolZ um einen selbstständigen VA (BFH BFH/NV 2009, 1273; s Rn 23). Der SolZ-Bescheid kann gem § 347 Abs 1 Nr 1 AO mit dem Einspruch angefochten werden. Nach § 1 Abs 5 S 1 SolZG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Gehörsrüge nach § 78a ArbGG

Rz. 156 In Anlehnung an § 321a ZPO n.F. hat der Gesetzgeber, eine Vorgabe des BVerfG erfüllend,[165] nunmehr wie in allen anderen Fachgerichtsbarkeiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit § 78a ArbGG den Rechtsbehelf der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eingeführt. Die Rüge kann erhoben werden, wenn das Gericht beim Erlass einer Endentscheidung den Anspruch eine...mehr