Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Beweisfragen

Rz. 119 Die hypothetische Betrachtung, ob der Kläger bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung den Ausgangsprozess gewonnen hätte, betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern v.a. Tatsachenfeststellungen. Dabei ist von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht bei sachgemäßem Vorgehen des Anwalts unterbreitet worden wäre.[258] Rz. 120 Die Feststellung, wie der Prozess richtigerw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.5 Rücknahmefiktion

Rn 131 Kommt der Schuldner der Aufforderung des Gerichts zur Nachbesserung des Plans nicht fristgerecht nach, gilt sein Antrag gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 als zurückgenommen. Diese Rechtsfolge ergibt sich direkt aus dem Gesetz.[213] Eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich. Der Grundsatz eines fairen Verfahrens gebietet aber eine unverzügliche Bekanntgabe des Eintritts d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.4 Ergänzungsaufforderung

Rn 123 Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Antrags, wobei die Amtsermittlungspflicht gilt (s. o. Rn. 111). Fehlt eines der gesetzlichen Antragserfordernisse z. B. die Verfahrensfähigkeit gemäß § 304, kann das Gericht nach Anhörung des Schuldners den Antrag im Beschlusswege als unzulässig verwerfen. Rn 124 Sind die vorgelegten amtlichen Formulare unvol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Stimmrechtsbeschränkungen (§ 238a Abs. 1 Satz 2)

Rn 2 Stimmrechtsbindungen oder -beschränkungen, die sich etwa aus dem Gesellschaftsrecht ergeben könnten, werden von § 238a Abs. 1 Satz 2 überlagert. Demnach bleiben neben eventuell bestehenden Stimmrechtsbeschränkungen auch gesellschaftsrechtliche Sonder- oder Mehrstimmrechte außer Betracht.[8] Das Insolvenzrecht genießt insoweit Vorrang.[9] Rn 3 Im Einzelnen: Wegen der Unwir...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / III. Rechtsmittel/Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen in Ehe- und Familiensachen

Rz. 11 Der richtige Weg, sich gegen auf Basis des FamFG erlassener Gerichtsentscheidungen zu wehren, hängt davon ab, welches Gericht ins erster Instanz entschieden hat und auf welchem Weg: Der Grundsatz ist in § 58 FamFG geregelt, wonach gem. § 58 Abs. 1 FamFG gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte nach dem FamFG, die Besc...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / B. Die einzelnen Rechtsmittel

I. Berufung (§§ 511 ff. ZPO) Rz. 2 Das Rechtsmittel der Berufung ist gem. § 511 ZPO statthaft gegen die Endurteile erster Instanz , also gegen Urteile des Amts- und die erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts. 1. Berufungssumme Rz. 3 Gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist eine Berufung nur bei Erreichen eines bestimmten Beschwerdewertes zulässig, nämlich nur, wenn der Wert des Besc...mehr

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§ 16 Rechtsmittel

A. Einführung Rz. 1 Gerichtliche Entscheidungen kann der von der jeweiligen Entscheidung nachteilig Betroffene in vielen Fällen durch Einlegung eines sog. Rechtsbehelfs auf ihre Richtigkeit hin überprüfen lassen. Diejenigen Rechtsbehelfe, die zum einen den Eintritt der Rechtskraft (= endgültige Verbindlichkeit) der Entscheidung bis zu der erfolgten Überprüfung verhindern (sog...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 85 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0; die Mittelgebühr beträgt 0,75. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der RA anschließend als Prozessbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Diese Gebühr erhält der Rec...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / V. Rechtsmittel und -behelfe

Rz. 13 Versäumnisurteile sind durch Einspruch anfechtbar. Anders als im ordentlichen Zivilverfahren gilt hier jedoch eine nicht verlängerbare Frist von einer Woche nach Zustellung des Urteils, § 59 ArbGG. Gegen Endurteile sind grds. die Rechtsmittel der Berufung und der Revision möglich. 1. Berufung Rz. 14 Die Berufung ist dabei nur zulässig, wennmehr

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§ 46 Strafrecht / E. Die Rechtsmittel in Strafsachen

Rz. 35 Rechtsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass im Falle ihrer Einlegung das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gelangt (sog. Devolutiveffekt ) – daher ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl in diesem Sinne kein Rechtsmittel – und die angefochtene Entscheidung noch nicht wirksam wird (aufschiebende Wirkung, auch Suspensiveffekt genannt). Das Strafverfahren nach de...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / V. Rechtsmittel

Rz. 23 Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen können mit der Berufung oder der Revision angefochten werden. 1. Berufung Rz. 24 Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann durch eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Revision Rz. 25 Gegen ein Urteil des Ob...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / II. Rechtsmittel bei sofortiger Vollziehung

Rz. 33 Sofern ein Verwaltungsakt durch die gesetzliche Regelung (§ 80 Abs. 2 VwGO) oder aufgrund der Anordnung der Behörde sofort vollziehbar ist , kann hiergegen beim Verwaltungsgericht beantragt werden, die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsmittels oder -behelfs herzustellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Verwaltungsakten mit sog. Doppelwirkung , d.h. wenn die belastende...mehr

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§ 26 Allgemeine Vorschriften / V. Rechtsmittel

Rz. 10 Gegen die im Verfahren des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung ergangenen Urteile ist die Berufung möglich.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / A. Einführung

Rz. 1 Gerichtliche Entscheidungen kann der von der jeweiligen Entscheidung nachteilig Betroffene in vielen Fällen durch Einlegung eines sog. Rechtsbehelfs auf ihre Richtigkeit hin überprüfen lassen. Diejenigen Rechtsbehelfe, die zum einen den Eintritt der Rechtskraft (= endgültige Verbindlichkeit) der Entscheidung bis zu der erfolgten Überprüfung verhindern (sog. Suspensivef...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / III. Beschwerde (§§ 567 ff. ZPO)

Rz. 30 Als drittes Rechtsmittel kennt die ZPO die Beschwerde, wobei zwischen der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde zu unterscheiden ist. 1. Sofortige Beschwerde Rz. 31 Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde Gem. § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte statthaft, w...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Erinnerung

Rz. 45 Gegen die Entscheidungen der Rechtspfleger ist anders als nach früherem Recht gem. § 11 Abs. 1 RPflG grds. das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften dann zulässig ist, wenn ein Richter entschieden hat. Nur in den Fällen, bei denen nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, findet ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / I. Berufung (§§ 511 ff. ZPO)

Rz. 2 Das Rechtsmittel der Berufung ist gem. § 511 ZPO statthaft gegen die Endurteile erster Instanz , also gegen Urteile des Amts- und die erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts. 1. Berufungssumme Rz. 3 Gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist eine Berufung nur bei Erreichen eines bestimmten Beschwerdewertes zulässig, nämlich nur, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes , die sog....mehr

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§ 16 Rechtsmittel / C. Fragen und Antworten

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§ 16 Rechtsmittel / 6. Anschlussrevision

Rz. 24 Wie beim Rechtsmittel der Berufung im Einzelnen erläutert, besteht auch im Revisionsverfahren gem. § 554 ZPO die Möglichkeit der sog. unselbstständigen Anschlussrevision an die von der Gegenseite bereits eingelegte Revision. Gemäß § 554 ZPO gelten die gleichen Grundsätze wie bei der unselbstständigen Anschlussberufung, so dass hier auf die diesbezüglichen Erörterungen ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Besondere befristete Beschwerde in Familiensachen

Rz. 39 In Familiensachen ist gem. § 58 FamFG gegen Endentscheidungen des Familiengerichts eine befristete Beschwerdemöglichkeit zum Oberlandesgericht (§ 119 GVG) gegeben. Die Beschwerdefrist ist gem. § 63 FamFG eine Notfrist von einem Monat ab Zustellung der Entscheidung.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 8. Rücknahme der Revision

Rz. 26 Für die Rücknahme der Revision gelten gem. § 565 ZPO die Vorschriften über die Berufungsrücknahme entsprechend. Daher wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Büromäßige Behandlung

Rz. 46 Soweit gegen eine Entscheidung die sofortige Beschwerde oder die befristete Erinnerung statthaft sind, müssen die Notfristen sorgfältig notiert werden.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Revisionssumme und Zulassungsrevision

Rz. 17 Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO findet die Revision nur statt, wenn gem. Nr. 1 das Berufungsgericht sie in dem Urteil zugelassen hat oder gem. Nr. 2 das Revisionsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben hat. Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht gem. § 543 Abs. 2 letzter Satz ZPO bindend. Das Berufun...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / II. Revision (§§ 542 ff. ZPO)

Rz. 16 Das Rechtsmittel der Revision ist gem. § 542 Abs. 1 ZPO gegen die in der Berufungsinstanz ergangenen Endurteile statthaft. Die zulässige Revision führt nicht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung in der Revisionsinstanz; das Revisionsgericht prüft vielmehr unter Zugrundelegung der vom Oberlandesgericht festgestellten Tatsachen (§ 559 ZPO), ob das Berufungsgericht ei...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Prozessgerichts

Rz. 27 Da es sich insoweit ausnahmslos um richterliche Entscheidungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung handelt, ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO das zulässige Rechtsmittel.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Zulassungsberufung

Rz. 4 Wenn der gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderliche Beschwerdewert von 600,00 EUR nicht erreicht ist, kann das Gericht des ersten Rechtszugs in seinem Urteil die Berufung trotzdem gem. § 511 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 ZPO zulassen , wennmehr

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§ 16 Rechtsmittel / 8. Kosten des Berufungsverfahrens

Rz. 13 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Berufungsverfahren gem. Anlage 1 zu § 11 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 2, Nr. 1220 eine 4,0 Verfahrensgebühr an Diese Gebühr beinhaltet auch die Kosten für ein Urteil. Wird die Klage in der Berufungsinstanz zurückgenommen oder die Berufung als solche zurückgenommen, ermäßigt sich die gerichtliche Verfahrensgebühr ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 6. Anschlussberufung

Rz. 10 Sofern nur der Kläger oder nur der Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt hat, kann sich die jeweils andere Partei der bereits eingelegten Berufung binnen der dem Berufungsbeklagten für die Erwiderung auf die Berufungsbegründung gesetzten Frist (§ 524 Abs. 2 Satz 2) mittels einer zu begründenden Berufungsanschlussschrift anschließen. Gemäß § 524 Abs. 2 ZPO ist die A...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Nichtzulassungsbeschwerde

Sofern das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, weil aus Sicht des Berufungsgerichts keiner der drei vorbenannten Gründe (grundsätzliche Bedeutung, für die Fortbildung des Rechts erforderlich, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich) für die Zulassung der Revision vorliegt, steht dem durch das Berufungsurteil Beschwerten gem. § 544 ZPO da...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Revisionsbegründung und Revisionsbegründungsfrist

Rz. 20 Gemäß § 551 Abs. 1 ZPO muss die Revision begründet werden. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt, falls die Revision – wie regelmäßig – nicht bereits unmittelbar bei ihrer Einlegung begründet wurde, gem. § 551 Abs. 2 S. 2 und S. 3 ZPO zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der V...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 10. Büromäßige Behandlung

Rz. 29 Bei Einlegung der Revision soll wie bei der Berufungseinlegung eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils sowie die für die Gegenseite erforderliche Anzahl der beglaubigten Abschriften des eigenen Schriftsatzes mit eingereicht werden (§ 550 ZPO). Bei der Sprungrevision muss die Zustimmung der Gegenseite schriftlich eingeholt und der Re...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Berufungsfrist und Berufungsschrift

Rz. 5 Die Berufung muss gem. § 517 ZPO binnen einer Notfrist (vgl. näher zur Erläuterung des Begriffs der Notfrist und zur Fristberechnung im Kapitel Fristenkontrolle) von einem Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils eingelegt werden. Sollte das Urteil aufgrund eines Versehens einer Partei nicht zugestellt werden, beginnt die Monatsfrist spätestens...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 7. Rücknahme der Berufung

Rz. 11 Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen (vgl. § 516 Abs. 1 ZPO). Die Rücknahme kann dabei ohne Zustimmung der Gegenseite erfolgen. Sie erfolgt durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht oder durch Einreichung eines Schriftsatzes (vgl. § 516 Abs. 2 ZPO). Rz. 12 Muster 3: Berufungsrücknahme Muste...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 40 Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde Gemäß § 574 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde statthaft 1. in den im Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen (z.B. bei Verwerfung der Berufung als unzulässig gem. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO und gegen die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Insolvenzgerichts gem. § 7 Insolvenzordnung); 2. wenn das Berufu...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Revisionsfrist und Revisionsschrift

Rz. 18 Die Revision ist gem. § 548 ZPO in der Notfrist von einem Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils einzulegen, spätestens aber beginnt die Revisionseinlegungsfrist mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Berufungsurteils. Gemäß § 549 Abs. 1 ZPO ist die Revision schriftlich einzulegen, wobei die Revisionsschrift insbesondere klar angeben ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Sprungrevision

Rz. 22 Gemäß § 566a ZPO kann gegen ein Urteil des Landgerichts mit Zustimmung der Gegenseite unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision) direkt beim Revisionsgericht Revision eingelegt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der für den Rechtsstreit maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist und die Parteien hieraus "nur" unterschiedliche ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Berufungssumme

Rz. 3 Gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist eine Berufung nur bei Erreichen eines bestimmten Beschwerdewertes zulässig, nämlich nur, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes , die sog. Beschwer , von 600,00 EUR übersteigt (zur Zulassungsberufung nachfolgend). Hierdurch soll unter anderem verhindert werden, dass bei wirtschaftlich nur geringfügig gewünschter Abänderung der Entscheid...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Berufungsgericht

Rz. 9 Über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte entscheiden die Oberlandesgerichte (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Über Berufungen gegen Endurteile der Amtsgerichte entscheiden gem. § 72 GVG die Landgerichte. In bestimmten Fällen entscheiden allerdings die Oberlandesgerichte über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile, so bspw. gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 9. Büromäßige Behandlung

Rz. 15 Da die Einhaltung der Berufungseinlegungs- wie der Berufungsbegründungsfrist von größter Wichtigkeit ist, müssen die jeweiligen Fristen und Vorfristen immer sorgfältig in dem Fristenkalender notiert werden. Es ist weiter darauf zu achten, dass bei der Berufungseinlegung eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils mit eingereicht werden ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 7. Entscheidung über die Revision

Rz. 25 Das Revisionsgericht prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision im Einzelnen nach; sollte es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung fehlen, wird die Revision als unzulässig verworfen. Ist die Revision zulässig, aber in der Sache unbegründet, wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Sofern die Revision hingegen Erfolg hat, hebt das Revisionsgericht die E...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 9. Kosten der Revision

Rz. 27 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Revisionsverfahren gem. Anlage 1 zu § 3 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 3 Nr. 123 eine 5,0 Verfahrensgebühr (die das Urteil beinhaltet) an. Analog zu den Kosten in Berufungssachen gibt es Ermäßigungen, falls die Revision zurückgenommen oder die Angelegenheit vergleichsweise geregelt werden sollte (vgl. Nrn. 1231 und...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / V. Rechtsbehelfe

Rz. 19 Sind Endurteile mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angreifbar, sieht das Gesetz gegen Versäumnisurteile lediglich den innerhalb von zwei Wochen einzulegenden Einspruch vor (§§ 338, 339 ZPO). Er führt im Gegensatz zu den Rechtsmitteln Berufung und Revision nicht dazu, dass das Verfahren in eine höhere Instanz verlagert wird, sondern bewirkt lediglich, das...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 31 Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde Gem. § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte statthaft, wenn 1. dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (z.B. bei Anordnung der Aussetzung des Verfahrens gem. § 252 ZPO sowie gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO und § 380 Abs. 3 ZPO) oder...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Rz. 7 Der Gerichtsvollzieher unterliegt als (Vollstreckungs-)Beamter der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Sowohl der Gläubiger (z.B. bei Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Vornahme bestimmter, von ihm gewollter Vollstreckungsmaßnahmen) als auch der Schuldner (bei erfolgtem Vollstreckungszugriff) können gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Wege der Erinnerung...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Berufungsbegründung und Berufungsbegründungsfrist

Rz. 7 Falls die Berufung – wie im Regelfall – nicht sogleich mit der fristgerecht eingereichten Berufung ordnungsgemäß begründet wurde, muss dies von dem jeweiligen Berufungskläger gem. § 520 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 ZPO innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils erfolgen, spätestens aber beginnt die zweimonatige Berufungsbegründu...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts

Rz. 9 Sofern sich ein Beteiligter gegen eine Maßnahme des Vollstreckungsgerichts wehren möchte, bedarf es der in der Sache schwierigen Abgrenzung zwischen Vollstreckungsmaßnahmen und Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Sofern der Schuldner vor dem gerichtlichen Vollstreckungsakt anzuhören ist und angehört wurde, handelt es sich im Zweifel um eine gerichtliche "Entsche...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Grundbuchamts

Rz. 25 Dem Gläubiger steht bei Zurückweisung seines Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek die Beschwerde gem. § 71 Abs. 1 GBO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des zurückweisenden Beschlusses einzulegen. Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig, § 71 Abs. 2 GBO. Im Wege der Beschwerde kann jedoch v...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 18 R

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 26 Sofern das OVG eine Revision ablehnt, kann diese Ablehnung mit einem speziellen Rechtsmittel, der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, angegriffen werden. Gibt das BVerwG der Beschwerde statt, muss die Revision gesondert begründet werden, die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde reicht nicht aus.mehr