Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Für eine Pauschalierung spricht der Gesichtspunkt der erleichterten Beratung, einer Vereinfachung des Verfahrens und auch der Entscheidung, ob ein Rechtsmittel durchgeführt werden soll. Gegen eine Pauschalierung spricht der Umstand, dass der BGH eine Einzelfall-Prüfung unter Abwägung aller individuellen Umstände für erforderlich hält,[84] insbesondere hinsichtlich einer Vere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 72 GBO regelt den Devolutiveffekt der Beschwerde und bestimmt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des OLG als Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über die Beschwerde in Grundbuchsachen. Ergänzt wird die Regelung durch § 81 Abs. 1 GBO, welche die Entscheidung über das Rechtsmittel einem Zivilsenat überträgt. Die Regelung der sachlichen Zuständigkeit ist an sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Elektronische Aktenführung

Rz. 32 Sobald die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung bzw. die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen dies durch Verordnung (vgl. die Ermächtigung in § 81 Abs. 4 S. 1 GBO) für den jeweiligen Bereich zugelassen haben, können auch in Grundbuchbeschwerdeverfahren die Gerichtsakten elektronisch geführt werden (dazu § 73 Rdn 35 ff.). Abs. 4 ergänzt die Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Antragsverfahren

Rz. 8 Aufgrund der Dispositionsmaxime ist in Antragsverfahren eine Schlechterstellung des Beschwerdeführers (reformatio in peius) durch das Beschwerdegericht grundsätzlich ausgeschlossen.[12] Das Verbot der reformatio in peius ist verletzt, wenn das Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache zum Nachteil desjenigen ändert, der das Rechtsmittel eingel...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Vollstreckbarerklärungsverfahren

Rz. 272 Checkliste: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchesmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bei Beschwerde gegen eine Eintragung

Rz. 14 Hält das Beschwerdegericht eine gegen eine Eintragung gerichtete Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 1 GBO für unzulässig, so muss es prüfen, ob das Rechtsmittel nicht mit der Beschränkung des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO gewollt ist und ob die Voraussetzungen des § 53 GBO vorliegen. Ist dies – was in aller Regel der Fall sein wird – zu bejahen, dann muss die Richtigkeit der Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beschwerdeberechtigung

Rz. 65 Die Beschwerdeberechtigung muss i.d.R. bei der Einlegung des Rechtsmittels vorhanden sein und noch im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung vorliegen.[243] Es genügt aber, wenn die zunächst fehlende Beschwerdeberechtigung zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung gegeben ist.[244] Dagegen ist die Beschwerde unzulässig und zu verwerfen, wenn die ursprünglich vorhandene B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zeitpunkt für den Erlass

Rz. 6 Das Beschwerdegericht kann eine einstweilige Anordnung ab Eingang des Rechtsmittels bei dem OLG oder ab der Vorlage der Beschwerde durch das GBO erlassen; vorher ist das Beschwerdegericht noch nicht mit der Sache befasst und darf daher keine Entscheidung in der Sache treffen. Die Befugnis zum Erlass der einstweiligen Anordnung endet mit dem Erlass der endgültigen Besch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Beschwer

Rz. 21 Die GBO schreibt für die Zulässigkeit der Beschwerde nach § 71 GBO keine Mindestbeschwer vor; § 61 Abs. 1 FamFG findet keine Anwendung. Daher bedarf es keiner Entscheidung des Grundbuchamts über die Zulassung eines Rechtsmittels. Soweit im Rangklarstellungsverfahren aufgrund der §§ 105 Abs. 2, 110 GBO die Grundbuchbeschwerde durch die befristete Beschwerde nach den Vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 81 GBO enthält ergänzende Vorschriften für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Abs. 1 bestimmt den Spruchkörper des für die Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Beschwerdegerichts (OLG) bzw. des Rechtsbeschwerdegerichts (BGH). Außerdem erklärt Abs. 2 die Bestimmungen der ZPO über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen für entsprechend ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Zwischenverfügung

Rz. 125 Stehen dem Vollzug einer Registeranmeldung Hindernisse entgegen, muss das Gericht den anmeldenden Personen durch eine Zwischenverfügung (§ 382 Abs. 4 FamFG) die Möglichkeit geben, bestehende Mängel zu beseitigen.[185] Letztlich handelt es sich auch hierbei um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Maßnahme, die seitens der Verfahrensbeteiligten mit dem Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Ziel der Beschwerdeberechtigung

Rz. 72 Die der Antragsberechtigung entsprechende Beschwerdeberechtigung ist nur zu dem Zweck eingeräumt, dem Antragsrecht zum Erfolg zu verhelfen, also den verfahrensrechtlichen Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch zu ermöglichen, nicht aber, um eine Eintragung in das Grundbuch zu verhindern.[270] Deshalb kann mit der Beschwerde nicht begehrt werden, den Eintragungsantra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Rz. 9 Außer dem Richter und Rechtspfleger trifft in Grundbuchsachen auch der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Entscheidungen. § 12c Abs. 1, 2 GBO weisen dem Urkundsbeamten verschiedene Aufgaben zu. Die insoweit getroffenen Entscheidungen des Urkundsbeamten können gem. § 12c Abs. 4 S. 1 GBO zunächst mit der Erinnerung angefochten werden sofern eine Änderung der Entscheidung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Nachweis der Beschwerdeberechtigung

Rz. 87 Die Beschwerdeberechtigung muss nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Es reicht ein schlüssiger Sachvortrag, aus dem sich die Berechtigung zur Einlegung des Rechtsmittels ergibt;[345] die ernsthafte Möglichkeit einer Rechtsbeeinträchtigung genügt.[346]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Dienstbarkeit

Rz. 29 Da die Dienstbarkeiten kraft Gesetzes entstanden sind, wurden die betreffenden Grundbücher unrichtig. Man entschloss sich daher, ein behördliches Feststellungsverfahren zu gestalten, nach dem durch eine Verwaltungsbehörde gem. § 9 Abs. 4 GBBerG festgestellt werde, ob eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG entstanden ist, welche Grundstücke in welchem Umfang von ihr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 73 Abs. 2 S. 2 GBO und des § 81 Abs. 4 GBO zum 1.1.2018 wurde die elektronische Einreichung von Dokumenten generell eröffnet. Damit können Rechtsmittel gem. § 71 GBO nunmehr auch als elektronische Dokument eingereicht werden; eine Verpflichtung hierzu besteht auch für die in § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG aufgeführten Personen (Rechtsanwälte, Behör...mehr

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§ 9 Prozessuales / b) Beitrittserklärung

Rz. 80 Der Beitritt des Streithelfers erfolgt durch die Einreichung eines Schriftsatzes beim Prozessgericht, § 70 ZPO. Wird der Beitritt mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden, ist der Schriftsatz beim Rechtsmittelgericht einzureichen. Der beiden Parteien zuzustellende Schriftsatz muss enthalten:mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Aufhebungsantrag erfolgreich

Rz. 267 Wenn der Aufhebungsantrag erfolgreich ist, ist das OLG nicht ermächtigt, die Entscheidung des Schiedsgerichts abzuändern.[454] Das Gericht muss den Schiedsspruch stattdessen aufheben. Es hat bei seiner Entscheidung in der Rechtsfolge allerdings zwei Alternativen. Rz. 268 Es kann den Schiedsspruch erstens mit der Folge aufheben, dass das Mandat des Schiedsgerichts ende...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Sonstiges

Rz. 11 Das Verbot der reformatio in peius gilt grundsätzlich nicht für die Abhilfeentscheidung (§ 75 GBO) des Grundbuchamts. Insoweit obliegt dem Grundbuchamt eine umfassende Überprüfung seiner Entscheidung; es ist damit auch befugt, diese zum Nachteil des Beschwerdeführers abzuändern (vgl. § 75 GBO Rdn 16). Unanwendbar ist das Verschlechterungsverbot auch für Beschwerden be...mehr

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AGS 01/2024, Bemessung der ... / II. Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt

Gem. § 14 Abs. 1 RVG bestimme – so das LG Koblenz – der Rechtsanwalt – hier der Wahlverteidiger – bei den hier geltenden Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. Die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung sei nur dann nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Ob das der Fall sei, unterliege im Kostenfestsetzungsverfahren und auch im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Mitteilungspflicht des GBA

Rz. 20 Das Grundbuchamt hat dem Beschwerdegericht, sofern dieses bereits von der Beschwerde Kenntnis hatte, mitzuteilen, dass und in welcher Weise es der Beschwerde abgeholfen hat. Denn die Beschwerde wird in dem Umfang der Abhilfe gegenstandslos, so dass eine Entscheidung über das Rechtsmittel nicht mehr zu treffen ist.[42] Ist eine Verständigung unterblieben, so kann die G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 36 [Rötung und Schließungsvermerk]

Gesetzestext Das Grundbuchblatt wird geschlossen, indem Rz. 1 Die Durchkreuzung sämtlicher Seiten eines Grundbuchblattes soll dessen Schließung kenntlich und eine weitere Verwendu...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Klagearten

Rz. 95 Das gerichtliche Verfahren verläuft in Anlehnung an die Bestimmungen der VwGO. Sämtliche in der VwGO vorgesehenen Klagearten gelten somit auch für das anwaltsgerichtliche Verfahren. Rz. 96 Insb. kommt statt des bisherigen Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§§ 37 ff. BRAO a.F.) die Anfechtungsklage in Betracht (§§ 42, 113 Abs. 1 VwGO), soweit es um die Aufhebung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Beschwerdefrist

Rz. 5 Die Beschwerde ist nicht befristet; § 63 FamFG findet insoweit keine Anwendung.[7] Daher kann eine Beschwerde auch noch nach mehreren Jahren eingelegt werden,[8] sofern nicht ausnahmsweise das Beschwerderecht verwirkt ist. Eine Ausnahme enthält § 89 GBO für die Grundbuchbeschwerde gegen den Feststellungsbeschluss; diese muss innerhalb von zwei Wochen erhoben werden. Zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtskräftige Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. c)

Rz. 13 Lässt sich die Gegenstandslosigkeit der Eintragung nicht in grundbuchmäßiger Form nachweisen (lit. a) und ist auch der Weg der Löschungsankündigung (lit. b) nicht möglich, so kann nach lit. c die Löschung aufgrund eines mit Gründen versehenen förmlichen Feststellungsbeschlusses erfolgen. Diese Möglichkeit kommt vor allem in Betracht, wenn der Betroffene oder sein Aufe...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 11. Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren, Ansprüche Dritter

Rz. 156 Die Parteien sollten Regelungen dafür treffen, wie mit rechtshängigen, anhängigen oder angedrohten Verwaltungsverfahren oder Prozessen zu verfahren ist. Dies empfiehlt sich zunächst beim Asset Deal wegen der speziellen zivilprozessualen Vorschriften für den Verkauf von streitbefangenen Gegenständen, da hier der Verkäufer auch nach Vollzug des Kaufvertrages weiterhin ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 6 Die Beschwerde kann in drei Formen eingelegt werden: Dem Beschwerdeführer steht hinsichtlich der Nutzung d...mehr

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AGS 01/2024, Umdeutung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend verweist das OLG darauf, dass innerhalb der Beschwerdefrist gestellte Kostenfestsetzungsanträge von der Rspr. gelegentlich als sofortige Beschwerden gegen die Kostengrundentscheidung ausgelegt werden, Voraussetzung ist aber ein hinreichend erkennbarer Wille des Verurteilten, gegen die Kostengrundentscheidung vorzugehen (neben KG, Beschl. v. 26.2.2004 – 5 Ws 696...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO §§ 79, 80 [Weiteres Beschwerdeverfahren]

Rz. 1 Aufgehoben durch Art. 36 FGG-RG vom 17.12.2008 (BGBl I 2008, 2586) m.W.v. 1.9.2009. In den §§ 79, 80 GBO waren das weitere Beschwerdeverfahren, die Zuständigkeit des OLG für die Entscheidung über dieses Rechtsmittel sowie die Voraussetzungen einer Vorlage an den BGH geregelt. Diese Vorschriften sind aufgrund der Einführung der Rechtsbeschwerde zum BGH entbehrlich.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 Die Beschwerde ist nicht als Beschwerde im Sinne des § 58 FamFG, sondern als befristete Grundbuchbeschwerde ausgestaltet, wie sich aus dem Klammerzitat des § 71 in Abs. 1 GBO erschließt. Daher finden auf die Beschwerde und deren Verfahren die §§ 71 ff. GBO Anwendung. Die Abhilfemöglichkeit ergibt sich für das Grundbuchamt aus § 75 GBO. Unterbleibt die Abhilfeentscheidu...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Kontrolle des Schiedsspruches durch staatliche Gerichte

Rz. 238 Der Schiedsspruch beendet die schiedsrichterliche Instanz endgültig, regelmäßig ist kein Rechtsmittel statthaft. Damit kann die unterlegene Partei die Rechtmäßigkeit von Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung durch das Schiedsgericht nicht überprüfen lassen (Rdn 239). Lediglich besonders schwere und gesetzlich abschließend aufgezählte Fehler des Schiedsspruches od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung

Rz. 14 Zudem kann das Beschwerdegericht die Vollziehung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung aussetzen. Die Aussetzung ist bei solchen Beschlüssen zulässig, die erst eines Vollzuges bedürfen. Eine solche Anordnung kommt in Grundbuchsachen nur selten in Betracht. Sie kann erfolgen bei Beschlüssen nach § 35 FamFG (wobei das Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 110 GBO regelt die Überprüfung des Feststellungsbeschlusses durch die Rechtsmittelinstanz. Dabei wird zwischen einem streitigen Feststellungsbeschluss, d.h. bei dem zugleich über einen Widerspruch entschieden wird, und einem unstreitigen Beschluss unterschieden. Im letzteren Fall verzichtet das Gesetz auf ein Rechtsmittel, weil kein Beteiligter gegen den Vorschlag fü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsbeschwerde

Rz. 7 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde gegeben, sofern das Beschwerdegericht sie in seiner Entscheidung zugelassen hat (§ 78 Abs. 1 GBO). Sie unterliegt, da Abs. 1 S. 1 nur für die Erstbeschwerde eine kurze Frist von zwei Wochen regelt (siehe Rdn 3), gem. § 78 Abs. 3 GBO i.V.m. § 71 Abs. 1 FamFG der Monatsfrist.[5] Auch die Monatsfrist k...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Vorbehaltsurteil

Rz. 644 Dem Geschäftsführer ist im Urteil vorzubehalten, Erstattungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter i.H.d. hypothetischen Quote (Rang und Höhe) des durch die verbotene Zahlung begünstigten Gläubigers geltend zu machen.[1294] Dieser Vorbehalt ist von Amts wegen aufzunehmen, weil eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse auszuschließen ist.[1295] Gegenstandswert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 47 Zudem bedarf es einer Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Zulassung der Rechtsbeschwerde. Ein entsprechender Zulassungsantrag eines Beteiligten ist nicht erforderlich. Zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Rechtsbeschwerde s. § 78 Abs. 2 GBO und die dortigen Erläuterungen. Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht möglich; eine Ausnahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Folgen des Formverstoßes

Rz. 19 Wird der Antrag formlos oder nicht in der richtigen Form zurückgenommen, so bleibt er wirksam. Infolgedessen hat das GBA dem Antragsteller Gelegenheit zur formgerechten Rücknahme zu geben. Erfolgt eine formgerechte Rücknahme nicht, so ist der (fortbestehende) Antrag verfahrensrechtlich korrekt abzuarbeiten, sei es bei Vollzugsreife durch Eintragung[34] oder bei unbehe...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / V. Beschwerde in Registersachen

Rz. 143 Als rechtsmittelfähige Entscheidungen kommen im Registerverfahren die Ablehnung des Eintragungsantrags und eine Zwischenverfügung in Betracht, die Beanstandungen enthält oder weitere Unterlagen anfordert (s. Rdn 125). Die Aussetzungsverfügung nach § 381 FamFG unterliegt ebenfalls der Beschwerde, soweit eine Gesetzesverletzung in Betracht kommt.[207] Für die Frage des ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Beschwerde nach § 71 GBO

Rz. 99 Die Beschwerde nach § 71 GBO soll hier nicht vertieft behandelt werden, weil sie für ein grundsätzliches Verständnis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren eine untergeordnete Rolle spielt. An dieser Stelle soll daher der Hinweis genügen, dass das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren als Vollstreckungsorgan im Falle der Zwangsvollstreckung ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / bb) Umfang und Berechnung des Anspruchs

Rz. 114 Liegen die Voraussetzungen des Anspruchs vor, so bestimmen sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach Art. 74 bis 77 CISG. Aus den Art. 75 und Art. 76 CISG ergibt sich, dass die Berechnung des Schadens – ähnlich wie im deutschen Recht – durch eine Differenzrechnung erfolgt.[82] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Schadens ist im Prozess der Schluss der l...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / c) Minderung des Kaufpreises

Rz. 111 Gem. Art. 50 CISG ist der Käufer berechtigt, bei einer Lieferung vertragswidriger Ware durch den Verkäufer den Kaufpreis zu mindern. Eine bereits erfolgte Zahlung des Kaufpreises ist nicht erforderlich. Das Minderungsrecht steht jedoch gem. Art. 50 Satz 2 CISG unter dem Vorbehalt eines vorrangigen Nacherfüllungsrechts. Weigert sich der Käufer unberechtigterweise eine...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / aa) Voraussetzungen

Rz. 112 Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b) CISG setzen voraus, dass der Verkäufer eine seiner Pflichten, die sich aus dem Vertrag oder unmittelbar aus dem UN-Kaufrecht ergeben, verletzt hat. Rz. 113 Auch der Schadensersatzanspruch setzt im Gegensatz zum deutschen Recht kein Verschulden voraus, unterliegt aber bestimmten Ausschlussgründen, insb....mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / cc) Sonderproblem: Zinsen

Rz. 115 Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob und in welcher Höhe Zinsen geltend gemacht werden können. Der Anspruch auf Ersatz der Zinsen ergibt sich unmittelbar aus Art. 78 CISG. Der Gläubiger eines Zahlungsanspruchs erhält einen selbstständigen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Verzug im Sinne nationaler Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.16 Rechtsweg; § 23 SchwarzArbG

Rz. 162 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO ist der Finanzrechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten gegeben, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Für das öffentlich-rechtliche Verwaltungshandeln nach dem SchwarzArbG eröffnet § 23 SchwarzArbG den Finanzrechtsweg. Rz. 163 In Angelegenheiten nach dem SchwarzArbG ist der Einspruc...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / a) Erfüllungsverlangen

Rz. 132 Hat der Käufer bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gezahlt, so kann der Verkäufer gem. Art. 62 CISG weiterhin auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Art. 63 CISG sieht darüber hinaus vor, dass der Verkäufer dem Käufer auch eine Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises setzen kann. Allerdings ist dies nicht erforderlich, um überhaupt den Zahlungsanspruch weiter zu verf...mehr