Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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zfs 11/2017, Richtige Bemes... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das als Sprungrevision nach § 335 Abs. 1 StPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel dringt mit der Sachrüge in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang durch." 1. Die Verfahrensrüge in Bezug auf die Verwertung des Ergebnisses der Blutprobe genügt nicht den Darlegungsanforderungen nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. a. Eine Revisionsbegründung muss aus sich herau...mehr

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AGS 11/2017, Erhöhungsbesch... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1, Abs. 2 S. 7, § 66 Abs. 3 S. 1, 2 GKG statthaft und auch sonst form- und fristgerecht eingelegt. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, denn ein maßgebliches Kriterium insoweit ist die Differenz der Kosten des Rechtsstreites, die sich aus der begehrten Streitwertfestsetzung im Ge...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / 3 Anmerkung:

1. Die unfallbedingt eingetretene Beeinträchtigung der Eigenversorgung des Verletzten rechtfertigt unter Anwendung des § 843 BGB den Schadensersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse (vgl. Schah Sedi, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5, Personenschäden, 2. Aufl., § 3 Rn 149; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 2. Aufl., Kapitel 7 Rn 4; Zoll, in Wussow, ...mehr

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zerb 11/2017, Beschwer bei ... / Aus den Gründen

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts war die beschränkte Erbenhaftung dem Beklagten trotz § 780 Abs. 2 ZPO vorzubehalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hafte der Erbe nur dann persönlich, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden könne. Der Beklagte habe keine Handlungen vorgenommen, die diese Zurec...mehr

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zfs 11/2017, Anspruch des n... / 2 Aus den Gründen:

" … 4. Der Kl. hat Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens i.H.v. 4.026 EUR." a. In dem Verlust der Fähigkeit, weiterhin Haushaltsarbeiten zu verrichten, liegt ein ersatzfähiger Schaden. Er stellt sich je nachdem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S.d. § 843 Abs. 1...mehr

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zfs 11/2017, Weitergabe von... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr in Ergänzung des Antrags zu 2) (sinngemäß) noch beantragt wird," die AG im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, die genannten Daten nicht an die Überwachungsorganisationen (Dekra, TÜV, etc.) zu übermitteln. Die Einbeziehung einer Übermittlung der Daten an privatrechtliche Empfänger stellt eine unzu...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschränkt sich auf den Rechtsbehelf gegen einen schriftlichen oder schriftlich bestätigten Verwaltungsakt (VA). Sie gilt ab der Einführung von § 36a SGB I zum 28.8.2002 auch für den elektronischen Verwaltungsakt. Nach seinem Wortlaut regelte § 36 bisher lediglich das Erfordernis einer Rechtsbehelfsbelehrung für schriftliche Verwaltungsakte und die Anforde...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dörr/Jährling-Rahnefeld, Hypertrophie des Verwaltungsaktes, SGb 2003 S. 549. Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung, BayVBl. 1993 S. 200. Udsching/Link, Aufhebung von Leistungsbescheiden im SGB II, SGb 2007 S. 513. Zeihe, Folgen der Belehrung über ein falsches Rechtsmittel – Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwalt...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.2 Form und Inhalt der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Sie muss aber nicht mit dem schriftlichen oder elektronischen Bescheid verbunden sein, sondern kann auch als separate Anlage beigefügt sein. Sie kann auch nachgeholt werden, allerdings mit dementsprechend auch erst später beginnenden Fristen. Eine nachgeholte Rechtsbehelfsbelehrung muss jedoch unzweideutig den Besch...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.1 Belehrungspflicht

Rz. 4 Durch die Rechtsbehelfsbelehrung soll der von einem VA Betroffene darüber unterrichtet werden, dass die Entscheidung der den VA erlassenden Behörde rechtlich überprüfbar ist. Er ist daher durch die Belehrung in der Lage, zur Vermeidung der Bestandskraft (§ 39 Abs. 2) aber auch gezwungen, sich darüber zu erklären, ob er die getroffene Entscheidung für sich akzeptiert. E...mehr

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Jansen, SGB X § 36 Rechtsbe... / 2.3 Folgen fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Die fehlende, unrichtige oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des VA selbst (BSG, Urteil v. 20.10.2010, B 13 R 15/10 R). Sie eröffnet lediglich die Möglichkeit, noch innerhalb eines Jahres den Rechtsbehelf einzulegen (§ 66 Abs. 2 SGG). Dabei ist es unerheblich, ob die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im konkrete...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.6 Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 24 Die Folgen von Mängeln der Bekanntgabe sind in §§ 40, 41 nicht geregelt. Da die Bekanntgabe aber zu den wesentlichen Voraussetzungen des VA gehört und dieser erst ab Bekanntgabe überhaupt wirksam wird (§ 39), sind nicht (nachweisbar) bekannt gegebene VA unwirksam und wie nicht existente zu behandeln (objektiver Wirksamkeitsmangel). Widerspruchsfristen beginnen nicht z...mehr

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AGkompakt 10/2017, Keine Ge... / 2 Die Entscheidung

Das KG hat der Erinnerung abgeholfen. 1. Auffassung: Gebührenfreiheit nur für statthafte Rechtsmittel Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen nach § 57 Abs. 8 FamGKG und den vergleichbaren Vorschriften des GKG, des RVG oder des GNotKG Beschwerdeverfahren nur dann gerichtsgebührenfrei sein, wenn die Beschwerde statthaft ist. Sofern ein nicht statthaftes Rechtsmittel eingeleg...mehr

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AGS 10/2017, Beginn der Bes... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist bereits unzulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 569 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt, einzulegen. Der angefochtene Beschluss wurde der Bevollmächtigten des Beklagten ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 25.3.2014 ordnungsgemäß zugestellt. Die Zwei-Wochen-Frist vollende...mehr

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FoVo 10/2017, Neue Praxis: der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Reform: neue Möglichkeiten der Antragstellung Mit Inkrafttreten des § 754a ZPO am 26.11.2016 ist es möglich, den vereinfachten Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher unter Beachtung der in § 754a ZPO genannten Voraussetzungen elektronisch zu versenden. Mit einer über vierjährigen Erfahrung bei der Einreichung von elektronischen Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und ...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG statthaft. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Die Beschwerde ist binnen der gesetzlichen Frist gem. § 130 Abs. 3 S. 1 GNotKG, § 63 Abs. 1 FamFG und in der gem. § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG vorgeschriebenen Form bei dem LG eingelegt worden. Die Kostenschuldnerin ist beschwerdeberechtigt. Beschwerdeberecht...mehr

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zfs 10/2017, Aufhebung eine... / 2 Aus den Gründen:

"II. Das Rechtsmittel ist zulässig, insb. am 18.10.2016 rechtzeitig innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung des Beschl. am 14.10.2016 erhoben. Auch in der Sache hat es Erfolg. Der Wiederaufnahmeantrag ist i.S.d. § 368 StPO zulässig und gem. § 370 StPO begründet." Das Wiederaufnahmevorbringen, wonach die Strafbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers nach § 21 Abs. 1 Nr. ...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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AGkompakt 10/2017, Terminsgebühr für Gerichtsbescheid auch bei nachträglichem Antrag auf mündliche Verhandlung?

Voraussetzungen der Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid sind umstritten Über die Frage, wann bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid eine Terminsgebühr anfällt, wird in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit heftig gestritten. Grund hierfür ist die Gesetzesänderung durch das 2. KostRMoG, wonach der Anwalt eine Terminsgebühr nur dann erhält, wenn das Gericht durch Ger...mehr

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zfs 10/2017, Begleitetes Fa... / 2 Aus den Gründen:

" … Die hiergegen gerichtete Beschwerde des AG hat Erfolg. Aus den von ihm fristgerecht dargelegten Gründen ist der Beschl. zu ändern; der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist abzulehnen." Der Senat beantwortet die vom VG offen gelassene Frage nach der Rechtmäßigkeit des Widerrufes der Fahrerlaubnis dahin, dass sich dieser Widerruf aller Voraussicht nach als re...mehr

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AGS 10/2017, Abrechnung im ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsmittel, denen das LG nicht abgeholfen hat, bleiben ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist unbegründet. Insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des landgerichtlichen Nichtabhilfebeschlusses vom 1.2.2017 Bezug genommen. Insbesondere hat das LG den in der Hauptverhandlung am 18.2.2015 auf Antrag des Pflichtverteidige...mehr

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AGS 10/2017, Anrechnung von... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt K. war ab dem 16.2.2015 für seinen inhaftierten Mandanten im Ermittlungsverfahren und zunächst auch noch im gerichtlichen Verfahren vor dem LG als Wahlverteidiger tätig. Am ersten Hauptverhandlungstag wurde er nach Niederlegung seines Wahlmandats zum Pflichtverteidiger bestellt. Bis dahin hatte er an der Haftbefehlsverkündung, einem Haftprüfungstermin vor dem Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6d Jobcenter / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. BT-Drs. 17/1555) sah die Bezeichnung Jobcenter allein für die gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger nach § 44b Abs. 1 vor (früher Arbeitsgemeinschaft). Dementsprechend war die Regelung der Bezeichnung zunächst auch in...mehr

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Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.4 Aufschiebende Wirkung (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 23 Auftraggeber und Auftragnehmer haben jeweils ein eigenes Widerspruchsrecht. Widersprüche müssen sich nicht ausschließlich gegen die Statusentscheidung der Clearingstelle richten, sondern können auch bzw. allein gegen die Feststellung der Versicherungspflicht in allen, ggf. auch nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, oder allein gegen den Beginn der Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 22 Unter Fälligkeit ist der Zeitpunkt zu verstehen, bis zu dem Ansprüche erfüllt sein müssen, um Verzugsfolgen seitens des Schuldners zu vermeiden, und ab dem der Gläubiger die Erfüllung verlangen kann. Hierzu regelt § 41 SGB I, dass Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen (hierzu § 40 SGB I) fällig werden, soweit die besonderen Teile des SGB keine abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17c Nach § 7a Abs. 1 Satz 2 leiten die Einzugsstellen in den Fällen, in denen die oder der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren ein (obligatorisches Anfrageverfahren). Diese Regelung wurde mit dem Vierten Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BArbG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BArbG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kölner Dissertation 1967; Walz, BB 1991, 880 [88...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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zfs 09/2017, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

"Der Schriftsatz des Verteidigers vom 8.5.2017 lag vor, zu einer anderen Bewertung gab er keinen Anlass. Ergänzend bemerkt der Senat:" Die Rüge der Verletzung des § 77 Abs. 2 OWiG ist unzulässig (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 StPO), weil es die Rechtsmittelschrift aus den durch die GenStA aufgezeigten Gründen versäumt, darzulegen, dass in der Hauptverhandlung Bewe...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die wohl im Ergebnis richtige Entscheidung des OLG Koblenz bedarf einiger Anmerkungen. Die vom OLG behandelte Erstattungsproblematik, unter welchen Voraussetzungen die dem Berufungs- oder Revisionsbeklagten für den Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels angefallene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig ist, kommt in der Praxis recht häufig vor. Deshalb wir...mehr

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zfs 09/2017, Aussetzungsant... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da die auf § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 8 StPO gestützte Verfahrensrüge nicht in zulässiger Weise erhoben worden ist." 1. Der Verfahrensrüge liegt das folgende Verfahrensgeschehen zugrunde: Dem Verteidiger war im August 2015 durch die Bußgeldbehörde Akteneinsicht gewährt worden. Der Eichschein zu der verwendeten Verkehrsüberwachung...mehr

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zfs 09/2017, Treuwidrigkeit... / Sachverhalt

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der Dauer einer vereinbarten Leistung verpflichtet ist. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen der Bekl. für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (im Folgenden: BB-BUZ) lauten auszugsweise wie folgt: "Befristetes An...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Sachverhalt

Der Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, die Beteiligten zu 2) und 3). Der Erblasser ist auch der Vater des Beteiligten zu 4), der am 20.12.1996 nichtehelich geboren ist (Bl I/3 d. A.). Der Erblasser hat die Vaterschaft für den Beteiligten zu 4) durch die am 9.12.1996 von dem Notar ... (Urkundenr...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… 1. Die Frist zur Begründung der Berufung (§ 520 Abs. 2 ZPO) ist durch das unvollständige und insb. ohne Unterschrift eingegangene Telefax nicht gewahrt worden. Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, das BG sei pflichtwidrig nicht allen aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkten dafür nachgegangen, dass die Berufungsbegründungsschrift doch rechtzeitig in...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). …" [8] Danach ist eine grundsätzliche Bedeutung nicht gegeben. Die Revision zeigt – ebenso wie das BG – nicht auf, dass über die Auslegung der hier von der Bekl. verwendeten Klausel in Rspr. und/ode...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Besteuerungsverfahren und Insolvenzeröffnung

Rn 69 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuern dürfen nicht mehr verbescheidet werden, dennoch erlassene Steuerbescheide sind nichtig (§ 125 AO). Die (Insolvenz-) Forderungen des Fiskus sind vielmehr in Form von Steuerberechnungen zur Tabelle anzumelden (§ 87).[122] Das gilt auch für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, wenn und soweit diese sich auf ...mehr

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zfs 09/2017, Wertersatzansp... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. … Zwar hat das BG zutreffend und im Revisionsverfahren nicht angegriffen dem Kl. aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Willenserklärung einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. insgesamt 386,58 EUR zugesprochen, der sich aus der nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 32 Abs. 1 EGBGB ...mehr

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zfs 09/2017, Anfechtung der... / 1 Aus den Gründen:

" … Bei den Nebenbestimmungen in dem Bescheid v. 13.4.2016 handelt es sich um Auflagen i.S.v. § 2 Abs. 4 S. 2 StVG und § 23 Abs. 2 S. 1 FeV. Nach diesen Vorschriften kann die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber, der nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet ist, die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeine Anforderungen an den Text der Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf

Rz. 12 Hierzu ist die Belehrung so einfach und klar wie möglich zu halten[1], so dass auch ein Rechtsunkundiger daraus eindeutig entnehmen kann, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich ist.[2] Sie ist daher unrichtig, wenn sie diese ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt..[3] Dies ist der Fall, wenn sie hinsichtlich der genannten notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung .[1] Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen Verfahrensfeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO [1]; als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirkenden Ric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 11 Der notwendige Inhalt der zu erteilenden Belehrung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 FGO . Danach muss sie den Adressaten in verständlicher Weise über den gegen die Entscheidung gegebenen ordentlichen Rechtsbehelf, das Gericht oder die Behörde, bei dem dieser anzubringen ist, deren Sitz sowie über die einzuhaltende Frist und den Fristbeginn belehren. Die Rechtsbehelfsbelehru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr