Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Teil D: Vergütung und Kosten / Nachholung des rechtlichen Gehörs (§§ 33a, 311a), Abrechnung [Rdn 334]

Rdn 335 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 213 s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 336 1. Der Antrag auf ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1171]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anhörungsrüge (§ 356a), Abrechnung [Rdn 49]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 62]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gegenvorstellung, Gebühren [Rdn 176]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anfechtung von Justizverwaltungsakten, (§§ 23 ff. EGGVG), Gebühren [Rdn 41]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Dienstaufsichtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 155]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 306]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Verfahrensgebühr [Rdn 106]

Rdn 107 Literaturhinweise: Burhoff, Die Verfahrensgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RVGreport 2009, 443 ders., Die Verfahrensgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RENOpraxis 2011, 126 ders., 25 Fragen und Antworten zur Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren, RVGprofessionell 2013, 176 s. i.Ü. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 217]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1094]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 379]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 511]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Klageerzwingungsverfahren, Gebühren [Rdn 252]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensgebühr, Allgemeines [Rdn 442]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Behinderungsverbot [Rdn 24]

Rdn 25 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 26 1.a) Art. 34 S. 2 EMRK garantiert einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit dem Gerichtshof. Die Konvention verbietet jeden Eingriff des Staates in das Recht des Einzelnen, beim EGMR eine Beschwerde einzulegen und diese in effektiver Weise weiter zu verfolgen (EGMR [...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Terminsgebühr, Allgemeines [Rdn 402]

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 2. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann jede Partei einen Rechtsbehelf einlegen, Art. 50 Abs. 1 EuErbVO. Gegenüber der Kommission wurde im Sinne des Art. 78 EuErbVO das zuständige Gericht benannt (Art. 50 Abs. 2 EuErbVO). In Lettland hat das Regionalgericht (Apgabaltiesa) über die Entscheidungen des Bezirks- bzw. Stadtgericht (Rajona [Pilsēta] ...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 5. Rechtsbehelfe

Die Entscheidungen des Notars hinsichtlich der Erstellung des Zeugnisses können von jeder Person, die auch antragsberechtigt wäre, angefochten werden, Art. 72 Abs. 1 EuErbVO. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach Art. 72 Abs. 1 S. 3 EuErbVO. In einer entsprechenden Mitteilung gegenüber der Kommission nach Art. 78 EuErbVO wurde erneut das Bezirks- bzw. Stadtgericht (R...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH behandelt Themenschwerpunkte aus dem formellen Rechtsmittelrecht. Zunächst und wie im Leitsatz wiedergegeben befasst sich der Beschluss vom 9.12.2015 mit der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde und klärt, wie die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig angefochten werden kann. Im zweiten Teil geht es um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines...mehr

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AGS 6/2016, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

1. Gegen die Unterlassung der Kosten- und Auslagenentscheidung in dem die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Beschwerdeführer ablehnenden Beschluss der Schwurgerichtskammer ist die sofortige Beschwerde des früheren Angeschuldigten statthaft. Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs. StPO steht dem nicht entgegen. § 464 Abs. 3 S. 1 1. Hs. StPO geht von einer grundsät...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting beantragt. Des Weiteren hatte er beantragt, ihm Schadensersatz zu leisten in Höhe von 434,59 EUR für eine Honorarforderung seines Steuerberaters, die er zur Einlegung eines Rechtsmittels aufgewandt habe. Das Rechtsmittel sei erforderlich gewesen, um die Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach Erlas...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss des LG, mit welchem seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG als unbegründet verworfen wurde. Durch Urteil des LG wurde gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe verhängt. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des Angeklagten Revision ein. Die Staatsanwaltscha...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 59 Abs. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin auf Herabsetzung des Verfahrenswerts ist begründet. Entgegen der vom AG vorgenommenen gestuften Festsetzung mit einem Wert von 6.560,00 EUR bis zum 3.8.2015 und einem ab dem 4.8.2015 geltenden Wert von 498,00 EUR war eine einheitliche Festsetzung im tenorierten Umfang zutreffe...mehr

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AGS 6/2016, Rechtsmittelaus... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des VG ist zu verwerfen, da eine solche gem. § 37 Abs. 2 VermG unstatthaft ist. Durch die Neuregelung in § 1 Abs. 5 GKG zum 1.8.2013 durch Art. 3 Nr. 2 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 22.7.2013 ist insoweit keine Änderung eingetreten. Denn es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der A...mehr

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zfs 6/2016, Verfrühte Recht... / 2 Aus den Gründen:

"I. Der gem. § 346 Abs. 2 S. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zulässige, insbesondere fristgerecht innerhalb der Wochenfrist eingegangene Antrag des Betr. auf Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht gegen den Beschluss des AG, mit welchem das AG die Rechtsbeschwerde des Betr. gegen das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG des AG als unzulässig verworfen hat, erw...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwalt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Anm. 1 S. 1 Nr...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 1. Säumnis des Berufungsklägers

Ermäßigte Terminsgebühr bei Säumnis des Rechtsmittelführers Erscheint der Rechtsmittelführer nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf 0,5 (Nrn. 3202, 3211 VV), da das Rechtsmittel dann ohne weitere Prüfung zurückgewiesen wird. Insoweit kann auf die Ausführungen zur ersten Instanz zurückgegriffen werden. Ebenso ist zu rechnen, w...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 1 Sachverhalt

Das vorliegende Rechtsmittel betrifft die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Scheidungsverbundverfahren. Dieses bestand neben der Scheidung und der Folgesache Versorgungsausgleich auch aus den Folgesachen Güterrecht, Hausrat und Nachscheidungsunterhalt. Hinsichtlich der Folgesache Güterrecht standen Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 21.000,00...mehr

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AGS 6/2016, Rechtsmittelaus... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Die willkürliche Gesetzesauslegung des Gerichts beruht offenbar auf der Intention der Gerichte, sich nach Möglichkeit nicht mit den Streitwertbeschwerden befassen zu müssen. Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 5 GKG ausdrücklich klargestellt, dass die Verfahrensvorschriften der zugrundeliegenden Prozessordnung vorgehen. Tatsächlich ist die zugru...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 2. Säumnis des Rechtsmittelbeklagten

Volle Terminsgebühr bei Säumnis des Rechtsmittelbeklagten Ist der Rechtsmittelbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, kommt die Reduzierung nicht in Betracht. Es bleibt bei der vollen 1,2-Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 3202 VV) und der 1,5-Terminsgebühr im Revisionsverfahren (Nr. 3210 VV), da das Gericht in diesem Fall in eine Sachprüfung einsteigen muss. Es ...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht ist der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.7.2007 – VIII ZB 27/07, NJW-RR 2008, 151; Senat, Beschl. v. 12.10.2015 – 8 W 50/15). Die Beschwerde ist indes nicht ...mehr

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AGS 6/2016, Vertretungszwan... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des VG, mit dem dieses deren Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen hat, ist unzulässig. Sie genügt nicht den Erfordernissen des Vertretungszwangs. Nach § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO müssen sich die Beteiligten vor dem OVG – außer in Prozesskostenhilfeverfahren – durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten las...mehr

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ZErb 06/2016, Entschädigung... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZOV 2015, 144 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dem Kläger stehe ein Pflichtteilsanspruch schon deshalb nicht zu, weil die Beklagte nicht Erbin des Erblassers sei. Sie habe ihre Rechtsstellung nicht aufgrund eines Erbfalls, sondern durch gesetzliche Anordnung gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 VermG erhalten. ...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

In der Sache führt das Rechtsmittel zu einer Anhebung der Gegenstandswerte für die beiden hier in Rede stehenden Verfahren auf jeweils 150.000,00 EUR. 1. Verfahren über den Antrag vom 18.3.2014 a) Die Antragsschrift vom 18.3.2014 beinhaltete zunächst einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln. aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich bei Unterlassungsansprüchen de...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Entstehung der sog. Erledigungs- bzw. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV sind erfüllt. Danach entsteht diese zusätzliche Gebühr u.a., wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten – wie der Staatsanwaltschaft – erledigt. Nach dem Wortlaut des Tatbestandes der Gebührenbesch...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Elektronische Kommunikation

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die Übermittlung von Informationen zwischen der Finanzbehörde und dem Stpfl auf elektronischem Wege über das Internet ist inzwischen weit vorangekommen und wird in naher Zukunft Standard sein. Ein weiterer Schritt wird die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sein (vgl Regierungsentwurf BT-Drs 18/7457; vgl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einstweilige Anordnung

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Das Finanzgericht kann auf Antrag, auch bereits vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 114 FGO). Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2 Rechtsmittel im Einzelnen

3.2.1 Antrag auf mündliche Verhandlung 3.2.1.1 Statthaftigkeit Rz. 16 Hat der BFH entschieden, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids jeder Beteiligte Antrag auf mündliche Verhandlung stellen[1]. Allerdings kann das zum Verfahren beigetretene BMF keinen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen, da es nicht über das Verfahren disponieren kann[2]. Eben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3 Rechtsmittel, § 90a Abs. 2 FGO

3.1 Allgemeines Rz. 8 Jeder Beteiligte[1] kann, sofern er beschwert ist, gegen jeden Gerichtsbescheid Rechtsmittel einlegen. Ist dem Antrag des Beteiligten durch den Gerichtsbescheid in vollem Umfang entsprochen worden und macht der Beteiligte nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse geltend, ist der Antrag unzulässig[2]. Dass dem Begehren des Klägers aus anderen als von di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1.1 Rechtsmittel im Überblick

Rz. 10 Gegen Gerichtsbescheide des BFH ist nur Antrag auf mündliche Verhandlung als Rechtsmittel möglich[1]. Daneben kommen andere Rechtsmittel nicht in Betracht, auch nicht eine Verfassungsbeschwerde, da wegen des dann unterlassenen Antrags auf mündliche Verhandlung der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden wäre[2]. Rz. 11 Gegen Gerichtsbescheide, die der Vorsitzende oder der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.2 Revision

Rz. 22 Obwohl der Gerichtsbescheid als Urteil wirkt[1], sind nicht generell die gegen ein entsprechendes Urteil möglichen Rechtsmittel gegeben. Revision kann nur dann eingelegt werden, wenn sie vom FG als Senat oder Einzelrichter oder dem nach § 79a Abs. 3 FGO tätigen Vorsitzenden/Berichterstatter zugelassen worden ist[2]. Es gibt keine Revision nach Zulassung durch den nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.3 Keine Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 26 Die Anfechtung der Nichtzulassung der Revision gegen einen Gerichtsbescheid mit der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft. § 90a FGO bestimmt abschließend die zulässigen Rechtsmittel[1].mehr