Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 8 Jeder Beteiligte[1] kann, sofern er beschwert ist, gegen jeden Gerichtsbescheid Rechtsmittel einlegen. Ist dem Antrag des Beteiligten durch den Gerichtsbescheid in vollem Umfang entsprochen worden und macht der Beteiligte nicht ein besonderes Rechtsschutzinteresse geltend, ist der Antrag unzulässig[2]. Dass dem Begehren des Klägers aus anderen als von diesem vorgebrach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1 Antrag auf mündliche Verhandlung

3.2.1.1 Statthaftigkeit Rz. 16 Hat der BFH entschieden, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids jeder Beteiligte Antrag auf mündliche Verhandlung stellen[1]. Allerdings kann das zum Verfahren beigetretene BMF keinen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen, da es nicht über das Verfahren disponieren kann[2]. Ebenfalls Antrag auf mündliche Verhandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1.2 Fristen

Rz. 14 Da der Gerichtsbescheid zunächst immer als Urteil wirkt[1], sind konsequenterweise alle zulässigen Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Zustellung [2] einzulegen[3]. Gegen die Versäumung der Frist ist Wiedereinsetzung nach § 56 FGO möglich. Nur wenn der Antrag auf mündliche Verhandlung innerhalb der Monatsfrist gestellt worden ist, entfällt die Urteilswirkung[4]. A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1.1 Statthaftigkeit

Rz. 16 Hat der BFH entschieden, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids jeder Beteiligte Antrag auf mündliche Verhandlung stellen[1]. Allerdings kann das zum Verfahren beigetretene BMF keinen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen, da es nicht über das Verfahren disponieren kann[2]. Ebenfalls Antrag auf mündliche Verhandlung kann gestellt werden, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.3 Entscheidungskompetenz

Rz. 7 Der Gerichtsbescheid ergeht beim BFH in voller Senatsbesetzung, beim FG ohne die ehrenamtlichen Richter[1]. Beim FG können sowohl der Senat als auch der Einzelrichter, dem die Sache durch den Senat nach § 6 FGO zur Entscheidung übertragen wurde, durch Gerichtsbescheid entscheiden. Darüber hinaus können beim FG, nicht aber beim BFH[2], der Vorsitzende oder der Berichter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1.2 Form

Rz. 17 Es genügt in allen Fällen, dass der Antrag von einem Beteiligten wirksam gestellt wird, damit der Gerichtsbescheid als nicht ergangen gilt[1]. Der Antrag ist gegen Gerichtsbescheide des BFH beim BFH schriftlich zu stellen. Im Verfahren vor dem BFH besteht Vertretungszwang[2]. Gegen Gerichtsbescheide des FG oder des Vorsitzenden oder Berichterstatters ist der Antrag be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1.3 Zulässigkeit

Rz. 18 Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids zu stellen. Er ist nur zulässig, wenn der jeweilige Beteiligte durch den Tenor des Gerichtsbescheids beschwert ist[1]. Einer Begründung bedarf der Antrag nicht. Als Prozesshandlung kann er nicht unter einer Bedingung gestellt werden. Rz. 19 Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann auch gestell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.1 Beweisbeschluss – §§ 358–360 ZPO

Rz. 4 Ein förmlicher Beweisbeschluss mit dem Inhalt des § 359 ZPO ist immer zulässig. Erforderlich ist er aber nur, wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist[1] oder wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, d. h. einen besonderen Termin, erfordert[2]. Auch die Zurückweisung eines Beweisantrags bedarf grundsätzlich keines besonderen Beschlusses. Das Gericht ist befugt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.1 Fristsetzung, Zulassen verspäteten Vorbringens

Rz. 76 Die Fristsetzung und die Fristbestimmung durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter sind als prozessleitende Verfügung unanfechtbar [1]. Dies gilt auch dann, wenn das FG hierüber mit Beschluss entschieden hat[2]. Ebenso verhält es sich mit allen damit zusammenhängenden Verfügungen, wie der Ablehnung einer Fristverlängerung oder dem Verlangen des Gerichts, die Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.3 Ablehnung – § 406 ZPO

Rz. 71 Ein Sachverständiger kann wie ein Richter nach dem in § 406 ZPO geregelten Verfahren abgelehnt werden[1], wobei eine Zweiwochenfrist zu beachten ist[2]. Rz. 72 Die Vorschrift wird ergänzt durch § 88 FGO. Wegen der Richterablehnung s. § 51 FGO. Ein Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnis des Sachverständigen zu einem Beteiligten rechtfertigt die Ablehnung[3]. Die Befangen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Rz. 1 § 88 FGO ergänzt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO, indem die Ablehnungsgründe erweitert werden. Auch hier wird das finanzgerichtliche Beweiserhebungsverfahren dem des Steuerverwaltungsverfahrens angeglichen[1]. Rz. 2 Die Beeinträchtigung für den Beteiligten muss durch den konkret in Aussicht genommenen Sachverständigen objektiv möglich sein. Es kann nicht unter Berufung auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4 Wirkung, § 90a Abs. 3 FGO; Darstellungserleichterung, § 90a Abs. 4 FGO

Rz. 27 Der Gerichtsbescheid hat grundsätzlich die Wirkung eines Urteils, § 90a Abs. 3 FGO . Er setzt die Beteiligten von der Auffassung des Gerichts über ihren Fall in Kenntnis. Allerdings gelten hinsichtlich der eröffneten Rechtsmittel Besonderheiten .[1] Wird rechtzeitig der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, wozu jeder Beteiligte berechtigt ist, entfaltet der Geric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.2 Verordneter Richter – §§ 361, 362, 365, 366 ZPO

Rz. 10 §§ 361ff. ZPO ergänzen § 81 Abs. 2 FGO [1]. Der verordnete Richter entscheidet selbstständig über Fragen im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrags oder Ersuchens, insbesondere also die Art der Durchführung der Beweisaufnahme[2]. Er kann den Beweisbeschluss ändern [3]. Ihm stehen die sitzungspolizeilichen Befugnisse nach § 52 FGO zu. Zu den Grenzen seiner Befugn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.4 Ausbleiben des Zeugen – §§ 380–381 ZPO

Rz. 45 Ordnungsmaßnahmen nach § 380 ZPO sind nur gegen einen ordnungsgemäß geladenen [1] Zeugen möglich, wobei der Zugang der Ladung nicht nachgewiesen sein muss[2]. Ordnungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn ein nach § 377 Abs. 3 ZPO zu schriftlichen Äußerungen aufgeforderter Zeuge sich nicht meldet. Dieser ist dann ggf. zu laden. Rz. 46 Das Vorgehen nach § 380 ZPO ist für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.8 Selbstständiges Beweisverfahren – §§ 485–494 ZPO

Rz. 97 Das selbstständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung und beweismäßigen Vereinfachung des Hauptsacheverfahrens [1] außerhalb des eigentlichen, auf ein Urteil gerichteten Prozesses. Auf Antrag kann vor Rechtshängigkeit, im rechtshängigen Verfahren auch von Amts wegen, ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden[2]. Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Dem Gerichtsbescheid nach § 90a FGO kommt grundsätzlich Urteilswirkung zu. § 90a FGO ist eine Ausnahme vom rechtsstaatlichen Grundsatz des Anspruchs auf mündliche Verhandlung. Diese Ausnahme ist unbedenklich, weil den Beteiligten das Recht auf mündliche Verhandlung nicht genommen wird[1]. Der BFH kann allerdings, auch nach Ergehen eines Gerichtsbescheids, in dem die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Zurückweisen verspäteten Vorbringens

Rz. 78 Hat das Gericht verspäteten Vortrag zurückgewiesen und ohne weitere Ermittlungen entschieden, kann das im Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung gerügt werden. Bleibt möglicherweise entscheidungserheblicher Vortrag eines Beteiligten zu Unrecht unberücksichtigt, liegt darin immer ein Verfahrensmangel, nämlich ein Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs. Damit wär...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.4.1 Verfahren

Rz. 8 Die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, also auch des Kostenanspruchs (s. Rz. 5), bedarf gemäß § 218 Abs. 1 S. 1 AO eines den Anspruch festsetzenden Verwaltungsakts.[1] Die "Berechnung" der Vollstreckungskosten im sog. Kostenansatz bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung besitzt Verwaltungsaktsqualität i.S.d. § 118 Satz 1 AO.[2] Der Kosten...mehr

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Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen – Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Leitsatz 1. Ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, das an ein Presseunternehmen wegen Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu ­Anzeigenauftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik gerichtet ist, kann auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Anzeigenteils für das Presseerzeugnis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sein. Dies gilt jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Einfluss der Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung der inländischen Tochtergesellschaft oder der inländischen Betriebsstätte (innere Besteuerung)

Tz. 67 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entspr der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 12/4487, 37) geht die Fin-Verw davon aus, dass die Umqualifizierung der Vergütungen nach § 8a KStG nicht gegen vorrangiges DBA-Recht verstößt, sondern im Einklang mit den Art 9 und 24 OECD-MA steht (ebenso s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 63). Zur Vereinbarkeit des § 8a KStG mit den DBA ...mehr

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AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Beklagten auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV) zu Unrecht bejaht. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt,...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Bekl. auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 RVG VV) zu Unrecht bejaht …" [7] 2. a) Die vom LG antragsgemäß fest...mehr

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AGS 5/2016, Keine Beschwer ... / 2 Aus den Gründen

Zur Entscheidung ist das Kollegium des Senats in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen, da die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen keine Einzelrichterin i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO ist (BGH, Beschl. v. 20.10.2003 – II ZB 27/02, juris Rn 10). Die gem. § 68 Abs. 1 GKG statthafte Beschwerde ist im Übrigen unzulässig. Der Klägerin fehlt die erforderliche Beschwer. Der ...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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AGS 5/2016, Anwaltsbeauftra... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen das ihre Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und diese auch begründet. Mit Beschluss vom 22.10.2014 wies das OLG die Klägerin auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin, kündigte dessen Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO an und setzte den Parteien Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014. Die Klägerin nahm daraufhin mi...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen das ihre Klage abweisende Urt. des LG Landshut Berufung eingelegt und diese begründet. Das OLG München wies die Kl. durch Beschl. v. 22.10.2014 auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin und kündigte dessen Zurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO an. Gleichzeitig setzte das Gericht den Parteien eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014....mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Der 2. Strafsenat des BGH hatte im Rahmen der Revision über zwei zu ihm gelangte Adhäsionsverfahren zu entscheiden. In dem einen Verfahren hatte das LG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in seiner Adhäsionsentscheidung u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht berücksichtigt, in dem zweiten Verfahren berücksichtigte das LG u.a. ausdrücklich die persönl...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 5. Beschwerde

Sofern der Antragsteller – wie im Regelfall – nicht isoliert, sondern im Wege des Stufenantrags vorgeht, ergeht zunächst ein auf Auskunftserteilung gerichteter Beschluss; dieser Teilbeschluss ist als Endentscheidung gesondert anfechtbar, und zwar auch dann, wenn er auf einem Anerkenntnis beruht.[109] Bei einer Beschwerde gegen einen solchen Teilbeschluss, der auf Auskunft ge...mehr

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AGS 5/2016, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Kostenentscheidungen isoliert angefochten werden. Da für einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Anfechtung der Kostenentscheidung Sonderregelungen nicht existieren, gilt das Gleiche wie für sonstige Kostenentscheidungen, so dass auch insoweit die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Betracht kommt...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Mit der Anklageschrift wurde gegen den Angeklagten der Vorwurf erhoben, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Unter gleichzeitiger Eröffnung des Hauptverfahrens und Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung hat das Jugendschöffengericht weitere gegen den Angeklagten bei Gericht anhängige Verfahren zu einer weiteren Anklageschrift verbunden. Nach dieser weiteren Anklage...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Finkelnburg, Zur aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, DVBl. 1977 S. 677. Gassner, Rücknahme drittbelastender Verwaltungsakte im Rechtsbehelfsverfahren, JuS 1997 S. 794. Heilemann, Die Anfechtung drittwirkender Verwaltungsakte im sozialgerichtlichen Verfahren, SGb 1993, 165. ders., Die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Doppelwirkun...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 18 § 49 enthält keine eigenständige Aufhebungsbefugnis, sondern setzt diese gegenüber dem erfolgreich Anfechtenden voraus (vgl. LSG Hamburg, Urteil v. 28.6.2012, L 1 KR 92/10). Liegen die Voraussetzungen des begründeten Anspruchs eines Dritten vor und soll dem Widerspruch stattgegeben werden, gelten die Vertrauensschutzregelungen der § 45 Abs. 1 bis 4, §§ 47 und 48 nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.2 Voraussetzungen für die Aufhebung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift auf Aufhebungsbescheide nach §§ 45, 47, 48 setzt voraus, dass der VA von einem Dritten angefochten worden ist und der begünstigende VA während des Vorverfahrens/Widerspruchsverfahrens oder des Klageverfahrens mit dem Ziel aufgehoben wird, dadurch dem Widerspruch oder der Klage des Dritten stattzugeben. Dritter kann auch ein anderer Rentenv...mehr

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FF 5/2016, Notwendiger Inha... / 2 Anmerkung

Der BGH rügt, dass die Entscheidung des LG nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen sowie in sich unschlüssig ist: Nach der st. Rspr. des BGH (vgl. BGH 27.8.2014 – XII ZB 266/13; 16.4.2013 – VI ZB 50/12; 14.6.2010 – II ZB 20/09) müssen Beschlüsse, die mit einem Rechtsmittel angegriffen werden können, den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird...mehr

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zerb 5/2016, Prüfungsumfang... / Aus den Gründen

II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht, § 74 Abs. 6 S. 2 FamFG. 1. Zur Begründung hat das Beschwerdegericht ausgeführt, die durch das Nachlassgericht vorgenommene Auslegung zur Frage der Erbeneinsetzung der Beteiligten zu 1 bis 3 zu je 1/3 sei nicht zu beanstanden. De...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diese Zurückweisung vom Rechtsanwalt erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet. Zur Begründung seiner Erinnerung hat der Verteidiger ausgeführt, dass die Entscheidung in der Hauptverhandlung vor dem LG Berlin erfolgt sei und in diesem Zusammenhang einzig erheblich sei, ob durch anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich und das Ve...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / II. Die Lösung

Formularzwang Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Verwendung des Formulars nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zwingend vorgeschrieben. Das Formular sieht auch eine Unterschriftenzeile vor. ZPO verlangt keine Unterschrift Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Formular auch tatsächlich unterschrieben werden muss. ...mehr

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zfs 5/2016, Überprüfung von... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Rechtsmittel bleibt der Erfolg versagt." Da gegen die Betroffene eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR, nämlich 70 EUR, festgesetzt worden ist, führt der Antrag nur dann zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn es geboten ist, die Nachprüfung zur Fortbildung des materiellen Rechts zuzulassen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder wenn das Urteil wegen Versagung des rechtlichen...mehr

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AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 2. Gründe im Verhalten des Richters

Das Verhalten eines Richters kann in vielfältiger Weise Anlass für die Besorgnis seiner Befangenheit geben. Die umfangreiche Rechtsprechung hierzu ist sehr stark kasuistisch geprägt, so dass es nicht möglich ist, hieraus generelle Abgrenzungskriterien herzuleiten. Lediglich bei sehr groben Verstößen gegen richterliche Pflichten besteht Übereinstimmung hinsichtlich der Berech...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / C. Risiko einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO

Findet die Polizei den Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht heraus, kann eine Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO angeordnet werden.[17] Ein Fahrtenbuch droht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon bei erstmaliger Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.3 Zuständigkeit

Rz. 17 Über die Aufhebung des drittbelastenden VA entscheidet die Behörde, die für den Erlass des Ausgangsbescheides zuständig war (Ausgangsbehörde). Das folgt aus der im Rahmen von § 49 nicht ausgeschlossenen Anwendung des § 45 Abs. 5, der gerade auf die Rücknahme durch die jetzt zuständige Behörde verweist, auch wenn der aufzuhebende VA von einer anderen Behörde erlassen w...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 50 VwVfG. Sie hat den Zweck, einen begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsakt (VA) mit belastender Drittwirkung dann nicht den Einschränkungen und Vertrauensschutzregelungen für Rücknahme oder Widerruf zu unterstellen, wenn ein Dritter diesen als ihn belastend durch Widerspruch oder Klage – im Ergebnis erfolgreich – anficht. Der Aufhebung de...mehr

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Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rücknahme des Rechtsbehelfs oder des Rechtsmittels (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Rechtsbehelf zurückgenommen, trägt derjenige Beteiligte, der die Rücknahme erklärt hat, die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. Dies kann auch der vollmachtlose Vertreter sein, wenn er einen von ihm eingelegten Rechtsbehelf zurücknimmt.[1] Da sich die Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keiner besonderen Kostenentscheidung.[2] Bei Klagerücknahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Rechtsmittel

Rz. 8 Der Beigeladene kann selbstständig Rechtsmittel einlegen. Hat er Revision eingelegt, trägt er bei Unterliegen die Kosten nach § 135 Abs. 2 FGO. Schließt sich der Beteiligte der Revision an, führt dies bei ihrer Erfolglosigkeit zur Aufteilung der Kosten nach Kopfteilen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Rechtsmittel

Rz. 6 Wird die Kostenentscheidung durch Urteil getroffen, ist sie unselbstständiger Bestandteil der gerichtlichen Entscheidung. Das Revisionsgericht hat von Amts wegen hierüber zu entscheiden. Eine Anfechtung des Urteils wegen der Kosten ist allerdings unzulässig, wenn das Rechtsmittel nicht auch gegen die Entscheidung in der Hauptsache gerichtet ist.[1] Ergeht eine isolierte...mehr