Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Leitsatz Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser, nicht aber vom Arbeitgeber beanspruchen. Normenkette § 26, § 28g Satz 3, § 28h, § 28i SGB IV, § 17a GVG, § 276 BGB Sachverhalt Der beim Land L beschäftigte Kläger l...mehr

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Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

Leitsatz Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. Normenkette § 6, § 10 Abs. 8, § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStG, § 1967, § 2100, § 2139, § 2145 BGB, § 5, § 44 Abs. 1, § 121, § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin der im Januar 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Rz. 328 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen Fortschreibungsbescheide richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des siebten Teiles der Abgabenordnung . Entsprechend § 347 Abs. 1 AO ist danach der Einspruch zulässig. Rz. 329 [Autor/Stand] Befugt Einspruch einzulegen ist nur derjenige, der geltend macht, durch den Verwaltungsakt beschwert zu sein (§ 350 AO). Bei e...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrensgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die Frage der Notwendigkeit der Tätigkeit eines Verteidigers in der Berufungsinstanz in den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung vor einer Begründung zurücknimmt, und der Entstehung einer Verfahrensgebühr bei dieser Konstellation ist in der Rspr. umstritten (vgl. Meyer/Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 464a Rn 10). Eine Auffassung verneint das Entsteh...mehr

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AGS 4/2016, Bewertungszeitp... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung und Zurückverweisung. 1. Das Berufungsgericht hat gemeint, der nach § 511 Abs. 2 ZPO erforderliche Beschwerdewert von über 600,00 EUR sei nicht erreicht. Gem. § 182 InsO i.V.m. § 3 ZPO komme es auf das wirtschaftliche Interesse des Gläubigers an der Feststellung seiner Forderung an. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Streitwertfestsetzung ...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr

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AGS 4/2016, Anfechtung eine... / 2 Aus den Gründen

II. Über die Erinnerungen gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG a.F. entscheidet beim BGH der nach § 139 Abs. 1 GVG gerichtsverfassungsrechtlich allein vorgesehene Senat (BGH, Beschl. v. 13.1.2005 – V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; v. 30.5.2007 – XI ZR 229/06, juris Rn 1; v. 20.9.2007 – IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 und v. 16.10.2012 – II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn 4). Die Neufassung des § 1...mehr

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zfs 4/2016, Anforderungen a... / Leitsatz

Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen, ansonsten ist das Rechtsmittel unzulässig. (Leitsatz der Schriftleitung in Anlehnung an Rn 8). BGH, Beschl. v. 10.2.2015 – VI ZB 26/14mehr

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AGS 4/2016, Bewertungszeitp... / Leitsatz

Der Streitwert eines Rechtsmittelverfahrens bestimmt sich nach dem Wert zum Zeitpunkt der Einreichung des Rechtsmittels. Bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Berufung nach dem Betrag, der zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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zfs 4/2016, Vertretung des ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH, die trotz ihrer grundsätzlichen Bedeutung ohne amtlichen Leitsatz veröffentlicht wurde, entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rspr. (siehe OLG Celle RVGreport 2015, 95 (Hansens); OLG Köln RVGreport 2015, 458 (ders.) = AGS 2015, 284; OLG München JurBüro 1995, 138 = AnwBl. 1995, 47; LG Düsseldorf AGS 2010, 321 mit Anm. E. Schneider). A.A. ist...mehr

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AGS 4/2016, Entstehen der V... / Leitsatz

Ist der Verteidiger im Beschwerdeverfahren über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung vollumfänglich beauftragt, entsteht eine Beschwerdegebühr Nr. 4200 VV i.V.m. Vorbem. 4.2 VV, auch wenn der zuvor Verurteilte selbst das Rechtsmittel eingelegt hat. Es handelt sich dann nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. LG Berlin, Beschl. v. 3.7.2015 – 502 Q...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das ...mehr

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AGS 4/2016, Entstehen der V... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Verteidigerin als Zessionarin des Verurteilten die Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach Nr. 4200 Nr. 3 VV nebst zugehöriger Pauschalen beantragt. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4200 Nr. 3 VV gilt für die Tätigkeit eines Verteidigers im Verfahren über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung. Ausweislich der Vorbem. 4.2 VV entsteht sie im Verfahren ü...mehr

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AGS 4/2016, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

II. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig. Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer liegt über 20.000,00 EUR. 1. Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (Senatsbeschl. v. 23.7.2015 – XI ZR 263/14, WM 2015, 1669 Rn 3 m.w.N...mehr

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zfs 4/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. 2. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt die Kl. in ihrem Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip). Das BG hat die in § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 ZPO beschriebenen Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung überspannt und hierdurch der Kl. den Zugang zur Berufungsinstanz in unzu...mehr

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zfs 4/2016, Verhältnismäßig... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Das BG hat den gegen die Quotenbildung gerichteten Berufungsangriffen den Erfolg versagt. Dabei hat es vor allem berücksichtigt, dass der Wolfshund des Bekl. allein aufgrund seiner Konstitution gefährlicher gewesen sei als der deutlich kleinere Hund des Kl. und dass der Bekl. seinen Hund frei ohne Aufsicht habe laufen lassen, weshalb er ihn nicht unter Kontrolle gehab...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Sachverhalt

Der Kläger verlangt die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, von denen er geltend macht, er habe sie der Beklagten, seiner Tochter aus erster Ehe, geschenkt.Die Parteien schlossen am 29.1.2008 eine notarielle Vereinbarung, die als "mittelbare Grundbesitzschenkung – Erbvertrag – Erb- und Pflichtteilsverzicht” bezeichnet ist. Darin heißt es in Abschnit...mehr

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zfs 4/2016, Anforderungen a... / 3 Anmerkung:

1. Die Abhängigkeit der Gestaltung der Berufungsbegründung von der Begründungstechnik des angefochtenen Urteils machen die vorausgehenden Entscheidungen des BGH deutlich. Liegen Berufungsanträge nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO vor, steht es fest, in welchem Umfang das Urteil angefochten wird. Die darauf aufbauende Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, ggf. er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis der Fortschreibungsarten zueinander

Rz. 164 [Autor/Stand] Ein Fortschreibungsbescheid über den Wert, die Art und die Zurechnung einer wirtschaftlichen Einheit ist eine Zusammenfassung von mehreren Verwaltungsakten, die selbständig anfechtbar sind und selbständig bestandskräftig werden können.[2] Das gilt auch für fehlerbeseitigende Fortschreibungen.[3] Da bei Fortschreibungen anders als bei einer Hauptfeststel...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / Art. 34 EuUnthVO – VO (EG) Nr. 4/2009

Auch im Verfahren der Vollstreckbarerklärung exequaturbedürftiger Unterhaltstitel nach Kapitel IV Abschnitt 2 der Europäischen Unterhaltsverordnung haben die mit einem Rechtsbehelf nach Art. 32 oder Art. 33 EuUnthVO befassten Gerichte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Exequaturverfahrens uneingeschränkt zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die ausländische Entscheidung im Ur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Getrennte Beurteilung der Fortschreibungsgründe

Rz. 245 [Autor/Stand] Die Regelungen in §§ 22 Abs. 4 und 22 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BewG haben zur Folge, dass je nach Grund, Art und Auswirkung der Fortschreibung unterschiedliche Fortschreibungszeitpunkte gelten. Wählt das Finanzamt einen unzutreffenden Zeitpunkt, so ist der Bescheid fehlerhaft und auf Anfechtung hin aufzuheben. Eine Abänderung dahin, dass die Stelle, die übe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 216 [Autor/Stand] Nach früherem Recht wurde die Fortschreibung eines Einheitswerts nur auf Antrag, "erforderlichenfalls" auch von Amts wegen vorgenommen. Die entsprechenden Regelungen dazu befanden sich im § 225a AO i.d.F. des BewG-ÄndG 1965. Die damalige Rechtslage führte dazu, dass Fortschreibungen von Amts wegen im Allgemeinen nur durchgeführt wurden, wenn es sich um ...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.1 Rechtsbehelfe (Abs. 1)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, sind ausschließlich die in Abs. 1 genannten gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfe zulässig. Derartige Entscheidungen und Maßnahmen sind in erster Linie beispielsweise die Vorabfeststellung der Vorschlagsberechtigung, die Zulassung oder Zurückweisung einer Liste, die St...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsbehelfe im Wahlverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 29 und 30 Abs. 1 und 2 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wie folgt wurde die Vorschrift geändert: Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) hat mit Wirkung ab 3.8.1984 Abs. 1 bis 3 geändert ...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die möglichen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (Abs. 1), die Anfechtung der Wahl durch Klage (Abs. 2 bis 4), die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes während des Wahlverfahrens und bezüglich der personellen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 5 und 6) sowie die Wi...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsbehelfe (Abs. 1) Rz. 3 Gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, sind ausschließlich die in Abs. 1 genannten gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfe zulässig. Derartige Entscheidungen und Maßnahmen sind in erster Linie beispielsweise die Vorabfeststellung der Vorschlagsberechtigung, die Zulassung oder Zurückw...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die bis dahin geltenden §§ 29 und 30 Abs. 1 und 2 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Wie folgt wurde die Vorschrift geändert: Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) hat mit Wirkung ab 3.8.1984 Abs. 1 bis 3 geändert und Abs. 4 bis 6 an...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.4 Wirksamkeit bisheriger Entscheidungen der Organe (Abs. 7)

Rz. 11 Ist eine Wahlanfechtung erfolgreich und wird die Wahl für ungültig erklärt, so erfasst dies nicht die bis dahin – von nicht legitimen Selbstverwaltungsorganen – getroffenen Entscheidungen. Diese bleiben gültig. Diese Regelung des Abs. 7 entspricht der Parallel-Problematik bei Entscheidungen der Landtage oder Gemeinderäte. In dieser Frage hat das BVerfG in ständiger Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.3 Vorläufiger Rechtsschutz (Abs. 5 bis 6)

Rz. 8 Das Gericht kann nach Abs. 5 bei bestimmten Wahlverstößen während des Wahlverfahrens auf Antrag eines Anfechtungsberechtigten eine einstweilige Anordnung erlassen und damit korrigierend in das Verfahren eingreifen. Dabei sind die Voraussetzungen dieses vorläufigen Rechtsschutzes strenger als sonst im Recht des einstweiligen Rechtsschutzes üblich, weil die einstweilige ...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.2 Wahlanfechtung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Die Wahl kann durch Klage angefochten werden. Bei dieser Klage handelt es sich nicht um eine der im Sozialgerichtsprozess bekannten Klagen (Feststellungs-, Anfechtungs-, Leistungs- und Gestaltungsklage). Sie enthält vielmehr Elemente mehrerer Klagarten und ist als eine Klage besonderer Art zu qualifizieren (BSGE 23 S. 92; 51 S. 21). Beklagter ist der jeweilige Versiche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.2 Wahrung der Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers

Rz. 8 Aus der Entscheidungspraxis der Spruchstellen bzw. der Zentralen Spruchstelle heraus hat sich der sog. Interessenswahrungsgrundsatz entwickelt. Er besagt, dass der erstattungsbegehrende und damit die Hilfe gewährende Träger im Interesse des kostenerstattungspflichtigen Trägers sämtliche Mittel ausschöpfen muss, um die erstattungsfähigen Aufwendungen möglichst gering zu...mehr

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Bemessung der Beschwer

Leitsatz Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu. Normenkette § 49a GKG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigen...mehr

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Regelungen zu Bauträgerfällen sind verfassungsgemäß, aber...

Leitsatz Die echte Rückwirkung des § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG (Aufhebung des Vertrauensschutzes) kann aufgrund der kompensatorischen Maßen des Gesetzgebers gerechtfertigt werden. Der Bauleistende hat aber einen Anspruch gegen das Finanzamt auf Annahme der Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen den Bauträger. Sachverhalt Es handelt sich um einen klassischen Baut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rückgriff auf Amtspflichtverletzungen

Rz. 12 Wird die Anstellungskörperschaft wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auf Schadensersatz in Anspruch genommen, z. B. wegen Abhaltens des Stpfl. von einem Rechtsbehelf durch unlautere Mittel, obwohl eine viel zu hohe Steuer festgesetzt war, so wäre bei einem Rückgriff der Anstellungskörperschaft auf den Amtsträger gem. § 78 BBG, § 46 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.2 Sinn und Zweck der Haftungsbeschränkung

Rz. 2 Die Amtsträger haben in den steuerlichen Massenverfahren vielfach Entscheidungen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und mit erheblichen Betragsauswirkungen zu treffen. Da das Steuerrecht sehr kompliziert ist und ständig weiter kompliziert wird, ist die Gefahr von Fehlentscheidungen sehr groß. Bei dem Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme wegen fehlerhafter Behan...mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hält die sofortige Beschwerde der Beklagten nach § 99 Abs. 2 ZPO für statthaft. Das LG habe in der Sache aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden. Dass es sich nicht um ein Anerkenntnisurteil im technischen Sinne handele, stehe der Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO nicht entgegen. Sie sei vielmehr geboten, weil die Beklagte das Urteil mangels Beschwer...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat nach der Kostengrundentscheidung des OLG die den Beklagten im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings besteht der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nur in dem Umfang, in dem den Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten entstanden sind. a) Das Entstehen einer festsetzungsfähigen Verfahrensgebüh...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Verfahrensrecht

a) Legt der in erster Instanz unterlegene Anspruchsteller in einem Verfahren, das die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren betrifft, Rechtsmittel ein, so richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach seinem wirtschaftlichen Interesse an der Erteilung der Auskunft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 12.10.2011 – XII ZB 127/11, FamRZ 2011, 19...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / Leitsatz

Bestreitet der Berufungsführer, der sein zunächst eingelegtes Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat, den vom gegnerischen Bevollmächtigten behaupteten Vertretungsauftrag, muss dieser ein entsprechendes Mandat mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren statthaften Beweismitteln glaubhaft machen. Erklärt der Berufungsbeklagte, er habe seinen erstinstanzli...mehr

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AGS 3/2016, Unanfechtbarkei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin ist nach § 146 Abs. 2 VwGO unstatthaft. Danach können Beschlüsse über die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht mit der Beschwerde angefochten werden, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe verneint. Der Beschwerdeausschluss nach dieser Bestimmung erfasst auch den vorliegenden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6. Besonderheiten in der Insolvenz

Rn 27 Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn sich der Emittent in Insolvenz befindet. Es ist also gegen Beschlüsse der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger Anfechtungsklage nach dem SchVG zu erheben und nicht ein Rechtsbehelf nach der InsO einzulegen.[37] Diese Auffassung ist jedoch nicht unumstritten. Zum Teil wird eine Beschlusskontrolle nach den insolven...mehr

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zerb 3/2016, Das notarielle... / 10

Auf einen Blick Das Verfahren zur Vermittlung der Erbauseinandersetzung ist gerade dann gegenüber einer Erbteilungsklage vorzugswürdig, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Eine Teilungsversteigerung ist nicht erforderlich. Ebenso muss weder ein bestimmter Auseinandersetzungsplan vorgelegt werden, noch die konkrete Zustimmungserklärung des Antragsgegners zum Teilungspl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufhebungs- und Abänderungsbefugnis (Abs. 3)

Rn 15 Den Beteiligten steht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts nach § 259a Abs. 1 kein Rechtsmittel zu, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1. Um die betroffenen Forderungsgläubiger gleichwohl nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat der Gesetzgeber in Anlehnung an § 765a Abs. 4 ZPO mit § 259a Abs. 3 die Möglichkeit der nachträgl...mehr

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AGS 3/2016, Kosten des vom ... / 1 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Der Rechtspfleger hat schon deshalb richtig entschieden, weil nach gefestigter Senatsrspr. eine Erstattung der Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten nur dann in Betracht kommt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Partei selbst den Terminvertreter beauftragt hat (Senatsbeschl. v. 25.7.2012 – 14 W 400/12, MDR 2013, 124 = JurBür...mehr

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zerb 3/2016, Das notarielle... / 1

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft nach den gesetzlichen Vorschriften stellt oft eine schwerfällige Aufgabe dar, wenn sich die Miterben nicht einig sind. Die nachfolgende Darstellung beleuchtet eine in der Praxis eher selten eingeleitete Rechtschutzmöglichkeit der Miterben zur Liquidation einer Erbengemeinschaft durch das sog. "Verfahren zur Vermittlung der Erbau...mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verkaufte der Beklagten mit notariellem Vertrag vom 1.3.2012 Grundbesitz für 2,3 Mio. EUR und bewilligte ihr eine Auflassungsvormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wurde. Für den Fall des Rücktritts war in dem Vertrag die Verpflichtung des Klägers vorgesehen, unter anderem die Kosten des Vertrags zu tragen. Der Beklagten entstanden aus der Beurkundung des Ve...mehr

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AGS 3/2016, Grundsätze für ... / 1 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung findet ihre Grundlage in §§ 61 Abs. 1 S. 1, 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 GNotKG. Danach ist maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nach heutiger Rechtslage allein noch vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten abzuziehen sind. Auf der Grundlage der Angaben der Beteiligten zu 4) – die die übrigen Beteiligten sogar für untersetz...mehr

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AGS 3/2016, Keine Rückfests... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beklagten, die sich gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Rückfestsetzung richtet, ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel des Beklagten jedoch keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat die Rechtspflegerin di...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr