Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines Leistungsstörungsrecht, insb Unmöglichkeit.

Rn 71 Die Regeln des allg Schuldrechts gelten bis zum Gefahrübergang bei Sachmängeln bzw Eigentumsübergang bei Rechtsmängeln (s Rn 3, 4, 6). Ab dann ist § 437 lex specialis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 48).mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Weniger wäre hier mehr Ich kann nachvollziehen, wenn man als Leser der o. Entscheidungsgründe (II. und III.) unter Berücksichtigung des Sachverhalts (I.) verwirrt ist und das Ganze dann noch einmal liest, in der Hoffnung es zu verstehen. Denn es ist mir auch so gegangen und ich hatte auch nach dem zweiten Lesen immer noch Verständnisprobleme. Und zwar vor allem im Hinblick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2227 BGB – Entlassung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Rn 1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (nur beispielhaft grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit zur ordnungsgemäße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Treuwidrigkeit.

Rn 6 Bei der Beurteilung der Treuwidrigkeit ist das Gesamtverhalten nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (Soergel/Klinck Rz 6). An der Treuwidrigkeit fehlt es regelmäßig bei wirtschaftlichen Gründen für das Verhalten, allerdings ist auch hier eine Würdigung des Einzelfalls geboten (BGH NJW 05, 3417 [BGH 16.09.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Über die Stundung eines unstreitigen Pflichtteilsanspruchs entscheidet das Nachlassgericht (II 1), über die eines streitigen oder rechtshängigen Anspruchs das Prozessgericht (II 2 iVm § 1382 V ). Der Antrag an das Nachlassgericht kann auf einen Teil des Pflichtteilsanspruchs beschränkt und bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden. Er wird unzulässig, so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht des Hauptschuldners (§ 768 II).

Rn 14 Die Regelung in § 768 II schützt den Bürgen vor einem Einredeverzicht des Hauptschuldners ggü dem Gläubiger oder kollusivem Zusammenwirken von Gläubiger und Hauptschuldner (vgl § 328 Rn 11: Kein Vertrag zu Lasten Dritter); s zB BGH BB 07, 2591 zum Verjährungsverzicht. Der Bürge verliert eine ihm nach § 768 I 1 zustehende Einrede auch nicht, wenn der Hauptschuldner selb...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlich geregelte Anwendungsfälle.

Rn 3 Gem I 1 unterliegen dem schuldrechtlichen Ausgleich nur ›noch nicht ausgeglichene Anrechte‹. Dazu gehören zum einen die im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif gewesenen Anrechte (s § 19 II) sowie die zwar an sich ausgleichsreif gewesenen, aber vom Gericht gem § 19 III nicht in den Wertausgleich einbezogenen Anrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Das Prinzip der Schadenseinheit.

Rn 9 Ein Schaden ist entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Schädigung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH 10.7.14 – IX ZR 197/12 Rz 8). Es muss nicht feststehen, dass die Vermögenseinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1234 BGB – Verkaufsandrohung; Wartefrist.

Gesetzestext (1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist. (2) 1Der Verkauf darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach der Androhung erfolgen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Höhe.

Rn 35 Die Höhe der Vergütung ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts zu ermitteln, bei keinem oder geringem Nachlasswert nach. § 1888, § 3 VBVG, eine Abrechnung nach Prozentsätzen ist unzulässig (Frankf FGPrax 17, 177). In der Praxis wird zwischen einfachen, mittelschweren und schwierigen Fällen differenziert (vgl Frankf FamRZ 23, 1660). Zulässig und sinnvoll i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 19 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zielver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 396 [Autor/Stand] Entgegen der teilweise zu beobachtenden Praxis hat der Verteidiger gesetzessystematisch grundsätzlich ein umfassendes und sofortiges Akteneinsichtsrecht, das nur ausnahmsweise – im Falle der Gefährdung des Ermittlungszwecks (s. Rz. 426 ff.) – und zeitlich begrenzt – bis zur Beendigung der Gefährdung – beschränkt werden darf (vgl. § 147 Abs. 1, Abs. 2 Sa...mehr

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ZErb 08/2024, Übertragung e... / 1 Gründe

I. Im o.g. Grundbuch, in welchem die Beteiligte als Eigentümerin verzeichnet ist, ist in Abteilung II unter laufender Nr. 1 ein Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall für H. W. L. (… 1947), Alfter-Gielsdorf" seit dem 21.9.1989 eingetragen. Diese Eintragung war im Zusammenhang mit der Eintragung der Mutter der Beteiligten, Frau G. A., geb. L., als Eigentümerin erfolgt. Am 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 Das AG (und als Beschwerdeinstanz das OLG) entscheidet im Erbscheinsverfahren als Vorfrage über das Erbrecht durch Feststellungsbeschluss (Rn 26 f). Dieser erwächst, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich ist, insb weil die Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) abgelaufen ist, in formelle Rechtskraft (§ 45 FamFG), vgl § 352e II 2 FamFG. Bei unveränderter Sachlage steht nach vorher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entscheidung.

Rn 2 Liegen alle Voraussetzungen für eine Annahme vor, entscheidet das FamG durch Beschl. Die Entscheidung muss die Rechtsgrundlage der Annahme enthalten, ferner muss, wenn die Zustimmung eines Elternteils nach § 1747 IV für nicht erforderlich gehalten wird, dies aus den Gründen ausdrücklich hervorgehen (§ 197 FamFG). Der Beschluss wird erst mit Zustellung an den Annehmenden...mehr

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AGS 08/2024, Kosten für Ant... / I. Anträge auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung (§ 13 Abs. 2, 7 FamFG)

Nach § 13 Abs. 2 1 FamFG kann Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, die Akteneinsicht gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen. Im Rahmen dieses Akteneinsichtsrechts können auch Auskünfte aus den Akten erteilt werden. Nach § 13 Abs. 3 FamFG kommt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 76 Darlegungs- und beweispflichtig ist der Anspruchsteller. Voll zu beweisen hat er den Pflichtverstoß und dass er in seinen Interessen so betroffen worden ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können (BGH WM 96, 1333 [BGH 07.03.1996 - IX ZR 169/95]). Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Äußerungsrecht in der Hauptverhandlung (§ 407 Abs. 1 Satz 4 AO)

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 4 AO erhält der Vertreter der FinB (s. Rz. 6) in der Hauptverhandlung (Entsprechendes gilt in einem Termin vor dem beauftragten oder ersuchten Richter nach §§ 223 ff. StPO) auf Verlangen, d.h. auf Antrag, wenn gewünscht auch mehrmals, das Wort. Damit sind die prozessualen Befugnisse der FinB auf ein bloßes Anhörungsrecht zurückgest...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass die Formerfordernisse für die Übermittlung von vorbereitenden Schriftsätzen und schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen, die für das Hauptsacheverfahren gelten, auch für Nebenverfahren anwendbar sind. Dies gilt bspw. in allen Verfahren, die im GKG vorgesehen sind, etwa für die Einlegung der Erinnerung gegen den Ger...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zu widersprechen. 1. Entscheidung durch den Einzelrichter zumindest unverständlich Zu widersprechen ist schon der Auffassung des Einzelrichters, dass wegen der st. Rspr. des OLG Hamm eine Übertragung auf den und durch den Senat nicht erforderlich sei. Es ist ja schön, wenn das OLG die Frage offenbar schon häufiger entschieden hat. Nur: Die Beschlüsse sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Analoge Anwendung.

Rn 5 Kraft Gesetzes (§ 362 II) gilt § 185 entspr für die Einziehung einer fremden Forderung (BGH NJW 05, 2698, 2699 [BGH 27.01.2005 - I ZR 119/02]; s § 362 Rn 18; vgl für eine nach § 82 InsO unwirksame Leistung BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30). Auf Gestaltungsrechte wie die Anfechtung, den Rücktritt und die Kündigung wird I (BGH NJW 98, 896, 897 [BG...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelfall, I.

Rn 2 Im Anschluss an § 320 I 1 verlangt I zunächst einen gegenseitigen Vertrag (Vor § 320 Rn 3 ff). Ein Vertragspartner muss Klage auf die ihm zustehende Leistung erhoben haben und der andere muss ein Recht aus § 320 geltend machen (also die Einrede wirklich erheben, BGH NJW 99, 53 [BGH 07.10.1998 - VIII ZR 100/97]). Dann wird die Klage nicht etwa abgewiesen. Vielmehr kommt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643f). Dementsprechend hatten vor dem SchRModG Rücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung alternativ zur Wahl des Gläubigers gestanden (§§ 325 I 1, 32...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Selbstständiger Beratungsvertrag.

Rn 78 Die Grundsätze der separaten Haftung eines Verkäufers aus einem neben dem Kaufvertrag geschlossenen selbstständigen Beratungsvertrag gelten nach der Schuldrechtsreform fort (so ohne Erörterung BGH NJW 15, 1510 Rz 8; WM 16, 2167 Rz 25; vgl MüKo/Emmerich § 311 Rz 86 ff; krit Mertens AcP 03, 818, 851 ff). Einen solchen Vertrag nimmt der BGH an, wenn sich die Beratung durc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 15 [Autor/Stand] Bereits durch die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung, nicht die tatsächliche Abgabe, wird der Aufgeforderte zum Feststellungsbeteiligten (s. § 154 BewG Rz. 15). Dies begründet nach § 155 Satz 1 BewG i.V.m. § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG eine Rechtsbehelfsbefugnis. Die Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit der Aufforderung spielt keine Rolle (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Verkäufers.

Rn 74 Der Verkäufer ist zur Anfechtung gem § 119 II berechtigt, wenn er sich zugunsten des Käufers über wertbildende Eigenschaften geirrt hat. Die Anfechtung ist daher ausgeschlossen für alle Eigenschaften, die zu Mängelrechten des Käufers führen können (Staud/Matusche-Beckmann Rz 35; MüKo/Westermann Rz 55; zur aF BGH NJW 88, 2597 f [BGH 08.06.1988 - VIII ZR 135/87]; generel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Wirkung eines Grundsteuermessbescheids ist nicht nur begrenzt auf den Steuerschuldner, sondern erstreckt sich auch auf den Rechtsnachfolger, auf den der Grundbesitz übergeht (§ 182 Abs. 2 AO; vgl. zur dinglichen Wirkung auch Rz. 36). Für diese Fälle regelt § 353 AO die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers. § 353 AO hat folgenden Wortlaut: § 353 Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Widerrechtliches Mittel.

Rn 37 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel (Verhalten) gegen die Rechtsordnung verstößt, weil es strafbar, rechts- oder sittenwidrig ist. Widerrechtlich ist die Drohung mit einem Vertragsbruch (BGH NJW 95, 3053 [BGH 12.07.1995 - XII ZR 95/93]), selbst wenn eine wirksame und fällige Forderung durchgesetzt werden soll (BeckOK/Wendtland § 123 Rz 29.1). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Mitgliedschaftsrechte.

Rn 66 Mitgliedschaftsrechte an Kapitalgesellschaften (RGZ 100, 274, 278; 158, 248, 255) oder Vereinen (BGHZ 110, 323, 327 f, 334f) können von § 823 I erfasst werden, nicht aber der bloße Börsenkurswert der Mitgliedschaft eines Aktionärs (Stuttg ZIP 06, 511, 514f). Anspruchsgegner können jedenfalls Dritte sein; str ist, ob auch Verletzungen durch andere Mitglieder bzw Organe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung der AO und Rechtsweg

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung gelten die Vorschriften der AO (§ 1 Abs 1 AO, vgl BT-Drs 13/1557, 140; BFH v 06.05.2011, III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353; BFH v 19.11.2008, III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BVerfG v 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812). Dies gilt auch für die Vorschriften über die S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Verzugs.

Rn 5 Unter bestimmten Voraussetzungen qualifiziert das Gesetz die Verzögerung der Erfüllung einer Pflicht als eine besondere Form der Pflichtverletzung – Verzug –, die spezielle und zusätzliche Rechtsbehelfe des Gläubigers auslösen kann. Diese Voraussetzungen sind nach hA Fälligkeit (Rn 6) und Durchsetzbarkeit (Rn 7–9), Nichtleistung (Rn 10 f), Möglichkeit der Leistung (Rn 9...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Einrede des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2319 BGB

Rz. 343 Nach der Vorschrift des § 2319 BGB hat der pflichtteilsberechtigte Miterbe ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe seines eigenen Pflichtteilsanspruchs. Er kann auch nach Teilung des Nachlasses die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs verweigern. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich dann an die übrigen Miterben halten. § 2319 BGB greift daher auch nur im Rahmen einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz.

Rn 10 In der Insolvenz des Vollmachtgebers gilt § 117 I InsO (BGHZ 155, 87, 90 f zum Gesamtvollstreckungsverfahren gem §§ 5, 7 GesO), der eine Beeinträchtigung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters verhindern soll, wobei str ist, inwieweit die Vorschrift nur klarstellende oder konstitutive Bedeutung hat (Schilken KTS 07, 1, 3 ff). § 117 I InsO ist a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Dem Verbraucher stehen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Nr 1), Beendigung des Vertrags (Nr 2 Alt 1), Minderung des Preises (Nr 2 Alt 2), Schadensersatz (Nr 3 Alt 1) sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3 Alt 2) (s zu den RL-Vorgaben Stürner, Europäisches Vertragsrecht 21, § 23 Rz 46 ff). Rn 3 Der in Nr 1 geregelten Nacherfüllung kommt dabei Vorrang vor den andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nach § 123.

Rn 75 Der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder Drohung wiegt so schwer, dass nach Wahl des Käufers die Anfechtung statt der Ausübung der Rechte aus § 437 erklärt werden kann (ganz hM: Rostock OLGR 06, 925; Saarbr OLGR 09, 625 Rz 55; Saarbr NJW-RR 13, 1523 [OLG Saarbrücken 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37]; aA für objektiv unerhebliche Pflichtverletzungen Roth JZ 06, 1026, 1027...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Käufers.

Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Matusche-Beckmann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ausgleichsanspruch nach Abs 2 S 2.

Rn 33 An Stelle des durch die Duldungspflicht ausgeschlossenen Abwehranspruchs erhält der beeinträchtigte Grundstückseigentümer gegen den Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch in Geld, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderregelung für Vertragslösungsrecht bei Paketverträgen, VI.

Rn 9 Beeinträchtigt die unterbliebene Bereitstellung eines in einem Paketvertrag (§ 327a I) enthaltenen digitalen Produkts die Verwendbarkeit der weiteren Bestandteile des Pakets derart, dass der Verbraucher an diesen weiteren Leistungen kein Interesse hat, so hat dieser gem VI 1 unter den weiteren Voraussetzungen des I 1 das Recht zur Lösung vom gesamten Vertrag. Der Begrif...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO

Rz. 5 Nach § 139 ZPO trifft das Gericht eine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Nach dem Grundgedanken des § 139 ZPO muss das Gericht darauf hinwirken, dass alle für die Entscheidung erheblichen Informationen beigebracht und offensichtliche Lücken im Parteivorbringen geschlossen werden. Die im Rahmen der materiellen Prozessleitung obliegende Aufklärungs- und Hinweispflicht ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Überprüfung von Maßnahmen ohne Strafcharakter.

Rn 29 Sonstige Maßnahmen, die keine Sanktionen darstellen, werden nach den gleichen Grundsätzen wie Vereinsstrafen überprüft (Rn 21–28), zB die Benutzungsregelung für Vereinseinrichtungen (Celle WM 88, 495). Wenn ein Verein Einrichtungen eines Dritten anmietet, um den Mitgliedern deren Benutzung zu ermöglichen, gelten mit dem Dritten vereinbarte Nutzungsbeschränkungen auch f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs werden zunächst in den §§ 300 ff geregelt, bestehen also in der Haftungsminderung und dem Gefahrenübergang bei Gattungsschulden (§ 300), dem Wegfall der Verzinsungspflicht (§ 301), der Beschränkung der Verpflichtung zur Nutzungsherausgabe (§ 302), dem Recht zur Besitzaufgabe bei Grundstücken oder eingetragenen Schiffen oder Schiffsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 II, III DIRL. Dort wird – ohne die im Kaufrecht verwendete Differenzierung zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung – der Begriff der unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes verwendet. Wenn § 327l nun ein Recht auf Nacherfüllung statuiert, so dient dies dem Gleichlauf mit den Regelungen im Kauf- und Werk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr