Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe bei Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO; Erledigungsgebühr

§ 126 Abs. 1 ZPO; §§ 146 Abs. 1, 164, 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; Nrn. 1002, 1003 VV RVG Leitsatz Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richt...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / Leitsatz

Wird ein Kostenfestsetzungsantrag einer bzw. eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Prozessbevollmächtigten auf § 126 ZPO gestützt, sind Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens die bzw. der Prozessbevollmächtigte und die Gegenseite, gegen die sich die Festsetzung richtet, hingegen grundsätzlich nicht die Mandantin bzw. der Mandant der bzw. des beigeordneten...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / III. Anfall der Erledigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1002 VV entsteht die dort bestimmte Erledigungsgebühr, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Die Erledigungsgebühr entsteht auch, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abge...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin X, hatte beim VG Hamburg gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem zuletzt gestellten Antrag, ihm unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 11.9.2017 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Hilfsweise hatte er beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung dieses ablehnenden Bescheids die Aufenthaltserlaubnis des Kläg...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / II. Kostenfestsetzung im Namen der beigeordneten Rechtsanwältin

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 126 Abs. 1 ZPO sind die für die Partei bestellten Rechtsanwälte berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. Diese Vorschrift gilt über § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (OVG Münster RVGreport 2014, 320 [Hansens]). Somit können die für...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 126 ZPO Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 126 ZPO, das gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Betracht kommt, bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies beginnt – was sich aus der Entscheidung des OVG Hamburg ergibt – schon damit, wer überhaupt Partei eines solchen Kostenfestsetzungsv...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Beschwerde beim Ausgangsgericht einlegen

Rz. 445 Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Es ist nicht möglich bei dem Beschwerdegericht selbst Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde darf auch keinesfalls "bedingt" eingelegt werden, etwa durch VKH-Bewilligung. Dies ist unzulässig.[641] Eine Auslegung dahin, dass ein Schriftsatz nic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Vollstreckungsschutz

Rz. 173 § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimmt, dass abweichend von den Vorschriften der ZPO die Vollstreckung nur dann mit der Entscheidung in der Hauptsache einzustellen oder zu beschränken ist, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung für ihn einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Vollstreckung vo...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Die Sprungrechtsbeschwerde

Rz. 485 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet nach § 75 FamFG auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / III. Bedeutung für die Praxis

Das StrEG sieht, wenn der Beschuldigte unrechtmäßig in Untersuchungshaft gekommen ist, ggf. eine Entschädigung von inzwischen 75,00 EUR/Tag vor. Allerdings muss der Beschuldigte zunächst die Hürde des § 5 Abs. 2 StrEG überspringen, der dann, wenn der Beschuldigte die Zwangsmaßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat, einen Ausschlussgrund enthält (dazu eingehend Burhoff, ...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 34 Ist ein Beteiligter wegen Mittellosigkeit gehindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, entfällt das Hindernis für die Einlegung des Rechtsmittels grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt.[30] Innerhalb dieser Frist muss Wi...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 1 Der Fall

Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluss Mit Beschluss vom 19.12.2022 verhängte das LG gegen die Schuldnerin zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung zugunsten der Staatskasse ein Zwangsgeld in Höhe von 500 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden könne, für je 500 EUR einen Tag Zwangshaft. Gegen diesen Beschluss hat die Schuldnerin beim OLG sofor...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / II. Ausnahmecharakter der Absehensentscheidung

Zur Kosten-/Auslagenentscheidung führt der BGH aus: Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Der Senat sehe jedoch nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon ab, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben. Im Revisionsverfahren sei dafür maßgeblich, ob das Rechtsmittel des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Welche Rechtsbehelfe stehen welchen Beteiligten zu?mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 9. Angelegenheitsbegriff – § 17 RVG

§ 15 Abs. 2 RVG bestimmte bis zum 31.7.2013, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal (Satz 1) und in gerichtlichen Verfahren die Gebühren in jedem Rechtszug fordern kann (Satz 2). Durch das 2. KostRMoG wurde § 15 Abs. 2 RVG dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In den Motive...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / F. Die einstweilige Unterhaltsanordnung, § 246 FamFG

Rz. 388 Die Bedeutung der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen ist groß; Unterhalt ist nämlich regelmäßig sehr eilig. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt gewesen, weshalb der Antragsteller das ansonsten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. § 49 Abs. 1 FamFG) nicht darlegen und glaubhaft m...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Angeklagte wurde im Rahmen eines zunächst gegen andere Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahrens am 17.2.2021 wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen und befand sich seit dem 18.2.2021 in Untersuchungshaft, bis er im Oktober 2021 von deren weiterem Vollzug verschont wurde. Hintergrund der Ve...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 469 Erforderlich ist allerdings die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG. Hat der Beschwerdegegner im Ausgangsverfahren sein rechtliches Ziel vollumfänglich erreicht und kann er auch einen nachträglich erhöhten Unterhaltsbedarf nicht geltend machen, so ist für eine Anschlussbeschwerde kein Raum. Die Anschlussbeschwerde muss also mehr erstreben als nur die reine...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) VKH-Antrag beim Ausgangsgericht, § 64 Abs. 1 S. 2 FamFG

Rz. 32 Umstritten war lange Zeit,[27] wie mit einem VKH-Antrag für ein beabsichtigtes Rechtsmittel zu verfahren ist. Der Gesetzgeber hat dies mit Wirkung zum 1.1.2013 klarstellend kodifiziert; § 64 Abs. 1 FamFG wurde durch einen Satz 2 wie folgt ergänzt: Anträge auf Bewilligung von VKH für eine beabsichtigte Beschwerde sind bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung ange...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde, § 71 FamFG

Rz. 479 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Insoweit ergibt sich ein Unterschied zu § 64 Abs. 1 FamFG, der für das Beschwerdeverfahren die Einlegung beim Ausgangsgericht anordnet. Die Einlegung bei dem Rechtsbeschwerd...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Abschließende Betrachtung

Rz. 427 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist ein "sehr scharfes Schwert". Der Unterhaltsgläubiger bekommt mit ihr einen stabilen Titel, der nicht mit Rechtsmitteln überprüft werden kann (vgl. § 57 FamFG). Die Abänderungsmöglichkeiten des Unterhaltsschuldners können vom Titelgläubiger zumindest in die Länge gezogen werden, wenn er sich taktisch klug verteidigt.[633] Rückz...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Isoliertes Unterhaltsverfahren

Rz. 158 Handelt es sich um ein isoliert in Verfahrensstandschaft betriebenes Unterhaltsverfahren, so tritt das volljährig gewordene Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf, selbst in den Rechtsstreit ein.[206] Das Kind führt das Verfahren in dem Stand weiter, in dem es sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit befunden h...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rücknahme der Beschwerde, § 67 Abs. 4 FamFG

Rz. 475 Nach § 67 Abs. 4 FamFG kann der Beschwerdeführer die Beschwerde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Erklärung gegenüber dem Gericht zurücknehmen. Der Beschwerdeführer bedarf dazu nicht der Einwilligung des anderen Beteiligten. Die Rücknahme der Beschwerde hat zur Folge, dass eine (akzessorische) Anschlussbeschwerde ihre Wirkung verliert, d.h. für das Verfa...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 1 Der Fall

Vergleich über die Aufteilung der Wohnung Die Parteien streiten um die gemeinsame Nutzung des Bades im Erdgeschoss des Hauses … in … In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien in Anwesenheit des Schuldners – des damaligen Beklagten – einen Vergleich, dessen Ziffer 1 wie folgt lautet: Zitat 1. Das gemeinsame Wohnrecht der Parteien hinsichtlich des Anwesens … in … wird ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Hauptsachebeschluss

Rz. 488 Das FamFG lässt die isolierte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung zu.[670] Dies gilt allerdings nicht für Ehe- und Familienstreitsachen, weil § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist, so dass nach § 99 ZPO die isolierte Anfechtung nur der Kostenent...mehr

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AGS 10/2023, Verbindung von... / II. Wirksame Verbindung erst in der Hauptverhandlung

Die Verbindung der drei Verfahren zum führenden Verfahren sei – so das LG – wirksam erst in der Hauptverhandlung erfolgt, nachdem in den hinzuverbundenen Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hatte, sodass auch in den hinzuverbundenen Verfahren jeweils eine Terminsgebühr gem. Nrn. 4108, 4109 VV entstanden sei. Zwar habe der Amtsrichter den Verbindungsbeschluss...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Abänderungsantrag oder Erstantrag (Zusatz-/Nachforderungsantrag)

Rz. 228 Ob ein Abänderungsantrag oder ein Leistungsantrag zu stellen ist, richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Titels. Im Gegensatz zum Abänderungsantrag besteht bei einem Leistungsantrag weder eine Bindungswirkung an früher getroffene Feststellungen noch eine Präklusion.[273] Entscheidend für die Wahl des statthaften Antrags ist, ob eine Endentscheidung des Geric...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hinsichtlich der gegebenen Rechtsbehelfe muss unterschieden werden, welche Beteiligte gegen welche Entscheidungen vorgehen wollen. I. Kostenfestsetzungsbeschluss im Namen des Klägers Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103, 104 ZPO sind einmal der erstattungsberechtigte Kläger, zum anderen der erstattungspflichtige Beklagte. Beide Parteien können gegen eine...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Rz. 462 Die Anforderungen an eine schuldlose Versäumung einer Notfrist oder einer Frist zur Begründung der Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde sind hoch. So muss ein Rechtsanwalt auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolg...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstatte...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

M.E hat das BAG zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen dies für das Kostenfestsetzungsverfahren hat. Auslegung der Kostenentscheidung Auch zweifelhafte, mehrdeutige oder missverständli...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Rz. 298 Die Veränderung der rechtlichen Verhältnisse stellt nach der ausdrücklichen Formulierung des § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG einen Abänderungsgrund dar. Der im vorausgegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung liegt schließlich die jeweils geltende aktuelle Gesetzeslage zugrunde; ändert sich diese, kann gegen die ergangene Entscheidung ein Abänderungsantrag gestellt werden...mehr

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zfs 10/2023, Freie richterl... / 2 Aus den Gründen:

Als unproblematisch erweisen sich die äußeren Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB und der vom Landgericht festgestellte allgemeine Tatbestandsvorsatz. Die Feststellungen rechtfertigen auch die Bewertung der Tat als rücksichtslos. Der Erörterung bedarf lediglich Folgendes: 1. Im Grundsatz zutreffend problematisiert die Revision, dass die vom Landgericht festgestel...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Wirksamkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Rz. 170 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG sind Beschlüsse mit Wirksamwerden kraft Gesetzes vollstreckbar, ohne dass es hierzu einer Vollstreckbarerklärung des Gerichts bedarf.[218] Dies ist auch bei der in § 120 Abs. 1 FamFG angeordneten entsprechenden Anwendung der weiteren Vorschriften der ZPO, d.h. der §§ 704 ff. ZPO, zu beachten. Das "Wirksamwerden" i.S.d. Vorschrift ist gere...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. 1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. [8] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß begründet worden. [9] a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfas...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss, § 256 FamFG

Rz. 519 Zulässiger Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG ist die Beschwerde, für welche nach § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG das OLG zuständig ist.[701] Der Festsetzungsbeschluss ist eine Endentscheidung nach § 38 FamFG, da das vereinfachte Verfahren damit abgeschlossen wird. Insoweit gelten die allgemeinen Anforderungen nach §§ 58 ff., 117 FamFG. § 256 FamFG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 – St 127 - S 1348 – 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / V. Arrestarten und Arrestgrund

Rz. 437 Zu unterscheiden sind nach der Art des Arrestgrundes der dingliche und der persönliche Arrest. Rz. 438 Der dingliche Arrest (§ 917 ZPO) ist ggü. dem persönlichen Arrest die primäre Maßnahme. Sie findet statt, wenn dafür Sorge zu tragen ist, dass ohne Arrestverhängung die (künftige) Vollstreckung eines Beschlusses vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Entscheidung der vorgesetzten Behörde nach § 390 Abs. 2 AO ist für die betroffenen FinB verbindlich, d.h. sie ist unanfechtbar [2]. Das Recht der im Zuständigkeitsstreit unterlegenen FinB aus § 386 Abs. 4 Satz 1 AO, das Verfahren – auch bereits vorher – an die StA abzugeben (s. § 386 Rz. 117 ff.), bleibt davon ebenso unberührt wie das Evokationsrecht ...mehr