Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Normenkette § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sachverhalt Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 1

Die Vereinbarung von Nießbrauchsrechten, entweder als Vorbehaltsnießbrauch bei einer schenkweisen Übertragung oder als zugewandtes Nießbrauchsrecht von Todes wegen (Vermächtnisnießbrauch) oder zu Lebzeiten, führt zu vielfältigen Fragen bei der Gestaltungsberatung. Nachfolgend werden einige Konstellationen erörtert, unter Beachtung der neueren Rechtsprechung. Insgesamt gilt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1

In Erbrechtsfällen gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 1 (Erwerb von Todes wegen) und § 1 Abs. 1 Ziff. 2 (Schenkungen unter Lebenden) ErbStG fallen neben Rechts- und Steuerberatungskosten auch sog. Erwerbsnebenkosten an. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten wird von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Die Finanzverwaltung hat gleichlautende E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2020, Erstattung vo... / 3 Der Praxistipp

Inkassokosten sind dem Grunde nach erstattungsfähig Bei einer an der Sache orientierten Rechtsprechung kann die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten jedenfalls seit dem 1.7.2008 nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind Inkassounternehmen in den Stand der Rechtsdienstleister erhoben worden. Die Postulat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Meyer-Großner/Schmitt, StPO - Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen

Erläutert von Prof. Dr. Bertram Schmitt>. 63. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LXXVII, 2671 S., 95,00 EUR Über dieses jährlich erscheinenden Standardwerk aus der Reihe der Beck’schen Kurzkommentare muss man eigentlich keine Worte mehr verlieren. Die Neuauflage zur StPO erfasst zwölf Änderungsgesetze. Unter anderem berücksichtigt wurden die Anpassung datenschutzrechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Formbedürftigke... / I. Einleitung

Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich dafür entschieden, Vereinbarungen über die Brautgabe der notariellen Beurkundungspflicht zu unterwerfen und nicht notariell beurkundete Absprachen für nichtig zu erklären (§ 125 S. 1 BGB).[1] In der Sache lässt diese Judikatur die Absprachen über die Erbringung einer Vermögensleistung als Brautgabe leerlaufen, wenn sie nach deutsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 1. Zivilrecht

Die Übertragung gegen Versorgungsleistungen unterscheidet sich primär zivilrechtlich dadurch von einem Nießbrauch, dass jetzt der Übernehmer Leistungen aus seinem Eigenvermögen, unabhängig ggf. vom ausreichenden Ertrag des ihm im Übrigen unentgeltlich übertragenen Gegenstandes schuldet. Das kann Bedeutung haben z.B. für die Frist des § 2325 BGB, aufgrund der bekannten "Genus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 2. EStG

Im EStG ist die unentgeltliche Übertragung gegen Versorgungsleistungen inzwischen sachlich eingeschränkt worden, so dass privat gehaltene Immobilien im Hinblick etwa auf § 23 EStG nicht darunterfallen. Es liegt damit uneingeschränkt Teilentgeltlichkeit vor, wenn nicht im Einzelfall, wie etwa nach neuerer Rechtsprechung, bei einer nicht vermieteten, eigengenutzten Zweitwohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, MüKo ZPO, Band 1: §§ 1 bis 354 ZPO

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Krüger und Dr. Dr. H. C. Thomas Rauscher. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 2.738 S., 359 EUR (339 EUR bei Bezug aller drei Bände) In sechster Auflage neu erschienen ist Band 1 des dreibändigen Münchener Kommentars zur ZPO. Mit der Neuauflage mussten zahlreiche Vorschriften neu kommentiert werden, die durch das Gesetz zur Förderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Deutscher Verkehrsgerichtstag 28. - 29. Januar 2021

Donnerstag, den 28. Januar 2021 Ab 10.00 Uhr: Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Bielefeld, und die Vizepräsidentin Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß, Kiel, und weitere Mitglieder des Vorstands sprechen mit Schülerinnen und Schülern in ihren Schulen über sie interessierende aktuelle verkehrsrechtliche Themen. 14.00 – 16.45 Uhr: F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 4. Arten der Schenkung

Der steuerliche Schenkungsbegriff unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Schenkungsbegriff (§ 516 BGB) darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenkten über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung nicht erforderlich ist.[5] Eine freigiebige Zuwendung setzt voraus, dass sie unentgeltlich erfolgt und der Empfänger objektiv auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 10

Auf einen Blick: Im ErbStG gilt: Beim wohl häufigeren Vorbehaltsnießbrauch ist für dessen Jahreswert die konkrete Lastenverteilung entscheidend. Trotz des hohen Abzugspostens seit 1.1.2009, nach der Rechtsprechung auch nachrangiger Nießbräuche, sollte zudem die Korrekturvorschrift des § 14 Abs. 2 BewG bei verfrühtem Versterben im Auge behalten werden. Vom Zuwendungsnießbrauc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Amtshaftungsrecht: §§ 839, 839a BGB

Bearbeitet von Heinz Wöstmann. Neubearbeitung 2020. Verlag de Gruyter, Berlin. 504 S., 179,95 EUR § 893 BGB ist am 1.1.1900 in Kraft und seither wesentlich unverändert geblieben. Nur die Probleme haben sich geändert. Es handelt sich bei einem Amtshaftungsanspruch um einen deliktischen Anspruch, der aus §§ 839 ff. BGB i.V.m. Art. 34 GG folgt. Dabei stellt die Amtshaftung ein z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Formbedürftigke... / VIII. Rechtsmethodische Bedenken

Abgesehen von der Unvergleichbarkeit der Problemlagen der gesetzlich geregelten Fälle mit dem nicht geregelten Fall verbietet sich die Analogie hier auch aus prinzipiellem Grunde. Formvorschriften widersprechen dem – aus dem Grundsatz der Privatautonomie folgenden – Prinzip der Formfreiheit des bürgerlichen Rechts und stellen von daher Ausnahmeregelungen dar. Ausnahmeregelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Die Betriebssc... / 3. Gefahren aus dem Betrieb und von außerhalb

In seiner Entscheidung hat das LG Mannheim[62] auch hervorgehoben, dass die Betriebsschließung bei dem hier verwendeten Bedingungswerk nicht auf einer Gefahr beruhen muss, die alleine vom VN selber ausgeht (sogenannter intrinsischer Grund). Eine solch weitreichende Einschränkung des Versicherungsschutzes aus Sicht des durchschnittlichen VN wird in der Tat auch in der Literat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buch- und Belegnachweis / 3.3 Besondere Vorsicht in Einzelfällen

Im Zusammenhang mit der intensiven Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs haben sich die Anforderungen an den Belegnachweis – gestützt auf die hierzu in den letzten Jahren ergan­gene Rechtsprechung – erheblich verschärft. In den Versendungsfällen [1] sollte daher, vor allem bei der Selbstabholung durch von Kunden beauftragte Personen, deren Bevollmächtigung zur Entgegennahme der W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2020, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BT-Drucks 19/20348) mit einigen wenigen Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks 19/24735) beschlossen. Der Bundesrat stimmt dem am 18.12.2020 zu, so dass es noch im Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VII. Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs

Von dem zuvor behandelten Sukzessivnießbrauch ist nach neuerer BFH-Rechtsprechung der Fall zu unterscheiden, dass an einem Schenkgegenstand ein Nießbrauchsrecht eines Dritten noch besteht, dann aber bei einer erneuten Schenkung ein Vorbehaltsnießbrauch für den Schenker bestellt wird, der sich wirtschaftlich erst nach Erlöschen des vorrangigen früheren und älteren Nießbrauchs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 3. ErbStG

Im ErbStG ist die Übertragung gegen Versorgungsleistungen eine gemischte Schenkung und damit teilentgeltlich. Soweit eine Nachsteuerfrist läuft, wäre sie deshalb schädlich[72]. Bei vermieteten Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG) besteht aber wegen des relativ geringen Abschlags von 10 % keine Nachsteuerregelung[73]. Nur beim selbst genutzten Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 18 Büttner, Änderung der Prozesskostenhilfeentscheidung, Rpfleger 1997, 347 ff.; Hansens, Verfahrenskostenstundung nach gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan, RVG-Report 2017, 171 ff.; Hulsmann, Die Rückzahlung gestundeter Beträge nach Erteilung der Restschuldbefreiung, ZVI 2006, 198 ff.; Mäusezahl, Aufhebung der Verfahrenskostenstundung im eröffneten Verfahren, ZVI 2006...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Wird der Sachve... / VI. Folgerung

Aus den oben aufgeführten Schwierigkeiten für die fokussierte Arbeit des Sachverständigen lassen sich direkte Folgerungen für einzelne Verfahren, aber auch allgemeinere Folgerungen für die Rechtsprechung ziehen. Im jeweiligen einzelnen Verfahren sollte seitens des Gerichts mehr Schutz für den Sachverständigen gegeben werden, z.B. im Hinblick auf Begegnungen im Gerichtsflur od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Formbedürftigke... / V. Analogiebildung?

Was nun bewegt die Rechtsprechung, die islamischer Kultur und (Rechts-)Tradition entsprechenden Verträge über die Leistung einer Brautgabe der notariellen Form zu unterwerfen? Hier fallen die Stichworte Warnfunktion, Übereilungsschutz, Beratungsbedarf und Schutz vor Übervorteilung.[8] Da aus diesen Erwägungen heraus Schenkungsversprechen, Eheverträge sowie bestimmte Scheidun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Die Betriebssc... / a) Bedeutung der tabellarischen Auflistung

Werden dort gedeckte Krankheiten und Krankheitserreger in Form einer tabellarischen Auflistung angeführt, ohne dass durch bestimmte Zusätze wie "insbesondere" oder "beispielsweise" für den VN deutlich wird, dass es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt, spricht dies dafür, dass sich die Deckung des Versicherers regelmäßig nur auf die konkret angeführten Krankheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / II. Vorbehaltsnießbrauch – Situation nach Abschaffung des § 25 ErbStG

Im ErbStG ist die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs[17], gerade auch des Vorbehaltsnießbrauchs, oft sehr kompliziert geregelt gewesen. In § 25 ErbStG a.F. war mit Abzugsverbot, zinsloser Stundung und abgezinster Ablösung eine Art rechnerischer Teilabzug verwirklicht worden. Nach Abschaffung dieser Vorschrift im ErbStRG ist zum 31.12.2008 ein Vollabzug möglich[18]. Für Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Die Betriebssc... / b) Weitere Prüfungspunkte bei einer dynamischen Verweisung

Bei dieser Auslegung schließt sich dann die Prüfung an, ob SARS-CoV-2 im IfSG bei den oben genannten Klauseln mitenthalten ist und daher bei einer für den VN günstigen Betrachtung im Rahmen einer Auslegung miterfasst sein kann. Denn die dynamische Auslegung stützt sich auf eine Anwendung der §§ 6,7 IfSG, die eine namentliche Nennung des Krankheitserregers fordern. Und dies k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Wird der Sachve... / I. Einleitung

Die Rolle und die Aufgabe des psychologischen Sachverständigen[1] im Familienrecht und vor allem sein Gewicht bei der gerichtlichen Entscheidung[2] geben immer wieder Anlass zu Diskussionen, sei es in der Fachliteratur,[3] aber ebenso vermehrt in den öffentlichen Medien und im Internet. Möglicherweise steht diese Entwicklung auch im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zur Qu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 1. Erblasser hat Regelung getroffen

Hat der Erblasser ausdrückliche Regelungen zur Verteilung von Unternehmensgewinnen und Gewinnvorträgen getroffen, sind diese beachtlich.[20] Ebenso ist der Erblasserwille maßgeblich, soweit sich dieser durch Auslegung rechtswirksam ermitteln lässt.[21] Insofern ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Begünstigte mit dem Ausgleichsanspruch für den anteiligen laufenden Gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Geltendmachung von Schadensersatz bei unsachgemäßer Reparatur

Hinweis "Sie waren aufgrund des Werkvertrages mit unserem Mandanten verpflichtet, den ordnungsgemäßen Motorölwechsel inklusive Austausches des Ölfilters vorzunehmen. Diese Arbeiten wurden von Ihnen dergestalt mangelhaft durchgeführt, dass von Ihnen die Ölablassschraube nach dem Wechseln des Öls nicht ordnungsgemäß festgezogen wurde. Dadurch verlor das Fahrzeug kontinuierlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Nr. 4: Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit

Rn 35 Die Stundung der Verfahrenskosten soll "ultima ratio" sein. Im Interesse des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel ist der Schuldner gehalten, primär selbst für die Deckung der Verfahrenskosten Sorge zu tragen. Rn 36 Entsprechend der Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 wird eine solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2020, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass ihr Anrecht bei der X. Lebensversicherung AG nach dem angegriffenen Scheidungsverbundbeschluss des Familiengerichts intern geteilt und in Höhe von 10.780,70 EUR auf den Antragsgegner übertragen wurde. [2] Auf die beiderseitigen Anträge der beteiligten Ehegatten hat das Familiengericht deren Ehe auf die mündliche Anh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2020, Die Betriebssc... / 1. (Rechtmäßige) Anordnung von der zuständigen Behörde

Nach den Bedingungen muss im Regelfall die Anordnung von einer zuständigen Behörde stammen. Während in der frühen Phase noch diverse und betriebsbezogene Verwaltungsakte erfolgt sind, erfolgten umfassende Reaktionen in Form von allgemeinen Anordnungen aufgrund der Generalklausel des § 16 IfSG bzw. weitergehende Regelungen zu Personenbeschränkungen auf Basis des § 28 Abs. 1 I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Neuanfang AGS 2021

Im Januar erwartet die Leser nicht nur die erfreuliche Gebührenerhöhung nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, auch die Zeitschrift "AGS" erscheint neu gestaltet und unterstützt Sie noch mehr in den gebührenrechtlichen Fragen. Der Verlag und die Herausgeber haben sich Gedanken darüber gemacht, wie die Zeitschrift "AGS" mit der Beilage "AGkompakt" weiter verbessert werden ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die "Regelmäßige Arbeitsstätte" war bis einschließlich 2013 der zentrale Schlüsselbegriff des damaligen steuerlichen Reisekostenrechts, weil sie bestimmend für den Umfang der steuerfreien Leistung des ArbG oder der als > Werbungskosten abziehbaren > Reisekosten war (umfassend zur seinerzeitigen Relevanz zB Hilbert, NWB 2011, 2722). Mit dem Ges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesondert geregelt, sondern beruhte auf dem grundlegenden Urteil des RFH vom 05.01.1939 – IV 31/38 (RStBl 1939, 299), dem sich der BFH angeschlossen hat (vgl besonders BFH 112, 70 = BStBl 1974 II, 413). Die FinVerw hat die von der Rechtsprechung aufgeste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Sonstige Geschenke

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geschenke eines leitenden ArbN an andere ArbN desselben Betriebs (Kollegen, Mitarbeiter) hat die Praxis regelmäßig als nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung behandelt (§ 12 Nr 1 EStG). BFH 143, 21 = BStBl 1985 II, 286 versagte den Abzug von Aufwendungen eines Chefarztes für Geschenke an seine Mitarbeiter im Krankenhaus; ebenso ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Die Zulässigkeit der Revision

Rz. 61 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Urteil eines FG kann mit der Revision angefochten werden, wenn diese vom FG oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin (> Rz 63) – vom BFH zugelassen worden ist (vgl § 115 Abs 1 FGO). Die Revision ist nur zuzulassen, wenn eine der vier Revisionsarten gegeben ist (Prinzip der Zulassungsrevision). Das ist gegeben (vgl § 115 Abs 2 FGO):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geschenke zu besonderen Ereignissen

Rz. 69 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Während die Rechtsprechung ein Geschenk des ArbG an den ArbN zu einer besonderen Gelegenheiten als Aufmerksamkeit (> Rz 12 ff) ansieht, die nicht zum > Arbeitslohn gehört, vom ArbG aber als BA steuermindernd berücksichtigt werden kann, führt der umgekehrte Fall, in dem der ArbN bei einer gleichen Gelegenheit dem ArbG ein Geschenk macht, idR ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geschenke an Geschäftsfreunde

Rz. 70 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde oder Kunden des ArbG, die ein ArbN aus beruflichem Anlass macht, sind > Werbungskosten, soweit sie der ArbG nicht als > Auslagenersatz steuerfrei ersetzt. Die Aufwendungen sind nur dann beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht, die Aufwendungen subjektiv zur F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Historischer Hintergrund

Rz. 52 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Anfangs unterschied sich das Lohnsteuerrecht erheblich von den Regelungen des EStG zu den übrigen Einkunftsarten (vgl > Lohnsteuer Rz 3 ff). Gelegenheitsgeschenke wurden in einem weitaus höheren Maße als nicht zum Arbeitslohn gehörend angesehen. Rz. 53 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs hatte den Kreis der Gele...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Sonstiges

Rz. 12 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zahlt der Erbe > Kirchensteuer seines Erblassers nach, so kann er sie selbst als SA absetzen (BFH 195, 328 = BStBl 2002 II, 487; BFH 255, 27 = BStBl 2017 II, 256; > Sonderausgaben Rz 14). Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind weder bei ihm noch beim Erblasser als > Spenden iSv § 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Preisvorteil aufgrund des Dienstverhältnisses

Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 3 EStG ist lediglich eine Bewertungsvorschrift. Das setzt einen geldwerten Vorteil voraus, der auf dem Dienstverhältnis beruht, weil nur das zu stpfl > Arbeitslohn führt (ausführlich > Rz 18 ff). Preisnachlässe hingegen, die auch betriebsfremde Personen im normalen Geschäftsverkehr erhalten, sind kein Arbeitslohn, weil es an der durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarrechnung: Abrechnung von Lohnbuchführungsarbeiten und die Teilnahme an Betriebsprüfungen

In einem Verfahren vor dem LG Stade ging es um Honorarrechnungen für Lohnbuchführungsarbeiten und die Teilnahme an Betriebsprüfungen. Der Steuerberater hatte 16 Honorarrechnungen vorgelegt und die Zahlung von insgesamt 11.595,89 EUR nebst Zinsen geltend gemacht. Das LG Stade hat die Klage als unbegründet abgewiesen (Urteil v. 12.2.2020, 2 O 180/19, n. rkr.; Berufung eingeleg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rabatte von Dritten

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bietet ein fremder Unternehmer (Dritter) der Belegschaft insgesamt oder einem einzelnen ArbN eines bestimmten privaten oder öffentlichen ArbG seine Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Bedingungen an als seinen anderen Kunden, so werden diese Angebote entweder von dem Dritten unmittelbar oder unter Beteiligung des ArbG, des Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsstaatsprinzip

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art 20 Abs 3 GG). Zur Durchsetzung > Rechtsbehelfe. Dieses Rechtsstaatsprinzip ist ein Verfassungsgrundsatz, der je nach den sachlichen Gegebenheiten zu konkretisieren ist. Zum Rechtsstaatsprinzip gehört das Gebot...mehr