Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.2 Leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans)

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.3 Übermittlung von Daten durch Rentenversicherungsträger

Rz. 6 Abs. 3 gestattet es den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Post AG auch dann die für die Anpassung von Renten erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn die Rentenanpassung nicht von der Deutschen Post AG selbst durchgeführt wird. Die Anpassungsdaten werden aber gleichwohl oftmals von anderen Leistungsträgern benötigt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Bemessung des Einmalbeitrags für Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften

Rn. 56a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4e Abs 3 S 1 EStG wird der BA-Abzug für Leistungen (Einmalbeiträge) eines Unternehmens an einen Pensionsfonds gewährt, die die teilweise oder vollständige Übertragung einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft auf den Pensionsfonds finanzieren. Damit stellt sich die Frage, was unter einer vollständigen bz...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Rentenanpassung bei Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 375 Mit der Insolvenz des Arbeitgebers geht die Verpflichtung zur Zahlung der Betriebsrenten gem. §§ 7 ff. BetrAVG auf den PSV über. Dieser gesetzliche Insolvenzschutz erfasst allerdings nur den Anspruch auf die zugesagte Rente, dagegen nicht den sich aus § 16 BetrAVG ergebenden gesetzlichen Anspruch auf die Rentenanpassungsprüfung. § 16 BetrAVG verpflichtet nur die Arbe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers

Rz. 362 Die Anpassungsprüfung findet nicht einseitig und ausschließlich zur Wahrung der Belange der Versorgungsempfänger statt. Vielmehr sind im Rahmen einer Interessenabwägung auch wirtschaftliche Aspekte des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Vorrangig geht es dabei um die Erhaltung und gesunde Weiterentwicklung sowie die Substanzerhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplä...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 12. Besonderheiten bei Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen

Rz. 389 Bei einer Direktversicherungszusage sowie bei Zusagen über Pensionskassen kann die auch insoweit grundsätzlich nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmende Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG dadurch ausgeschlossen werden, dass "ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 13. Maßgeblichkeit der Versorgungszusage

Rz. 390 Maßgeblich für die Ansprüche des Versorgungsberechtigten und damit auch für die Frage, nach welchem Anpassungsmaßstab seine spätere Rente angepasst wird, ist ausschließlich die dem Mitarbeiter erteilte Versorgungszusage. Diese muss bereits bei Erteilung eine Regelung über die spätere Rentenanpassung enthalten. Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so gilt der ges...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 5. Wahrung der Belange des Versorgungsempfängers

Rz. 356 Die Belange des Versorgungsempfängers werden durch den Anpassungsbedarf bestimmt (BAG v. 23.1.2001 – 3 AZR 287/00, BB 2001, 2325; BAG v. 18.2.2003 – 3 AZR 172/02, BB 2003, 2292) und sind gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG immer dann ausreichend gewahrt, wenn der Kaufkraftverlust der Versorgungsleistungen ausgeglichen wird (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 16 Rn 130 ff.). ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Leistungsausschlüsse

Rz. 292 Gem. § 7 Abs. 5 BetrAVG besteht ein Haftungsausschluss des PSV für den Fall einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme. Dem PSV obliegt dabei nach den allgemeinen zivilprozessualen Beweisregeln grds. die Pflicht, den Missbrauchstatbestand sowie die Missbrauchsabsicht nachzuweisen, wobei sich die Nachweispflicht auch auf ein kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehme...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Rz. 686 Betriebliche Altersversorgung ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG definiert als Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Über die in § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG getroffenen Abgrenzungskriterien wird der GmbH-Geschäftsführer vom persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, in dem sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden abzuschmelzenden Leistungsanteile konkret benennt. Sie entspricht im Wesentlichen den bis zum 31.8.2009 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAÜG enthaltenen Regelungen. Die Berechnung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden Anrechten i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der JAV für versicherte landwirtschaftliche Unternehmer, in seinem Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie regelmäßig wie landwirtschaftliche Unternehmer selbständig Tätige erfährt eine jährliche Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung. Die Anpassung erfolgt um den Faktor, der für die Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014 S. 921. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als zweite Säule – aus der Schweiz, rv 2013 S. 108. Konrad/Weißenberger, Anpassung der Renten zum 1. Juli 2005...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.2 Nachzahlung von Versorgungsbezügen (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 38 Abweichend von der Einbehaltung der Beiträge durch die Zahlstelle zieht die Krankenkasse die Beiträge aus den Versorgungsbezügen bei Nachzahlungen ein. Zu Nachzahlungen kommt es insbesondere im Zusammenhang mit der erstmaligen Bewilligung der Leistungen, wenn zuvor die rechtlichen Voraussetzungen dafür ermittelt werden müssen oder darüber ein Klageverfahren geführt wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

Leitsatz 1. Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht. 2. Bezieht ein Steuerpflichtiger A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 440 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift steht seit 1934 unverändert im Gesetz. Sie hat als lex specialis rein deklaratorischen Charakter (allgemeine Meinung, zB BFH v 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl II 1981, 368; BFH v 27.04.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 430). Zu den WK gehören nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG auch: Beiträge z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.1 Problemstellung

Der Ausgangspunkt für das von IDW RH FAB 1.021 behandelte Bilanzierungsproblem ist eine Altersversorgungszusage eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Diese Altersversorgungszusage kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung beinhalten. Häufig decken Altersversorgungszusagen alle 3 Bereiche ab, es können aber auch nur einzelnen Bereiche abge...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

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Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Solange in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Einkommensverhältnisse (bis zum 30.6.2024) bestehen, bleiben bei der Berechnung von Rechengrößen, die auf die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer sowie das Durchschnittsentgelts abstellen, die Einkommensverhältnisse der neuen Bundesländer unberücksichtigt. Vielmehr sind als maßgebende We...mehr

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Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rentenversicherungsrecht sind wegen der Bedeutung des gesamten Versicherungslebens Sachverhalte relevant und somit regelungsbedürftig, die zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichen (z. B. Regelungen über die Behandlung von Zeiten des Kriegsdienstes als Ersatzzeit). Gleiches gilt für Sachverhalte, die nur noch übergangsweise Bedeutung haben (z. B. Altersrente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 287 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben durch Art. 4 Nr. 25 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057). Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 287 mit Wirkung zum 1.1.2019 (begrenzt bis zum Jahr 2025) völlig neu...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steht die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin vor großen Herausforderungen. Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e) – Satz 1

Rz. 6 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2025. Rz. 7 Wird innerhalb dieses Zeitraums der neue aktuelle Rentenwert zum 1.7. eines Jahres so festgesetzt, dass dieser exakt dem Wert nach § 255e Abs. 2 entspricht, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass in den folgenden Jahren bis...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.2 Mindestsicherungsniveau niedriger als aktueller Rentenwert – Satz 2

Rz. 11 Satz 2 stellt eine gesetzliche Ausnahme zu Satz 1 dar und regelt die Fälle, in denen der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert. Ist dies der Fall, ordnet Satz 2 die Rechtsfolge an, dass sich der bisherige aktuelle Rentenwert zum 1.7. eines Jahres nicht verändert. Rz. 12 § 255i Satz 2 entspricht der in § 68a...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – auch eine dritte neue Regelung mit § 255i i...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – auch eine dritte neue Regelung mit § 255h i...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 3 Literatur

Rz. 29 Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6 S. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 3 Literatur

Rz. 13 Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6 S. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.1 Aufbau des Ausgleichsbedarfs (Abs. 1)

Rz. 7 Im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g regelt § 255h Abs. 1 Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Rz. 8 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts in der Zeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2025. Der zeitliche Anwendungsbereich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 28 Der Gesetzgeber des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 hat in den Gesetzesmaterialien zu Art. 3 des Gesetzes – betreffend des Gesetzes zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2022 ( Rentenwertbestimmungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.3 Neufeststellungen

Rz. 5 Eine Rente kann gemäß §§ 44, 45, 48 SGB X auf Antrag oder von Amts wegen neu festgestellt werden. Eine Neufeststellung setzt immer voraus, dass die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind, also das Hinzutreten oder die Herausnahme von rentenrechtlich relevanten Zeiten eine Rolle spielt. Dazu zählen die Änderung des Zugangsfaktors (§ 77) sowie der Nachweis, dass...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.3 Rentenanpassung ab 1992

Rz. 8 Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4 Lohnfaktor für die Rentenanpassung zu 1.7.2025 (Abs. 4)

Rz. 24 Der sog. Lohnfaktor ist neben dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor das zentrale beeinflussende Moment bei der Bestimmung und Fortentwicklung des aktuellen Rentenwerts; Ausgangsvorschrift ist insoweit § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 68 Abs. 7. Der Lohnfaktor spiegelt grundsätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.2 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassung zum 1.7.2020 (Abs. 2)

Rz. 13 Nach Abs. 2 wird für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2020 die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für das Jahr 2018 abweichend von § 68 Abs. 7 nach § 68 Abs. 4 neu ermittelt. Rz. 14 Die Hochbewertung der Durchschnittsentgelte in der Anl. 10 für die Jahre 2019 bis 2024 durch das (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) ist nun...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.5 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner für die Rentenanpassung zum 1.7.2026 (Abs. 5)

Rz. 26 Durch Abs. 5 wird bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors im Rahmen der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2026 für das Jahr 2024 für die Anzahl der Äquivalenzrentner der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugrunde gelegt, der sich aus der Summe der Anzahl der Äquivalenzrentner für das Jahr 2024 für das Bundesgebiet ohne das B...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 4 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.5 Künftige Rentenanpassungen bis 1.7.2023

Rz. 11 Für die Zeit bis 1.7.2023 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) nach § 255a Abs. 1 noch im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert und damit unabhängig von der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern "gesetzlich" festgesetzt. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in 7 Schritten schrittweise gegenüber dem aktuellen Rentenwert angehoben (zu dieser Angleichung in 7 Schrit...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905 und 906, RdSchr 1/2022. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2021 beim Renten Service der Deutschen P...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 255f (i. d. F. vom 2.12.2006, gültig bis 30.6.2008) bestimmte zunächst die aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2001, zum 1.7.2005 (nach Änderung aufgrund des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791) und zum 1.7.2007 (nach Änderung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006, BGBl. I S. 2742). In der zuletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 8 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022 S. 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, N...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2022 wird abweichend von § 68 Abs. 4 i. V. m. § 68 Abs. 7 Satz 5 als Anzahl an Äquivalenzbeitragszahlern für das Jahr 2020 der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 zugrunde gelegt. Rz. 8 Der Nachhaltigkeitsfaktor i. S. d. § 68 Abs. 4 ist Teil der Rentenformel. Er bildet das Verhältnis von Rente...mehr