Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (d) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Welche Vorteile erlangt der Leistende selbst durch seine Dienstleistungen?

Rz. 143 Je nach Vereinbarung ist die übernommene Pflegeverpflichtung mit Leistungen verbunden, die dem Pflegenden neben dem Zuwendungsgegenstand weitere Vorteile verschaffen können. Nicht selten findet man in Übertragungsverträgen dazu ausdrückliche Regeln, z.B.: Die Verpflichtung zu Wart und Pflege ruht, solange und soweit der Berechtigte Leistungen nach dem SGB XI beanspru...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (a) Der Kinderzuschlag nach dem BKGG

Rz. 158 Nach dem BKGG können der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse nach § 6a BKGG. Danach erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn durch diesen Kinderzuschlag...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 30 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger weitergezahlt, wenn bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 SGB VI beansprucht werden ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rentenansprüche

Rz. 121 Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13.6.1994 ist auch die Pfändung von künftigen Rentenansprüchen möglich. In § 54 Abs. 4 SGB I ist festgelegt, dass Ansprüche auf laufende Sozialgeldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Abgeschafft wurden die Billigkeitsprüfung, die Prüfung, ob der Schuldner durch die Pfänd...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 8 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an den Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[10] Dazu kann das Geric...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Analyse des Status quo und Prognose

Rz. 49 Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet. Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, au...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / ee) Haftpflichtrenten und kapitalisierter Schadensersatz

Rz. 97 Auch Beginn und Dauer einer Haftpflichtrente (§§ 843 ff. BGB) sind Bestandteile des Anspruchsgrunds, können aber dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben.[163] Sofern allerdings im Rahmen eines ebenfalls anhängigen Feststellungsbegehrens ohnehin über den zeitlichen Umfang des Schadens zu befinden ist, so ist es schon aus prozessökonomischen Überlegungen geboten, hierü...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestimmter Antrag und Streitgegenstand (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 60 Der Kläger muss zur Bestimmung seines Begehrens angeben, welchen Betrag er für welchen Zeitraum begehrt. Innerhalb einzelner Zeitabschnitte, nach denen der Kläger in seinem Antrag unterscheidet, darf das Gericht nicht über die für diese Zeitabschnitte geltend gemachten Beträge hinausgehen (§ 308 Abs. 1 ZPO).[151] Rz. 61 Die Höhe der Rente kann allerdings in das gericht...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Aufrechnung

Rz. 19 Aufrechnung ist die einseitige, empfangsbedürftige und grundsätzlich bedingungsfeindliche Willenserklärung des Schuldners, die zur wechselseitigen Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen führt. Voraussetzungen der Aufrechnung sind Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen, § 387 BGB. Die Gegenforderung muss voll wirksam und fällig sein, die Hauptf...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Dauer der Rentenverpflichtung

Rz. 189 Der Rentenanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB besteht grundsätzlich während der gesamten Zeit, in welcher der Getötete für die mutmaßliche Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre (vgl. Rdn 118 ff.). Ist ein minderjähriges Kind als Hinterbliebener anspruchsberechtigt, so ist jedoch zu bedenken, dass dessen Unterhaltsbedürftigkeit ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Bindungswirkung des Grundurteils

Rz. 163 Ein Grundurteil wird zwar nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig (§ 322 ZPO).[282] Dennoch entfaltet es eine innerprozessuale Bindungswirkung im Betragsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens (§§ 318, 512 ZPO).[283] Der Grund des Anspruchs steht für das Betragsverfahren fest, ist in diesem nicht mehr zu prüfen und das Gericht darf selbst dan...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Ersatz des Verzugsschadens

Rz. 273 Im Verzugsfall hat der Schädiger die in § 288 Abs. 1, 2 BGB geregelten gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen, darüber hinaus nach §§ 288 Abs. 3, 4, 286 BGB aber auch einen weitergehenden Verzugsschaden zu ersetzen. Rz. 274 Voraussetzung des Verzugseintritts ist nach der Grundsatzregelung des § 286 Abs. 1 BGB eine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB nennt vier Ausnahmetatbestände...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Streitwert

Rz. 63 Der für die sachliche Zuständigkeit (siehe oben § 25 Rdn 48 f.) maßgebliche Streitwert einer Klage auf wiederkehrende Leistungen bestimmt sich ebenso wie deren Rechtsmittelstreitwert (Beschwer, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO; siehe unten § 28 Rdn 36 ff.) grundsätzlich nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs;[155] bei einer bestimmten Dauer des...mehr

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§ 26 Klagearten / I. Allgemeines

Rz. 220 Titel über künftig fällige wiederkehrende Leistungen (§ 258 ZPO) – im Unfallhaftpflichtrecht insbesondere Haftpflichtrenten nach §§ 843 ff. BGB, § 13 StVG, § 8 HPflG, § 38 LuftVG, § 14 UmweltHG, § 30 AtomG und anderen[585] – haben die Besonderheit, dass der Bestand, die Höhe und die Dauer der titulierten Ansprüche von der zukünftigen und oft wechselnden Gestaltung de...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / II. Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 21 Grundsätzlich ist für die Bemessung des Schadensersatzes der Zeitpunkt der Erfüllung des Schadensersatzanspruches maßgebend. Verfahrensrechtlich ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen. Der Richter muss daher für diesen Zeitpunkt den bis dahin angelaufenen Schaden feststellen und im Übrigen unter Verwendung der ihm zur Verfügung s...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IX. Neue Ehe oder Lebensgemeinschaft des Hinterbliebenen

Rz. 103 Geht der überlebende Ehegatte eine neue Ehe ein, so kommt seine Versorgung in dieser neuen Ehe dem Schädiger schadensmindernd zugute.[230] Soweit der neue Unterhaltsanspruch in zumutbarer Weise durchsetzbar ist, muss sich der Geschädigte die von dem neuen Ehepartner erbrachten oder zu erbringenden Unterhaltsleistungen als Vorteil anrechnen lassen.[231] Insoweit begin...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Klage auf wiederkehrende Leistungen: Sachliche Eingangszuständigkeit und Zulässigkeit von Rechtsmitteln, § 9 ZPO: Danach wird der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wesentlichkeit (der Veränderung)

Rz. 254 Wesentlich ist eine Änderung der Verhältnisse dann, wenn sie nach Maßgabe des materiellen Rechts zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der Höhe oder der Dauer des Anspruchs führt, und zwar in einer nicht unerheblichen Weise.[654] Die Beurteilung, ob eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse "wesentlich" ist, darf nicht schematisch, sondern muss unter Berücks...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.10 Auslegungsgrundsätze

Rz. 20 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002 Diese Auslegungsgrundsätze dienen zur Klärung der Grundbegriffe der Leistungen zur Teilhabe, sollen jedoch keine Festschreibung bewirken. 1. Einleitung Der Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Bewertung von Rentenansprüchen nach § 9 ZPO

Rz. 52 Wird gemäß § 850d Abs. 3 ZPO wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet, sind die noch nicht fälligen Ansprüche nach § 9 ZPO zu bewerten. Dabei ist unerheblich, ob e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (b) Tätigkeit für eine Privatperson

Rz. 33 Handelt es sich bei dem Leistungsempfänger dagegen um eine Privatperson, so ist von § 3a Abs. 4 S. 1 UStG auszugehen: § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) 1Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der rückwirkende Wegfall des Krankengeldes wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente

Rn. 82 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fällt der Anspruch auf Krankengeld ganz oder teilweise rückwirkend weg, da dem StPfl rückwirkend eine Rente zugebilligt wird, gilt Folgendes (R 32b Abs 4 EStR 2012):mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1.4 Rentenanspruch am 31.12.2020

Rz. 12 § 307f findet zudem nur Anwendung, wenn der Versicherte (noch) am 31.12.2020 (= Tag vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes) Anspruch auf die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI berechnete Rente hatte. Ist der Rentenanspruch vor dem Stichtag (31.12.2020) entfallen, wird kein Zuschlag für langjährige Versicherung nach § 307f gewährt.mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.4 Rentenanspruch am 31.12.2020

Rz. 10 § 307e findet nur Anwendung, wenn der Versicherte (noch) am 31.12.2020 (= Tag vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes) Anspruch auf die nach dem SGB VI berechnete Rente hatte. Ist der Rentenanspruch vor dem Stichtag (31.12.2020) entfallen, wird kein Zuschlag für langjährige Versicherung gewährt. Beginnt die Rente ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes, d. h. ab de...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 16 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241, obwohl aus den Beiträgen für Renten kein Krankengeldanspruch entsteht. Das entspricht der Rechtsentwicklung. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entri...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 2.3 Aufteilung des Anrechnungsbetrages

Rz. 7 Nach Abs. 4 ist auch in den Fällen, in denen eine Rente bereits vor dem 1.1.1992 festgestellt worden ist und sich der Wanderversicherungsausgleich nach der Übergangsregelung des § 289 bestimmt, die in der Grundnorm zum Wanderversicherungsausgleich enthaltene Regelung über die Anwendung der Anrechnungsvorschriften (§ 223 Abs. 5) entsprechend anzuwenden. § 223 Abs. 5 reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.5 Höhe des Zuschlags

Rz. 38 Die Höhe des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung wird entsprechend § 76g Abs. 4 berechnet (§ 307f Abs. 5 Satz 4), wobei Ausgangspunkt für die Berechnung der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus der Summe nach Abs. 5 Satz 4 ist (vgl. Rz. 36). Rz. 39 Inwieweit diese Summe in die weitere Berechnung eingestellt wird, hängt wiederum davon ab, wie vie...mehr

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Jansen, SGB VI § 313 Hinzuv... / 2.1 Hinzuverdienst bei Bestandsrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Anwendung der in § 313 Abs. 1 enthaltenen Hinzuverdienstregelung setzt voraus, dass der Versicherte am 30.6.2017 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die wegen eines Hinzuverdienstes nur teilweise geleistet wird. Rz. 7 Zu den Renten wegen Erwerbsminderung gehören Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung i. S. v. § 43 Abs. 1 und 2, die Rente wegen t...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.3.2 Höhe des Zuschlags

Rz. 23 Sind die allgemeinen Voraussetzungen des § 307e Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 und 2 erfüllt, besteht also dem Grunde nach Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, so wird dessen Höhe entsprechend § 76g Abs. 4 ermittelt (Abs. 2). Dies geschieht folgendermaßen: Ausgangspunkt ist der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus sämtlichen Kalendermona...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.3 Höhe des Zuschlags (Abs. 3)

Rz. 21 Die Ermittlung der Höhe des Zuschlags für die Bestandsrenten nach § 307f Abs. 1 orientiert sich im Grundsatz an der Regelung für Neurenten (mit einem Rentenbeginn ab dem 1.1.2021) in § 76g Abs. 4 (vgl. dazu die dortige Komm.), enthält jedoch auch Abweichungen, die dem Umstand geschuldet sind, dass § 307f Abs. 1 an den Zuschlag nach Mindesteinkommen gemäß Art. 82 RRG a...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307e regelt für Bestandsrenten, die nach dem (zum 1.1.1992) in Kraft getretenen SGB VI berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. § 307e ist eine Übergangsvorschrift...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der früheren Regelung in § 381 Abs. 3 RVO. Sie knüpft für einen eng begrenzten Personenkreis an die Rentenantragstellermitgliedschaft (§ 189) und an die allgemein geltende Beitragsregelung des § 239 für Rentenantragsteller an. Nur ein Teil der Rentenantragsteller wird für die Zeit von der Stellung des Rentenantrags bis zum Begi...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / II. Rentenanspruch unvererblich

Grundsätzlich sind alle sozialrechtlichen Ansprüche, also auch Rentenansprüche, unvererblich. Auch wenn § 58 S. 1 SGB I etwas Anderes zu sagen scheint ("Soweit fällige Ansprüche auf Geldleistungen nicht nach den §§ 56 und 57 einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt."), ist vorrangig § 59 S. 2 SGB I zu beacht...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / III. Ausnahmsweise Vererblichkeit

Eine Vererblichkeit ist daher nur ausnahmsweise gegeben, soweit die Ansprüche beim Tod des Berechtigten fällig waren (§ 58 SGB I) und entweder festgestellt oder ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig waren (§ 59 SGB S. 2 SGB I). Die Fälligkeit ist dabei für die Monate zwischen dem 1.1.2021 und dem Todestag unproblematisch, wegen der weiteren Voraussetzungen ist dagegen z...mehr