Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.4 Gewinnauswirkungen durch Angleichungsbuchungen

Rz. 54 Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, betreffen Angleichungsbuchungen immer nur Bilanzposten, d. h. es werden nur Bestandskonten angesprochen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Angleichungsbuchungen keine Gewinnauswirkungen nach sich ziehen. Bei genauer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass sich durchaus in vielen Fällen eine Gewinnauswirkung erg...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.2 Beispiel aus der Praxis

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 9 Steuerzahlungen: Abstimmung mit Mitteilungen des Finanzamts

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.3 Angleichungsbuchungen

Rz. 53 Angleichungsbuchungen über das Kapitalkonto Wird die Angleichung der Steuerbilanz der Firma an die Prüferbilanz über das Kapitalkonto vorgenommen, so lautet der zusammengesetzte Buchungssatz 2022:mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.4 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow)

Ausgangsgröße des operativen Cashflows ist bei indirekter Ermittlung das Periodenergebnis (i. e. S. handelsrechtlicher (Konzern-) Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, DRS 21.40). Dieses Ergebnis ist folgendermaßen zu korrigieren: Bestimmten Aufwendungen stehen grundsätzlich keine operativen Zahlungen gegenüber. Betroffen sind vor...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.1 Cashflow-Begriffe, Vierteilung der Kapitalflussrechnung

Nach traditionellem und insbesondere in Kennziffernanalysen noch gebräuchlichem Begriffsverständnis ist der Cashflow der um Abschreibungen, Rückstellungszuführungen usw. korrigierte Jahresüberschuss. Zahlungsströme aus Kapitalaufnahmen und Kapitalrückführungen bleiben bei dieser Betrachtung ebenso unberücksichtigt wie Auszahlungen für Investitionen. Das neuere durch die ange...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 33 Plausibilitätsprüfung

Rz. 28 Im Rahmen der Auslegung des § 18 KWG und der Entwicklung der Grundsätze nach Basel II sind Kreditinstitute gehalten, für Kreditnehmer der gewerblichen Wirtschaft, soweit sie nicht zur Pflichtprüfung gem. § 317 ff. HGB verpflichtet sind, besondere Bescheinigungen von dem StB des Unternehmens zu verlangen. Mit Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 22/23. 10. 2001 ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Checkliste: Erbteilungsklage

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Vom Gesetz festgelegte Reihenfolge

Rz. 22 Dass vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen sind, schreibt § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB insofern vor, als er eine Reihenfolge bestimmt: Zuerst werden die Nachlassverbindlichkeiten erfüllt und danach wird der Überschuss geteilt (§ 2047 BGB). Und wer diese Reihenfolge nicht einhält, kann nach der Erbteilung für noch offene Nachlassverbindlichkeiten keine...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der – analog zur Behandlu...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

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Buchführung / 7 Was bei der Aufbewahrung der Buchführung beachtet werden muss

Auch die Aufbewahrungspflicht gehört zur handels- bzw. steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.[1] Bis auf Handelsbriefe, für die eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht gilt, müssen alle Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung relevant sein können, 10 Jahre aufbewahrt werd...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 5.2 Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns

Der Steuertatbestand der Betriebsveräußerung ist bereits mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. Der damit entstandene Veräußerungsgewinn kann aber durch künftige Ereignisse noch beeinflusst werden. Zu diesen Ereignissen gehört vor allem ein – ganz oder teilweiser – Ausfall der Kaufpreisforderung bzw. von noch ausstehenden Kaufpreisraten....mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrückstellung beim einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist ein bilanzierender Gewerbetreibender an einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, hat er die anteilige Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen. Ein eventuelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 4 Rückstellungen

Für die Verpflichtung, eingebaute Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit zu entfernen, muss der bilanzierende Mieter eine Verbindlichkeitsrückstellung nach§ 5 Abs. 1 EStG bilden.[1] Die Rückstellung ist zu bemessen nach den voraussichtlich anfallenden Kosten nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag. Zu erwartende Preissteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt sind steuerrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel/Lieferungen und Lei... / 6 Möglichkeit der Rückstellung für Wechselobligo

Die Rückstellung für Wechselobligo soll bei bilanzierenden Unternehmern das Risiko abdecken, das sich aus der Weitergabe noch nicht eingelöster Kundenwechsel ergibt. Ihr Risiko liegt darin, dass Ihre Bank Rückgriff nehmen wird, wenn Ihr Kunde bei Fälligkeit den Wechsel nicht einlösen kann. Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit einer Einzelrückstellung und einer Pauschalrüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmensziele / 3 Gewinn als Unternehmensziel – nicht immer geeignet

Würde man die Mitarbeiter fragen, was das oberste Ziel eines Unternehmens ist, würden viele sicher mit Gewinn bzw. Profit antworten. Schließlich spricht das Management oft genug davon, dass mehr Profit gemacht werden muss. Der Kapitalgeber eines Unternehmens möchte eine angemessene Verzinsung seines eingesetzten Kapitals erreichen, sonst könnte er sein Geld auch zur Bank bri...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.3.3 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung

Rz. 58 Im Zusammenhang mit den Rückstellungen für Reparaturen sind die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zu sehen, für die gem. § 249 Abs. 1 HGB eine Passivierungspflicht besteht, soweit sie im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.[1] Das Passivierungswahlrecht für jene unterlassenen Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb des ges...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.3.2 Berücksichtigung von notwendigen Reparaturen

Rz. 53 In § 249 Abs. 2 HGB a. F. (vor HGB-Änderung durch das BilMoG) konnten für (Groß-)Reparaturen sog. Aufwandsrückstellungen gebildet werden. Durch das BilMoG ist diese Möglichkeit seit 2010 ersatzlos entfallen. Rz. 54 Eine Rückstellung für Reparaturen ist jedoch sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz zwingend, wenn für diese Reparaturen eine Leistungsv...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.2.2 Unterste Grenze: Der gemeine Wert

Rz. 11 Unter dem Einzelveräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten kann der Teilwert nicht liegen, weil der Erwerber des ganzen Betriebs das Wirtschaftsgut zu diesem Preis veräußern könnte. Der Einzelveräußerungspreis kommt daher nach ständiger Rechtsprechung als Teilwert derjenigen Wirtschaftsgüter in Betracht, die für den Betrieb entbehrlich oder jederzeit ersetzbar...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

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Leasing / 3.1.1.6 Rückstellungen wegen bestehender Leasingverträge

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Grundsätzlich gilt bei schwebenden Geschäften die Vermutung der Ausgeglichenheit, sodass für eine Rückstellung kein Raum bleibt. Sollte im Einzelfall jedoch ein Verlust aus dem Geschäft drohen, ist handelsrechtlich eine Rückste...mehr

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Leasing / 3.1.2.5 Rückstellungen im Leasingbereich

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei den Leasingverträgen um schwebende Verträge, die bilanzmäßig nicht zu erfassen sind. Das gilt auch im Rückstellungsbereich für noch zu zahlende, aber noch nicht fällige Leasingraten. Übersteigen die Leasingraten jedoch den Nutzen, den das Unternehmen aus dem Leasinggegenstand ziehen kann, mag im Einzelfall die Bildung einer Drohverlus...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.2.1 Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Grundgeschäft

Rz. 27 Hat der Kommissionär Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, so gelten diese Forderungen im Innenverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittent als Forderungen des Kommittenten,[1] jedoch kann der Kommittent wegen § 392 Abs. 1 HGB darüber erst nach Abtretung durch den Kommissionär verfügen. Daraus folgt, dass der Kommissionär diese Forderungen weder verpfänden noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schadenrückstellung)

3.1 Begriff Tz. 25 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (SchR) wird von den VU für die nach dem Bil-Stichtag voraussichtlich entstehenden Aufwendungen zur Regulierung der bis zum Bil-Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle gebildet. Die Rückstellung f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Andere, der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen

Tz. 16 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für Risiken gleicher Art, bei denen der Ausgleich von Leistung und Gegenleistung wegen des hohen Schadenrisikos im Einzelfall nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht im Geschäftsjahr, sondern nur in einem am Abschlussstichtag nicht bestimmbaren Zeitraum gefunden werden kann, sieht § 341h Abs 2 HGB die Bildung einer Rückstellung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 719 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei den nachfolgenden Einzelfällen geht es darum, ob ihre Auswirkungen noch in der Schlussbilanz mit Auswirkungen auf den laufenden Gewinn zu erfassen sind oder sie als durch die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ausgelöster Geschäftsvorfall eine andere rechtliche Qualifizierung erfahren. Die Rspr orientiert sich dabei an den oben da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 KStG enthält spezielle Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die stliche Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen von VU. Während § 20 Abs 1 KStG 1977 – aufgehoben durch das VersRiLiG v 24.06.1994 (BStBl I 1994, 466) – noch eine grds Ansatz- und Bewertungsvorschrift enthielt, enthält § 20 KStG heute nur Vorschriften für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Begriff

Tz. 25 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (SchR) wird von den VU für die nach dem Bil-Stichtag voraussichtlich entstehenden Aufwendungen zur Regulierung der bis zum Bil-Stichtag eingetretenen oder verursachten, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle gebildet. Die Rückstellung für noch nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

vd Thüsen/Kühne, Die Rückstellung zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs (SchwR) in: Prölss-vd Thüsen-Ziegler, Die versicherungstechnischen Rückstellungen im StR, 3. Aufl 1973; Nies, Zur Neuordnung der Rückstellung zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs, VersW 1979, 156; Weiße, SchwR und Großrisikenrückstellung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, WPg 1974...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsgrundlagen

Tz. 27 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die SchR ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit iSd § 249 HGB, für deren Bewertung § 341g HGB sowie die §§ 26, 27 RechVersV besondere Regelungen enthalten. Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil (s § 5 Abs 1 EStG) gelten die hr-lichen Regelungen auch für die stliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg

Rn. 84 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze dienen primär der Rechenschaft durch die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs. Mit dem JA soll der Totalerfolg eines UN in Periodenerfolge aufgeteilt werden (vgl. Schmalenbach (1953), S. 49f.; Rieger (1959), S. 203ff.; Kosiol (1949), S. 44). Deshalb ist bei der Bilanzierung zu entscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 21a KStG wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 04.03.1999 (BStBl I 1999, 304) eingefügt und regelt die Ausnahmen von der Anwendung des in § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG normierten Abzinsungsgebots. Tz. 2 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Abzinsung in der Steuerbilanz

Tz. 23 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die SchwR (s § 341h Abs 1 HGB) und die der SchwR ähnlichen Rückstellungen (s § 341h Abs 2 HGB) werden hr-lich als versicherungstechnische Rückstellungen bezeichnet. Nach der ges Definition der SchwR sowie der ähnlichen Rückstellungen handelt es sich dem Charakter entspr nicht um Rückstellungen für Verpflichtungen, sondern tendenziell eher um ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Zeitpunkt, Höhe sowie Bilanzierung des Nachteilsausgleichs (Abs. 2)

Rn. 72 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach der Fälligkeitsregel des § 311 Abs. 2 AktG muss der Nachteilsausgleich spätestens zum Ende des GJ erfolgen. Das bedeutet nicht, dass zu diesem Zeitpunkt auch eine vollständige Kompensation vorliegen muss. Die Höhe der erforderlichen Ausgleichsleistung bestimmt sich vielmehr nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung. Wenn e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ansatz einer Schuld

Tz. 192 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Ansatzentscheidung ist zwischen dem (seltenen) Fall des Erhalts von Vermögenswerten und der Erbringung von Arbeitsleistung durch Führungskräfte bzw. Mitarbeiter zu unterscheiden. Vergütungshalber gewährte virtuelle Eigenkapitalinstrumente erfordern den Ansatz einer Verbindlichkeitenrückstellung, die gegen den Personalaufwand...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rahmengrundsätze

Rn. 58 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In der Bilanz sind die VG, die Schulden, das EK sowie bestimmte Abgrenzungsposten und in der GuV die Erträge und Aufwendungen der abgelaufenen Periode des UN abzubilden. Buchführung und JA sind somit ein Abbildungsmodell des wirtschaftlichen Geschehens im UN. Eine aussagefähige Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens muss den grundlegenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlungszeitpunkt

Rn. 706 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert des (anteiligen) BV ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 4, 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs 2 S 2 EStG; BFH v 24.04.2014, IV R 20/11, BFH/NV 2014, 1519; BFH v 04.06.1973, IV R 133/71, BStBl II 1974, 27). Dieser Zeitpunkt hat Bedeutung für die Erstellung der Schlussbilanz (soweit erforderlich oder freiwillig erfolgt), damit fü...mehr