Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr

Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formellen Voraussetzungen der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Hochschullehrer

Rz. 105 Ob das RVG auf Hochschullehrer anwendbar ist, wenn diese forensisch tätig werden, war unter Geltung des RBerG (bis 30.6.2008) umstritten. Vorrangig war hier die Frage, ob die Übernahme von Prozessvertretungen durch Hochschullehrer vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG freigestellt ist. Wurde das bejaht, war das RVG schon wegen § 134 BGB unanwendbar. Hiergegen sprac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Behörden- und Gerichtsakten

Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (vgl. Rdn 49). Kopien und Ausdrucke aus anderen Akte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anfertigen

Rz. 28 Diese Variante setzt nur voraus, dass der Anwalt den Schriftsatz angefertigt hat. Er muss ihn weder selbst unterzeichnet noch eingereicht haben. Es kommt hier nicht einmal darauf an, ob der Schriftsatz überhaupt eingereicht worden ist. Der Tatbestand ist vollendet, wenn der Anwalt den Schriftsatz ausgefertigt und seinem Auftraggeber ausgehändigt hat.[38] Beispiel: Der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 33 Möglich ist, dass sowohl eine volle 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht als auch eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1. Es gilt dann § 15 Abs. 3. Vorzugehen ist in diesem Fall wie folgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gebühr nach VV 2508 gelten aufgrund des Verweises in Anm. Abs. 1 zu VV 2508 die gleichen Anforderungen wie für die entsprechenden Gebühren nach VV 1000, 1002, so dass auf die dortige Kommentierung grundsätzlich verwiesen werden kann.[1] I. Einigungsgebühr 1. Überblick Rz. 3 Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Absch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fortsetzungstermine

Rz. 5 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine weitere Gebühr nach VV 4132. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder bei Aufhebung des Termins dennoch erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3). Rz. 6 Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und Fortsetzungstermin – wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Weitere Gebühren

Rz. 16 Neben der Gebühr nach VV 4146, 1. Alt. können weitere Gebühren anfallen, soweit der Anwalt weitere Tätigkeiten ausgeübt hat, die für einen Prozessbevollmächtigten über den Anwendungsbereich der VV 3100 ff. hinausgehen würden. So kann insbesondere eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003 entstehen.[15] Rz. 17 Muss anschließend die Entscheidung vollstreckt werden, sind di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unbedingter Vollstreckungsauftrag

Rz. 2 Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung von VV 3309, 3310 ist, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Auftrag für die Tätigkeit in der Vollstreckung erteilt worden ist, VV Vorb. 3 Abs. 1.[1] Der für das Hauptsacheverfahren erteilte Auftrag reicht nicht aus. Denkbar ist auch, dass der Rechtsanwalt keinen Vollstreckungsauftrag, sondern einen allgemeinen Vertretungsau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Fortsetzungstermine

Rz. 20 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine zusätzliche Gebühr nach VV 4108. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder bei Aufhebung erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3). Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und Fortsetzungstermin – wie noch nach der BRAGO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Wertfestsetzung

Rz. 46 Da aus dem Wert der Einziehung keine Gerichtsgebühren entstehen, setzt das Gericht den Wert nicht von Amts wegen nach § 63 Abs. 1 GKG fest. Der Gegenstandswert wird vielmehr ausschließlich im Verfahren nach § 33 Abs. 1 nach Fälligkeit der Gebühr (§ 33 Abs. 1 S. 1) auf Antrag eines Beteiligten festgesetzt.[62] Rz. 47 Antragsberechtigt sind der Verteidiger, der Beschuldi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mahnverfahren

Rz. 87 Das RVG verfolgt eine einheitliche Gesetzessprache, indem die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts jeweils durchweg als Geschäftsgebühr bei außergerichtlichen Tätigkeiten und als Verfahrensgebühr bei gerichtlichen Tätigkeiten bezeichnet wird. Das vereinfacht die Anwendung des Vergütungsverzeichnisses erheblich. So ist schon begrifflich klargestellt, dass der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 10 Sofern kein gerichtlicher Zwischenstreit über eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung entsteht, ergeht auch keine Kostenentscheidung, die über die Kosten des Zwischenstreits entscheidet.[6] In diesen Fällen wird der Zeuge die Kosten seines Beistands selber tragen müssen. Auch eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage gegen die benennende Partei kommt nicht in Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Grundgebühr VV 4100, 5100, 6200

Rz. 90 Die Grundgebühren VV 4100, 5100 und 6200 werden nicht nach VV 1008 erhöht (vgl. VV 4100 Rdn 25).[219] Im Übrigen besteht auch keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Grundgebühr, weil in derselben Angelegenheit in demselben Verfahrensabschnitt gleichzeitig eine Verfahrensgebühr anfallen wird, die sich nach VV 1008 erhöht.[220]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unterzeichnen

Rz. 30 Die Gebühr nach VV 3403 erhält der Anwalt auch dann, wenn er lediglich einen Schriftsatz unterzeichnet. Soweit es sich um einen eigenen Schriftsatz handelt, dürfte in aller Regel bereits die Variante der Anfertigung erfüllt sein. Bedeutung hat das Unterzeichnen daher nur für das Unterzeichnen fremder Schriftsätze, also von Schriftsätzen, die ein anderer Anwalt oder au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kindschaftssachen

Rz. 20 In Kindschaftssachen (vgl. zum Begriff: § 151 FamFG) kann für die Mitwirkung an einer Vereinbarung auch dann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn über deren Gegenstand nicht vertraglich verfügt werden kann (Anm. Abs. 1 zu VV 2508, Anm. Abs. 5 S. 3 zu VV 1000).[33] Dies ist insofern eine Ausnahme, als die Einigungsgebühr ansonsten – wie im Bereich des öffentlichen Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung

Rz. 18 Da der Anwalt als Kontaktperson nicht vom Gefangenen beauftragt wird und auch nicht von ihm beauftragt werden kann (§ 34a Abs. 4 EGGVG), kann er diesen auch nicht auf Zahlung seiner Vergütung in Anspruch nehmen.[15] Insbesondere scheidet eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 aus. Rz. 19 Auch die Inanspruchnahme des Gefangenen nach §§ 52, 53 ist nicht möglich. Rz. 20 Die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Überlassung und Bereitstellung

Rz. 212 In einem Arbeitsgang überlässt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien, wenn er bspw. 10 gespeicherte Dateien einer E-Mail an den Mandanten als pdf-Anlagen anhängt.[318] In einem Arbeitsgang stellt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien zum Abruf bereit, wenn er diese 10 gespeicherten Dateien an einen Online-Datendienst (Cloud) als pdf-Daten ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 2 OWiG (analog Anm. Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 103 Wird der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 2 OWiG zurückgenommen, so gilt das Gleiche wie bei der Rücknahme der Rechtsbeschwerde. Auch hier entsteht die Zusätzliche Gebühr analog Anm. Abs. 1 Nr. 4.[83]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Gegenstandswert

Rz. 16 Der Gegenstandswert für die Gutachtengebühr bemisst sich bei uneingeschränktem Auftrag nach dem Wert, mit dem der Auftraggeber durch das vorinstanzliche Urteil beschwert ist (§ 23 Abs. 2 S. 3 RVG, § 47 GKG, § 40 FamGKG). Schränkt der Auftraggeber den Gutachtenauftrag von vornherein dahin gehend ein, dass nur die Erfolgsaussicht eines gegenständlich beschränkten Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erneute Hauptverhandlung

Rz. 21 Muss mit der Hauptverhandlung an einem anderen Tag erneut begonnen werden, gilt wiederum VV 4108. Für die erneute Hauptverhandlung gilt dieselbe Gebühr und derselbe Gebührenrahmen wie für die übrigen Hauptverhandlungstage. Einer speziellen Verweisung wie noch in § 83 Abs. 2 S. 2 BRAGO bedarf es nicht mehr, da das RVG alle Hauptverhandlungstermine gleich behandelt. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenrahmen

Rz. 3 VV 2300 ist eine Rahmengebühr. Welcher konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens angemessen ist, ist nach § 14 Abs. 1 zu bestimmen.[2] Der Mindestsatz beträgt 0,5. Dieser kommt jedoch nur in einfachst gelagerten Angelegenheiten in Betracht, insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die Sache gleich nach Entgegennahme der ersten Informationen erledigt, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung

Rz. 11 Kommt es durch die Mitwirkung des Verteidigers zur Erledigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung, entsteht eine Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Die Streitfrage, ob die Gebühr auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde Anwendung finden kann, ist durch das RVG im Sinne der bisherigen h.M. geklärt.[1] Zum Anwendungsbereich der Zusätzlichen Gebühr wird wegen des Zusa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anzahl der Gläubiger

Rz. 24 Erforderlich ist auch hier nicht, dass der Anwalt gegenüber mehreren Gläubigern tätig geworden ist und eine Einigung erzielt hat.[40] VV 2508 ist also auch dann anwendbar,[41] wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz

Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eines höheren Rechtszugs übersendet. Die Versendung an einen Anwalt gleicher Instanz ist nicht nach Anm. zu VV 3400 zu vergüten. Soweit der Anwalt hier die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen verbindet, ist seine Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erneute Hauptverhandlung

Rz. 9 Muss mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden, gilt wiederum VV 4126. Für die erneute Hauptverhandlung – sofern sie an einem anderen Kalendertag stattfindet – gilt dieselbe Gebühr und derselbe Gebührenrahmen wie für die die übrigen Hauptverhandlungstage. Einer speziellen Verweisung wie noch in §§ 86 Abs. 3, 83 Abs. 2 S. 2 BRAGO bedarf es nicht mehr, da das RVG a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Mehrere Rechtsuchende

Rz. 5 Gewährt der Anwalt mehreren Rechtsuchenden Beratungshilfe, kommt eine Erhöhung nach VV 1008 nicht in Betracht, weil sie in VV 1008 nicht als erhöhungsfähig geregelt ist (VV 1008 Rdn 77; siehe einerseits zur Anwendbarkeit von VV 1008 im Allgemeinen bei VV Vorb. 2.5 und andererseits zur Anwendbarkeit von VV 1008 auf Beratungsgebühren bei VV 2501, vgl. VV Vorb. 2.5 Rdn 7,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sonstige Fälle

Rz. 144 Außer in den in Nr. 1 Buchst. a bis c genannten Fällen kann der Anwalt immer dann Dokumentenpauschalen abrechnen, wenn sie in sonstigen Fällen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich gefertigt sind. Auf den Zweck der Kopie oder des Ausdrucks oder den Adressaten kommt es nicht an, wie Nr. 1 Buchst. d klarstellt. Daher zählen auch Kopien und Ausdrucke zur Unt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abschluss eines Vertrags

Rz. 4 Die Einigungsgebühr setzt den Abschluss eines Vertrages voraus.[6] Der Abschluss der Einigung bedarf keiner besonderen Form, es sei denn, aus dem materiellen Recht ergibt sich ein Formzwang.[7] Allein die Entgegennahme einer aufgrund eines Kaufvertrages als Nacherfüllung geforderten Leistung führt nicht zu einer Einigung i.S.d. VV 1000, auch wenn die geforderte Leistun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien von Originalunterlagen

Rz. 148 Nach einem Teil der Rechtsprechung zählen hierzu auch Kopien von Originalunterlagen, die bei Gericht einzureichen sind und von denen der Rechtsanwalt Kopien ständig zur Hand haben muss.[240] Zutreffenderweise sind solche Kopien bereits nach Nr. 1 Buchst. a zu vergüten. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Anwalt sich für seine Handakten eine Kopie fertigt und da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Private Angelegenheit

Rz. 43 Wird der Anwalt für sich selbst in einer privaten Sache tätig, also nicht betriebsbezogen, ist seine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen jedoch nicht von der fiktiven Vergütung erhoben, die der Anwalt nach dem RVG gegenüber einem Mandanten abrechnen könnte, sondern von den tatsächlichen Kosten, die dem Anwalt in seinem Prozess entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 40 Kommt es nach Abschluss des Adhäsionsverfahrens wegen desselben Gegenstands zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, so ist die Gebühr aus VV 4143 unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 2 zu VV 4143 anzurechnen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Anwalt ausschließlich hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche beauftragt worden ist.[28] Bei dem nachfolgenden Ziv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorbereitende Tätigkeit

Rz. 70 Wenn der Prozessbevollmächtigte nur Informationen des Mandanten entgegennimmt und über die Entwicklung der Sache mit ihm korrespondiert, bevor er eine weitere Tätigkeit entwickeln kann, liegt darin eine Vorbereitung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung, die als zum Rechtszug gehörig anzusehen ist.[82] Für diese vorbereitende Tätigkeit entsteht die reduzierte Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

Rz. 66 Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Verfahrensgebühr nach VV 6101. Diese Gebühr kann ggf. wegen der in der Regel höheren Schwierigkeit auch höher angesetzt werden als die erstinstanzliche Gebühr. Rz. 67 Hinzukommen kann eine Terminsgebühr nach VV 6102, wenn ein gerichtlicher Termin vor dem Gericht der Rechtsbeschwerde stattfindet, was jedoch kaum vorkommen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Freiheitsentziehung nach Landesrecht und abweichende bundesrechtliche Regelungen

Rz. 12 Auch in Freiheitsentziehungsverfahren nach den jeweiligen Landesgesetzen ist § 415 FamFG im Falle einer ausdrücklichen landesrechtlichen Verweisung auf §§ 415 ff. FamFG anzuwenden.[9] Ein entsprechender Verweis ist in den Polizeigesetzen der Länder auch regelmäßig enthalten.[10] Unschädlich ist, wenn landesrechtliche Vorschriften wegen fehlender Anpassung an das FGG-R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Übersicht

Rz. 90 Die nachfolgende Tabelle gibt einen kostenrechtlichen Überblick:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / M. Vergütungsfestsetzung

Rz. 73 Gegenüber dem Mandanten kommt eine Festsetzung nach § 11 grundsätzlich in Betracht, da es sich um Wertgebühren handelt. Die Festsetzung ist daher insbesondere dann möglich, wenn der Anwalt nur mit der Durchsetzung oder Abwehr der geltend gemachten Ansprüche beauftragt war (VV Vorb. 3.4 Abs. 2). Rz. 74 Fraglich ist aber, ob eine isolierte Festsetzung dieser Gebühr mögli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erstmalige Erteilung

Rz. 411 § 18 Abs. 1 Nr. 4 ist im Zusammenhang mit § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 zu sehen. Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel ist gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 für den Prozessbevollmächtigten des Erkenntnisverfahrens mit den Gebühren dieses Verfahrens abgegolten, wenn insoweit keine Klage erhoben wird.[408] Das gilt für den Rechtsanwalt, der nur für die Zwangsvollst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Streit oder Ungewissheit über Rechtsverhältnis

Rz. 7 Zwischen den Parteien muss ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis bestanden haben. Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist weit zu fassen. Erfasst werden sämtliche Rechtsverhältnisse des materiellen Rechts, sofern die Parteien hierüber verfügen können. Der Abschluss eines Vertrages (z.B. eines Kfz-Kaufvertrages) genügt für sich genommen nicht, um d...mehr