Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Insolvenzverfahren Rz. 10 Der Anwalt erhält für seine gesamte Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren eine 1,0-Verfahrenspauschgebühr. Damit sind seine sämtlichen Tätigkeiten (siehe Rdn 1) in diesem Bereich abgegolten, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsumfang, jedoch mit einer Ausnahme: Das Verfahren über einen Insolvenzplan gehört zwar zum Insolvenzverfahren, doc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr, VV 5115

Rz. 4 Auch im gerichtlichen Verfahren kann eine Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 entstehen. Siehe hierzu die Kommentierung zu VV 5115.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 VV 3335 regelt die Verfahrensgebühr im Verfahren über die Prozesskostenhilfe. Sie betrifft sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsrahmengebühren. Die Gebührenvorschrift gilt wegen der Gleichstellung durch § 12 auch für das Verfahrenskostenhilfeverfahren und für das Stundungsverfahren nach § 4a InsO. Der Gebührensatz bzw. der Gebührenbetrag richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 59 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr VV 3200 zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2.) Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern derselbe Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Trennung in mehrere Rechtsstreitigkeiten

a) Trennung gemäß § 145 ZPO Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Allgemeines Rz. 6 Für das Entstehen der Gebühren ist es erforderlich, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die in der Norm genannten Tätigkeiten beschränkt ist. In der Regel entsteht die Gebühr daher mit der Entgegennahme von Informationen nach Auftragserteilung. Es ist fraglich, ob hieraus gefolgert werden kann, dass der Rechtsanwalt, der Prozessbevollmächtigter im sc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern Rz. 43 Siehe dazu Rdn 151 ff. 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 43. Grundbuch, Eintragung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Auftraggeber und Wertgebühren

a) Gebührenerhöhung oder Wertzusammenrechnung Rz. 47 Die Erhöhung nach VV 1008 tritt bei Wertgebühren (§ 13) nur ein, wenn und soweit Gegenstandsidentität vorliegt, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit somit derselbe ist.[148] Betrifft die anwaltliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit dagegen verschiedene Gegenstände, erfolgt keine Gebührenerh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Einigung über den Strafanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch (VV 4147) a) Einigung im Sühnetermin Rz. 3 Kommt es im Sühneverfahren zu einer Einigung der Beteiligten über das Privatklageverfahren, also bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs, so erhalten die Anwälte, die daran mitgewirkt haben, nach VV 1000 i.V.m. VV 4147 ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit

I. Umsatzsteuerpflicht 1. Allgemeines Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Eröffnungsverfahren

a) Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse des Schuldners,[6] als es bei der schlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr

I. Gerichtliche Termine Rz. 5 Die Terminsgebühr nach VV Teil 6 entsteht nur für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (Abs. 3 S. 1). Im Gegensatz zu den Terminsgebühren nach VV Teil 3 reichen also außergerichtliche Besprechungen nicht aus. Andererseits ist eine Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Teilnahme am Termin genügt b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Begrifflichkeiten

Rz. 9 Soweit nachfolgend und in VV 3309, 3310 von der Vollstreckung die Rede ist, sind damit grds. alle der in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Verfahren erfasst.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühren (VV 6400)

a) Höhe und Abgeltungsbereich Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erstattungsfragen

1. Ausschluss der Erstattung Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 232 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung in verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Abs. 4)

1. Überblick Rz. 63 War der Anwalt sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er gemäß § 17 Nr. 1a jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr. Da durch die mehrfache Befassung in nachfolgenden außergerichtlichen Angelegenheiten insoweit ein Entlastungs- und Synergieeffekt eintritt, soll die Vergütung in der nachfolgenden Angel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Eigenständige Regelung Rz. 2 VV 3310 enthält eine gegenüber VV Vorb. 3 Abs. 3 eigenständige Regelung über das Erwachsen einer Terminsgebühr. Dies ergibt sich schon aus der Anm. zu VV 3310 ("nur"), aus der Gesetzesbegründung[1] und aus dem Wortlaut von VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1. Danach entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich (Abs. 1) Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 2 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung des Verteidigers im Revisionsverfahren. Auch diese Vorschriften gelten – ebenso wie die VV 4106 ff. und VV 4124 ff. – unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Für Einzeltätigkeiten, wie etwa die Einlegung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3329. a) Höhe der Gebühr Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337). b) Mehrere Auftraggeber Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrere Einigungen

1. Einmaligkeit der Gebühr Rz. 147 Die Einigungsgebühr kann in derselben Angelegenheit grundsätzlich nur einmal entstehen. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Arrest, Vollziehung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage (Nr. 1) Rz. 3 Soweit sich die Einzeltätigkeit des Anwalts darauf beschränkt, die Privatklage anzufertigen oder zu unterzeichnen, gilt Nr. 1 (früher: § 94 Abs. 4 BRAGO). Der Gebührentatbestand ist jetzt systematisch zutreffend als Einzeltätigkeit erfasst. Rz. 4 Wird der Anwalt später mit der Vertretung des Privatklägers beauf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Allgemeines 1. Die gesetzliche Regelung Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühren (VV 6212, 6213, 6214)

1. Terminsgebühr (VV 6212) Rz. 3 VV 6212 legt die Terminsgebühr für die von VV 6211 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmittel gegen Entscheidung des Rechtspflegers

aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3511) Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

a) Verfahrensrecht Rz. 531 Siehe dazu Rdn 214 ff. b) Einigungsvertrag/Mitwirkung Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 12 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem Gebührensatz von 0,75 bei jeder auftragsgemäßen Tätigkeit im Verfahren ab Entgegennahme der Information, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit (Pauschalgebühr), VV Vorb. 3 Abs. 2. Die vorzeitige Beendigung des Auftrags führt unter den in VV 3337 genannten Voraussetzungen zur Ermäßigung auf eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 28. Erledigungsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

1. Überblick Rz. 27 Da Strafverfahren und Bußgeldverfahren gebührenrechtlich zwei verschiedene Angelegenheiten sind (siehe § 17 Nr. 10 einerseits und VV Anm. Abs. 2 andererseits), kann die Grundgebühr sowohl im Strafverfahren (VV 4100) als auch im Bußgeldverfahren (VV 5100) anfallen. 2. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei derselben Tat oder Handlung Rz. 28 Soweit dem Bußgel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühren (VV 6208, 6209, 6210)

1. Terminsgebühr (VV 6208) Rz. 3 VV 6208 legt die Terminsgebühr für die von VV 6207 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Einforderbarkeit, Hinweispflicht, Verzicht

1. Hinweispflicht Rz. 64 Fraglich ist, ob der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen muss, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern zusätzliche Gebühren anfallen und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein werden. Soweit man dies annimmt, würde der Verstoß hiergegen den Anwalt bei einem entgegenstehenden Willen des Mandanten schadensersatzpflichti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Rechtsanwälte Rz. 8 Die Vorschrift der VV 7000 gilt für jeden Anwalt, soweit sich seine Vergütung nach dem RVG bestimmt, unabhängig davon, welcher Art der ihm erteilte Auftrag ist. Der Auslagentatbestand beschränkt sich daher nicht nur auf gerichtliche Verfahren bzw. Prozessverfahren, sondern gilt z.B. auch für außergerichtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Tätigkeiten in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Eingeschränkte Tätigkeit nach Anm. Abs. 2

1. Genehmigung in Familiensachen Rz. 22 Entsprechend der Regelung in VV 3101 Nr. 3 soll auch im Beschwerdeverfahren in Familiensachen eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf 1,1 eintreten, wenn das Verfahren nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat und sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Einlegung und Begründung des R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

Rz. 234 Zum Gegenstandswert siehe § 25 Rdn 64 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertgebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung oder Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (Abs. 5 Nr. 1, 1. Alt.)

aa) Kostenfestsetzung Rz. 69 Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede die strafrechtliche Verfolgung einstellende Entscheidung muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auch ein Vergleich, etwa im Privatklageverfahren, kann als Kostengrundentscheidung in Betracht kommen.[36] Auf Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung

I. Anrechnung 1. Anrechnung auf die Verfahrensgebühr Rz. 28 Soweit eine Gebühr auf die Verfahrensgebühr der VV 3200 anzurechnen ist, ist sie selbstverständlich auch auf die entsprechende Gebühr der VV 3200, 3201 anzurechnen. Rz. 29 Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Miteinbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in eine Einigung eine zuvor verdiente Geschäftsgebühr (VV 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3204) Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3204 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 72 EUR bis 816 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 444 EUR. VV 3204 regelt nur die Gebührenhöhe. Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen (Nr. 2 Buchst. b)

1. Anwendungsbereich Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Farbkopien/Farbausdrucke

aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Gegenstandswert der Verfahrensgebühr

a) Allgemeines Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Neufassung zum 1.9.2009 Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG geändert worden. Während sie zunächst nur für die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO galt und dann auf die Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 2 des ArbGG erweitert wurde, gilt sie jetzt für alle Rechtsbeschwerden in Verfahren nach VV Teil 3, soweit nicht VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 oder 3.2.2 Nr. 1 u. 2 greife...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Außergerichtliche Vertretung (Anm. Abs. 1) 1. Rechtliche Angelegenheiten Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzordnung

1. Eröffnungsverfahren a) Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse des Schuldners,[6]...mehr