Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abschätzung durch Sachverständigen

Rz. 79 Das Gericht kann den Verfahrenswert nach § 56 S. 1 FamGKG durch einen Sachverständigen abschätzen lassen, wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert zu ermitteln. Die Sachverständigenschätzung ist von Amts wegen einzuholen. Eines Antrags der Beteiligten bedarf es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Güteverfahren und nachfolgendes gerichtliches Verfahren (Nr. 7)

Rz. 35 Nr. 7 regelt, dass das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenesmehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Kein Vorschuss (§ 47)

Rz. 75 Der im Wege der Beratungshilfe tätige Anwalt hat weder für seine Gebühren noch für seine Auslagen einen Anspruch auf Vorschuss. Dies ergibt sich aus § 47 Abs. 2.[109] Voraussetzung einer Vergütungsfestsetzung ist damit, dass die Vergütung fällig im Sinne von § 8 ist.[110] Eine Vergütungsfestsetzung noch im laufenden Beratungshilfemandat kommt damit nicht in Betracht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Bewertung von Rentenansprüchen nach § 9 ZPO

Rz. 52 Wird gemäß § 850d Abs. 3 ZPO wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet, sind die noch nicht fälligen Ansprüche nach § 9 ZPO zu bewerten. Dabei ist unerheblich, ob e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abhilfebeschluss

Rz. 50 Über das Ergebnis seiner Selbstprüfung entscheidet das Erinnerungsgericht durch Beschluss. Erachtet es die Beschwerde insgesamt für begründet, so ergeht ein Abhilfebeschluss, der das Beschwerdeverfahren beendet und begründet werden muss, weil er als neue Entscheidung des Erinnerungsgerichts abermals mit der Beschwerde anfechtbar ist, allerdings nur noch für den Gegner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einseitige Leistungsbestimmung (§§ 315, 316 BGB)

Rz. 98 Lässt sich eine übliche Vergütung (noch) nicht feststellen, richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach den §§ 315, 316 BGB.[108] Danach hat der Rechtsanwalt die Gebühr des Abs. 1 S. 2 der Höhe nach zu bestimmen; diese Bestimmung hat er nach billigem Ermessen zu treffen.[109] Ein einseitiges Bestimmungsrecht des Anwalts, welches allein aus der Nichtexistenz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 36 Sieht der Schiedsvertrag sogar einen dritten Rechtszug vor, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3206 in diesem dritten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach VV 3210 erhält der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verhältnis zum Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 172 Vom Sinn her gehört die Vorschrift zu § 18. Aus dem einleitenden Satz "zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahren gehören insbesondere" ergibt sich, dass die nachfolgend beispielsweise, nicht abschließend, aufgeführten Angelegenheiten (einzelne Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung) solche des Zwangsvollstreckungs- bzw. Vollziehungsverfahrens sind. Die Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Wertgebühren für Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 83 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so erhält er nach VV 3400 eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens aber eine 1,0 Verfahrensgebühr. Rz. 84 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Vertretung in einem Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abhilfe

Rz. 49 Die Beschwerde ist zum Zwecke der Selbstprüfung zunächst dem Spruchkörper vorzulegen, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Erachtet dieser die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hat er ihr insoweit abzuhelfen (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1). Die Abhilfebefugnis im Beschwerdeverfahren versteht sich zugleich als Amtspflicht des "Erinnerungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigene außergerichtliche Kosten des Bieters

Rz. 14 Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der den Antrag stellende Bieter auch stets die eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Bei der Beurteilung der Billigkeit kommt es nicht allein auf das Obsiegen oder Unterliegen im Verfahren an, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine Kostenbelastung der Antragsgegner als unbillig erscheinen lassen.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO)

Rz. 25 Wird die Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO aufgehoben, kann die Staatskasse ohne die Beschränkungen des § 122 Abs. 1 ZPO die auf sie übergegangenen Ansprüche des beigeordneten Anwalts gegen die Partei geltend machen.[27] Ziel der Aufhebung der Prozesskostenhilfe ist damit, der Staatskasse den Rückgriff gegen den Berechtigten auf Erstattung der geleisteten Prozesskoste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstreckung bei Anordnung nach Abs. 6 S. 3

Rz. 141 Das Gericht kann allerdings nach Abs. 6 S. 3 anordnen, dass sich die Wirkung des Abs. 6 S. 1 auch auf diejenigen Verfahren erstrecken soll, in denen vor der Verbindung keine Beiordnung oder Bestellung erfolgt war. Geschieht dies, dann kann der Anwalt auch in diesen Verfahren die dort entstandenen Gebühren und Auslagen verlangen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsbehelfe in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 310 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im sozialgerichtlichen Verfahren ist die Erinnerung gegeben (§ 178 SGG). Diese muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides eingereicht werden. Bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung ist die Anfechtung noch innerhalb eines Jahres zulässig (§ 66 Abs. 2 SGG). Rz. 311 Der Urkundsbeamte kann der Erin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 22 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es auch zu einem dritten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine dritte Instanz vereinbart haben. Im dritten Rechtszug kann der Anwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3206 mit einem Gebührensatz von 1,6 erhalten; Im Falle der vorzeitigen Beendigung reduziert sich dieser Gebührensatz gemäß V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Aufteilung der nach gegnerischer Erstattung verbleibenden restlichen Anwaltskosten

Rz. 99 Die Aufteilung des Restbetrages der gemeinsamen Anwaltskosten, der nach Ausschöpfung aller Erstattungsansprüche für unechte Streitgenossen mit verschiedenen Wertanteilen und unterschiedlichen Erstattungsquoten verbleibt, berechnet sich ebenso wie die Aufteilung bei gleichen Erstattungsquoten nach dem jeweiligen Wertanteil und Teilunterliegen. Beispiel: Im vorstehenden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kein Vordruckzwang

Rz. 37 In Abschnitt A Nr. 1.1 der bundeseinheitlichen Ausführungsvorschriften über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung VwV Vergütungsfestsetzung ist ausdrücklich bestimmt, dass beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, die Festsetzung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen (vgl. Rdn 2).[76] Formlos oder mithilfe von E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Selbstständiges Beweisverfahren (Nr. 3)

Rz. 83 Das selbstständige Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) ist gegenüber dem Erkenntnisverfahren eine selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheit.[106] Deshalb ist hierfür eine gesonderte PKH-Bewilligung (§ 119 ZPO) und eine ausdrückliche Beiordnung erforderlich. Unerheblich ist, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Verfahren geführt werden. Eine PKH-Bewilligung und Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Geltung von § 57, § 62 OWiG

Rz. 28 Abs. 4 enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (z.B. Form, Frist, Inhalt und Abhilfemöglichkeit). Aus der Gesetzbegründung ergibt sich lediglich, dass Abs. 4 nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln soll.[23] Wird das als Verweisung auf das Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufhebungsverfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 6 Im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[4] Gemeint ist auch hier die Hauptsache, soweit sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darauf bezieht. Rz. 7 Bei einer Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde gegen die Prozesskostenhilfe versage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auflösung der Sozietät

Rz. 53 Wird die Sozietät aufgelöst und wird dann einem einzelnen ehemaligen Sozius der Auftrag zu weiterer Tätigkeit erteilt, so wird ein neuer Anwaltsvertrag geschlossen, so dass der ehemalige Sozius eine gesonderte Vergütung erhält.[40] Eine andere Frage ist, ob die Sozietät damit ihren Vergütungsanspruch gem. § 628 Abs. 1 BGB verliert und vereinnahmtes Honorar nach § 812 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antragsrecht

Rz. 2 Insoweit derselbe Verfahrensgegenstand betroffen ist, ist nur ein Antragsrecht für die Festsetzung des Werts für die anwaltliche Tätigkeit gegeben und zwar entweder nach § 32 Abs. 2 S. 1 oder nach Abs. 1. Rz. 3 Gibt es eine für die Gerichtsgebühren maßgebende Bewertung, die auch auf die anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist, dann gilt § 32; gibt es sie nicht, gilt § 33. B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 115 Probleme kann es bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung geben, wenn sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Anforderungen an das Zustandekommen einer Vereinbarung geändert haben. Hier ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung abzustellen, sondern auf die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Rechtslage.[46] Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Stellung des beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 27 Nach § 109 Abs. 3 StrafVollZG ist dem Antragsteller für eine begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, es erscheint wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage die Mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abraten von der Stellung eines Wiederaufnahmeantrags – Bestellung oder Feststellung nach § 364b Abs. 1 StPO (Abs. 4)

Rz. 27 Dass der für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gerichtlich bestellte Verteidiger (§ 364b Abs. 1 S. 1 StPO) aus der Staatskasse zu vergüten ist, folgt bereits aus Abs. 3 und bedurfte deshalb keiner Sonderregelung in Abs. 4. Ebenso wenig war es erforderlich, das gerichtliche Bußgeldverfahren zu erwähnen (Abs. 4 S. 2), da auch hier eine Bestellung durch das...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Erinnerung und Beschwerde (§ 56)

Rz. 76 Wird die beantragte Vergütung durch den Urkundsbeamten versagt, ist hiergegen gem. § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 die Erinnerung statthaft. Sie ist nicht an eine Frist gebunden und nicht von einem Mindestwert abhängig. Erinnerungsberechtigt ist der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt, nicht aber der Mandant. Rz. 77 Über die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 20 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 9 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019, das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, wurde in § 142 Abs. 4 StPO eine Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers eingeführt.[9] Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über die Bestellung entscheiden. Sie beantragt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Forderungsübergang nach § 9 BerHG

Rz. 35 Ist der Gegner des Auftraggebers verpflichtet, an den Auftraggeber die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, erfasst dieser Erstattungsanspruch die Post- und Telekommunikationspauschale nach den Wahlanwaltsgebühren, weil der Gegner auch die Gebühren nach den Wahlanwaltsgebühren zu erstatten hat (vgl. § 9 S. 1 "Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften"). Dieser ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Erneute Erinnerung

Rz. 27 Hat der Urkundsbeamte der Erinnerung bereits einmal abgeholfen (vgl. Rdn 18), bildet diese Abhilfeentscheidung eine geänderte Festsetzung i.S.v. § 55, die erneut mit der Erinnerung anfechtbar ist.[79] Weil der Urkundsbeamte aber bereits einmal einer Erinnerung abgeholfen hat, kann er der gegen seine Abhilfeentscheidung gerichteten erneuten Erinnerung nicht mehr abhelf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Bestimmung durch eine Vertragspartei (§ 4 Abs. 3 S. 2)

Rz. 37 Soll die Bestimmung der Höhe der Vergütung einem Vertragspartner überlassen bleiben, gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart. Rz. 38 Einen solchen Verstoß nimmt der BGH bereits dann an, wenn sich der Anwalt ein Wahlrecht einräumen lässt, ob er bestimmte Tätigkeiten konkret oder pauschal abrechnet (hier Sekretariatskosten nach Pauschalbetrag oder tatsächlich angef...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag, Glaubhaftmachung und Zahlungserklärung (Abs. 1 und 5)

Rz. 182 Abs. 1 und 5 gelten für den von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (vgl. § 60 OWiG) entsprechend. Die Vergütung und ein Vorschuss hierauf werden im Bußgeldverfahren auf Antrag des Rechtsanwalts von der Verwaltungsbehörde festgesetzt. Für Form und Inhalt des Antrags gilt Abs. 5 (vgl. Rdn 32 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Der Vorschuss bei Insolvenz des Auftraggebers

Rz. 123 Nach entsprechenden Studien ist es um das Forderungsmanagement der Anwälte schlecht bestellt, gerade auch bei kleineren Kanzleien.[93] Umso ärgerlicher ist es, wenn vor Realisierung der offen stehenden Forderungen der Auftraggeber in Insolvenz fällt. Die richtig genutzte Möglichkeit des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses kann insoweit manchen Forderungsverlust ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Derselbe Gegenstand

Rz. 216 Entsteht eine Gebühr hinsichtlich desselben Gegenstandes nach unterschiedlichen Gebührensätzen, ist dies unerheblich; in diesem Fall gilt der höchste Gebührensatz. Beispiel 1: Die Parteien verhandeln zunächst nur zur Prozess- und Sachleitung, so dass lediglich eine 0,8-Terminsgebühr nach VV 3105 anfällt. In einem späteren Termin wird zur Hauptsache verhandelt, so das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufhebung der Beiordnung

Rz. 47 Liegen wichtige Gründe für eine Entpflichtung des Anwalts vor, so kann das Gericht die Beiordnung aufheben (§ 48 Abs. 2 BRAO), auch wenn es weiterhin einer anwaltlichen Vertretung der Partei bedarf. Mit dem Aufhebungsbeschluss endet die Beiordnung und können weitere Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse nicht mehr entstehen. Wird ein neuer Anwalt beigeordnet, so w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Leistungsfähigkeit (Abs. 2 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 32 Die weitere Voraussetzung, unter der der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Anspruch nehmen kann, ist die, dass das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag des Verteidigers feststellt, der Beschuldigte sei zur Zahlung der Wahlverteidigergebühren in der Lage. Hierzu reicht es auch aus, dass es feststellt, der Beschuldigte sei zur Zahlung von Raten in der Lage (zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 2)

Rz. 90 Nach Abs. 2 gilt Abs. 1 für eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entsprechend. Damit wurde die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschaffen. Durch die Vorschrift ist nun klargestellt, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 28 Nach der jetzigen Regelung ist die Aufrechnung nur noch dann unwirksam, wenn zum Zeitpunkt der Aufrechnung eine Urkunde über die Abtretung oder eine Anzeige des Beschuldigten oder Betroffenen über die Abtretung in den Akten vorliegt. Mit diesem S. 2 ist die vorstehend (siehe Rdn 27 ff.) dargestellte bisherige Streitfrage geklärt werden. Mit der neuen Regelung soll es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Umfang der Erstattung

Rz. 70 Besondere Auslagen, die nur bei Nachforschungen zur Vorbereitung der Wiederaufnahme entstehen können oder in diesem Zusammenhang einer speziellen Regelung bedürfen, werden vom Gesetz nicht aufgezeigt und sind auch sonst nicht ersichtlich. Deshalb gelten hier dieselben Regeln zum Auslagenersatzanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts wie ansonsten auch (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sowie des Bundesamtes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 48 IntFamRVG (Buchst. b)

Rz. 104 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 48 IntFamRVG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig ist das OLG, zu dessen Bezirk das Gericht des ersten Rechtszugs gehört (Abs. 1 S. 1). Im Verfahren vor dem BGH ist der BGH zuständig (Abs. 1 S. 5). Zur Festsetzung der Pauschgebühr im Verwaltungsverfahren siehe Rdn 53 ff.nνν Rz. 30 Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 3 S. 1). Dieser hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertrag

Rz. 13 Der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant ist regelmäßig als Geschäftsbesorgungsvertrag in Gestalt eines Dienstvertrages zu qualifizieren (§§ 675, 611 BGB).[8] Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens, wird der Mandatsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag in Form eines Werkvertrages (§§ 675, 631 BGB) anzusehen sein. Die Abgrenzung beider Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertaddition

Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regelung des § 16 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) PKH/VKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 197 Bei einer Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsanordnung hat der Rechtspfleger zu beachten, dass ein Anspruchsübergang nach § 59 ausscheidet, soweit die von der Staatskasse an den beigeordneten Anwalt geleistete Vergütung durch Zahlungen der Partei (§ 120 ZPO) gedeckt ist. Variante 2: Es ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bestellung nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO (Abs. 2)

Rz. 21 Diese Bestellung ist in ihrer Ausgestaltung als öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis der Beiordnung nach § 138 FamFG , die sich ebenfalls als Bestellung qualifiziert (vgl. Rdn 15), nachgebildet worden. Der Rechtsanwalt kann gem. § 40 von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellt ist, die Vergütung eines von mehreren Auftraggebern zum Prozessbevol...mehr