Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die gesetzlichen Fälligkeitstatbestände

1. Allgemeines Rz. 15 Abs. 1 enthält ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 16 BRAGO fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Rz. 16 Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelöst werden. Maßgebend ist dann der Fälligkeitstatbestand, der als erster verwirklicht wor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Durchführung der Anrechnung

Rz. 29 Eine Anrechnung kommt nur bei einer Personenidentität eines Rechtsanwalts des Mahnverfahrens und des streitigen Verfahrens in Betracht. Beauftragt daher ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es daher nicht zu einer Gebührenanrechnung.[41] Kommt es auf den Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 16 Abzustellen ist auf den Wert des "Anspruchs", über den die Zahlungsvereinbarung geschlossen wird oder über den eine Zahlungsvereinbarung geschlossen werden soll. Davon sind 20 % zu berechnen. Der Wert des Anspruchs kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich zu beurteilen sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter in Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, VV 6200 ff.

Rz. 26 Auch in Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht kommt eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 nicht in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen 1. Beiordnung nach Abs. 1 Rz. 3 Für die Frage, ob und inwieweit ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen besteht, ist danach zu differenzieren, ob eine Beiordnung nach Abs. 1 oder eine Bestellung nach Abs. 2 vorliegt. Nur Abs. 1 erklärt § 52 für entsprechend anwendbar; Abs. 2 nimmt diese Vorschrift von der Verweisung ausdrücklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 31 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die Beschwer und der Wert des Beschwerdegegenstandes

Rz. 174 Zwischen beiden Begriffen muss genau unterschieden werden (näher siehe § 33 Rdn 74 ff.). a) Die Beschwer Rz. 175 Die Einlegung einer Beschwerde setzt eine beschwerdefähige Entscheidung voraus. Das ist nicht der Fall, wenn ein OLG entschieden hat (§ 66 Abs. 3 S. 4 GKG). Rz. 176 Hinsichtlich der Gebührenhöhe ist auch eine Streitwertfestsetzung nach § 62 S. 1 GKG beschwerd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorschuss

Rz. 226 § 47 Abs. 1 berechtigt den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (nicht den Beratungshilfeanwalt, vgl. § 47 Abs. 2), einen Vorschuss aus der Staatskasse zu verlangen. Wird auf das Vorschussverlangen nicht reagiert, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung des Vorschusses gleichkommen (es gilt dann das bereits Erläuterte, siehe Rdn 222 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gläubiger und Schuldner des Vergütungsanspruchs

Rz. 20 Zum Gläubiger und zum Schuldner des Vergütungsanspruchs siehe Rdn 59 ff. und 78 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Fälle der Nr. 9

1. Allgemeines Rz. 88 Entscheidend für die Anwendbarkeit der Regelung ist, dass es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die i.d.R. sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz bzw. Stufe verstanden werden und noch nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz bzw. Stufe, für die ggf. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsgebühr in Verfahren nach der WBO (Nr. 2)

Rz. 7 In Verfahren nach der WBO, bei denen tritt, erhält der Anwalt die gleiche Geschäftsgebühr wie in sozialrechtlichen Verfahren, die nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Rz. 8 Möglich sind ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn der Verjährung

1. Überblick Rz. 116 Nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des BGB konnte die Verjährung unterbrochen werden (§§ 208 ff. BGB a.F.). Nach Beendigung der Unterbrechung lief eine neue Verjährungsfrist. Diese begann sofort und nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verjährung unterbrochen worden war. Diese Vorschriften spielen heute keine Rolle mehr. Zu Über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Mehrfachanrechnung

Rz. 65 Zur Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren vgl. Rdn 170 ff. Eine Mehrfachanrechnung kommt insbesondere in Betracht, wenn zunächst durch ein selbstständiges Beweisverfahren eine Schadensposition ermittelt wird (z.B. Bausache) und anschließend die Forderung mittels Mahnverfahren geltend gemacht wird u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verbrauchermandat (Abs. 1 S. 3)

Rz. 110 Hat der Anwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung unterlassen oder ist eine solche unwirksam, kappt Abs. 1 S. 3 die übliche Vergütung i.S.d. Abs. 1 S. 2 bei beratender oder gutachtlicher Tätigkeit für einen Verbraucher bei 250 EUR. Für die Erstberatung limitiert Abs. 1 S. 3, letzter Hs. die Vergütung auf maximal 190 EUR. 1. Verbraucherbegriff Rz. 111 Eine Kappung...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Ärztliche Kurzgutachten

Rz. 48 Auch die Kosten eines ärztlichen Kurzgutachtens kann der Rechtsanwalt ggf. als Auslagen von der Staatskasse ersetzt verlangen.[51]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Vergütung

Rz. 53 Liegen die Voraussetzungen des § 5 vor, so erhält der Anwalt die volle Vergütung, die er auch erhalten würde, wenn er die entsprechende Tätigkeit selbst ausgeführt hätte. a) Festgebühren Rz. 54 Bei den Festgebühren ergeben sich insoweit keine Probleme. Der Anwalt erhält nach § 5 die volle Vergütung. b) Satz- oder Betragsrahmengebühren, § 14 Abs. 1 Rz. 55 Bei Satz- oder Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In der Zwangsverwaltung bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vertretung des Antragstellers nach dem Anspruch, wegen dessen das Verfahren beantragt ist; Nebenforderungen sind mitzurechnen; bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ist der Wert der Leistungen eines Jahres maßgebend. 2Bei der Vertretung des Schuldners bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem zusamme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO (Abs. 1 Nr. 10)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zeitpunkt der Abrechnung

Rz. 13 Die Berechnung muss nach Fälligkeit erteilt werden. Eine vor Fälligkeit erteilte "Rechnung" ist der Sache nach ein Vorschuss, so dass darauf keine Klage gestützt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn sich der Anwalt im Prozess darauf beruft, die streitgegenständliche Rechnung sei als Endabrechnung i.S.d. § 10 zu verstehen.[8]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Eine Prozesskostenhilfebewilligung in den Verfahren kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Rz. 50 Für die anwaltliche Vertretung im Schlichtungsverfahren kann jedoch Beratungshilfe bewilligt werden. Der Anwalt erhält dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2503. Eine Differenzierung wie bei den Wahlanwaltsgebühren VV 2300/ VV 2303 i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gescheiterte vorangegangene gerichtliche Einigungsverhandlungen

Rz. 28 Hatten die Parteien in einem anderen Rechtsstreit Einigungsverhandlungen auch über nicht anhängige Gegenstände geführt und sind diese zu keinem Ergebnis gekommen oder wurde zwar ein Vergleich geschlossen, dieser aber widerrufen, so ist auch die in diesem Verfahren entstandene Terminsgebühr aus VV 3104 auf ein nachfolgendes Verfahren anzurechnen. Bei diesem nachfolgend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 VV 3510 gilt nur für die Beschwerdeverfahren (§§ 73 ff. PatG [1]) vor dem BPatG in den im Einzelnen aufgeführten Fällen. Dabei handelt es sich um: Nr. 1mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Vollstreckung wegen eines Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO (Abs. 1 Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anfechtungsgegenstand

a) Entscheidungen des UdG Rz. 7 Sowohl die Festsetzung gem. § 55 als auch deren Ablehnung und sämtliche Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die im Festsetzungsverfahren gem. § 55 abschließend ergehen, sind mit der Erinnerung anfechtbar. Da die gemäß § 51 vom OLG oder vom BGH z.B. in Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach dem IRG und IStGH-Gesetz festge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerung und Beschwerde

Rz. 38 Gegen den Kostenansatz ist dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Disziplinarverfahrens oder berufsgerichtlichen Verfahrens wegen Verletzung einer Berufspflicht zulässig ist. In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Voraussetzungen

aa) Gerichtliches Verfahren Rz. 127 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2 S. 1 ist, dass die Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren stammt. In welcher Eigenschaft der Anwalt dort tätig geworden ist, ist dabei unerheblich. Die Vorschrift gilt insbesondere für den Prozessbevollmächtigten, aber auch für den Verkehrsanwalt, den Terminsvertreter oder einen mit sonstigen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beginn des Verfahrens auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 3 Das "Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" beginnt nicht erst mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, sondern bereits dann, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Auftrag zur Einreichung des Antrags erhält. Dies wird zumeist in der erteilten Vollmacht geregelt sein. Es ist da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 20 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das weitere, der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienende Verwaltungsverfahren (Nachprüfungsverfahren: Vorverfahren (Widerspruchsverfahren), Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) verschiedene Angelegenheiten dar. Ebenso stellen das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Abwägung

a) Allgemeines Rz. 58 Nach der Feststellung der vorstehend dargestellten Kriterien hat der Anwalt in einem zweiten Schritt abzuwägen, welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist. Rz. 59 Zu beachten ist, dass eine Vorbefassung in Anrechnungsfällen nicht mindernd berücksichtigt werden darf (siehe Rdn 100). Dieses bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

I. Anspruchsverfolgung Rz. 206 Ist die Staatskasse für die Regelvergütung nicht voll einstandspflichtig (Zahlung nur der Grundvergütung nach der Tabelle zu § 49 bei Werten über 4.000 EUR und hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt anrechenbare Leistungen jedenfalls nicht in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Grundvergütung und Regelvergütung erhalten (§ 58), stellt sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erforderlichkeit der Geschäftsreise

Rz. 8 Die Geschäftsreise muss auch erforderlich gewesen sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Kostenerstattung nach § 91 ZPO, sondern auch schon eine Frage der Erstattungsfähigkeit innerhalb des Anwaltsauftrags. Geschäftsreisen, die nicht erforderlich sind, braucht der Mandant nicht zu vergüten, es sei denn, er hat der Reise zugestimmt oder sie sogar gewünscht. Eines ausdr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtsgebührenfreie Verfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 16 Sind im gerichtlichen Verfahren keine Gebühren vorgesehen, wie etwa in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO, fallen jedoch Anwaltsgebühren an, dann sind die Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens sinngemäß anzuwenden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrenskostenhilfe

1. FamFG-Sachen Rz. 17 Seit dem FGG-Reformgesetz erfasst § 12 auch die Gleichstellung bei Verfahrenskostenhilfe. Rz. 18 Die Verfahrenskostenhilfe wird im FamFG AT in den §§ 76 bis 78 FamFG geregelt. Dabei verweist § 76 Abs. 1 FamFG grundlegend auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, nämlich auf §§ 114 bis 127 ZPO.[5] Die §§ 76 Abs. 2, 77, 78 FamFG enthalten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden: (2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wahlgebühren

Rz. 19 Der Pflichtverteidiger hat danach einen Anspruch auf die Wahlgebühren, also die vollen gesetzlichen Gebühren, wobei die Höhe der jeweiligen Gebühren nach § 14 Abs. 1 im Einzelfall zu ermitteln ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungspflicht des Auftraggebers

Rz. 11 Bei der Umsetzung der Erstattungspflicht ergab sich die Schwierigkeit, dass einerseits § 22 Abs. 2 S. 1; § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG, § 30 Abs. 2 FamGKG und § 35 Abs. 2, 1. Alt. GNotKG auf den Gegenstandswert abstellen, während es im Rahmen der Haftpflichtversicherung auf das Haftungsrisiko ankommt. Gegenstandswert und Haftungsrisiko müssen aber nicht übereinst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Im Verfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung gilt § 28 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Werts der Insolvenzmasse die festgesetzte Haftungssumme tritt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Selbstständige Geltungsdauer der Beiordnung

a) Beginn und Ende Rz. 46 Im Regelfall beginnt die materielle Wirksamkeit der Beiordnung mit dem Wirksamwerden der Bewilligung und endet zeitgleich mit deren Beendigung oder Aufhebung. Das gilt auch dann, wenn die Beiordnung nicht sofort mit der Prozesskostenhilfe, sondern in Ergänzung dazu nachträglich beschlossen wurde. Für den beigeordneten Anwalt vermag sie allerdings frü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4100 erhält der Anwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Übernahme des Mandats und Einarbeitung in den Rechtsfall. Abgegolten werden soll hiermit die erstmalige Einarbeitung in den Prozessstoff, die Entgegennahme der Information, rechtliche Prüfungen, Sachverhaltsermittlung, Gespräche mit dem Mandanten etc.[1] Dazu gehört vor allem auch die erste Akteneinsich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

a) Kostenfestsetzung und Hauptsache Rz. 84 Die Kostenfestsetzung selbst gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 stets zur jeweiligen Instanz und löst noch keine neue Angelegenheit aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Kostenfestsetzung vor Gericht nach den §§ 103 ff. ZPO, § 464b Abs. 1 StPO; § 108a i.V.m. § 464b Abs. StPO; § 164 VwGO; § 197 SGG, § 149 FGO, etc. oder nach § 108 O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesamtvergütung: Tätigkeit betrifft denselben Gegenstand

Rz. 40 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber und ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe, erhält der Rechtsanwalt eine nach VV 1008 erhöhte Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. aa) Zwei Auftraggeber vorhanden Rz. 41 Beispiel 1 (Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ermessensspielraum des Anwalts

Rz. 69 Vgl. zunächst Rdn 54. Rz. 70 Das ungeprüfte vorsorgliche Kopieren oder Ausdrucken der gesamten Akte führt nicht dazu, dass die gesamte angemeldete Dokumentenpauschale als erstattungsfähig anzuerkennen ist, wenn einzelne Teile der Akte von vornherein den zu verteidigenden Mandanten nicht betreffen können.[99] Jedenfalls dann, wenn dem Verteidiger in einem größeren Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Schuldner des Vergütungsanspruchs

a) Auftraggeber Rz. 78 Die Vergütung schuldet der Auftraggeber, bei Geschäftsführung ohne Auftrag der Geschäftsherr, bei ungerechtfertigter Bereicherung der Bereicherte.[146] Bei einer Mehrheit von Auftraggebern hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge (vgl. auch die Erl. zu § 7 Abs. 2 und VV 1008).[147] Rz. 79 Zum Schuldner des Vergütungsanspruchs bei Haftpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfachanrechnung

Rz. 47 In VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3 war bis zum 31.12.2020 für alle Geschäftsgebühren bestimmt, dass bei der Bemessung der weiteren Geschäftsgebühr innerhalb eines Rahmens nicht zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Tätigkeit infolge der vorangegangenen Tätigkeit geringer ist. Hierdurch sollte klargestellt werden, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einvernehmensanwalt, VV 2200 ff.

Rz. 27 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist ausgeschlossen, da der deutsche Rechtsanwalt nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig wird (Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigung zur Hauptsache und Zahlungsvereinbarung

1. Überblick Rz. 21 Möglich ist, dass sowohl eine Einigung zur Hauptsache getroffen wird als auch eine Zahlungsvereinbarung. Soweit dieselbe Angelegenheit betroffen ist, können sich Überschneidungen ergeben. Soweit Einigung und Zahlungsvereinbarung in verschiedenen Angelegenheiten getroffen werden, ergeben sich dagegen keine Probleme. 2. Dieselbe Angelegenheit Rz. 22 Werden in ...mehr