Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Voraussetzung für die Gebührenerhöhung nach VV 1008 ist, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber hat. Gem. § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts damit zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung

a) Frühere Rechtslage Rz. 6 Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des Abs. 1 Nr. 3 waren nur Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers erfasst. Dabei war nicht berücksichtigt worden, dass in manchen Gerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Bußgeldsachen [wenn die Staatsanwaltschaft einstellt]) die Kostenfestsetzung nicht vom Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungsgegenstand

Rz. 154 Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft nicht die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz und erhebt auch keine Beweise. Deshalb ist seine Prüfungskompetenz auf Rechtsfragen beschränkt. Die Grenzen des Prüfungsrechts des Gerichts der weiteren Beschwerde werden durch die §§ 546, 547 ZPO gezogen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 26 Ebenso wie auch in anderen Fällen der Beiordnung eines Rechtsanwalts von Amts wegen soll der nach § 109 Abs. 3 oder § 119a Abs. 6 StrafVollZG beigeordnete Rechtsanwalt einen eigenen Anspruch auf die Wahlanwaltsvergütung und auf Zahlung eines Vorschusses gegen seinen Mandanten erhalten, in dessen Interesse die Beiordnung erfolgt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Pfändung und Überweisung mehrerer Schuldnerforderungen

aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Die Vergütungsregelung nach Abs. 1

1. Anknüpfung an Gerichtskosten Rz. 35 Der Aufbau des RVG mit seinem Vergütungsverzeichnis und die Struktur der Regelgebühren unterstreichen den hergebrachten Grundgedanken des Gesetzgebers, die Vergütung des Anwalts möglichst daran zu orientieren, wie die Justiz für ihre Leistungen entschädigt wird.[49] Diesem Ziel dient Abs. 1, der im Kontext zu § 15 Abs. 1 vergleichbar mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung (Abs. 1)

1. Normsystematik Rz. 6 Eine Vereinbarung, die gegenüber der gesetzlichen Vergütung geringere Gebühren oder Auslagen vorsieht, ist nach dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 BRAO unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (siehe § 3a Rdn 19 ff.). Eine anderweitige Bestimmung in diesem Sinne ist Abs. 1. Danach kann in außergerichtlichen Angelegenheiten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 62 Hinzukommen kann eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 i.V.m. VV 3202. Die Terminsgebühr entsteht im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2. Rz. 63 Das 2. KostRMoG hat durch die neue Formulierung klargestellt, dass auch alle in Betracht kommenden Anhörungstermine in Familiensachen eine Terminsgebühr auslösen. Rz. 64 Darüber hin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzung der Beiordnung

Rz. 81 Neben dem Prozessbevollmächtigten kann auf Antrag der Partei nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG unter besonderen Umständen ein Anwalt zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beigeordnet werden. Unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist, führt der BGH in seiner Grundsatzentscheidung[47] ausführlich aus. Insbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren und Satzrahmengebühren

Rz. 117 Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wert- und Satzrahmengebühren nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Der Höchstbetrag von 2,0 wirkt sich erst dann aus, wenn mehr als acht Personen Auftraggeber sind. Die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 beträgt damit höchstens 3,3 (1,3 + 2,0).[249] Das gilt auch bei Gebührensätzen unter 1,0 wie z.B. bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Weiterer Auftrag in anderer Angelegenheit

Rz. 72 Erhält der Anwalt die Aufträge zur Vertretung in einem Termin in verschiedenen Gebühreninstanzen, kann er die Vergütung nach VV 3401, 3402 mehrmals verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rechtsmittelverfahren ein erneuter Termin stattfindet (§ 17 Nr. 1). Beispiel: In einem Rechtsstreit vor dem AG Bonn wird eine Zeugenvernehmung vor dem AG Freiburg durchgeführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Sonstige Verfahren

Rz. 71 Auch in sonstigen Verfahren kommt eine Kostenfestsetzung in Betracht, die gegebenenfalls gesondert geregelt ist, oder für die es an einer gesetzlichen Regelung fehlt (so z.B. in Verfahren vor den Verfassungsgerichten). Auf eine Darstellung dieser Verfahren wird hier verzichtet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 67 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse zuzüglich zu seiner Vergütung auch die darauf anfallende Umsatzsteuer, die sich allerdings nicht aus den gesetzlichen Gebühren berechnet, sondern aus der Vergütung, die die Staatskasse tatsächlich zu zahlen hat. Dies gilt auch für die Pauschvergütung nach § 51. Die Pauschvergütung w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Entnahmerecht (Anm. Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar bei Weiterleitung der Fremdgelder an den Auftraggeber zu entnehmen (Abs. 2 S. 2). Es handelt sich bei dieser Vorschrift um ein spezielles Vorschussrecht, denn auch die Hebegebühr wird gemäß § 8 S. 1 erst mit Beendigung des Auftrags fällig, also mit Ablieferung des Geldes. Das Entnahmerecht entbind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Reisekosten des beigeordneten oder bestellten Anwalts

1. Geschäftsreisen des beigeordneten oder bestellten Anwalts a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystemati...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Der Anwalt ist auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände tätig

Rz. 192 Wurde dem Anwalt auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände ein Auftrag erteilt und hat er dort bereits die Verfahrensgebühr verdient, so ist umstritten, ob er bei einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzlich noch eine Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert verdienen kann. Diese Situation tritt insbesondere dann auf, wenn der erstinstanzliche Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Ausnahme: Dokumentenpauschale, VV 7000 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 64 Abs. 2 S. 1, 2. Hs durchbricht das Gegenseitigkeitsverhältnis, soweit es um die Dokumentenpauschale im Falle von VV 7000 Nr. 1 Buchst. c geht. Für diese soll ein Auftraggeber auch dann einstehen müssen, wenn die Herstellung oder Überlassung von Dokumenten nicht seiner, sondern ausschließlich der Unterrichtung anderer Auftraggeber dient.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruchshemmung

a) Bedeutung Rz. 57 Ein frei von Einwendungen bestehender Zahlungsanspruch lässt sich gleichwohl nicht durchsetzen, wenn und soweit der Schuldner berechtigt ist, dessen Erfüllung zu verweigern. Während dieser Gesichtspunkt im allgemeinen Schuldrecht eine erhebliche Rolle spielt, hat er bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nur eine untergeo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Rz. 74 Zum Verfahren auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zählt auch das Verfahren auf dessen Überprüfung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr VV 2303

Rz. 35 Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit oder einem anderen gerichtlichen Verfahren nach VV Teil 3, so wird nach VV Vorb. 3 Abs. 4 auch die Geschäftsgebühr nach VV 2303 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Verfahrens gemäß VV Teil 3 angerechnet. Rz. 36 Da hier gegebenenfalls außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen können (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (S. 2)

Rz. 10 Eine besondere Regelung ist in S. 2 für die Terminsgebühr in einem Verfahren über die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Dies gilt auch für Verfahren über Verfahrenskostenhilfe (§ 12 S. 1). Rz. 11 Die Entstehung einer Terminsgebühr im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergibt sich auch hier aus VV Vorb. 3 Abs. 3. Die Gebühr richtet sich gemäß S. 2 nach der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Musterkläger

Rz. 52 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber dem Musterkläger bleibt unberührt (§ 41a Abs. 1 S. 5). Die vom Musterkläger selbst geschuldete Vergütung bleibt dem Rechtsanwalt in voller Höhe erhalten. Es haben keine Anrechnungen oder ähnliches im Verhältnis zur besonderen Gebühr nach § 41a stattzufinden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Fälligkeit und Verjährung

1. Fälligkeit Rz. 130 Die Fälligkeit der Pauschvergütung richtet sich nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 8. Dies ist aus der Natur der Sache heraus ausgeschlossen. Eine Pauschvergütung kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung des gesamten Verfahrens bewilligt werden. Diese ist aber erst möglich nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder rechtskräftigem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1b)

Rz. 121 Durch die Änderung der Anm. zu VV 1000 wird klargestellt, dass auch die Mitwirkung am Abschluss einer Vereinbarung, durch den die Erfüllung eines Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung geregelt wird (1. Alt) oder durch den, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, ein vorläufiger Verzicht auf d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Berechnung der Restforderung in Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 (Abs. 3)

1. Anrechnung auf die Pflichtverteidigergebühren (Abs. 3 S. 1) a) Zahlungen und Vorschüsse Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 sind Zahlungen und Vorschüsse anzurechnen. Unter Zahlungen sind Leistungen auf fällige Vergütungsansprüche (§ 8), etwa aus einem Wahlverteidigervertrag, zu verstehen. Vorschüsse wiederum sind Leistungen vor Fälligkeit auf bereits entstandene oder noch entstehende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltungsumfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

a) Bewilligungsbeschluss Rz. 11 Ausgangspunkt der Betrachtung, für welche Interessenwahrnehmung des Anwalts zugunsten der bedürftigen Partei die Staatskasse aufzukommen hat, ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dieser ist für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend (§ 55 Rdn 155), auch wenn die Bewilligung überhaupt nicht hätte beschlossen werden dü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vollstreckungsschutz (§§ 765a, 851a, 851b, 1084 Abs. 1 ZPO)

a) Interesse des Schuldners Rz. 86 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag ist der Gegenstandswert nach § 3 ZPO zu bestimmen. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an einer zeitlich begrenzten Verhinderung der Zwangsvollstreckung.[125] Auf den Hauptsachewert kommt es nicht an.[126] Rz. 87 Das Ziel eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765a ZPO ist im Regelfall nicht die v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsbehelfe des Anwalts

1. Übersicht Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelne Kostengruppen

a) Kosten für Post und Telekommunikation Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsbereich

Rz. 1 § 32 ergänzt den sich aus § 23 Abs. 1 ergebenden allgemeinen Grundsatz, wonach sich die Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, insoweit der Gegenstand gerichtlich gemacht werden könnte, nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wert richten. 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zusammenrechnung (Abs. 1)

1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 7 Voraussetzung für eine Zusammenrechnung ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in den §§ 15 ff. geregelt (siehe § 15 Rdn 23 ff.). Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweiligen Gegenstandswerten zu er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 30 Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers gelten grundsätzlich als gesonderte Angelegenheiten. Vergütet werden diese Erinnerungsverfahren nach VV 3500. Soweit allerdings mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung geführt werden, stellen diese insgesamt nur eine Angelegenheit dar (§ 16 Nr. 10). Siehe hierzu § 16 Rdn 211 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzungsantrag des Auftraggebers

Rz. 50 Stellt der Auftraggeber den Festsetzungsantrag, so ist derjenige Anwalt oder diejenige Sozietät (gegebenenfalls auch eine überörtliche Sozietät) Antragsgegner, dessen oder deren Vergütungsanspruch der Auftraggeber überprüft wissen will.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Der Rechtsbehelf der Erinnerung (Abs. 1) 1. Anfechtungsberechtigung a) Rechtsanwalt und Staatskasse Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anrechnung bei mehreren Mahnverfahren nach Verbindung zu einem Klageverfahren

Rz. 51 In dem Fall, in dem in mehreren Mahnverfahren mehrere Mahnverfahrensgebühren entstehen und nach Widerspruch hiergegen das Verfahren zu einem verbunden wird, erfolgt eine Anrechnung ebenfalls nur dann, wenn es sich um identische Gegenstandswerte handelt. Um zu einer korrekten Anrechnung zu gelangen, ist es allerdings erforderlich, zu ermitteln, welche Forderung des Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Reisekosten oder Auslagen

Rz. 27 Entscheidet die Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 2 über die Notwendigkeit von Reisekosten oder Auslagen, so ist im Rahmen der Beschwer ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung seitens des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beteiligte und Antragsberechtigung

a) Anwalt und Staatskasse Rz. 13 Beteiligte im Festsetzungsverfahren gem. § 55 sind nur der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt und die Staatskasse,[19] zumal die Vergütungsfestsetzung für andere Personen keine Rechtskraftwirkung entfaltet.[20] Der Vertreter der Staatskasse ist im Festsetzungsverfahren ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Beteiligter. Er kann sich auf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

a) Keine Geltung von § 57, § 62 OWiG Rz. 28 Abs. 4 enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (z.B. Form, Frist, Inhalt und Abhilfemöglichkeit). Aus der Gesetzbegründung ergibt sich lediglich, dass Abs. 4 nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln soll.[23] Wird d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Berufung ist begründet und anschließend zurückgenommen worden

Rz. 64 War die Berufung bereits begründet worden, bevor sie zurückgenommen wurde, ist wiederum zu differenzieren. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 65 Hatte der Anwalt des Berufungsbeklagten noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, ist nur die Gebühr nach VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entstanden und somit auch nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Prozess-/Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 157 Gericht des ersten Rechtszugs i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 ist bei einem isolierten Prozesskostenhilfeantrag das Gericht, bei dem das Prozesskostenhilfegesuch eingereicht wurde.[105]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form

Rz. 158 Erforderlich ist ein Antrag, der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden kann (Abs. 6). Der Antrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang, auch dann nicht, wenn das Verfahren vor dem LG oder dem OLG oder einem obersten Bundesgericht stattfindet (Abs. 6).mehr

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AnwaltKommentar RVG / A. Vergütungsregelungen im BerHG

I. Vergütung der Beratungsperson (§ 8 BerHG) 1. Anwendung des RVG Rz. 1 § 8 BerHG regelt die Vergütung der Beratungsperson und verweist in Abs. 1 für alle Beratungspersonen auf das RVG. Die Vergütung in Beratungshilfesachen richtet sich einheitlich für alle Beratungspersonen nach den Vorschriften des RVG. Dies gilt nicht nur hinsichtlich derjenigen Vorschriften, die die Vergüt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Form

Rz. 27 Der Antrag bedarf keiner Schriftform. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des OLG erklärt werden. Der Antrag kann auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verfahren vor dem Finanzgericht nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein anderes Gericht

Rz. 50 Die gleichen Grundsätze gelten, wenn vom Arbeitsgericht an ein anderes Gericht (z.B. Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) verwiesen wird.[27]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt auch in Strafsachen eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 dar. Wird z.B. ein Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung eingeleitet, die Bewährung jedoch nicht widerrufen und kommt es dann später zu einem erneuten Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, dann entstehen die Gebühren insgesamt zweimal. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gerichtskosten

Rz. 225 Der Abschluss einer Einigung ist durch die Gerichtsgebühren des jeweiligen Verfahrens nach dem GKG-KostVerz. oder FamGKG-KostVerz. abgegolten. Rz. 226 Soweit die Parteien das Verfahren durch einen Vergleich endgültig erledigen, reduzieren sich die Gerichtsgebühren nach GKG-KostVerz. 1211 Nr. 3, 1222 Nr. 3, 1232 Nr. 3. Wieso hier nach wie vor auf einen "Vergleich" abge...mehr