Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachträgliche Feststellung einer erfolglosen Pfändung

aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 In einigen Fällen bedarf die Berufung der Zulassung durch das erstinstanzliche Gericht. Insoweit kommt auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in Betracht. Diese Möglichkeit gibt es derzeit allerdings nur in Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 145 Abs. 1 S. 1 SGG), so dass sich der Anwendungsbereich der VV 3504 auf diese Beschwerdeverfahren beschränk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festsetzungsverfahren gem. § 55

Rz. 39 Die Bewilligung der besonderen Gebühr führt noch nicht zur Auszahlung. Dem Bewilligungsverfahren schließt sich noch das Festsetzungsverfahren nach § 55 an (vgl. Rdn 53).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 104. Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG (§ 18 Abs. 1 Nr. 21)

Rz. 487 Besondere Angelegenheiten sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 die Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß § 35 FamFG. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Danach kann das Gericht, wenn aufgrund einer verfahrensleitenden gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen ist, gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vollständiger Aktenauszug

Rz. 74 Der Verteidiger darf sich grds. für eine sachgerechte Verteidigung einen vollständigen Auszug aus den Straf- und Ermittlungsakten anfertigen.[105] Der Verteidiger muss auch schon deshalb darauf achten, dass er möglichst umfassende Informationen erhält, um nicht später wiederholt um Akteneinsicht ersuchen zu müssen.[106] Hierzu gehören auch Kopien des Aktendeckels,[107...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Selbstständiges Beweisverfahren in der Berufungsinstanz

Rz. 277 Wird das selbstständige Beweisverfahren in der Berufungsinstanz durchgeführt, entsteht dem Rechtsanwalt eine 1,6-Verfahrensgebühr gemäß VV 3200 sowie – unter den entsprechenden Voraussetzungen – eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3202. Gleichgültig ist dabei, ob es sich bei dem in der Berufungsinstanz befindlichen Verfahren um ein Klageverfahren oder ein Verfahren auf Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenansatz

Rz. 88 Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist dagegen gegenüber der Hauptsache keine gesonderte Angelegenheit, da der Kostenansatz vom Urkundsbeamten durchgeführt wird und eine Sonderregelung – wie für die Kostenfestsetzung – fehlt. Es gilt insoweit § 19 Abs. 1 S. 1, wonach sonstige Tätigkeiten mit den Gebühren der Hauptsache abgegolten sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Glaubhaftmachung bei Beratungshilfe

aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Nachlasspfleger

Rz. 28 Auch ein zum Nachlasspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Vergütung gegenüber den von ihm vertretenen Personen nicht im Verfahren nach § 11 festsetzen lassen.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 45 Fordert das Gericht vom Antragsgegner zunächst nur eine Anwaltstätigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ein – üblicherweise eine Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers –, erhält der Antragsgegneranwalt dafür nur die Gebühr nach VV 3335.[53] Rz. 46 Ist eine Klage zwar anhängig, wird vom Gericht aber zunächst nur der gleichzeitig eingereichte Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Zulässigkeit und Verbindlichkeit 1. Zulässigkeit Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 4...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anlegung eines Kostenheftes

Rz. 228 Wird in Strafsachen trotz der geltenden Verwaltungsbestimmungen (vgl. Rdn 227) die Festsetzung vom Urkundsbeamten abgelehnt, weil die Akten dem Rechtsmittelgericht zu übersenden sind, kann auf die Möglichkeit der vorherigen Anlage eines Kostenheftes hingewiesen werden, in das Ablichtungen der zur Festsetzung erforderlichen Aktenbestandteile aufzunehmen sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bei Beratungshilfe

aa) Anspruch gegen den Rechtsuchenden Rz. 84 Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt die in VV 2500 geregelte Beratungshilfegebühr nach VV 2500 i.H.v. 15 EUR nicht gegen die Staatskasse, sondern gem. § 44 S. 2 nur gegen den Rechtsuchenden geltend machen (vgl. auch § 8 Abs. 2 S. 1 BerHG). Nach S. 2 der Anm. zu VV 2500 kann die Gebühr erlassen werden. Verzichtet der Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 ZPO

Rz. 53 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Antrag gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, das Verfahren an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abzugeben, erwächst ihm hierfür eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3, da es sich um einen verfahrenseinleitenden Antrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 handelt.[59] Rz. 54 Die Frage der Erstattungsfähigkeit ist hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften der VV 4136 ff. sind nicht auf den Verteidiger beschränkt, sondern gelten für jeden Anwalt, der einen Beteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdeantrag

Rz. 85 Anders als beim Festsetzungsantrag (siehe Rdn 38) ist ein Beschwerdeantrag notwendig (siehe Rdn 80). Nur dann kann das Gericht das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzung einer Mindestbeschwer nach Abs. 3 S. 1 prüfen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Besondere Angelegenheit

Rz. 8 Die Aus- oder Rückzahlung der an den Anwalt geleisteten Zahlungen gehört nicht mehr zu der Gebührenangelegenheit, anlässlich der die Gelder weitergeleitet werden, sondern stellt ein eigenes Verwahrungsgeschäft und damit gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 dar.[7] Missverständlich ist daher die teilweise verwendete Formulierung, die Hebegebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Zurückverweisung bei Stufenklage oder Stufenantrag

Rz. 332 Wird der Stufenklage oder einem Stufenantrag in erster Instanz stattgegeben und die Sache nach erfolglosem Rechtsmittel an das Ausgangsgericht zurückgegeben und nunmehr zur zweiten Stufe übergegangen, liegt nach der Rspr. des BGH kein Fall der Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 vor, so dass sich nur noch die Terminsgebühr erhöht, wenn jetzt auch zur Höhe verhandelt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Voraussetzungen der weiteren Vergütung (Abs. 1 S. 1) 1. Zahlungsbestimmung als Anspruchsgrundlage Rz. 9 Die Verpflichtung der Staatskasse, für eine Entlohnung des beigeordneten Anwalts über die Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49 hinaus Sorge zu tragen, ergibt sich aus der konkreten Beiordnung und der dieser zugrunde liegenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe.[6] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bearbeitung des Antrages gem. § 50 durch den Urkundsbeamten

a) Zu prüfende Voraussetzungen Rz. 171 Vor der Festsetzung einer weiteren Vergütung hat sich der Urkundsbeamte zunächst davon zu überzeugen, dass das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung oder in sonstiger Weise beendet ist (§ 50 Abs. 1 S. 2), dass sämtliche beigeordneten Anwälte ihre Grundvergütung erhalten haben und dass der Betrag zur Deckung der Kosten gem. § 122 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt

Rz. 94 Die Erinnerung und die Beschwerde kann der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt bzw. der Beratungshilfeanwalt nur im eigenen Namen einlegen. Die Frage nach der anfallenden Gebühr stellt sich daher nicht, weil kein Erstattungsschuldner vorhanden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die Gebühr

Rz. 8 Nach VV 6211 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im dritten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 132 EUR bis 1.221 EUR (Mittelgebühr 676,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der Anm. Abs. 1 entspricht der Regelung in Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3101, sodass auf die dortige Kommentierung zur vorzeitigen Beendigung des Auftrags Bezug genommen werden kann. Rz. 2 Die Regelung der Anm. Abs. 2 Nr. 1 wiederum entspricht Anm. Nr. 3 zu VV 3101, sodass auch hier ergänzend auf die Kommentierung zu VV 3101 Bezug genommen werden kann. Rz. 3 Mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wertbegrenzung (Abs. 2)

1. Begrenzung (Abs. 2 S. 1) a) Grundsatz Rz. 19 Nach Abs. 2 S. 1 beträgt der Wert in derselben Angelegenheit höchstens 30 Mio. EUR, wobei diese Regelung von einem Auftraggeber ausgeht, wie sich aus Abs. 2 S. 2 ergibt. Zur Berechnung bei mehreren Auftraggebern siehe Rdn 34 ff. Rz. 20 Die Begrenzung ist verfassungsgemäß.[8] Rz. 21 Möglich sind geringere Höchstwerte nach dem GKG, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 25 Werden mehrere Ermittlungsverfahren bereits im vorbereitenden Verfahren verbunden, so sind mehrere Gebühren nach VV 4104 entstanden, soweit der Anwalt in jedem der verbundenen Verfahren bis zur Verbindung auch tätig war. Die Bemessung der jeweiligen Gebühren nach § 14 Abs. 1 richtet sich dann hauptsächlich nach dem Zeitpunkt der Verbindung. Bei einer frühen Verbindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Strafrecht

aa) Betrug Rz. 93 Erstattet der Auftraggeber wegen der Verletzung der Hinweispflicht Strafanzeige, muss der Rechtsanwalt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betruges (§ 263 StGB) rechnen.[59] Rz. 94 Als erfolgsursächliches Verhalten des beschuldigten Anwalts kommt nur ein pflichtwidriges Unterlassen der nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Belehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. PKH/VKH nur für einen Teil der Streitgenossen

Rz. 110 Auf § 48 Rdn 93 ff. und VV 1008 Rdn 146 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 40 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 41 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend beraten, so zählt diese Tätigkeit noch zur Ausgangsinstanz. Das Rechtsmittelverfahren beginn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVII. Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (Nr. 13)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen

1. Beitreibungsrecht gem. § 126 ZPO Rz. 77 Befasst sich der beigeordnete Anwalt erst im Nachhinein mit der Abrechnung von Auslagen (Aufwendungen) des Verfahrens, sollte er sein Augenmerk auch auf ein Beitreibungsrecht gegen den Gegner (§ 126 ZPO) richten. Im Rahmen der gewöhnlichen Kostenfestsetzung lassen sich Auslagenersatzansprüche jedweder Art grundsätzlich leichter durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 89 Ebenso der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG eine gesonderte Angelegenheit, wie durch § 18 Abs. 1 Nr. 3 klargestellt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kein Recht auf Vorschuss gegen den Beklagten

Rz. 13 Nach S. 2 ist der Prozesspfleger nicht berechtigt, vom Vertretenen einen Vorschuss zu verlangen. Vor Übernahme des Amts sollte der Rechtsanwalt also gründlich prüfen, ob eine Befriedigung seines Vergütungsanspruchs zu erwarten ist, da er anderenfalls nur die Vergütung nach § 49 aus der Staatskasse erhält (siehe Rdn 16).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahren nach VV Teil 4, gerichtliche Verfahren nach VV Teil 5 und Verfahren nach dem IStGH (VV Teil 6 Abschnitt 1) – Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich a) Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt Rz. 8 Die Vorschrift des § 51 gilt nur für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt. Hauptanwendungsfall ist der Pflichtverteidiger. b) Tätigkeiten nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1 Rz. 9 Da die Gebühren der VV 4100 ff., 5100 ff.,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zurückverweisung

a) Überblick Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 1 ist eine Zurückverweisung. Dieser Begriff der Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 ist nicht mit dem prozessualen Begriff der Zurückverweisung, etwa nach § 539 ZPO, § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG oder § 354 StPO, identisch. Rz. 16 Eine Zurückverweisung nach Abs. 1 ist stets dann gegeben, wenn das Rechtsmittelgericht durch eine d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 10 Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Eine Herabsetzung des Werts gemäß § 144 PatG [9] kommt nicht in Betracht, weil eine dahin gehende Verweisung in den §§ 73 ff. PatG – anders als in §§ 102, 121 PatG – fehlt. Der materielle Gehalt des § 144 PatG kann aber weitgehend im Rahmen der in § 80 Abs. 1 S. 2 PatG vorgesehenen Billigkeitsentsche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Arten der Beweisaufnahme

Rz. 126 Die Vernehmung von Zeugen ist stets eine Beweisaufnahme. Sie beginnt nach § 395 Abs. 2 ZPO zwar grundsätzlich erst mit der Vernehmung zur Person.[136] Dabei ist aber zu beachten, dass nach der Regelung in Abs. 3 allein das Erscheinen des Prozessbevollmächtigten mit den Zeugen im Beweistermin eine Terminsgebühr begründet, da damit die Partei in einem gerichtlichen Ter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 114 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305 kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Rz. 8 Die Vorschrift des § 51 gilt nur für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt. Hauptanwendungsfall ist der Pflichtverteidiger.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, Insolvenz

Rz. 25 Keine Anwendung finden Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf die in VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung; VV 3311 und 3312) und Unterabschnitt 5 (Insolvenzverfahren, schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren; VV 3313 bis 3323) besonders geregelten Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anrechnung bei vorangegangenem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG (Anm. Abs. 2)

Rz. 12 Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, so vermittelt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern (§ 165 FamFG – früher § 52a Abs. 1 S. 2 FGG). Die Vergütung in einem solchen Verfahren richtet sich nach VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 21 Die Höhe der Grundgebühr beläuft sich für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 396 EUR, die Mittelgebühr beträgt 220 EUR. Rz. 22 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 176 EUR. Rz. 23 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 495 EUR; die Mittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Landes- oder Bundeskasse (S. 2)

Rz. 12 Wird die Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO von einem Gericht eines Landes getroffen, erhält der Rechtsanwalt die Vergütung aus der Landeskasse, bei Feststellung durch den BGH aus der Bundeskasse. Diese Regelung orientiert sich an § 45 Abs. 3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bewilligung für gesamtes Musterverfahren

Rz. 38 Die besondere Gebühr kann dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, nur einheitlich für das gesamte Musterverfahren bewilligt werden. Die Vorschrift des § 41a regelt nicht, dass die besondere Gebühr auch für einzelne Verfahrensteile des erstinstanzlichen Musterverfahrens bewilligt werden kann.mehr