Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beschränkung unzulässig

Rz. 136 Die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts wird als unzulässig angesehen, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist.[274] Denn der für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe geltende und diese Beschränkung grundsätzlich zulassende § 121 Abs. 1 bis 3 ZPO ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) AGB-Prüfung

Rz. 191 Dass eine sofortige Fälligkeit in mehrfach verwendeten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB) überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB sei, wird man wohl nicht annehmen können. Zwar würde eine solche Vereinbarung dem Grundsatz des § 8 Abs. 1 widersprechen; andererseits entspricht sie dem Grundsatz des BGB in § 271 Abs. 1 BGB.[139] Rz. 192 Zu berücksichtigen sein kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenvorstellung

Rz. 43 Möglich ist allerdings eine Gegenvorstellung gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, den Streitwert zutreffend festzusetzen (§ 63 Abs. 3 S. 1 GKG). Dies gilt für die endgültige, aber auch für eine vorläufige Wertfestsetzung. Das Gericht ist daher verpflichtet, auf eine begründete Gegenvorstellung den Wert abzuändern, zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsbehelfsbelehrung für den Rechtsanwalt

Rz. 117 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Belehrungspflicht gilt für jede anfechtbare Entscheidung, unabhängig davon, ob sie als gerichtliche Entscheidung im Beschlusswege ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Begrenzungen

Rz. 33 Daneben kennt das Gesetz auch noch besondere Höchstwerte, z.B.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Personenbezogene PKH-Bewilligung

Rz. 39 Die Bewilligung ist an subjektive Voraussetzungen gebunden (§ 114 ZPO) und deshalb personenbezogen. Daher endet sie ohne Weiteres mit dem Tod der bedürftigen Partei,[61] auch wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben ebenfalls bedürftig sind. Die Bewilligung berechtigt nicht zur kostenfreien Aufnahme des Rechtsstreits. Sie begründet keine übertragbare und damit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Grund der Zahlung oder des Vorschusses

Rz. 52 Auf welchem Grund die Zahlung oder der Vorschuss beruht, ist für die Anrechnung unerheblich. In der Regel wird es sich um Zahlungen oder Vorschüsse des Beschuldigten aus einem Wahlverteidigervertrag handeln, wobei der Verteidiger jedoch sein Mandat niedergelegt haben muss, bevor er zum Pflichtverteidiger bestellt werden kann (§ 141 Abs. 1 und 2 StPO); solange der Besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. 2Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Deckung mit Wahlanwaltsgebühren

Rz. 3 Mit den Zahlungen der Staatskasse werden die Leistungen des beigeordneten Anwalts nur dann endgültig abgerechnet, wenn sie die Vergütung eines Wahlanwalts abdecken. Das ist bei einem Gegenstandswert bis 4.000 EUR der Fall (erste Stufe). Fallen sie bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR (zweite Stufe) bzw. mehr als 50.000 EUR (dritte Stufe; bis 31.12.2020: meh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 65 Sind die Gegenstände der aufeinander folgenden Angelegenheiten nicht identisch, so ist nur anzurechnen, soweit sich die Gegenstände decken. Für die Geschäftsgebühr ist dieser allgemeine Grundsatz in VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 (bis zum 31.12.2020: S. 5) ausdrücklich geregelt. Dieser Grundsatz gilt aber auch für andere Anrechnungsfälle. Rz. 66 Der Gegenstand des nachfolgende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschlechterungsverbot bei Abhilfeentscheidung

Rz. 52 Das Erinnerungsgericht darf auf die Beschwerde nur zugunsten des Antragstellers abhelfen, weil es auf dessen Veranlassung hin tätig wird und die Dispositionsmaxime gilt (vgl. zum Verschlechterungsverbot bei Entscheidung des Beschwerdegerichts Rdn 63).[140] Eine Verschlechterung des Antragstellers kommt allerdings in Betracht, wenn anlässlich des Antragsverfahrens eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Steuerliche Aspekte

Rz. 122 In steuerrechtlicher Hinsicht sind Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen zu qualifizieren, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.[219] Auf einer Vergütungsvereinbarung beruhende Kosten der Strafverteidigung führen jedoch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzung zum Verfahren gem. § 120a ZPO

Rz. 41 Die Prozesskostenhilfe darf nicht vorzeitig, also vor Erledigung des Verfahrens, für das sie bewilligt worden ist, wieder entzogen werden mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 114 ZPO seien zwischenzeitlich entfallen.[64] Solange kein Aufhebungsgrund vorliegt (§ 124 Abs. 1 ZPO), kommt nur die nachträgliche Begründung einer Zahlungspflicht oder die Anpassung vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vereinbarte Vergütung

Rz. 137 Eine nach § 3a vereinbarte Vergütung ist nie festsetzbar, da es sich nicht um die in Abs. 1 S. 1 geforderte "gesetzliche Vergütung" handelt.[83] Eine Festsetzung der vereinbarten Vergütung scheidet auch insoweit aus, als sie die gesetzliche Vergütung nicht übersteigt.[84] Dies gilt auch dann, wenn nach § 4b S. 1 nicht mehr als die gesetzliche Vergütung geschuldet ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 31 Auf Nr. 2 kommt es nur an, soweit dem Rechtsanwalt ein Auftrag zur Vertretung im Rechtszug bzw. Verfahren erteilt ist. Dann erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr insgesamt nur einmal. Dabei können aber die außergerichtlichen Verhandlungen für die Verfahrensgebühr VV 3101 gebührenauslösend sein.[35] Liegt dem Rechtsanwalt ein solcher Auftrag vor und führt er auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 91 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit ist geringer

Rz. 68 Ist der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit geringer, wird auch nur eine Gebühr aus dem geringeren Wert angerechnet, da der Anwalt nur insoweit auch nachher tätig war. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Das streitige Verfahren wird nur wegen einer Forderung von 5.0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung

Rz. 13 Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag zur Vertretung im Rechtszug oder im Verfahren erteilt, so gehört die Beratung, Auskunft oder ein schriftliches Gutachten zur Vorbereitung der Klage, des Antrags oder der Rechtsverteidigung. Sie ist dann nach Abs. 1 S. 2 Nr. 1 keine gesondert zu vergütende Tätigkeit. So kann es beispielsweise liegen, wenn der Auftraggeber den Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auslagen nach VV 7000 ff.

Rz. 134 Auslagen nach VV 7000 ff. sind festsetzbar, da diese einen Teil der Vergütung bilden (vgl. § 1 Abs. 1). Insbesondere ist die Umsatzsteuer (VV 7008) festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO muss der Anwalt nicht abgeben. Auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es nämlich nicht an, da es hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einschränkung der Anrechnungspflicht

Rz. 7 Die Pflicht zur Anrechnung wird in Abs. 3 S. 3 allerdings dahingehend eingeschränkt, dass eine Anrechnung oder Rückzahlung nur vorzunehmen ist, soweit der Anwalt ohne Anrechnung oder Rückzahlung insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm nach § 45 aus der Staatskasse zustehenden gesetzlichen Vergütung erhalten würde. S. 4 klärt, dass die Gesamtgebühren des Pflicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Geschäftsreisen zur nicht reisefähigen Partei

Rz. 12 Haben die Partei und der beigeordnete oder bestellte Anwalt ihren Sitz nicht am selben Ort, so stellt sich für den Anwalt wiederum die Frage, ob er eine oder mehrere Geschäftsreisen zwecks Besprechung mit der auswärtigen Partei unternehmen soll, insbesondere wenn diese aus persönlichen Gründen (Gebrechlichkeit, Krankheit) nicht reisefähig erscheint. Möchte der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zahlungsvereinbarung (§ 31b)

Rz. 6 Ist Gegenstand einer Einigung i.S.v. VV 1000 in der Zwangsvollstreckung nur eine Zahlungsvereinbarung (gütliche Erledigung, § 802b ZPO), beträgt der Gegenstandswert nach § 31b für die durch die Zahlungsvereinbarung anfallende Einigungsgebühr 20 % des Anspruchs.[7] Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühren im Revisionsverfahren, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 44 Nach VV 3212 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 578 EUR) und nach VV 3213 eine Terminsgebühr i.H.v. 96 EUR bis 990 EUR (Mittelgebühr 543 EUR). Für die Terminsgebühr gilt die Anmerkung zu VV 3106 entsprechend, mit der Einschränkung, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann der Anwalt nach VV 1010 auch eine Zusatzgebühr verlangen. Es handelt sich um eine Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 3 richten (zu den übrigen Voraussetzungen siehe VV 1010. Systematisch hätte die Gebühr der VV 1010 in VV Teil 3 gehört.[19] Die Stellung in Teil 1 "Allgemeine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslegung

Rz. 39 Hat der Anwalt sich entschieden, trotz anderer Optionen oder daneben einen Antrag nach Abs. 1 S. 1 zu stellen, muss er dies eindeutig verlautbaren. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Möglichkeiten offensichtlich sind und der Anwalt zugleich andere Anträge stellt, die Verfahrenskosten zum Gegenstand haben. Für die Geschäftsstelle des Gerichts, die den Antrag entg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 12c)

Rz. 32 Nach § 12c muss jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Zur Rechtsbehelfsbelehrung bei der Festsetzung gemäß § 55 siehe § 55 Rdn 117 ff. Rz. 33 Nach § 59a Abs. 4 kann gegen die Entscheidungen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 70 Wird gemäß § 888 ZPO ein Auskunftsanspruch im Rahmen einer Stufenklage (1. Stufe) vollstreckt, ist nach § 3 ZPO ein Bruchteil des Werts des Anspruchs anzunehmen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll.[105] Für einen Auskunftsantrag ist regelmäßig lediglich ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen, was dann auch auf die Vollstreckung durchschlägt.[106]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 23 Ist der Anwalt im schiedsrichterlichen Verfahren nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, sind die VV 3400, 3401, 3402, 3403, 3404 und 3405, also die Vorschriften für die in Abschnitt 4 geregelten Einzeltätigkeiten, anzuwenden. In seiner Begründung bezeichnet der Gesetzgeber die durch das 2. KostRMoG aufgenommene Verweisung auf VV Teil 3 Abschnitt 4 als "redaktionell" un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesetzliche Grundlage

Rz. 40 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Tod oder Erkrankung des Anwalts

Rz. 26 Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen.[10] Rz. 27 Unerheblich ist, ob der Verstorbene mit einem anderen Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft verbunden war.[11] Beim Tode lediglich eines Sozius ist ein Anwaltswechsel dagegen nicht erforderlich, da die übrigen Mitglieder der Sozietät das Mandat fortführen können. Wechselt der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entzug der Zulassung

Rz. 33 Wird dem bisherigen Anwalt die Zulassung entzogen und beauftragt der Mandant einen neuen Anwalt, soll die Erstattungsfähigkeit aus den gleichen Erwägungen (siehe Rdn 37) nicht gegeben sein.[20] Auch dies dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da das Fehlverhalten des Anwalts der erstattungsberechtigten Partei nicht angerechnet werden darf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festgebühr

Rz. 15 Anstelle von Wertgebühren können auch Festgebühren maßgebend sein. Diese können wiederum betragsmäßig feststehen (z.B. bei der Beratungshilfe nach VV 2500 ff.: 15 EUR, 38,50 EUR, 93,50 EUR und 165 EUR, wobei es sich streng genommen nicht um Gebühren handelt; oder auch die Gebühren des bestellten oder beigeordneten Anwalts in Angelegenheiten nach Teil 4, 5 und 6). Ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Schätzung nach billigem Ermessen (Abs. 3 S. 2)

Rz. 41 Abs. 3 stellt eine Auffangnorm für Angelegenheiten dar, für die Wertvorschriften fehlen. Der Auffangtatbestand ist insbesondere für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bedeutsam, deren Wert auf anderem Weg nicht bestimmt werden kann. Die Wertfestsetzung nach billigem Ermessen kommt im Anwendungsbereich der Norm aber erst hinter allen sonstigen Bewertungsfaktoren z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Keine Hinweispflicht

Rz. 19 Ein Rechtsanwalt ist dagegen nicht verpflichtet, einen Mandanten, der ihn zu einer Beratung aufsucht, auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen, wenn er ohne Vorschuss tätig wird und bereit ist, seinen Vergütungsanspruch vom Eingang einer ihm als sicher hingestellten, die Hilfsbedürftigkeit des Mandanten beseitigenden Leistung eines Dritten an den Mandanten (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsätze bei der Wertfestsetzung

Rz. 96 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich die Gerichtsgebühren nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG), soweit keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind, wie z.B. in den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die das FamGKG gilt (§ 1 Abs. 3 GNotKG, § 1 FamGKG). Die Gebühren nach dem GNotKG werden nach dem Wert berechnet, den der Gegens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopf- oder wertteilige Erstattung

Rz. 88 Ist der gemeinsame Anwalt für einen allein obsiegenden Streitgenossen nur in geringem Umfang tätig gewesen, so kann allerdings das Interesse der Streitgenossen auf eine kopf- oder wertteilige Erstattung gerichtet sein. Für ein solches Begehren fehlt es jedoch an der erforderlichen Anspruchsgrundlage. Mehr als die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 110 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr tituliert wird, bevor über die Geschäftsgebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[44] Beispiel: Der Kläger hatte 8.000 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 241 Nach Abs. 4 ist es – soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt – ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endet, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Diese Vorschrift zieht damit die Konsequenz aus dem Pauschalcharakter der Gebühren (Abs. 1, Abs. 2). Ebenso wie eine Gebühr mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt sie nicht, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Fälle des Abs. 1, Abs. 3 S. 1

Rz. 63 Zahlungspflichtig ist bei der gerichtlichen Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder bei Bestellung zum Prozesspfleger nach §§ 57, 58 ZPO (Abs. 1) in Verfahren vor Gerichten des Bundes die Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes die jeweilige Landeskasse. Bei sonstigen gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen (Abs. 3) erhält der Rechtsanwalt die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig für die Bewilligung der besonderen Gebühr ist das OLG (vgl. § 41a Abs. 1 S. 1), bei dem das Musterverfahren anhängig ist. Rz. 30 Bei dem OLG wird die Entscheidung durch den Senat, besetzt mit drei Richtern, getroffen. Zwar ist dies in § 41a nicht ausdrücklich bestimmt, ergibt sich aber aus der Begründung des Gesetzgebers, dass die Grundlagen für die Bemessung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Entscheidung

Rz. 152 Nach zutreffender Ansicht kommt eine Entscheidung nach Abs. 6 S. 3 auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch in Betracht,[151] u.U. sogar dann noch, wenn bereits die Festsetzung der Vergütung beantragt ist, denn hierbei handelt es sich lediglich um eine rein vergütungsrechtliche Rückwirkung.[152] Eine nachträgliche Entscheidung ist jedenfalls dann gebot...mehr

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AnwaltKommentar RVG / f) Keine Anrechnung

Rz. 39 Eine im Rahmen der Beratungshilfe verdiente Postentgeltpauschale ist nicht anzurechnen auf ein nachfolgendes Verfahren, auch nicht auf ein PKH-Bewilligungsverfahren.[33] Eine Anrechnung findet nur zwischen Gebühren statt (vgl. auch § 15a).[34] Bei einem Beratungshilfeverfahren und dem nachfolgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren handelt sich nicht um dieselbe Ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtskräftige Entscheidung

Rz. 90 Nur wenn z.B. über die Kürzung der Verfahrensgebühr aufgrund teilweiser Anrechnung einer entstandenen Geschäftsgebühr bereits bestandskräftig gerichtlich entschieden wurde (z.B. gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 3 durch abschließende Entscheidung des OLG[197]), kommt keine Nachliquidation mehr in Betracht.[198] Die Rechts- bzw. Bestandskraft einer Vergütungsfestset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Handelt der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber, greift § 7 in jedem Fall ein, und zwar selbst dann, wenn er in deren Auftrag lediglich eine einzelne (auch: dritte) Person vertritt (z.B. Eltern beauftragen ihn im eigenen Namen mit der Vertretung ihres Kindes).[18] Der Anwalt kann die Gebühren nur einmal verlangen (Abs. 1), aber jeden Auftraggeber auf sämtliche Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Der Betragsrahmen ermäßigt sich

Rz. 26 Ermäßigt sich der Betragsrahmen infolge der Verweisung oder Abgabe, so gelten die gleichen Grundsätze. Eine Ermäßigung des Gebührenrahmens kann keinen Einfluss auf bereits verdiente Gebühren nehmen.[9] Lediglich diejenigen Gebühren, die ausschließlich nach Verweisung oder Abgabe entstanden sind, richten sich nach dem geringeren Rahmen. Beispiel: Die Staatsanwaltschaft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zustellung

Rz. 166 Der Beschluss ist zuzustellen (§ 329 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine nur formlose Übersendung setzt jedenfalls die Frist nicht in Lauf. Wird eine Ausfertigung zugestellt, muss diese zur Wirksamkeit der Zustellung einen vollständigen Ausfertigungsvermerk mit Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle enthalten.[341] Die Frist beginnt mit dem Zugang der Aufforderung be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 22 Die den Beteiligten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Kosten gelten – in unterschiedlichem Umfang – als Bestandteil der Kostenentscheidungen in den zugrundeliegenden Ausgangsverfahren (vgl. § 24 KapMuG). Die Verteilung der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens unter den Beteiligten regelt § 26 KapMuG.[18]mehr