Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Antragsberechtigung

Rz. 22 Eine Festsetzung kommt dagegen in folgenden Fällen nicht in Betracht: aa) Patentanwälte Rz. 23 Die Festsetzung der Vergütung von Patentanwälten ist im Verfahren nach § 11 nicht möglich, da sich die Vergütung der Patentanwälte nicht nach dem RVG richtet.[9] Dass die Vergütung eines Patentanwalts im gerichtlichen Verfahren erstattungsfähig und gegen den Gegner festsetzbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einbeziehung nicht anhängiger oder in anderen Gerichtsverfahren anhängiger Gegenstände in das gerichtliche Verfahren

Rz. 30 Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch im Hinblick auf nicht anhängige oder in anderen Gerichtsverfahren anhängige Gegenstände erzielt oder erstreckt sich die Erledigung hierauf, gilt nach Anm. 1 zu VV 1006 Folgendes: Die Einigungsgebühr bemisst sich einheitlich nach VV 1006. Rz. 31 Für die Höhe der Einigungsgebühr ist die Verfahrensgebühr maßgebend, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Unterschiedliche Gegenstände

aa) Überblick Rz. 65 Sind die Gegenstände der aufeinander folgenden Angelegenheiten nicht identisch, so ist nur anzurechnen, soweit sich die Gegenstände decken. Für die Geschäftsgebühr ist dieser allgemeine Grundsatz in VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 (bis zum 31.12.2020: S. 5) ausdrücklich geregelt. Dieser Grundsatz gilt aber auch für andere Anrechnungsfälle. Rz. 66 Der Gegenstand des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1. Maßgebend ist die mit der Rechtsbeschwerde verfolgte Abänderung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenrechtliche Angelegenheit

a) Dieselbe Angelegenheit: Prozessverfahren und erstinstanzliches Musterverfahren Rz. 120 Nach § 16 Nr. 13 bilden das Prozessverfahren und das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem KapMuG dieselbe Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in dieser Angelegenheit nur einmal fordern. Hat der Rechtsanwalt Gebühren bereits im Ausgangverfahren erhalten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erinnerung nach § 766 ZPO (Nr. 2)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anspruch gegen Streitgenossen

a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auslagen

Rz. 4 Auslagen sind bereits zu bevorschussen, wenn sie entstanden sind oder ihre Entstehung absehbar ist. Hinreichend erscheint insoweit auch materiell-rechtlich ein Grad von Gewissheit, wie er bei der Glaubhaftmachung gefordert wird, da § 55 Abs. 5 S. 1 dem Anwalt verfahrensrechtlich nicht mehr abverlangt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr

a) Verfahren nach VV Teil 3 Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umsatzsteuererstattung bei Mehrfachvertretung

1. Ausgangslage Rz. 100 Bei erfolgreicher Prozessführung rechnen Anwälte häufig nicht mit ihren Auftraggebern, sondern direkt mit dem (teilweise) unterlegenen Gegner ab. Das bringt regelmäßig deutliche Erleichterungen, bedarf aber hinsichtlich der Umsatzsteuer insbesondere bei einer Mehrfachvertretung zusätzlicher Aufmerksamkeit. Rz. 101 Sind die Streitgenossen allesamt nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fälligkeit

Rz. 29 Fällig wird der Anspruch des beigeordneten Anwalts unter den Voraussetzungen des § 8.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Zeitrahmen zur Bearbeitung des Festsetzungsantrags

1. Unverzügliche Entscheidung Rz. 222 Die zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich bestellten und beigeordneten Anwälte erlassenen Verwaltungsbestimmungen der Länder schreiben teilweise vor, dass über Festsetzungsanträge im Allgemeinen unverzüglich zu befinden ist. Ferner sind dort folgende Bestimmungen enthalten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Notwendigkeit von Reisekosten nach § 46 Abs. 2 S. 1, 2

Rz. 9 Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde entscheidet diese darüber, ob anstehende Geschäftsreisen des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts notwendig sind. Lehnt die Verwaltungsbehörde die Festsetzung ab, ist hiergegen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 57 gegeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. "Personen" als Sammelbegriff

Rz. 10 S. 1 des Gebührentatbestandes setzt Auftraggeber mit Personen gleich. Hier bezeichnen die Personen die Vertragspartner des Anwalts. In S. 2 der Vorschrift und in der Anm. Abs. 2 ist nur noch von Person(en) die Rede. Zwar spricht der unmittelbare Regelungszusammenhang dafür, dass auch hier jeweils Auftraggeber gemeint sind. Das ist jedoch nicht zwingend und widerspräch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einheitliche Kostenquote für alle Streitgenossen

1. Erstattungsanspruch des Gegners Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – geltend machen. Diese haften im Rahmen der Belastun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerdefähige Entscheidung

Rz. 73 Gegen die Wertfestsetzung nach Abs. 1 ist nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich die Beschwerde statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG, OVG/VGH, LSG, LAG oder FG ist allerdings mit der Beschwerde nicht anfechtbar, da nach Abs. 4 S. 3 eine solche an ein oberstes Gericht des Bundes nicht statthaft ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsanspruch bei unechter Streitgenossenschaft (verschiedene Gegenstände)

a) Echte und unechte Streitgenossenschaft Rz. 72 Die Rechte von gemeinsam vertretenen Streitgenossen gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner erweisen sich als zentrales Problem der Kostenerstattung. Sie sind selbst dann umstritten, wenn die Streitgenossen voll obsiegen und der Gegner ihnen sämtliche Kosten zu erstatten hat. Teilweise wird ihnen nach überlieferter Meinung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und nachfolgendes gerichtliches Verfahren bzw. nach Einstellung anschließendes Bußgeldverfahren (Nr. 10)

1. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und nachfolgendes gerichtliches Verfahren Rz. 42 In der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur war mangels einer eindeutigen Regelung bei Einführung des RVG strittig, ob das vorbereitende Verfahren und das nachfolgende erstinstanzliche gerichtliche Verfahren in Strafsachen eine gemeinsame Angelegenheit darstellen oder ob es sich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wertfestsetzung nach dem GNotKG von Amts wegen

Rz. 95 Auch das Verfahren der Wertfestsetzung nach dem GNotKG entspricht im Wesentlichen demjenigen nach dem FamGKG und dem GKG. 1. Grundsätze bei der Wertfestsetzung Rz. 96 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich die Gerichtsgebühren nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG), soweit keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind, wie z.B. in den Familiensachen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Weitere sonstige Gebühren

Rz. 16 Neben der Grundgebühr entsteht immer zugleich auch die Verfahrensgebühr, da diese nach VV Vorb. 5 Abs. 2) "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" entsteht. Nun ist es aber nicht möglich, sich in die Sache einzuarbeiten, ohne Informationen entgegenzunehmen und bereits die Verteidigung zu betreiben (siehe hierzu ausführlich VV 4100 Rdn 31). Das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung (Anm. zu VV 2102)

Rz. 5 Auch bei der Gebühr nach VV 2102 ist eine Anrechnung vorgesehen (Anm. zu VV 2102). Soweit der Anwalt also Rechtsmittelauftrag erhält, ist die Prüfungsgebühr auf die entsprechende Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens anzurechnen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts zu prüfen und hier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 1 In der Praxis ist es häufig zu beobachten, dass scheidungswillige Eheleute bemüht sind, die Kosten eines Scheidungsverfahrens und der damit zusammenhängenden Verfahren so gering wie möglich zu halten. Dabei herrscht in der Allgemeinheit die Auffassung vor, es sei durchaus möglich, dass sich zwei Eheleute nur einen Anwalt nehmen und dieser Rechtsanwalt für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift des § 10 gilt nur dann, wenn der Anwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung einfordert. Sie gilt also nicht, wenn der Anwalt in anderer Funktion tätig geworden ist, z.B. in den Fällen des § 1 Abs. 2. Da die Mediation jetzt anwaltliche Tätigkeit ist, gilt § 10 auch für sie. Das Gleiche gilt für eine Beratungs- und Gutachtentätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umsatzsteuer

Rz. 55 Die Umsatzsteuer ist auf Antrag der besonderen Gebühr des § 41a hinzuzusetzen (vgl. auch § 41a Abs. 4 S. 1). Die Bewilligung der besonderen Gebühr des § 41a erfolgt auf den Nettobetrag. Im Festsetzungsverfahren wird die Umsatzsteuer auf Antrag hinzugesetzt, vorausgesetzt, der Rechtsanwalt ist umsatzsteuerpflichtig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Prozessuale Ausgangslage

Rz. 1 Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird. Die gleiche Möglichkeit besteht für Berufungsurteile, soweit sie nicht durch die Revision angefochten werden (§ 558 ZPO). In Familienstreitsachen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rückforderungsanspruch der Staatskasse

1. Abschließende Abrechnung der Vorschüsse Rz. 21 Die Festsetzung eines Vorschusses nach § 55 steht ohne weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird (vgl. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB).[32] Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses (siehe § 58 Rdn 14). Bei der Geltendmachung eines Vorschusses gegen die Staatskasse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch oder die Erstattung von Kosten ergangen sind (§§ 406b, 464b StPO), für die Mitwirkung bei der Ausübung der Veröffentlichungsbefugnis (Abs. 5 Nr. 2, 1. Alt.)

Rz. 104 Soweit im Strafverfahren zugunsten der Beteiligten vollstreckbare Titel ergehen, kann hieraus nach den allgemeinen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere die Entscheidungen über die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren (§ 406b StPO). Obwohl in Abs. 5 Nr. 2 nicht genannt, gilt die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verfahren über die Zulassung der Vollziehung (Nr. 7)

1. Überblick Rz. 32 Die Regelung in Nr. 7 betrifft das Verhältnis des Schiedsverfahrens zu den Verfahren nach § 1041 ZPO. 2. Anordnungs- und Zulassungsverfahren Rz. 33 Im Rahmen des § 1041 ZPO ist zwischen folgenden Verfahren zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf mündliche Verhandlung möglich

Rz. 73 Seit dem 2. KostRMoG ist weitere Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr, dass mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Der Gesetzgeber wollte damit die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr konsequent auf die Fälle beschränken, in denen der Anwalt durch sein Prozessverhalten eine mündliche Verhandlung erzwingen kann, weil nur in diesem Fall eine Steueru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 137 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [46] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 50 Abs. 1 Nr. 1 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht, bzw. aus § 50 Abs. 2 GKG. Rz. 138 Daraus folgt: Im kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. GWB bestimmt sich der Wert nach § 3 ZPO (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG). R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensrechtlicher Anwendungsbereich Rz. 7 Die Vorschrift des § 43 gilt für Erstattungsansprüche des "Beschuldigten" oder "Betroffenen". Daher beschränkt sich der Anwendungsbereich auf Strafverfahren und Bußgeldverfahren, was sich zudem aus der Überschrift zu Abschnitt 7 des RVG ergibt.[2] Ebenfalls anzuwenden ist § 43 aber auch auf Verfahren nach VV Teil 6, die einen B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Angelegenheit

a) Mehrere Maßnahmen innerhalb des Zulassungsverfahren Rz. 34 Nr. 7 regelt, wie das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO (Zulassungsentscheidung) und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 Abs. 3 ZPO) gebührenrechtlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. Die Verfahren über Einstellung, Beschränkung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Abs. 2 BRAO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass ein Rechtsanwalt, der nach den §§ 57, 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellt wird, ebenso behandelt wird wie ein nach § 138 FamFG oder § 67a VwGO beigeordneter Anwalt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren über Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, auf das § 732 ZPO anzuwenden ist (Abs. 1 Nr. 4)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 252 Die bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 6 a.F. geregelten Beschwerdeverfahren waren durch Art. 5c des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingeführt worden. Rz. 253 Mit dem 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber die VV Vorb. 3.2.1 redaktionell umgestaltet und in die Nr. 3 erklärtermaßen Beschwerdeverfahren aufgenommen, zu denen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung (§ 825 ZPO, Abs. 1 Nr. 8)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Angabe von Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr (Abs. 5 S. 3)

aa) Mitteilung der Anrechnungsgrundlagen Rz. 66 Abs. 5 S. 3 verpflichtet den Anwalt, Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr als solche zu qualifizieren und auch deren Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Neben dem gezahlten Betrag sind bei anzurechnenden Wertgebühren einschl. der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (Satzrahmengebühr, modifizierte Wertgebühr) der Gebührensatz und der z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

1. Ortsansässiger Anwalt Rz. 72 Der Anwalt, der im Bezirk des Prozessgerichts seinen Sitz hat, muss bei seiner Beiordnung darauf achten, dass sie ohne jedwede Einschränkung erfolgt, weil sich das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO nur auf Anwälte bezieht, die ihren Sitz nicht im Bezirk des Prozessgerichts haben. Oftmals sind bei gerichtlichen Beiordnungsbeschlüssen noch Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenfestsetzung zugunsten der bedürftigen Partei

1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem AsylG (Abs. 1 S. 1) 1. Allgemeines Rz. 11 Abs. 1 unterscheidet zwischen 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.) Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verweisung von einem Arbeitsgericht und an ein Arbeitsgericht

1. Überblick Rz. 47 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit und bei Verweisung eines Gerichts einer anderen Gerichtsbarkeit an ein Arbeitsgericht können sich wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Erstattungsprobleme ergeben. Dabei ist zu differenzieren, ob vom Arbeitsgericht oder an das Arbeitsgericht verwiesen worden ist. 2. Verweisung von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverteidigerbestellung durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 1)

1. Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft Rz. 9 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung v. 10.12.2019, das am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, wurde in § 142 Abs. 4 StPO eine Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers eingeführt.[9] Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wertbemessung nach Abs. 1

1. Berechnung (Abs. 1 S. 1) a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich festgesetzte Wert; auf § 31 k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen den Fiskus

1. Anspruchsvoraussetzungen a) Wirksame Beiordnung oder Bestellung als Rechtsgrundlage Rz. 30 Zunächst muss eine wirksame Beiordnung oder Bestellung vorliegen. Diese brauchen nicht fehlerfrei zu sein. Es reicht, wenn sie zugunsten des beigeordneten oder bestellten Anwalts als Rechtsgrundlage für das Eingreifen eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse Geltun...mehr