Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 4 Für diese Fälle der Horizontalverweisung ordnet S. 1 an, dass das weitere Verfahren vor dem übernehmenden Gericht mit dem vorangegangenen Verfahren vor dem abgebenden Gericht ein Rechtszug sei, dass es sich also für den Anwalt, der in beiden Verfahren tätig wird, um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 handelt. Folglich kann der Anwalt die Gebühren insgesamt nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sittenwidrigkeit

Rz. 106 Ist die vereinbarte Vergütung derart hoch, dass sie sittenwidrig, insbesondere wucherisch (§ 138 Abs. 2 BGB) ist, ist die Vereinbarung insgesamt nichtig. Die Nichtigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB erstreckt sich jedoch nicht auf den gesamten Anwaltsvertrag. Unwirksam ist nur die Vergütungsvereinbarung mit der Folge, dass dem Rechtsanwalt über § 612 Abs. 2 BGB lediglich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beteiligung mehrerer Personen in Verfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 2)

Rz. 16 Soweit mehrere natürliche Personen an demselben Verfahren nach dem AsylG beteiligt sind, erhöht sich der Wert für jede weitere Person um Rz. 17 Die Erhöhungsregelung tritt an die Stelle von VV 1008. Dessen Anwendung scheidet aus, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bindung an Beiordnung/Bestellung

Rz. 127 Die Festsetzung hat auf der Grundlage von Beiordnung und Bestellung des Anwalts oder des erteilten Berechtigungsscheins zu erfolgen. Diese gerichtlichen Entscheidungen sind – ebenso wie die Bewilligung von PKH – für die Bestimmung des Anspruchsumfangs verbindlich (siehe § 45 Rdn 50, § 46 Rdn 22, § 48 Rdn 11, § 54 Rdn 16 ff.). Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Tätigkeit während der Therapieunterbringung zwischen mehreren gerichtlichen Verfahren (§ 20 Abs. 3 ThUG)

Rz. 31 Die gerichtliche Beiordnung gilt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zum Einen für das gerichtliche Verfahren über die Therapieunterbringung. Die Beiordnung umfasst daher im gerichtlichen Verfahren sowohl das Anordnungsverfahren (§§ 5 ff. ThUG) als auch das Verlängerungs- (§ 12 ThUG) und das Aufhebungsverfahren (§ 13 ThUG). Darüber hinaus gilt die Beiordnung aber auch für die gesam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mindestvergütung

Rz. 355 § 2 Abs. 2 InsVV enthält die Regelung einer Mindestvergütung. Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400 EUR betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gesonderte Rechnungen für die Auftraggeber

Rz. 45 Um den Haftungsbetrag für den einzelnen Auftraggeber zu ermitteln, bedarf es regelmäßig einer besonderen Rechnungsstellung, die nur die gebührenpflichtigen Tätigkeiten speziell für diesen Auftraggeber zum Gegenstand hat. Bei den gegenstandswertabhängigen Gebühren (Wertgebühren) einschließlich der Satzrahmengebühren ist für die Berechnung der einfache Wert der Beteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen, mehrere Beschwerden oder mehrere Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 99 Wird der Anwalt in mehreren Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenansatz und die Kostenfestsetzung tätig, so können diese zwar gegenüber der Hauptsache nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine gesonderte Angelegenheit darstellen. Damit ist aber noch nicht das Verhältnis der Erinnerungen, Beschwerden und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Auftraggeber

Rz. 34 Antragsberechtigt ist auch der Auftraggeber, was in der Praxis häufig übersehen wird. Dieser kann die Berechtigung der vom Anwalt geltend gemachten Vergütung im Festsetzungsverfahren nach § 11 überprüfen lassen. Auftraggeber ist derjenige, der den Anwaltsvertrag mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen hat und ihm die Vergütung schuldet. Dies muss nicht zwingend die vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Inhalt

Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergütung bere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Do...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Regelvergütung

Rz. 348 § 2 Abs. 1 InsVV enthält für die Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmte Regelsätze. Einem bestimmten Betrag der Insolvenzmasse wird ein Prozentsatz zugeordnet, den der Insolvenzverwalter von dieser Masse als Vergütung erhält. Die InsVV ist zum 19.12.2020[642] in §§ 1 und 19 geändert worden. Übergangsfälle betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV beurteilen sich nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (Abs. 2)

Rz. 29 Im GKG ist eine Reihe von Sachverhalten geregelt, in denen keine Gerichtsgebühren oder nur Festgebühren erhoben werden, vor allem in Beschwerdeverfahren. In Erinnerungsverfahren sind überhaupt keine Gerichtsgebühren vorgesehen. Manchmal hängt der Anfall einer Gerichtsgebühr auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Beispiel: Eine nach § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge hat ganz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Stundenansatz und Betreuerwechsel (bis 26.7.2019)

Rz. 203 Auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer ist auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen.[355] Maßgeblich für den Stundenansatz nach § 5 VBVG ist bei einem Betreuerwechsel mithin der Beginn der ersten angeordneten Betreuung als solcher (Erstbetreuung), nicht die Aufnahme de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 20 Bei einer Mehrheit von Auftraggebern müssen diese einzeln in der Rechnung aufgeführt, zumindest in ihrer Gesamtheit bezeichnet werden. Wird die Rechnung von den Auftraggebern aus einem gemeinsamen Vermögen beglichen, wie etwa bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder i.d.R. bei Eheleuten, dann kann es ausreichen, eine Gesamtrechnung zu erstellen. Sofern jeder Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht

Rz. 62 In der Regel wird die besondere Schwierigkeit auf rechtliche Merkmale zu stützen sein. Hier sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 63 – Abgelegene Rechtsgebiete Abgelegene Rechtsgebiete führen in der Regel zu einer besonderen Schwierigkeit der Sache. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Sache strafrechtlich schwierig ist, sondern auch dann, wenn Vorfragen aus anderen Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 191 Erhebt der Auftraggeber Einwände, die ihren Grund außerhalb des Gebührenrechts haben, muss das Gericht die Festsetzung nach Abs. 5 S. 1 ablehnen. Der Anwalt hat dann nur die Möglichkeit, seine Vergütung im Mahn- oder Klageverfahren geltend zu machen. Rz. 192 Zu berücksichtigen ist, dass die Festsetzung nur insoweit abgelehnt werden darf, als die Einwendungen überhaupt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung bei einem Einzelauftrag (2. Var.)

Rz. 308 Eine weitere Begrenzung ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingefügt worden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. An sich war diese Regelung überflüssig, weil die wohl ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gütliche Erledigung

Rz. 78 Der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft umfasst gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO für den Gerichtsvollzieher die Befugnis, die gütliche Erledigung zu versuchen. Die gütliche Erledigung bildet keine besondere Angelegenheit (vgl. dazu VV 3309 Rdn 214 ff., 217).[117] Deshalb ist der Gegenstandswert auch hier insgesamt auf den Höchstwert nach Nr. 4 i.H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38 regelt die Gebühren, die ein Rechtsanwalt im Vorabentscheidungsverfahren erhält. Unterschieden wird nach der Art des Ausgangsverfahrens. Danach fallen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH nach Abs. 1 die für Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Gebühren an, wenn im Ausgangsrechtsstreit die Gebühren nach Maßgabe von VV Teil 3 entstehen. Rz. 2 Entstehen im Ausga...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenhang

Rz. 125 Der in Abs. 2 geforderte Zusammenhang der sonstigen Tätigkeit mit der Beratungsgebühr setzt zunächst voraus, dass letztere überhaupt entstanden ist. Dies ist namentlich bei der begleitenden Beratung (siehe Rdn 17 ff.) nicht der Fall. Voraussetzung ist zudem eine sachliche und eine zeitliche Verknüpfung beider Komponenten. Rz. 126 Sachlich verbunden sind die beratende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beendigung des Rechtszugs (Abs. 1 S. 2, 2. Var.)

Rz. 84 Mit der Beendigung des Rechtszugs ist der prozessuale Rechtszug gemeint, nicht der gebührenrechtliche. Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in Abs. 1 S. 1, 2. Var. geregelt.[70] Rz. 85 Der Rechtszug endet mit einer gerichtlichen Entscheidung, mit einem Vergleich, einer Einigung, der Rücknahme der Klage, des Rechtsmittels oder de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Unrichtige Berechnung

Rz. 105 Ist die Berechnung inhaltlich falsch, hat also der Anwalt versehentlich nach einem überhöhten Streitwert abgerechnet oder hat er irrtümlich falsche Gebührentatbestände angewendet, so ist dies unschädlich. In Höhe der tatsächlich berechtigten Forderung ist die Vergütung dann dennoch einforderbar.[95] Soweit der Anwalt allerdings eine zu geringe Vergütung abgerechnet h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 142 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung hat grundsätzlich in Gestalt einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[233] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Berechnung nach § 10 hat sich freilich nach der inhaltlichen Gestaltung der Vereinbarung, nament...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gemeinschaftliche Forderung

Rz. 258 Haben mehrere Auftraggeber den Anwalt wegen einer gemeinschaftlichen Forderung beauftragt, so steht dem Anwalt die Vergütung aus dem Wert insgesamt nur einmal zu, wobei sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008 erhöht. Jeder Auftraggeber haftet gemäß § 7 Abs. 2 auf die vollen Gebühren (ausgenommen die Erhöhung nach VV 1008). Abzurechnen ist auf der Netto-Basis. Die Umsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbehelfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rz. 299 Entscheidet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über den Festsetzungsantrag, so ist gemäß §§ 165, 151 VwGO binnen einer Frist von zwei Wochen die Stellung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) möglich. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Anfech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wiederaufleben verjährter Forderungen

Rz. 155 Nach der BRAGO konnte es häufiger vorkommen, dass im Laufe eines Verfahrens die Vergütung aus einzelnen Gebührentatbeständen bereits verjährt war und dann später aber wieder erneut ausgelöst wurde. Solche Fälle sind nach dem RVG infolge der Einführung des Abs. 2 seltener, aber dennoch denkbar. Rz. 156 Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich noch um dieselbe A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsmäßige Führung der Betreuung

Rz. 166 Nach § 1836 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB wird die Betreuung nur dann entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers feststellt, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt. Wegen der Einzelheiten verweist § 1836 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB auf § 1 VBVG. Rz. 167 Die Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG findet trotz ihre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 179 15 Monate nach seiner Entstehung (siehe Rdn 175) ordnet § 2 VBVG das Erlöschen des Vergütungsanspruchs an, wenn dieser nicht zuvor beim Familiengericht/Betreuungsgericht[292] geltend gemacht wurde. Dabei handelt es sich um eine echte Ausschlussfrist,[293] die tagesgenau zu berechnen ist.[294] Der Lauf der Ausschlussfrist ist unabhängig davon, ob es sich um einen verm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)

Rz. 119 Ein Vorschuss auf die Pauschvergütung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zahlung eines Vorschusses ist an sich auch nicht möglich, weil sowohl die Frage, ob überhaupt eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, als auch die Frage, in welcher Höhe dem Anwalt eine Pauschvergütung zusteht, erst beantwortet werden kann, wenn das Verfahren, zumindest der Verfahrensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheit

Rz. 27 Gemäß Nr. 6 bilden die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6.6.1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (ZPVtrAUTAG) dieselbe Ange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung

Rz. 99 Soweit der Anwalt Personen beauftragt, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, ist seine Vergütung ebenso zu erstatten, wie sie bei unmittelbarer Tätigkeit des Anwalts erstattungsfähig gewesen wäre (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch in Straf- und Bußgeldsachen gilt). Rz. 100 Lässt sich der Anwalt durch Personen vertreten, die nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Betragsrahmen erhöht sich

Rz. 21 Erhöht sich der Betragsrahmen infolge einer Verweisung an ein anderes Gericht, so war bislang umstritten, nach welchem Rahmen sich die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens richten. Nach einer Auffassung waren sämtliche Gebühren des gerichtlichen Verfahrens dem höchsten Rahmen zu entnehmen.[6] Nach anderer Ansicht galt der höhere Gebührenrahmen dagegen nur für diejeni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gehörsrüge

Rz. 65 Auch das Verfahren über die Gehörsrüge (§§ 321a, 544 Abs. 6, 705 ZPO; §§ 33a, 356a StPO; § 55 Abs. 4 JGG i.V.m. § 356a StPO; § 44 FamFG; § 81 Abs. 3 GBO; § 89 Abs. 3 SchiffRegO; § 78a ArbGG; § 152a VwGO; § 178a SGG; § 133a FGO, §§ 69a GKG, § 84 GNotKG; § 5 Abs. 2 S. 2 GVKostG i.V.m. § 69a GKG; § 61 FamGKG; § 4a JVEG; § 12a RVG; § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG; § 121a WDO;...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

Rz. 145 Ist nach Abs. 3 ein Gutachten einzuholen, hat das Gericht der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Akten mit der Bitte um die Erstellung eines Gutachtens zuzuleiten. Eines Antrags der Parteien bedarf es dazu nicht. Das Gutachten ist von Amts wegen einzuholen. Die Parteien können der Verwendung auch nicht widersprechen.[229] Rz. 146 Ein Gutachten i.S.d. Abs. 3 ist als a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Grundstücke mit Vermietung und Verpachtung

Rz. 393 Hinsichtlich der Vergütung ist zu unterscheiden zwischen Grundstücken, die durch Vermietung und Verpachtung genutzt werden (§ 18 ZwVwV), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (§ 19 ZwVwV). Werden die Grundstücke durch Vermietung und Verpachtung genutzt, bemisst sich die Vergütung grds. nach den Beträgen, die der Verwalter vereinnahmt hat oder aber beizutreibe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungszweck

Rz. 5 Zweck des § 41a ist es, dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, angemessen zu vergüten, dass Rz. 6 Mit dem Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 44 S. 1 bestimmt, dass der Anwalt seine "Vergütung" für Tätigkeiten in Beratungshilfesachen nur aus der Landeskasse erhält. Die Gebühren ergeben sich aus VV 2501 ff., die Auslagen aus VV 7000 ff. Die Beratungshilfegebühren bleiben deutlich hinter den Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten eines Wahlanwalts zurück. Die Kürzung des gegen die Land...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungspflicht

Rz. 17 Hat der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt Grund zu der Annahme, dass der Antragsgegner die durch seine Beiordnung entstehenden Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO), muss er ihn über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten. Wird dem Antragsgegner auf entsprechenden Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt, so stützt sich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten

Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich auch aus § 16 BORA.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschränkung des Gebührenanspruchs des neu beigeordneten Anwalts

Rz. 18 Das mit dem Anwaltswechsel befasste Gericht ist nicht ohne weiteres befugt, den Gebührenanspruch des neu beigeordneten Anwalts zu beschränken und ihn mit der Maßgabe beizuordnen, eine Vergütung solle ihm lediglich insoweit zustehen, als Gebühren bislang nicht entstanden seien. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse

Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine weitere Begrenzung erfolgte bis 31.12.2020 bei ei...mehr