Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Klagerücknahme und Anerkenntnis

Rz. 86 Strittig ist, ob eine Einigung vorliegt, wenn der Kläger die Klage zum Teil zurücknimmt und der Beklagte im Übrigen die Klageforderung anerkennt. Problematisch waren im Rahmen der früheren Vergleichsgebühr die Tatbestandsmerkmale des gegenseitigen Nachgebens sowie des gegenseitigen Vertrages (beachte auch "Klageverzicht", Rdn 95). Rz. 87 Da ein gegenseitiges Nachgeben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruchskonkurrenz bei mehreren Anwälten (Abs. 3)

1. Tatbestand Rz. 28 Abs. 3 regelt die Konfliktfälle, in denen mehrere Anwälte beigeordnet worden sind und die eingezogenen Beträge nicht ausreichen, um allen die volle Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) zukommen zu lassen. Er ist also nicht einschlägig, wenn jeder Anwalt, der noch einen Restanspruch bis zur vollen Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) hat, aus dem Überschuss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auf Beklagtenseite

Rz. 71 Sofern der Rechtsanwalt nach Klageerhebung feststellt, dass er den "falschen" Beklagten verklagt hat, kann er die Klage zurücknehmen und die Klage gegen den "richtigen" Beklagten erneut erheben. Diese Verfahrensweise ist allerdings in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Die Klagerücknahme führt nicht zu einer vollständigen, sondern gemäß Nr. 1211 GKG-KostVerz. nur zu eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 99 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 ebenso die in einem vorausgegangenen vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden "Rechtsstreits", wobei es in Familiensachen streng genommen keinen Rechtsstreit mehr gibt, sondern nur ein "Verfahren". Rz. 100 Da im vereinfachten Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 238 Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also nach § 1 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Somit bestimmt sich im Beschwerdeverfahren nach den §§ 48 ff. WpÜG der Wert nach § 3 ZPO, also nach freiem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gegenseitiger Ausschluss von Verfahrens- und Verkehrsgebühr

Rz. 77 Bei Gebührentatbeständen, die der Verfahrensgebühr ähnlich oder verwandt sind, findet – sofern dies nicht bereits durch das Gesetz, wie z.B. in VV 3305, angeordnet ist – eine Anrechnung statt. Wenn also eine im vorgenannten Sinne wesensgleiche Gebühr schon angefallen war, ist es ausgeschlossen, dass daneben noch eine Verfahrensgebühr anfällt (bzw. diese zwar grundsätz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf (Nr. 9a)

1. Allgemeines Rz. 100 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen mit Wirkung zum 11.1.2015 eingeführt. 2. Regelungsgehalt a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 10...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Personen sind Auftraggeber

Rz. 14 Wird durch den Rechtsanwalt zeitgleich für mehrere Personen gegen denselben Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, also regelmäßig bei Gesamtschuldnern. Die Erhöhung darf jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 insgesamt den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren

a) Antrag (Abs. 1 S. 1) Rz. 23 Erforderlich ist ein Antrag des Rechtsanwalts (Abs. 1 S. 1). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Auch im Rahmen des § 42 sollte der Antrag allerdings eine ausführliche Begründung enthalten.[21] Insbesondere sollte ausgeführt werden, welche Umstände die Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens rechtfertigen und erfordern. Eine Beziffer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung nach bürgerlichem Recht

a) Verweis auf §§ 612, 632 BGB Rz. 88 Im Falle einer unterlassenen oder unwirksamen Gebührenvereinbarung erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damit verweist Abs. 1 S. 2 für den Bereich der Beratung und der Mediation auf § 612 Abs. 2 BGB, für die – als Werkvertrag einzuordnende (siehe Rdn 46) – Gutachtenerstellung auf die Parallelvors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Inanspruchnahme des Beschuldigten außerhalb des Abs. 1 S. 1

Rz. 12 Auf die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 kommt es dann nicht an, wenn der Anwalt den Beschuldigten bereits aus anderen Gründen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Die Einschränkungen nach § 52 gelten dann nicht. Es handelt sich um folgende Fälle: a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung (Abs. 2)

Rz. 123 Abs. 2 ordnet mangels anderslautender Vereinbarung die Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit an, die mit der Beratung zusammenhängt. 1. Anrechnung der Beratungsgebühr a) Anwendungsbereich Rz. 124 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 erstreckt sich auf alle Vergütungsvarianten des Abs. 1. Von der Anrechnung erfasst werden daher eine verei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 92. Vollziehung eines Arrestes und Vollstreckung in Familiensachen (§ 18 Abs. 2)

Rz. 427 Arrest und Hauptverfahren sind nach der ZPO zwei getrennte Verfahren. Diese Trennung in zwei selbstständige Verfahren gilt auch in Familiensachen (vgl. §§ 49 ff., 246 FamFG). Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung in Familiensachen ist die Anhängigkeit der entsprechenden Hauptsache oder der Eingang eines diesbezüglichen Verfahrenskostenhilfegesuchs. Wegen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit für mehrere Auftraggeber

1. Mandant und Vertragspartner Rz. 5 Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er besorgt die Geschäfte eines anderen (§ 675 BGB). Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit ist der Einsatz zugunsten eines Trägers von Rechten und Pflichten (Mandanten). Dazu bedarf es nicht notwendig eines Rechtsgeschäfts und insbesondere nicht stets eines Auftrages durch den Vertretenen. Der Mandant e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Überblick Rz. 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach dem Wortlaut des § 57 gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach den Vorschriften "dieses Abschnitts" gegeben. Der Anwalt kann daher gegen sämtliche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese in Verfahren nach Abschnitt 8 des RVG erlässt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Allgemeiner Gegenstandswert Rz. 2 § 23a differenziert für den Gegenstandswert nach einzelnen Verfahren über die Prozesskostenhilfe. Der Gegenstandswert bestimmt sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVIII. Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (Abs. 1 Nr. 19)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsgrund der Vergütung

a) Vertrag Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können sein Das RVG regelt bei einem auf Vertrag beruhenden Vergütungsanspruch grds. nur die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts und setzt damit das Bestehen eines sich i.d.R. nach bürgerlichem Recht bestimme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3511)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung

a) Berufsrecht Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen (Abs. 1)

a) Grundzüge Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 67 Aus der Formulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind" ist ersichtlich, dass eine Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn die Gegenstände noch gar nicht anhängig sind. Denn vermeiden lässt sich begrifflich nur dann etwas, wenn dies bei Gericht noch gar nicht anhängig ist. Rz. 68 Ebenfalls erfordert diese Alternative, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beschwerdeverfahren

Rz. 120 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach §§ 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinenlesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begriff des Auftraggebers

a) Bei § 7 Rz. 7 Als Auftraggeber wird im Allgemeinen der Vertragspartner des Beauftragten bezeichnet, so, wie er sich direkt oder im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung ergibt. Das ist bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt zwar in der Regel, aber nicht stets auch derjenige, dem der Einsatz des Anwalts letztlich zugutekommen soll (Mandant, siehe Rdn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wertgebühren (Abs. 1)

1. Grundsatz Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung und -erstattung

Rz. 90 Ergeht eine Entscheidung über die Erinnerung, so muss gleichzeitig auch darüber entschieden werden, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat (§ 308 Abs. 2 ZPO).[113] Aufgrund dieser Kostenentscheidung kann die Gebühr nach VV 3500 festgesetzt werden. Rz. 91 Über die Kosten des Erinnerungsverfahrens muss auch dann entschieden werden, wenn der Gegner keine Einwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 28 Beschwerdeverfahren sind nach Abs. 1 Nr. 3 stets eigene Angelegenheiten. Einer besonderen Erwähnung hätte es hier nicht bedurft, weil sich die Rechtsfolge bereits aus § 15 Abs. 2 ergibt, da jedes Beschwerdeverfahren nach VV Teil 3 einen neuen Rechtszug eröffnet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz

Rz. 79 In seiner Entscheidung vom 16.10.2002[75] hat der BGH grundsätzlich Folgendes klargestellt: Für einen Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht darf sich eine Partei grundsätzlich immer eines Anwalts am eigenen Ort bedienen. Die hierdurch anfallenden Reisekosten des Anwalts zum auswärtigen Gericht sind grundsätzlich erstattungsfähig.[76] Das gilt selbst dann, wenn der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Praxisempfehlungen

I. Prozesskostenhilfe und Zahlungsbestimmung Rz. 21 Bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR sollte der Anwalt sein Augenmerk darauf richten, ob eine Zahlungsbestimmung in Betracht kommt. Denn ohne eine solche muss er mit der Vergütung nach der Gebührentabelle aus § 49 vorlieb nehmen, falls er diese nicht doch noch durch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO aufstocken kann (siehe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 28 Soweit eine Gebühr auf die Verfahrensgebühr der VV 3200 anzurechnen ist, ist sie selbstverständlich auch auf die entsprechende Gebühr der VV 3200, 3201 anzurechnen. Rz. 29 Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Miteinbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in eine Einigung eine zuvor verdiente Geschäftsgebühr (VV 2300) nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig anzurechnen ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Grundlagen 1. Legaldefinition der Vergütung Rz. 5 Der Begriff "Vergütung" umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 die Gebühren und Auslagen. Auf Rdn 147 f. wird verwiesen. 2. Rechtsgrund der Vergütung a) Vertrag Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können seinmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beratung über ein Rechtsmittel durch den Verteidiger oder Vertreter der Vorinstanz

aa) Problemaufriss Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 45 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[60] Denn in VV 3307 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Darüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Statthaftigkeit und Zulässigkeit

Rz. 4 § 12a Abs. 1 Nr. 1 bestimmt die Statthaftigkeit der Anhörungsrüge. § 12a Abs. 2 regelt Form, Inhalt, Frist und Adressat der Anhörungsrüge. 1. Unanfechtbarkeit der Entscheidung (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 5 Der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge erfasst Beschlüsse in jeder Instanz.[7] Die Vorschrift eröffnet damit den Gerichten im Falle der gerügten entscheidungserheblichen Verle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 40 Kommt es auf die Beschwerde hin zur Durchführung des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens, so ist die Verfahrensgebühr der VV 3506 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens (VV 3206) oder des Rechtsbeschwerdeverfahrens (VV Vorb. 3.2.2, 3206) anzurechnen (Anm. zu VV 3506). Die Anrechnung greift auch, wenn der erhöhte Gebührensatz der VV 3508 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 90 Wird der Anwalt beauftragt, nach § 66 Abs. 1 GKG Erinnerung gegen den Kostenansatz zu erheben, so erhält er hierfür keine gesonderte Vergütung, da das Verfahren nach § 19 Abs. 1 S. 1 mit zum Rechtszug gehört. Nur Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 gesonderte Angelegenheiten. Hier entscheidet aber der Urkundsbeamte der G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Gerichtlich beigeordneter Rechtsanwalt (Beistand)

1. Überblick Rz. 33 § 20 ThUG gilt sowohl für den Wahlanwalt als auch für den gemäß § 7 Abs. 1 ThUG gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG).[35] Die Beiordnung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung. Gemäß § 6 Abs. 2 ThUG wird der beigeordnete Rechtsanwalt du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesamtes Verfahren

Rz. 2 Die Bemessung des Gegenstandswerts, also des Geschäftswerts für das gesamte Verfahren, ist nicht in § 31, sondern in § 74 GNotKG geregelt. Der Wert für das Spruchverfahren beträgt demgemäß zwischen 200.000 EUR und 7,5 Mio. EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Höhe der Gebühr

Rz. 8 Die Grundgebühr beläuft sich in Bußgeldverfahren für den Wahlanwalt auf 33 EUR bis 187 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 110 EUR. Die Höhe der Grundgebühr ist nach § 14 Abs. 1 gesondert zu bestimmen und richtet sich danach, welche Kriterien im Rahmen der erstmaligen Einarbeitung erfüllt sind. Daher kann, wenn die Einarbeitung umfangreich und schwierig ist, eine überdurchsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entsprechende Anwendung des Abs. 1 bei Beratungshilfe (Abs. 3)

1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Beiordnung als Vergütungsrahmen

1. Problemstellung a) Umfang der Beiordnung Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Haftung der Auftraggeber

a) Regeln Rz. 48 Aus dem Zusammenspiel der Regelungen in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 ergeben sich folgende Regeln:[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Praxishinweise

Rz. 161 In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Inhalt des Gesprächs hinreichend detailliert dokumentiert wird.[190] Dies ist schon deswegen zu empfehlen, da es sich um Besprechungen handelt, die außerhalb eines förmlichen Verfahrens, d.h. regelmäßig ohne amtliche Protokollführung, durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen im Kostenfestsetzungsverfahren ist es d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Wechsel der Gebührenvorschriften

1. Gleiche Gebührensätze Rz. 16 Aufgrund der Verweisung kann es dazu kommen, dass für das Verfahren vor dem empfangenden Gericht andere Gebührenvorschriften gelten als für das Verfahren vor dem abgebenden Gericht. Sofern die Vorschriften inhaltsgleich sind, ergeben sich keine Probleme. Beispiele: Verweisung vom VG an LG; Abgabe vom FamG an LG Rz. 17 Problematisch wird die Bere...mehr