Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 23 Die besondere Gebühr kann nur auf Antrag bewilligt werden (vgl. § 41a Abs. 1 S. 1). Der Antrag ist von dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt oder vertreten hat, zu stellen. Der Antrag bedarf keiner Schriftform. Er kann in der mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. a) Zeitpunkt Rz. 24 Der Antrag ist spätestens vor dem Schlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühr

Rz. 14 Im Gegensatz zu dem bis zum 31.7.2013 geltenden eigenständigen Gebührenrahmen von 20 bis 150 EUR (Festgebühr 68 EUR) wird nunmehr – ebenso wie bei den VV 1005 bis 1006 – die Höhe der Einigungsgebühr an die jeweilige Verfahrensgebühr gekoppelt. Rz. 15 Mit der Ankoppelung an die Verfahrensgebühr soll die Höhe der Einigungsgebühr an die Höhe der zusätzlichen Gebühr der VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsfolgen einer Verletzung der Hinweispflicht

a) Vergütungsrecht Rz. 79 Die Verletzung der Hinweispflicht hat keinen Einfluss auf die Entstehung und die Fälligkeit des anwaltlichen Vergütungsanspruchs.[37] Es entspricht nicht der primär berufsrechtlich motivierten ratio legis des § 49b Abs. 5 BRAO (siehe Rdn 51), den Vergütungsanspruch des Anwalts per se zu vereiteln. Diese Rechtsfolge käme der Wirkung eines gesetzlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teilweise Kostentragungspflicht des Gegners

aa) Erstattungsquote der Streitgenossen Rz. 80 Ergeht eine Kostengrundentscheidung, wonach sowohl der Gegner als auch die Streitgenossen selbst jeweils zu einem Bruchteil die Verfahrenskosten zu tragen haben (§ 92 Abs. 1 ZPO), bezieht sich deren Erstattungsquote auf die Summe ihrer gemeinsamen Anwaltskosten. Das ist der Nettobetrag, wenn alle Streitgenossen vorsteuerabzugsber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Endgültige Beendigung

Rz. 73 Ist der Auftrag vor Einreichung eines verfahrenseinleitenden Antrags beendigt, erhält der Rechtsanwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3306. Die praktischen Anwendungsfälle liegen zumeist darin, dassmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung in VV 3105 betrifft nur den Fall, dass lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder in Familiensachen eines Versäumnisbeschlusses bzw. ein Antrag zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die frühere Vorschrift des § 38 BRAGO, die das Einspruchsverfahren nach Erlass eines Versäumnisurteils erfasste, ist ersatzlos entfallen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

Rz. 20 Ob der Ermäßigungstatbestand von VV 3105 auch auf ein zweites Versäumnisurteil Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, in welchem das erste Versäumnisurteil erwirkt wurde, war umstritten. Nach einer Ansicht [21] ist im Wortlaut von VV 3105 das Wort "eines" nicht als Zahlwort, sondern als qualitative Beschre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Nachforschungen zur Vorbereitung der Wiederaufnahme (Abs. 3)

1. Besondere Bestellung Rz. 68 Die als Sondertatbestand zum Auslagenersatz normierte Regelung ist falsch etikettiert und deshalb deplatziert, weil ihr Normgehalt den Geltungsbereich der Bestellung eines Verteidigers eingrenzt und sie deshalb zu § 48 gehört. Selbst wenn der Anwalt (notwendige) Auslagen durch Nachforschungen zur Vorbereitung der Wiederaufnahme des Verfahrens ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mitteilungspflicht des Anwalts (Abs. 2)

a) Zahlungserklärung und Aufforderung zur Geltendmachung Rz. 13 Da der Anspruch auf weitere Vergütung der Höhe nach durch den tatsächlichen Restbestand des zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs begrenzt wird, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 55 darauf angewiesen, über den aktuellen Stand der Restforderung informiert zu werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung des Verteidigers im Revisionsverfahren. Auch diese Vorschriften gelten – ebenso wie die VV 4106 ff. und VV 4124 ff. – unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Für Einzeltätigkeiten, wie etwa die Einlegung der Revision, ihre Begründung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Aktenauszug für den Mandanten

Rz. 95 Die durch Anfertigung eines zweiten Aktenauszugs/Aktendoppels für den Mandanten anfallende Dokumentenpauschale soll im Regelfall nicht erstattungsfähig sein.[158] Demgegenüber hält die Gegenmeinung die Kosten des zweiten Aktenauszugs dann für erstattungsfähig, wenn ein schwieriges Strafverfahren mit schwieriger Beweislage vorliegt, in dem der Verteidiger auf dauernden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Entscheidung

a) Dem Antrag wird vollständig entsprochen Rz. 110 Die Entscheidung über den Festsetzungsantrag erfolgt durch (Festsetzungs-)Beschluss (zur Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 117).[220] Zugleich mit der Festsetzung trifft der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eine Auszahlungsanordnung, die von der Justiz- oder Landeskasse in einem automatisierten Verfahren bearbeitet wird. Eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Nach § 109 Abs. 3 oder § 119a Abs. 6 StrafVollZG beigeordneter Rechtsanwalt (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 26 Ebenso wie auch in anderen Fällen der Beiordnung eines Rechtsanwalts von Amts wegen soll der nach § 109 Abs. 3 oder § 119a Abs. 6 StrafVollZG beigeordnete Rechtsanwalt einen eigenen Anspruch auf die Wahlanwaltsvergütung und auf Zahlung eines Vorschusses gegen seinen Mandanten erhalten, in dessen Interesse die Beiordnung erfolgt. II. Regelungsgehalt 1. Stel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung

I. Vergütung bei Vertretung Rz. 74 Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet, so erhält er nach § 45 Abs. 1 die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, also die nach dem RVG berechnete Vergütung. Wird daneben ein weiterer Anwalt beigeordnet, sie es als Verkehrs- oder Beweisanwalt, so erwirbt dieser einen eigenen Anspruch gegen die Landeskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts wurde die Bundesdisziplinarordnung (BDO) beginnend mit dem 2.1.2002 durch das Bundesdisziplinargesetz (BDG) für Beamte des Bundes abgelöst. Zu den Schwerpunkten der Neuordnung gehört die Abwendung des Disziplinarverfahrens vom Bilde des Strafprozessrechts hin zur Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensrecht und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung/Unterbrechung

aa) Keine Zustellung Rz. 116 Die Staatskasse soll nach Teil A Nr. 1.4.3 VwV Vergütungsfestsetzung (siehe Rdn 2) Erinnerungen nur einlegen, wenn es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um Beträge geht, die nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durch das Erinnerungsverfahren entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand stehen (siehe § 56 Rdn 4). Der Staatskasse wird ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Teilweise gemeinschaftliche Forderungen

Rz. 263 Haben die Auftraggeber den Anwalt zum Teil gemeinschaftlich beauftragt und zum Teil allein, ist ebenso zu rechnen wie in den vorstehenden Fällen. Beispiel: [244] A und B sind als Gesamtschuldner auf Zahlung von 10.000 EUR verklagt worden, B alleine außerdem auf Zahlung weiterer 6.000 EUR. Über die gesamten Forderungen wird mündlich verhandelt. Die Gesamtvergütung (nett...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 7 Aus der Formulierung des Abs. 1 folgt, dass der Gesetzgeber dem beigeordneten oder bestellten Anwalt im Rahmen seiner Geschäftsbesorgungstätigkeit einen gewissen Spielraum belassen will. Durch die negative Fassung wird zum Ausdruck gebracht, dass Auslagen im Zweifel als erforderlich anzuerkennen sind.[4] Die Beweislast für eine gegenteilige Feststellung liegt bei der S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anforderungen an die Berechnung

Rz. 67 Für Vergütungsvereinbarungen gilt die Vorschrift des § 10 grundsätzlich ebenfalls.[47] Welche Angaben die Kostenrechnung dann enthalten muss, ist der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu entnehmen. Beschränkt sich z.B. die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines höheren Gegenstandswertes, dann ist § 10 uneingeschränkt anwendbar. Rz. 68 Ist ein Festh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Tatsächlich erhaltene Zahlung

Rz. 18 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat (vgl. § 55 Rdn 67 f.).[23] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner (§ 55 Rdn 59 ff.) oder der Staatskasse herrührt. Zwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Toleranzbereich

Rz. 81 Welche Rechtsfolgen eintreten, wenn die Bestimmung unbillig ist, regelt das RVG nicht. Insoweit gilt § 315 Abs. 3 BGB.[162] Danach ist die vom Anwalt getroffene Bestimmung verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. BGB). Rz. 82 Im Verhältnis zum Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kosten für mündliche und schriftliche Übersetzungen

Rz. 40 Aufwendungen können insbesondere dadurch erwachsen, dass der Anwalt Fremdleistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Soweit diese zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich sind, kann der Anwalt Ersatz gem. §§ 670, 675 BGB (VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2) und damit als beigeordneter oder bestellter Anwalt nach Abs. 2 S. 3 Erstattung von der Staa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 53 Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Zahlung oder der Vorschuss in derselben Angelegenheit erfolgt ist. Eine Anrechnungspflicht zwischen verschiedenen Angelegenheiten besteht nicht. Insbesondere können nicht Vorschüsse oder Zahlungen aus anderen Instanzen angerechnet werden.[53] Das ist jetzt klar im Gesetz verankert (Abs. 3 S. 1), wonach Zahlungen und Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlen von Anhaltspunkten

Rz. 50 Nun gibt es Fälle, in denen mangels solcher Anhaltspunkte eine hinreichend zuverlässige Schätzung nicht möglich ist. Auch dann muss der Berechnung der anwaltlichen Vergütung ein Gegenstandswert zugrunde gelegt werden. Abs. 3 S. 2 beziffert ihn mit 5.000 EUR.[34] Das ist nur ein Ausgangs- oder Hilfswert,[35] also kein grundsätzlich statisch[36] anzuwendender Regelwert....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Klagbarkeit

Rz. 93 Die Vergütung kann nicht eingeklagt werden. Zum Teil wird insoweit die Auffassung vertreten, die Mitteilung der Kostenberechnung sei eine Zulässigkeitsvoraussetzung (Prozessvoraussetzung), die von Amts wegen zu prüfen sei.[82] Zutreffend dürfte es dagegen sein, die Mitteilung der Berechnung als eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung anzusehen. Solange die Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verbindlichkeit gegenüber einem ersatzpflichtigen Dritten

Rz. 93 Als ersatzpflichtige Dritte kommen insbesondere der unterlegene Prozessgegner in Betracht, aber auch sonstige Dritte, die kraft Vertrages haften, wie etwa der Arbeitgeber, der aus dem Arbeitsverhältnis auf Freistellung von Anwaltskosten haftet oder der Rechtsschutzversicherer.[178] Die Auffassung von Madert [179] und Hartmann,[180] ein Rechtsschutzversicherer sei insow...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren (S. 2)

Rz. 25 Nach Abs. 1 S. 2 darf für die anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Diese ergänzende Bestimmung für das Erfolgshonorar ist im Konte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Gläubigers

Rz. 64 Der Gegenstandswert richtet sich nach Nr. 3 nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat.[85] Es ist umstritten, ob der Wert der Hauptsache oder nur ein Bruchteil davon den Gegenstandswert bildet. Nach einer Auffassung besteht der Gegenstandswert hier in der Regel nur aus einem Bruchteil des Werts der Hauptsache.[86] A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kosten der Stellvertretung

Rz. 20 Beauftragt ein Anwalt einen Stellvertreter, so erwirbt der Stellvertreter mangels vertraglicher Beziehungen zum Auftraggeber gegen diesen keinen unmittelbaren Anspruch. Den Vergütungsanspruch erwirbt über § 5 nur der beauftragende Anwalt. Rz. 21 Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Stellvertreter einen Anspruch gegen den beauftragenden Anwalt erwirbt. Dies wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfungsumfang

Rz. 122 Die Prüfungspflicht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Festsetzungsverfahren umfasst aufgrund der Bindungswirkung der Beiordnung/Bestellung (vgl. Rdn 127 ff.) insbesondere[231] (siehe Rdn 2)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entstehungsgeschichte

Rz. 4 § 30 hatte zum 1.7.2004 zunächst die bis zum 30.6.2004 in § 83b Abs. 2 AsylVfG enthaltene Regelung ohne inhaltliche Änderung in das RVG übernommen. § 83b Abs. 2 AsylVfG war zum 1.7.1993 in Kraft getreten, nachdem sich die Gegenstandswertpraxis nach bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht sehr uneinheitlich entwickelt hatte. Mit § 83b Abs. 2 AsylVfG verfolgte der Gesetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beiordnungen anderer Rechtsanwälte

Rz. 11 Als Adressat des § 45 kann allerdings nur der beigeordnete Anwalt in Betracht kommen, dessen Vergütung aus der Staatskasse sich nach dem RVG richtet. Wird ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 129 ff. PatG, § 81a MarkenG, § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 DesignG, § 36 SortenSchG beigeordnet, so ist das zwar mit einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB

Rz. 58 Beauftragt der Anwalt Personen, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 unterfallen, so kann er insoweit nicht nach dem RVG abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung soll im Umkehrschluss aus § 5 sogar zu folgern sein, dass insoweit überhaupt keine Vergütung verlangt werden könne.[32] Dies ist jedoch unzutreffend. Sinn und Zweck des § 5 ist es lediglich, positiv f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umgangspfleger

Rz. 307 Nach Abs. 1 S. 2 gilt das RVG zum einen für die explizit aufgeführten und zum anderen für ähnliche Tätigkeiten nicht. Eine ähnliche Tätigkeit ist die Tätigkeit als Umgangspfleger oder Umgangsbegleiter. Rz. 308 Nach § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB gilt für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers § 277 FamFG entsprechend.[544] Danach folgt der Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Modifizierung des Tarifgesetzes

Rz. 57 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten zunächst Modifizierungen der gesetzlichen Gebührenregelungen vereinbaren. In Betracht kommen dabeimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 68b StPO kann auch die Staatsanwaltschaft einem Zeugen einen anwaltlichen Beistand für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beiordnen. Nach §§ 87e, 53 IRG (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) kann darüber hinaus das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 26 enthält eine von § 23 Abs. 1 abweichende Regelung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung einschließlich der Teilungsversteigerung.[1] Hierzu zählt auch ein in diesem Verfahren gestellter Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO.[2] Nicht unter den Anwendungsbereich der Norm zähltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. In VV Vorb. 3.3.3 genannte Angelegenheiten

Rz. 2 § 25 regelt den Gegenstandswert bei der Zwangsvollstreckung, der Vollstreckung nach dem FamFG, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit in §§ 26–29 keine eigenen Regelungen für den Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, im Insolvenzverfahren und im Schifffahrtsrechtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Umsatzsteuer

Rz. 258 Die Umsatzsteuer soll zwar nach den Regelungen in §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 2, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG dem Pfleger zusätzlich ersetzt werden. § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB schließt das auch bei vermögenden Pfleglingen nicht aus. Denn dort wird nur klargestellt, dass sich die Höhe der Vergütung nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verjährung des Übergangsanspruchs

Rz. 43 Die Regelungen über die vierjährige Verjährungsfrist in den Gerichtskostengesetzen (§ 5 GKG, § 7 FamGKG, § 6 GNotKG) gelten nicht für die gem. § 59 übergegangenen Ansprüche.[45] Anwendbar sind nach § 59 Abs. 2 S. 1 nur die Vorschriften über die Geltendmachung des Anspruchs und die Erinnerung und Beschwerde (Rdn 33 ff.). Übergangsansprüche sind keine Gerichtskosten, so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufrechnung mit Verfahrenskosten

Rz. 61 Ob das nach §§ 458 Abs. 1, 462a Abs. 2 S. 1 StPO zuständige Gericht auch dann zu entscheiden hat, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit Verfahrenskosten aufrechnet, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen. Das LG Mannheim[47] ist der Auffassung, dass für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Aufrechnungserklärung zwar das Strafgericht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)

Rz. 51 Steht die Höhe der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens bereits fest, hat das Schiedsgericht auch darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Parteien diese zu tragen haben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten des schiedsrichterlichen ...mehr