Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / c) Weitere Rechtsschutzmöglichkeiten des Rechtsanwaltes bei Untätigkeit

Rz. 22 § 32 Abs. S. 2 RVG eröffnet dem Rechtsanwalt neben dem Recht auf Beantragung der Streitwertfestsetzung und dem eigenständigen Beschwerderecht auch das Recht Rechtsbehelfe wegen unterbliebener Streitwertfestsetzung einzulegen. Diese Rechtsbehelfe können sein: Praxistipp: Gerade bei U...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht ist schon ein eigenes Rechtsgebiet. Es gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Dur...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Vorgehen Mieter gegen Mieter

Rz. 106 Geht ein Mieter gegen einen anderen Mieter auf Unterlassung einer Ruhestörung vor, liegt eigentlich keine mietrechtliche Streitigkeit vor. Der Streitwert wird hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Regelmäßig werden hier zwischen 4.000,00 EUR und 8.000,00 EUR[111] angenommen.mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIII. Betriebspflicht

Rz. 63 Der Wert der Betriebspflicht ist nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu schätzen. Anhaltspunkt kann hier die vereinbarte Jahresnettokaltmiete sein. Der Anteil ist mit 20 %[70] bis zu 100 %[71] angemessen. Berücksichtigungsfähig ist auch das Interesse an der Erhaltung der Vermietbarkeit der übrigen Geschäftsräume, wenn es sich z.B. um Gewerberäume in ei...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 117 Bei einer in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[131] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 107). Rz. 118 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Mon...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIX. Firmenschilder

Rz. 69 Streitigkeiten über die Berechtigung zur Anbringung von Firmenschildern oder über deren Entfernung sind nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kommt es entscheidend auf die Zielrichtung des Antragstellers an. Bei der Geltendmachung des Anspruches auf Entfernung der Schilder ist auf das Beseitigungsinteresse des Vermieters aufgrund optischer ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 8. Deckungszusage

Rz. 181 Die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung stellt auch bei Zugrundeliegen einer WEG-Streitigkeit selbst keine WEG-Sache dar. Der Streitwert ermittelt sich hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem zu erwartenden Prozessrisiko. Dazu gehören die Kosten des Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, Kosten der Beweismittel und für den Fall des Unterlie...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIII. Haus- und Wohnungsschlüssel

Rz. 73 Um die Schlüssel drehen sich zahlreiche Rechtstreitigkeiten. Der Streit um die erstmalige Herausgabe der Schlüssel bei Mietbeginn richtet sich nach den Regeln der Besitzeinräumung (siehe Rdn 57 f.). Rz. 74 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um Übergabe eines weiteren Schlüssels oder die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel oder die Zustimmung zur Anfertigung eines ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Abrechnung der Kaution

Rz. 78 Der Anspruch auf Abrechnung der Kaution berechnet sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Er orientiert sich an dem erwarteten zu erstattenden Kautionsguthaben des Mieters. Da mit der Abrechnung noch nicht die Durchsetzung des Anspruches verbunden ist, ist auch hier ein Abschlag vorzunehmen. Wird die Abrechnung der Kaution in einer Stufenklage geltend gema...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLIV. Vertragsobjekt

Rz. 139 Streiten sich die Parteien darum, welches Objekt vom Mietvertrag erfasst ist und ob Teile des Grundstückes oder einzelne Räume vom Mietverhältnis umfasst sind, handelt es sich dem Grunde nach um einen Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses über den strittigen Teil. Der Streitwert bemisst sich also nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG nach der Nettomiete fü...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLII. Tierhaltung

Rz. 133 Der Wert für die Tierhaltung bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO wird durch das Gericht geschätzt. Dabei muss wieder aus der Sicht des Antragstellers entschieden werden. Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Haustieres, so gilt dessen Interesse an der Abschaffung. Denkbare Grundlagen dafür sind die Höhe von entstandenen oder drohe...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Unterlassung Untervermietung

Rz. 137 Die Unterlassung der Untervermietung bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters. Wird dieser Anspruch isoliert von einer Kündigung geltend gemacht, so findet § 41 GKG keine Anwendung. Über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG findet § 3 ZPO Anwendung. Zu bewerten ist hier das Interesse des Vermieters an der Unterlassung.[144] Denkbar wären die Kosten der erhöhten Abn...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 115 Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst bei der Rec...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / IV. Aufnahme eines Lebensgefährten/Familienangehörigen

Rz. 45 Von der Untervermietung zu unterscheiden ist der Anspruch auf Aufnahme eines Lebensgefährten, von Familienangehörigen oder auch Besuchern in die Wohnung. Diese zahlen keine Miete an den Hauptmieter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung. Zur Untervermietung siehe Rdn 134 ff. Der Streitwert ist – sofern der Anspruch als eigene Angelegenheit verfolgt wird und nicht nu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 135 Verlangt der Mieter nach § 553 BGB die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der angestrebten Dauer der Untervermietung maximal bis zum 3,5-fachen Jahreswert des Untermietzinses; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.[140] Soll der Mieter mit der Untervermietung weitere Vorteile – wie etwa eine Abschlagszah...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 16. Grundbuchberichtigung/Grundbuchberichtigungsanspruch

Rz. 189 Ansprüche auf Grundbuchberichtigungen bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Zugrunde zu legen ist damit der Wert, den die Eintragungen haben.[188] Bei Grundschulden oder Hypotheken wäre dies der Nennwert der eingetragenen Schuld. Nicht maßgeblich ist der Wert der Wertminderung des Grundstücks. Geht es vornehmlich um die Frage der Eigentumsverhä...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VI. Balkonnutzung

Rz. 48 Ist der Balkon nicht nutzbar, handelt es sich in der Regel um einen Mietmangel. Hier gelten Regeln zur Mietminderung (vgl. Rdn 90). Es können jedoch andere Einschränkungen, wie Auflagen des Vermieters zur Nutzung (Vorschriften zur Anbringung der Blumenkästen, Verbot von Parabolantennen, Maximallast), ergehen. In diesen Fällen ist das Interesse des Klägers an der Umsetz...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / VIII. Berufsausübung in der Wohnung

Rz. 50 Geht die Nutzung der Wohnung durch den Mieter über das vertraglich gebilligte Maß hinaus, wird der Vermieter die Unterlassung der nicht genehmigten Nutzung beanspruchen. Der Gegenstandswert richtet sich dann nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 33 ZPO und wird anhand des Interesses des Vermieters an der Untersagung dieser Nutzung geschätzt. Das Interesse kann sich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVIII. Wegnahmerecht

Rz. 143 Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung der Wegnahme einer Einrichtung der Mietsache in Anspruch, ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 2 RVG, § 41 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO zu bewerten.[148] Maßgeblich ist damit der Wert den die Sache nach ihrer Entfernung aus der Mietsache hat. Rz. 144 Steht hinter der Wegnahme der Einrichtung ein weiterer Zweck, so kann dieser bei...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Stufenklage bei Umsatzmiete

Rz. 148 Haben die Mietvertragsparteien eine Umsatzmiete vereinbart, so ist der Zahlungsanspruch auf die Miete regelmäßig von der Auskunft über die erzielten Umsätze abhängig. Der Auskunftsanspruch bemisst sich am Hauptsachestreitwert abzüglich eines angemessenen Abschlages; § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Zahlungsanspruch richtet sich nach dem bezifferten Klage...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung der Abrechnung

Rz. 59 Bei Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnungen ist verstärkt auf den Auftrag zu achten. Geht es dem Mandanten oder Antragsteller vorrangig um die Geltendmachung oder Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, so ist der geforderte oder der vom Mandanten erwartete Zahlbetrag bzw. Minderung der Nachzahlung maßgeblich. Dies gilt, bei der Geltendmachungmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Vorgehen des Vermieters gegen einen lärmenden Mieter

Rz. 105 Möchte der Vermieter dem Mieter das Lärmen untersagen, bestimmt sich dessen Interesse auch nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO. Das Interesse ist hier im Einzelfall zu schätzen. Denkbar ist hier die Bestimmung anhand der Mietminderungen der übrigen Mieter im Haus. Begrenzend ist hier jedoch der Gedanke des § 41 GKG heranzuziehen, sodass der Wert bei Wohnra...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Rz. 62 Sollen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten angepasst werden, so wird der Vermieter sie in einer Zahlungsklage geltend machen. Hier bestimmt sich der Wert nach dem Klageantrag. Begehrt der Mieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen, so ist über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 9 ZPO anzuwenden. Angesetzt wird also der streitige Differenzbetrag zwischen den von den ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVI. Einstweilige Verfügung

Rz. 66 Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt die Bestimmung des Gebührenstreitwertes nach § 23 Abs. 1 RVG, § 53 GKG, § 3 ZPO. Regelmäßig steht hinter einer solchen Klage ein Hauptanspruch, der bei der Schätzung nach § 3 ZPO herangezogen werden kann. Sofern im einstweiligen Rechtsschutz keine endgültige Regelung der Angelegenheit zu erzielen ist, ist auf den S...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVIII. Entfernen von Gegenständen

Rz. 68 Sollen Dinge vom Mietgrundstück entfernt werden, wie Kinderwagen, Fahrräder oder Pkw auf bestimmten Stellplätzen, so ist er Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Auch hier ist wieder die Perspektive des Anspruchstellers zu berücksichtigen. Der Vermieter macht dabei sein Beseitigungsinteresse geltend. Dieses richtet sich aus Sicht ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVII. Rückbau

Rz. 123 Die Gegenstandswertberechnung und die Beschwer für den Rückbauanspruch des Vermieters gegen den Mieter bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 3 ZPO. Rz. 124 Die Gegenstandswertberechnung in Rückbaustreitigkeiten muss hinreichend berücksichtigen, wer den Anspruch geltend macht. Stellt der Vermieter den Anspruch, so bemisst sich der Streitwert nach dem Beseitig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXVII. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 85 Beschränkt sich der Auftrag auf die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages, so kann dieser nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG zu ermitteln. Der Streitwert bemisst sich nach dem Wert aller Leistungen des Mieters während der Vertragsrestlaufzeit. Vereinbarungen um Schadensersat...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen o...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Widerruf Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 136 Wird der Widerruf einer Zustimmung zur Untervermietung im Rahmen einer Kündigung geltend gemacht, so beurteilt sich der Streitwert nach der Kündigung selbst.[143] Als Vorbereitungshandlung zur Kündigung wäre der Wert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kann die drohende Kündigung berücksichtigt werden. Der Wert der Kündigung wäre hi...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Eines störenden Mitmieters

Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt wurden, ist noch der 3,5-fac...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Korrekturen der Rechnung

Rz. 31 Eine erstellte Rechnung ist nicht "in Stein gemeißelt", sondern kann und muss unter Umständen korrigiert werden. Ist die Rechnung fehlerhaft, hat der Empfänger auch einen Anspruch auf Rechnungskorrektur. Zu Korrektur ist allein der Aussteller berechtigt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Originalrechnung durch Nachtragungen abzuändern und erneut zuzusenden oder die Orig...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Bedingte Klageerhebung

Rz. 161 In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Prozesskostenhilfe zu beantragen und die Klageerhebung von der Gewährung der Prozesskostenhilfe abhängig zu machen. Das Gericht hat eine summarische Prüfung vorzunehmen und wird so Anträge, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg bieten, aussortieren, Hinweise zur Schlüssigkeit und Begründetheit geben u...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Änderung von Streitwerten

Rz. 30 Mitunter wechselt der Streitgegenstand eines Prozesses zwischen Anhängigkeit und letztendlicher Entscheidung durch Klagerücknahmen, Teilerledigungen, Klageerweiterungen oder Klageänderungen erheblich. Hier ist durchaus strittig, ob sämtliche Anträge – sofern diese nicht identisch sind – zu addieren[21] oder nur die höchstens zeitgleich anhängigen Ansprüche zu berücksi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Zeithonorare

Rz. 203 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 95 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[96] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[97] ist das tatsächl...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Bauliche Veränderung

Rz. 176 Beschließt die WEG die Durchführung von baulichen Veränderungen, den Rückbau baulicher Veränderungen oder verlangt dieses von einem oder mehreren Wohnungseigentümern, so bemisst sich der Streitwert gem. § 23 Abs. 1 RVG, 49 Abs. 1 Satz 1 GKG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ermittelt wird das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer an der Durchführung bzw. Verm...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Einhellige Auffassung der OLG zum bisherigen Recht

Das OLG meint, dass auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem AG nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV auslöse. Das OLG verweist dazu zunächst auf die einhellige Auffassung der Oberland...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 1. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 191 S., 39,00 EUR Das von dem bekannten Kostenrechtspraktiker verfasste Handbuch vereinfacht den Einstieg in die Neuerungen des 2. KostRÄG 2021. In den ersten beiden rund 60 Seiten umfassenden Teilen stellt Mayer die Änderungen im Paragrafenteil des RVG und im VV dar. Dabei erläutert der Autor die einzelnen...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

"Sowohl die sofortige Beschwerde der Bekl. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Neuruppin v. 12.5.2020 wie auch die Anschlussbeschwerde des Kl. sind zulässig. Nur die sofortige Beschwerde der Bekl. hat allerdings in der Sache Erfolg, hingegen war die Anschlussbeschwerde des Kl. als unbegründet zurückzuweisen." I. Die sofortige Beschwerde der Bekl. ist nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit der Mitwirkung

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Die anwaltliche Mitwirkung muss für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein. LG Magdeburg, Beschl. v. 19.3.2021 – 23 Qs 14/21 I. Sachverhalt Gegen die anwaltlich vertretene Angeklagte war beim AG ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung anhängig. Dieses ist nach längerem Hin und He...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich war das OLG Jena das einzige und damit auch das letzte OLG, das der Auffassung gewesen ist, dass für die Teilnahme des Rechtsanwalts an Terminen vor dem AG nach den §§ 21, 22 IRG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV (früher: Nr. 6101 VV) entsteht. Diese Bastion ist dann jetzt auch gefallen. M.E. allerdings mit einer schwachen Begründung. Die Begründung: "ganz ...mehr

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AGS 05/2021, Einziehung der Wahlanwaltsvergütung

§ 50 RVG Leitsatz Hat das Gericht im Ausgangsverfahren den Verfahrenswert offenkundig falsch und damit überhöht festgesetzt, ist die Landeskasse nicht verpflichtet, die sich aus dem überhöhten Wert ergebende Wahlanwaltsvergütung im Wege der Ratenzahlung von dem bedürftigen Beteiligten einzufordern. OLG Celle, Beschl. v. 29.12.2020 – 10 WF 168/20 I. Sachverhalt Der Antragstellerin...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist erschreckend, wie Gerichte zum Teil mit den anwaltlichen Gebühren umgehen und wie gering die Kenntnisse im Gebührenrecht sind. Zudem hat man auch den Eindruck – zumindest mal wieder bei dieser Entscheidung –, dass man als Entscheider nicht mal eben in einen Kommentar schaut, um eine Frage/Antwort abzusichern. Da wird offenbar einfach nur im Internet gesucht und die...mehr