Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ändert nichts

Das OLG sieht im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) keine Veranlassung, von der bisherigen Rspr. abzuweichen. Dieses Gesetz habe der Umsetzung der sog. PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919 gedient. Zentraler Aspekt sei die Stärkung des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, indem zur Gewährleistung von dessen Effektivitä...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Gebührenkalkulator

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 8. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 100 S., 28,00 EUR Der von Mayer bearbeitete Gebührenkalkulator hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Er geht über den Inhalt einer "normalen" Gebührentabelle hinaus. Sofern nämlich die Anwaltsgebühren für Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren tabellarisch erfasst werden, enthalten die zu dem j...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Nr. 4141 Anm. Abs. 1 Nr. 3 VV bezieht sich (nur) auf originäre Cs-Sachen, in denen durch Rücknahme des Einspruchs eine Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird, nicht hingegen auf eine Ds-Sache, in der die Hauptverhandlung bereits anberaumt war und nur mangels Anwesenheit des Angeklagten nicht bis zum Abschluss durchgeführt werden konnte. AG Tiergarten,...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Beschwerdegegner

§ 91 ZPO; Nr. 3500 VV RVG Leitsatz Die Erstattung einer Verfahrensgebühr für den Beschwerdegegner setzt einen Vortrag voraus, dass sein Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdeschrift zumindest beauftragt worden ist, zu prüfen, ob etwas zu veranlassen ist. OLG Naumburg, Beschl. v. 2.4.2020 – 12 W 3/20 I. Sachverhalt Die Klägerin hatte den vom Gericht beauftr...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr im Auslieferungsverfahren

Nr. 6102 VV RVG Leitsatz In Auslieferungsverfahren löst die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV aus. OLG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2021 –...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme; Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren

VV RVG Nr. 1000 1003; ZPO § 103 § 104 Abs. 2 § 294 Leitsatz 1. Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. 2. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte ...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Beratungskosten

§ 63 Abs. 1 und 2 SGB X; § 34 RVG Leitsatz Lässt sich der Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren nicht anwaltlich vertreten, sondern lediglich beraten, sind die durch die Beratung entstandenen Anwaltskosten bis zur Höhe der fiktiven Vertretungskosten erstattungsfähig. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.2.2021 – L 3 AL 18/18 I. Sachverhalt Der Kläger hatte Kurzarbeitergeld be...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters am dritten Ort

§ 91 ZPO; Nrn. 3401, 3402 VV RVG Leitsatz Beauftragt die Partei neben ihrem Prozessbevollmächtigten einen Terminsvertreter an einem dritten Ort, sind die dadurch ausgelösten Mehrkosten (0,65-Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und Reisekosten) bis zu 110 % der ersparten fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig. AG Wipperfürth, Beschl. v. 26.3.2021 – 9 ...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Konstellationen wie die hier zugrunde liegende kommen häufig vor, nämlich dass in einem Verfahren über die elterliche Sorge ein Vergleich über das bis dato nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen wird. Insoweit ist in jüngster Zeit umstritten, wie hier abzurechnen ist. Dabei ist eigentlich nicht die Frage der Abrechnung das Problem, sondern die verfahrensrechtliche Behandlu...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr im Auslieferungsverfahren

Nr. 6102 VV RVG; §§ 21, 22, 28 IRG Leitsatz Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten im Rahmen des Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Vernehmung/Anhörung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV an (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, s. Beschl. v. 14.5.2007 – 1 Ws 122/07). OLG Jena, Beschl. v...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / II. Kein "originäres" Strafbefehlsverfahren

Das AG meint, dass die Gebühr gem. 4141 RVG nicht entstanden sei. Sofern ein Verteidiger den Angeklagten dahingehend berate, gegen einen Strafbefehl nach § 408a StPO keinen Einspruch einzulegen, entstehe diese unstreitig nicht (u.a. OLG Nürnberg Rpfleger 2009, 645 = RVGreport 2009, 464 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534). Dies gelte entsprechend auch für eine baldige Rücknahme...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Tätigkeit für Beschwerdegegner muss glaubhaft gemacht werden In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen entsteht die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Für den Beschwerdeführer entsteht diese Gebühr mit Einlegung der Beschwerde. Für den Anwalt des Beschwerdegegners entsteht die Gebühr, wenn er den Auftrag erhält, ...mehr

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AGS 05/2021, Einziehung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nun ist es amtlich: Deutsche Familienrichter sind oftmals nicht in der Lage, zutreffende Verfahrenswertfestsetzungen zu treffen. Sie setzen sogar "offenkundig" falsche Werte fest, also so falsch, dass dies an sich jedem auffallen müsste. Sonst wären sie ja nicht offensichtlich. Es fragt sich dann aber unweigerlich, warum das im zugrunde liegenden Fall dann niemandem aufgef...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / II. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde hatte beim OLG teilweise Erfolg. Das OLG hat den Streitwert zwar nicht wie beantragt auf 5.000,00 EUR, aber zumindest auf 2.000,00 EUR festgesetzt (§§ 65 S. 1, 60 HS 1, 52 Abs. 1 GKG). Bei der Wertfestsetzung hat sich das OLG an der sich aus dem Antrag des Betroffenen für ihn ergebenden Bedeutung der Sache orientiert (§ 52 Abs. 1 GKG). Die subsidiäre Regelung ...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Aufgabe der früheren Rechtsprechung

Das OLG hat den Vergütungsfestsetzungsbeschlusses der Rechtspflegerin geändert, weil für die Teilnahme des beigeordneten Rechtsbeistands an den amtsgerichtlichen Anhörungsterminen im Auslieferungsverfahren (§§ 21, 22, 28 IRG) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV anfalle. An der mit Beschl. v. 14.5.2007 (1 Ws 122/07, veröffentlicht u.a. in OLG Jena RVGreport 2008, 110 = RVGpr...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. 1. Warum das LG sich zur Stützung seiner falschen Auffassung nun gerade der ebenso falschen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main anschließt, erschließt sich mir nicht. Aber wenn schon, dann hätte sich das LG auch mit anders lautender Rspr. und Lit. auseinandersetzen können und müssen (dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., Nr. 4141 VV Rn 2...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht ersichtlich

Zwar hat das OLG im zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Klägerin zu tragen seien; allerdings ist nicht ersichtlich, dass dem Beklagten die von ihm angemeldeten Kosten entstanden sind. In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde über die Ablehnung eines Sachverständigen entsteht zwar gem. Nr. 3500 VV auch für d...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen die Bekl. vor dem LG Neuruppin mehrere Forderungen geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit war unter anderem die Passivlegitimation der Bekl. und eine mögliche Verjährung eines Teils der geltend gemachten Forderungen umstritten. Per E-Mail führten die Prozessbevollmächtigten der Beteiligten Vergleichsverhandlungen. Aus dem E-Mail-Verkehr ergab sich auch, ...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis so oder ähnlich recht häufig vorkommt. Die Entscheidung gibt Anlass, sich mit den praktischen Auswirkungen näher zu befassen. Anfall der Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Schadensersatz/Haftung gem. § 826 BGB

Befriedigt der Nachlasspfleger aus unzureichenden Mitteln noch Nachlassgläubiger, ist in der (insolvenzrechtlichen) Praxis nahezu unstreitig, dass der Nachlasspfleger zu Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet sein kann.[8] Dies ist nach § 1979 BGB begründbar. Dass die Verpflichtung zur Beachtung des § 1979 BGB nur gegenüber den Erben besteht, diese aber keinen Schaden er...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / III. § 58 Abs. 3 RVG nicht einschlägig

Die Regelung des § 58 Abs. 3 RVG sei hier nicht einschlägig. Denn sie betreffe die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Mandanten oder Dritten (z.B. Familienangehörigen, Rechtsschutzversicherung) erhalten habe. Zahlungen der Staatskasse seien nicht erfasst (vgl. statt vieler: Volpert, in: Burhoff/Volpert, a.a.O., § 58 Rn 6). Daher sei ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / II. Streit in der Rechtsprechung

Nach Auffassung des OLG hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung der Vernehmungsterminsgebühr nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV. Nach h.M. (OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.2013 – 1 Ws 344/13 = RVGreport 2014, 24; LG Osnabrück JurBüro 2020, 478; Kremer, in: Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., VV 4102 Rn 10; Kroiß, in: Mayer/Kroiß [Hrsg.], RVG, 5. ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / II. Nicht mehr als ein Wahlverteidiger

Das OLG führt aus: Dem früheren Angeklagten B. habe aus der dem Grunde nach getroffenen Kosten- und Auslagenentscheidung der Strafkammer (§ 467 Abs. 1 StPO) der Höhe nach kein Anspruch auf Erstattung von Wahlverteidigergebühren gegen die Staatskasse zugestanden, da die insgesamt gezahlten Pflichtverteidigergebühren die Wahlverteidigergebühren (weit) übersteigen. Demgemäß kön...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso hier ein Streitwert nach § 63 GKG festgesetzt worden ist. Im Einziehungsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an (s. Teil 3 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz.). Selbst im Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben, sondern Festgebühren. Für Gerichtsgebühren, die nicht erhoben werden, bedarf es aber auch keines Str...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / IV. Abrechnung

Das OLG rechnet auf der Grundlage wie folgt: 1. Pflichtverteidigervergütung Der Pflichtverteidiger habe folgende Pflichtverteidigergebühren (netto) aus der Staatskasse erhalten (Gebührensätze nach VV RVG in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung): Praxis-Beispielmehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 4. Terminsgebühr (Nr. 4120 VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht ggf. die Terminsgebühr Nr. 4120 VV, wenn er an der Vernehmung des Mandanten durch den PUA teilnimmt. Auch insoweit gelten die allgemeinen Regeln, es reicht also die Teilnahme des Rechtsanwalts im Termin.[15] Es gilt auch Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr also auch, wenn die Sitzung des PUA aus Gründen, die der Rech...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie setzt das System des RVG konsequent um und entspricht auch dem Sinn und Zweck der § 52 RVG. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 4/2021, S. 162 - 164mehr

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AGS 04/2021, Verfahrenswert... / IV. Übergangsrecht für die Anwaltsgebühren

Für den Anwalt gilt ein abweichendes Übergangsrecht. Es kommt für ihn nicht auf den Wert des gerichtlichen Verfahrens an, sondern auf den Wert, der zum Zeitpunkt seiner Auftragserteilung galt (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Im zugrundeliegenden Fall ergaben sich insoweit allerdings keine Unterschiede. Unterschiede können sich aber dann ergeben, wenn die Beschwerde noch in 2020 einger...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG; Nr. 7008 VV RVG Leitsatz Zur Bemessung der Gebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Entscheidend für die Anwendung eines Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Erledigung des anwaltlichen Auftrags. Der Auftrag des Verteidigers endet i.d.R. mit der Erreichung des Rechtsschutzziels. LG Itzehoe, Beschl. v. 18.2.2021 – 2 Qs 209/20 I. Sachverhalt Dem Betroff...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / II. Grundsätzlich Mittelgebühren auch im Bußgeldverfahren

Nach Auffassung des LG ist Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren, die im zu beurteilenden Einzelfall nach § 14 RVG zu bemessen seien, nach überwiegend vertretener Auffassung grds. der Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr. Diese Mittelgebühr gelte, wenn sämtliche gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände, also insbesondere Umfang und Schwier...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswert der Terminsgebühr bei einseitiger teilweiser Hauptsacheerledigung

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV RVG; § 33 RVG; §§ 3 ff., 91a ZPO Leitsatz Für die Berechnung der Terminsgebühr ist grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache maßgeblich, auch wenn der Kläger seine Klage nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise zurückgenommen hat. Hat der Kläger hingegen seine Klage vor der mündlichen Verhandlung einseitig für ...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Recht

Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung des Beklagtenvertreters ist die am 1.1.2021 in Kraft getretene Fassung des RVG, da der Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten nach Inkrafttreten des KostRÄG 2021 mit der Prozessvertretung beauftragt hat (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / III. Aber: Keine vergütungsfähige Tätigkeit erbracht

Es sei vorliegend jedoch keine Tätigkeit im Zeitraum 8.1.2020 bis 17.1.2020 erkennen, mit der die Verwirklichung des Tatbestands der Nr. 4104 VV begründet werden könnte. Zwar sei mit Verfügung vom 17.1.2020 das Verfahren nach einem Telefonat des Verteidigers mit dem zuständigen Staatsanwalt sowie nach einem Gespräch mit seinem Mandanten, die sich beide nur auf eine mögliche ...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV hätten festgesetzt werden müssen. 1. Hinsichtlich der Nr. 4104 VV ist der Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung vom LG richtig erkannt. Durch die Rücknahme des Strafbefehlsantrags wird das Verfahren – ebenso wie durch die Rücknahme der Anklage – in das Stadium des Ermitt...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 3. Verfahrensgebühr (Nrn. 4118 f. VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[13] Abgegolten wird also das "Betreiben des Geschäfts". Das sind alle für den Zeugen erbrachte Tätigkeiten des Zeugenbeistands, die nicht von der Grundgebühr Nr. 4100 VV oder der Terminsgebühr Nr. 4120 VV erfasst werden. Das ...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / II. Prüfung der Notwendigkeit

Nach Auffassung des OLG steht dem Pflichtverteidiger für seine vorliegende im Berufungsverfahren keine Vergütung aus der Staatskasse zu. Erstattungsfähig sei eine Gebühr auch im Verfahren nach § 55 RVG nur dann, wenn die erbrachte Tätigkeit des Verteidigers zur Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei. Eine Prüfung der Notwendigkeit sei gem. § 46 RVG ausdrücklich nur für Ausla...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 1 Der Fall

Streit um die Berechtigung von Kontoführungsgebühren neben Geschäfts- und Verfahrensgebühr Die Beteiligten streiten im Kern um die Frage, ob und für welchen Zeitraum die Klägerin, eine registrierte Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG, befugt ist, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit gegenüber Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber Kosten für die Führung eines Schul...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / III. Streitstand in Rechtsprechung und Literatur

In Rspr. und Lit. sei umstritten, ob die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug notwendig und damit die Gebühr Nr. 4124 VV verdient sei, wenn die Staatsanwaltschaft ihr zuungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel noch vor dessen Begründung zurücknehme. In der Lit. werde einhellig die Meinung vertreten, dass auch im Falle einer späteren Rücknahme der Beru...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / II. Besonderer Umfang / besondere Schwierigkeit

Das OLG hat keine Zweifel, dass das Ermittlungsverfahren sowohl "besonders umfangreich" als auch "besonders schwierig" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war. Unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., 2019, § 51 Rn 15 ff.) stellt das OLG hinsichtlich des "besonderen Umfangs" auf folgende Kriterien ab: Allein die Ei...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Stand der Rechtsprechung zum Kostenschuldner Das VG Meiningen hat sich zu Recht der Auffassung angeschlossen, die allein den Rechtsanwalt als Antragsteller der Aktenübersendung treffende Kostenschuld für die Aktenversendungspauschale gelte auch im Verwaltungsprozess. Diese Auffassung vertreten bspw. der VGH Baden-Württemberg (RVGreport 2016, 276 [Hansens] = Justiz 2016...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 2. Rechtslage ab 1.8.2013

Ob die den Anfall der Terminsgebühr bejahende Auffassung auch für den Gesetzestand ab 1.8.2013 gilt, ist fraglich. Nach der durch das 2. KostRMoG eingefügten Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV fällt die Terminsgebühr nämlich nur für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen an. Eine Besprechung zwischen dem Richter und einem Prozessbevollmächtigten dürfte jedoch nic...mehr