Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 1. Beibringungsgrundsatz

Bei dem Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG handelt es sich um ein Verfahren, das auf Betreiben des Antragstellers durchgeführt wird. Deshalb unterliegt dieses Verfahren dem Beibringungsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz hat der Antragsteller die Tatsachen vorzutragen, aus denen er seinen Anspruch auf Vergütung herleitet. Dabei hat der Antragsteller auch glaubhaft zu...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender G... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahr 2020 ein Verfahren zur elterlichen Sorge betreffend das gemeinsame Kind der Beteiligten eingereicht. Nach Zustellung des Antrags hatte der Antragsgegner im Jahre 2021 eine Anwältin beauftragt, ihn in diesem Verfahren zu vertreten. Nach Abschluss des Verfahrens hat das FamG den Verfahrenswert gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG a.F. auf den Regelwe...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / II. Keine Verwirkung des Erinnerungsrechts

Das Schleswig-Holsteinische LSG hat sich der Auffassung der Vorinstanz angeschlossen, das Erinnerungsrecht der beigeordneten Rechtsanwältin sei nicht verwirkt. 1. Zeit- und Umstandsmoment Das LSG hat darauf hingewiesen, dass für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG sowohl das sog. Zeitmoment als auch das sog. Umstandsmoment vorliegen müssten. Folglich genüge der...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Erinnerung unbefristet

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 10.10.2018 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4, 7 und 8 RVG die Erinnerung gegeben, die unbefristet ist.[2] Damit konnte Rechtsanwalt A seine Erinnerung auch noch – wie geschehen – mehr als zwei Jahre nach Zugang der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über seinen Fests...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Vermisste Änderungen

Angetreten war man mal mit einem 3. KostRMoG bzw. das sollte kommen. Dass der RegE. von September 2020 den Namen nicht zu Recht tragen würde, hatte dann auch wohl das BMJV erkannt und nennt das vorgesehene Gesetz dann lieber nur KostRÄG 2021. Ein KostRMoG wäre es – bezogen auf die Teile 4 und 5 VV zumindest teilweise – gewesen, wenn man die gemeinsamen Vorschläge von DAV und...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / I. Gesetzgebungsverfahren

Nachdem die Bemühungen um ein 3. KostRMoG gescheitert waren, hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Sommer 2020 zumindest den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts" (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Den hat die Bundesregierung am 16.9.2020 als Regierungsentwu...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 2. Ermittlungspflicht des Gerichts

Da die in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG geregelte Anhörung des Antragsgegners Ausdruck der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 103 Abs. 1 GG auf rechtliches Gehör ist, obliegt die Anhörung dem Gericht. Somit hat das Gericht eine eigene Verpflichtung, die aktuelle Anschrift des Antragsgegners zu ermitteln.[6] Dieser prozessualen Pflicht kann das mit dem Vergütungsfestsetzungsverf...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Verhandlungs- und Erörterungsgebühr nach der BRAGO

Zu BRAGO-Zeiten entstand die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelte volle Verhandlungsgebühr nur für das Stellen der Anträge in der mündlichen Verhandlung. Die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bis zum Beginn der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nach Aufruf der Sache war hingegen noch durch die damalige Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgegolten. Ist...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / II. Verschlechterungsverbot

Das LG weist darauf hin, dass ein Verschlechterungsverbot, das der Verringerung des festgesetzten Betrages ggf. entgegenstehen könnte, nicht bestehe. Für Beschwerde, sofortige Beschwerde und weitere Beschwerde sei, anders als für Berufung, Revision und Wiederaufnahme in den §§ 331, 358 Abs. 2, 373 Abs. 2 StPO, ein Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers durch die...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / II. Gegenstandswert

Für die Berechnung der Terminsgebühr ist der zum Zeitpunkt des Aufrufs der Sache und der anwaltlichen Anwesenheit maßgebliche Gegenstandswert zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass eine nach Aufruf der Sache erfolgte (Teil-)Klagerücknahme nicht zum Wegfall der Terminsgebühr oder auch nur zu deren Berechnung nach einem geringeren Gegenstandswert führen kann. Die nach An...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Terminsgebühr

Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten bei Aufruf der Sache keine Kenntnis von der vorherigen (Teil-)Klagerücknahme, so kann der Beklagte gleichwohl nicht die Terminsgebühr nach dem (unverminderten) Hauptsachewert mit der Begründung erstattet verlangen, er habe ja von der Klagerücknahme keine Kenntnis gehabt. Erstattungsfähig können nämlich nur tatsächlich angefallene ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 1. Unkenntnis des Beklagten

Hat der Kläger seine Klage bspw. einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstermin[7] oder auch nur wenige Minuten vor Aufruf der Sache per Telefax, per elektronischer Post oder durch Abgabe des Rücknahmeschriftsatzes in der Geschäftsstelle persönlich zurückgenommen, ist die Klagerücknahme mit Eingang bei Gericht wirksam geworden. Dies hat gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO zur Folge...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In dem gegen das Jobcenter geführten Rechtsstreit hat das SG Berlin im Jahr 2018 Rechtsanwalt A dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Der Rechtsanwalt hat nach Einreichen der Klageschrift mit dem Jobcenter korrespondiert. In dem hieraufhin erfolgten schriftlichen Vergleichsvorschlag des Jobcenters, den Rechtsanwalt A schriftsätzlich angenommen hat, hat sich ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LAG Berlin-Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden wird (BAG RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Folglich könnten materiell-rechtliche Einwendungen und Einr...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg liegt auf der Linie der ganz überwiegenden Rspr., wonach materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsv...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / V. Bedeutung für die Praxis

Bei der Entscheidung handelt es sich innerhalb kurzer Zeit um die zweite Entscheidung des BGH zur Anwendung des Fernabsatzrechts auf den Anwaltsvertrag. Dazu hat der BGH u.a. in dem in Bezug genommenen Urt. v. 23.11.2017 (IX ZR 204/16, AGS 2018, 105 = RVGreport 2018, 157) Stellung genommen. Schwerpunkt der Ausführungen des BGH in seinem Urteil v. 23.11.2017 war noch die Frag...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen. Dies haben sowohl das Thür. LSG RVGreport 2015, 421 (Hansens) = AGS 2015, 415 als auch das LSG München im Beschl....mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / II. Allgemeine Überlegungen

Nach Auffassung des LG bewegt sich die Gebührenbestimmung des Verteidigers nicht innerhalb der gem. § 14 Abs. 1 RVG zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20 % und sei daher unverbindlich. Nach ständiger Rspr. der Kammer komme als angemessene Gebühr für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit mit geringer Bedeutung zur Last geleg...mehr

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zfs 02/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "In dieser Sache hat das Gericht eine Kostenquote von 75 zu 25 zulasten Ihres VN ausgeurteilt, das Urteil liegt Ihnen bereits vor. In die Kostenausgleichung – die wechselseitigen Anträge und den daraufhin ergangenen zutreffenden Beschluss finden Sie beigefügt – wurden sowohl meine Gebühren und Reisekosten als auch die Kosten Ihres VN für die Teilnahme am Termin einge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

A. Die Änderungen im Paragraphenteil I. § 12 RVG 1. Die neue Textfassung Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 136 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 50.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG) mehr als 55.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rechtsprechung insoweit Nr. 1008 VV RVG analog anzuwen...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

aa) Die Neufassung des Gesetzes Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten ei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 33,00 EUR und 187,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 110,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Fassung des in Bezug genommenen Gesetzes richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG

Die vorstehenden erläuterten Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 1 bis 4 RVG gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit n...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Neufassung des § 60 RVG

Für den Wahlanwalt gilt vorbehaltlich der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 5 RVG immer der Tag der unbedingten Auftragserteilung. Das ist in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG geregelt: Zitat (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 14. Nr. 3207 VV RVG

Rz. 373 Mittelbar spielt die unterbliebene Änderung in Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG auch für Nr. 3207 VV RVG eine Rolle, da Nr. 3207 VV RVG auf Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG verweist. Auch in der Revisionsinstanz kann nach § 106 S. 2 VwGO und § 101 S. 2 SGG eine gerichtliche Einigung im schriftlichen Verfahren dadurch geschlossen werden, dass die Beteiligten e...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 16 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

a) Die neue Gesetzesfassung Unverändert geblieben ist die Regelung, dass auch andere Vorschriften, auf die das RVG verweist, in der Fassung gelten, die für die Vergütung maßgebend ist. Sie ist jetzt in § 60 Abs. 1 S. 6 RVG enthalten: Zitat (…) Die Sätze 1 bis 5 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. (…) b) Fassung des in Bezug genommenen ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Nr. 7005 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 261 b) Inhaltliche Änderung Rz. 262 Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder sind angehoben wor...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

a) Der Gesetzestext Unverändert geblieben ist die Regelung des § 60 Abs. 2 RVG . Zitat (2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde. b) Bedeutung nur für Verbindung Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammenger...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

a) Neufassung des § 60 RVG Für den Wahlanwalt gilt vorbehaltlich der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 5 RVG immer der Tag der unbedingten Auftragserteilung. Das ist in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG geregelt: Zitat (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt wor...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Nr. 7003 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 257 b) Inhaltliche Änderung Rz. 258 Angehoben worden sind die Fahrtkosten bei einer Reise mit dem...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 287 Soweit die Neufassung der Vorbem. 1 VV RVG klarstellt, dass die Gebühren des Teil 1 VV RVG neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen können, fragt es sich, ob damit auch Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr anzuwenden ist. Rz. 288 Soweit der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebühr vereinbart, stellt sich die Frage der Erhöhung erst gar nicht. Hier...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Mittelbare Klarstellung durch Änderung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG

Rz. 380 Umstritten ist, wie die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen in Strafsachen zu vergüten ist, also ob der Beistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV (Nr. 4100 ff. VV RVG) abrechnet oder ob seine Tätigkeit nur eine "Einze...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / III. Keine Anwendung des RVG-Übergangsrechts

Rz. 8 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe Nr. 7008 VV RVG), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist.mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur einmal an und liegt beim Wahlanwalt zwischen 44,00 EUR und 396,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 220,00 EUR ergibt. Befindet sich der Mandant...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Vorbereitendes Verfahren (Nrn. 4104 f. VV RVG)

Rz. 6 Wird der Anwalt während des vorbereitenden Verfahrens (das ist der Abschnitt zwischen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Verfügung) tätig, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG. Ein Zuschlag nach Nr. 4105 VV RVG ist bei Mandanten, welche sich nicht auf freiem Fuß befinden, möglich. Werden im Rahmen des Ermittlungsv...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 5. Wahlmandat nach Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Die neue Gesetzesfassung Wird nach einer Bestellung oder Beiordnung nachträglich (auch) ein Auftrag erteilt, ist das unerheblich. Das stellt § 60 Abs. 1 S. 5 RVG klar: Zitat (…) Das nach den Sätzen 2 bis 4 anzuwendende Recht findet auch auf Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts Anwendung, die sich nicht gegen die Staatskasse richten. (…) Auch mit dieser Vorsc...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Teil 1 VV RVG

Rz. 199 Hier waren keine Änderungen erforderlich, da für die sozialrechtlichen Einigungs- und Erledigungsgebühren schon seit der letzten Reform keine eigenen Betragsrahmen mehr vorgesehen sind, sondern auf die jeweiligen Betriebsgebühren Bezug genommen wird. Gleiches gilt für die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen. Rz. 200 Mittelbar hat sich die Einigungs...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 13. Nr. 3201 VV RVG

Rz. 372 Eine Änderung der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG hat der Gesetzgeber erstaunlicherweise nicht vorgenommen. Obwohl auch hier nach § 106 S. 2 VwGO und § 101 S. 2 SGG eine gerichtliche Einigung im schriftlichen Verfahren dadurch geschlossen werden kann, dass die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag des Gerichts, des Vorsitzenden ode...mehr