Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 19 Gebühren des Anwalts / aa) Erfüllung des Anspruchs auf eine Gebühr

Rz. 39 Der Dritte kann sich auf die Anrechnung berufen, wenn er den Anspruch auf eine Gebühr, insbesondere die Geschäftsgebühr, bereits, und sei es auch nur teilweise – zum Beispiel außergerichtlich – erfüllt hat. Beispiel Hat ein Zahlungspflichtiger vorgerichtlich auf die Geschäftsgebühr eine Teilzahlung erbracht und ist der Zahlungspflichtige im Übrigen zur Zahlung verurtei...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / cc) Geltendmachung beider Gebühren im selben Verfahren

Rz. 42 Der Dritte kann sich ebenfalls auf eine Anrechnung berufen, wenn beide Gebühren gegen ihn in demselben Verfahren geltend gemacht werden. Dies ist nach der Gesetzesbegründung der Fall, wenn beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Hiervon erfasst wird insbesondere die Anmeldung der Mahnverfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG neben der Verfahr...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / E. Mandat gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 12 Lehnt der Rechtsschutzversicherer zu Unrecht die Bitte um Deckungsschutz ab, sollte sich der Anwalt spätestens jetzt förmlich ein gesondertes Mandat gegen den Rechtsschutzversicherer erteilen lassen, um die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer als Schaden wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder als Verzugsschaden des Mandanten gel...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Muster: Klageschrift

Rz. 20 Muster 11.7: Klageschrift Muster 11.7: Klageschrift An das Amtsgericht _________________________ _________________________ Klage des/der _________________________ aus _________________________ – Kläger/in – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Vertragliche Hauptpflicht

Rz. 417 Der Auftraggeber hat dem für ihn tätigen Rechtsanwalt oder Steuerberater die geschuldete Vergütung zu zahlen.[1522] Dies ist die Hauptpflicht des Mandanten aus einem Anwalts- oder Steuerberatervertrag. Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Berufstätigkeit ist am 1.7.2004 ersetzt worden durch das ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Formfreie Vergütungsvereinbarung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 459 Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer formfrei geschlossenen Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Tätigkeiten eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur verlangen, soweit der Gegenstand des Auftrags die in § 34 Abs. 1 RVG genannte Beratung ist und diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt oder es sich um die Ausarbeitung schriftlic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. § 1 Abs. 2 RVG

Rz. 428 Das RVG gilt – ebenso wie früher die BRAGO nach ihrem § 1 Abs. 2 – auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder,[1590] Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird.[1591] Dabei handelt es sich um Aufga...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG

Rz. 456 Die Regelung in § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG, wonach eine Vergütungsabrede einen Hinweis darauf zu enthalten hat, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, dient dem Schutz des Rechtsuchenden. Eine weitergehende Hinweispflicht wurde nicht begr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VI. Vergütungsvereinbarung

Rz. 447 Gem. des seit 1.7.2008 geltenden § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG bedarf eine Vereinbarung der Vergütung der Textform. Die Neuregelung weist ggü. dem bisherigen Rechtszustand zwei gegenläufige Veränderungen auf.[1689] Nach bisherigem Recht wurde danach unterschieden, ob eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden soll. Für eine Abrede, die ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Folgen einer formwidrigen Vergütungsabrede

Rz. 457 Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG, so kann der Rechtsanwalt gem. § 4b Satz 1 RVG keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangen.[1732] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG/§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO.[1733] Der Verstoß gegen die vorgenannten Formvorschriften führt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Vertragsbeendigung

Rz. 69 Für die vertragliche Haftung ist nicht nur der Vertragsabschluss von Bedeutung, sondern auch der Zeitpunkt der Beendigung des Anwaltsvertrages,[207] ab dem es nur noch um die Verletzung von etwaigen nachvertraglichen Sorgfaltspflichten (vgl. Rdn 227 ff.) geht. Auch wird die Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 RVG fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenhe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Formunwirksamkeit

Rz. 466 Nach altem Recht (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG a.F./§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, vgl. Rdn 447) war die Vergütungsvereinbarung nur im Fall der Gebührenüberschreitung formbedürftig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Rechtslage, die noch für eine nicht geringe Anzahl von Fällen – nicht zuletzt im Rahmen der Anwaltshaftung – von Bedeutung sein dürfte. Entspr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 482 Nach § 49b Abs. 1 BRAO, eingeführt durch Gesetz vom 2.9.1994,[1869] ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren und zu fordern, als das RVG (früher die BRAGO) vorsieht, soweit nichts anderes bestimmt ist (Satz 1). Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insb. dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Regelung seit 1.7.2008

Rz. 493 Nach der Neuregelung in § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG bleibt die Vereinbarung von Erfolgshonoraren weiterhin grds. verboten (§ 49b Abs. 2 BRAO). Während § 49b Abs. 2 BRAO eine Legaldefinition des Begriffs Erfolgshonorar aufweist, sind die Einzelheiten der Zulässigkeit eines Erfolgshonorars in § 4a RVG geregelt. Der Rechtsausschuss hielt es für angezeigt, dass ei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Erfolgshonorar

Rz. 208 Liegen die Möglichkeiten der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG vor, kann der Anwalt eine solche Vereinbarung anbieten, wenn er hierzu bereit ist. Eine Pflicht hierzu besteht schon deshalb nicht, weil er zum Abschluss nicht gezwungen ist. Soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, ist es Sache des Anwalts, dafür zu sorgen, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zivilrechtliches Mandat

Rz. 477 Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Honorare von Strafverteidigern aufgestellte Vermutung, dass eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch ist, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt,[1844] gilt auch für Honorare in zivilrechtlichen Streitigkeiten.[1845] Denn der Gesetzgeber verfolgt mit § 3a Abs. 2 RVG das...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 195 Nach § 49b Abs. 5 BRAO, der mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zum 1.7.2004 eingefügt worden ist, hat der Rechtsanwalt dann, wenn sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vor Übernahme des Auftrages darauf hinzuweisen. Dies ist für die gerichtliche Prozessvertretung der Fall. Durch einen Verstoß gegen § 49b BRAO entfällt nicht der Vergütun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Herabsetzung

Rz. 473 Eine unangemessen hohe, vereinbarte Vergütung kann im Rechtsstreit – nach Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer – auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 3 RVG). Diese Regelung entspricht den bisherigen Bestimmungen in § 4 Abs. 4 RVG a.F./§ 3 Abs. 3 BRAGO.[1815] Dadurch soll...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Pflichtenverstoß bei Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Rz. 458 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss einer Honorarabrede zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.[1743] Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach, liegt eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung vor, die zu einem Schaden...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Folgen einer verbotswidrigen Abrede

Rz. 495 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG führt nicht zur Nichtigkeit der Vergütungsabrede, sondern beschränkt die vertraglich vereinbarte Vergütung auf die gesetzliche Gebühr.[1904] Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nur die vereinbarte Vergütung verlangt werden.[1905...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausgestaltung

Rz. 501 Bei einer Haftungsbeschränkung, deren Ausgestaltung nur wirksam ist, wenn sie den Anforderungen an eine Vereinbarung im Einzelfall genügt, muss darauf geachtet werden, dass der Text nicht einem vorformulierten Muster entnommen wird. Die Parteien sollten beim Abschluss des Auftrags den Inhalt so genau wie möglich positiv umschreiben sowie negativ abgrenzen. Sie können...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Beistand im Scheidungsverfahren

Rz. 201 Wenn ein Rechtsanwalt dem Antragsgegner in einer Scheidungs- und Kindschaftsfolgesache (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG) gerichtlich als Beistand (§ 12 FamFG) zugeordnet wird, entsteht zwischen der Partei und dem Beistand kein Vertrags-, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis.[516] Dieses Beistandsverhältnis kann auch ohne Zustimmung oder sogar gegen den Wille...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gebührenüberschreitung

Rz. 460 Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 1 RVG konnte aus einer Vereinbarung eine höhere als die gesetzliche Vergütung [1753] nur gefordert werden, wenn die Erklärung des Auftraggebers schriftlich abgegeben wurde und nicht in der Vollmacht enthalten war (Satz 1); war das Schriftstück nicht vom Auftraggeber verfasst, musste es als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass der Prozessbevollmächtigte einen Gerichtstermin nicht persönlich wahrnehmen kann oder will. Regelmäßig erteilt der beauftragte Rechtsanwalt dann einem am Gerichtsort niedergelassenen Rechtsanwalt Untervollmacht zur Wahrnehmung des Gerichtstermins. Der für den Rechtsstreit bestellte Prozessbevollmächtigte bleibt Hauptbevollm...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / C. Unterschiedliche anwaltliche Schuldverhältnisse

Rz. 135 Ein Rechtsanwalt erbringt seine berufliche Leistung in aller Regel, jedoch nicht zwangsläufig aufgrund eines echten Anwaltsvertrages. Er kann mit seinem Auftraggeber auch einen Vertrag schließen, der eine anwaltsfremde Tätigkeit zum Gegenstand hat oder im Rahmen seiner beruflichen Betätigung Rechtsbeziehungen zu anderen Personen aufgrund eines gesetzlichen Schuldverh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Grds. keine Kostenaufklärung

Rz. 193 Grds. ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten von sich aus auf die Entgeltlichkeit seiner Tätigkeit (§§ 675 Abs. 1, 612 Abs. 1, 632 Abs. 1 BGB) hinzuweisen. Auch auf die Höhe der nach dem RVG anfallenden Gebühren braucht der Rechtsanwalt i.d.R. nicht ungefragt hinzuweisen (vgl. Rdn 434).[798] § 49b Abs. 5 BRAO [799] normiert eine gesetzliche Ausnahme (v...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Rückforderung

Rz. 471 Verlangt der Auftraggeber die auf eine sittenwidrige Honorarvereinbarung (vgl. Rdn 463) gezahlte Vergütung zurück, soweit diese die gesetzlichen Gebühren übersteigt,[1808] so kann er den Rückzahlungsanspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) stützen; ein solcher Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist.[1809] Das gilt entsprech...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Erfolgshonorar

Rz. 489 Nach dem durch Gesetz vom 2.9.1994 eingeführten § 49b Abs. 2 BRAO waren Vereinbarungen ausnahmslos unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird ("Erfolgshonorar" = "palmarium") oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält ("quota li...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Rechtsanwalt beauftragt...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Bestandteil des Rechtsberatervertrages können auch AGB (Mandatsbedingungen) sein.[82] Für vertragliche Haftungsbeschränkungen ist die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen durch den Rechtsberater ausdrücklich vorgesehen (§ 52 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 67a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StBerG). Auch i.Ü. bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehung v...mehr