Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / d) Vollmacht ist nicht entscheidend

Der BGH hat sich hier nicht mit der den Prozessbevollmächtigten des Klägers erteilten Vollmacht oder den Vollmachten befasst. Das war richtig. Für die Klärung der Frage, ob den Rechtsanwälten eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angefallen ist, kommt es nämlich in aller Regel darauf nicht an. Der Inhalt der Vollmacht ist allenfalls ein Indiz dafür, dass dieser auch ein ...mehr

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AGS 8+9/2016, Fälligkeit de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war von einem Film-Verleih (im Folgenden: Anspruchsteller) wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung i.S.v. § 97 UrhG (sog. "filesharing" über eine Internettauschbörse) in Anspruch genommen worden. Er hat hierauf einen Berechtigungsschein nach dem BerHG erhalten und sich damit an die Rechtsanwälte … gewandt. Diese wurden für den Antragsteller tätig und...mehr

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AGS 8+9/2016, Entstehen der... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin haben – nach bewilligter und gewährter Beratungshilfe – die Festsetzung von Gebühren i.H.v. 255,85 EUR beantragt. Der Urkundsbeamte hat den Antrag auf Festsetzung der Einigungs- und Geschäftsgebühr nebst Telekommunikationspauschale und anteiliger Umsatzsteuer zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben die Verfahrensbevollmä...mehr

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AGS 8+9/2020, Gebührenbesti... / Leitsatz

Bei Anwendung der Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV ist zunächst der Betragsrahmen der (erhöhten) Verfahrensgebühr festzulegen und dann aus diesem erhöhten Rahmen für den Einzelfall eine angemessene Gebühr unter Berücksichtigung der Maßstäbe des § 14 Abs. 1 RVG zu bilden. Eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV entsteht auch in den Fällen (in jedem der Verfahren), in denen mehrere...mehr

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ZAP 1/2022, Was bleibt, ist Hoffnung! Ausblick auf das Jahr 2022

Vielleicht erinnert sich die geneigte Leserschaft an meine in ZAP 11/2021 (S. 523) veröffentlichten Zeilen zum „Rechtsstaat auf dem Pandemieprüfstand”, die mit den Worten begannen: „Seit über einem Jahr leben wir in einer Ausnahmesituation, die wir uns in unseren schlimmsten Träumen nicht hätten ausmalen können. Wie ein Schreckgespenst streift Corona – COVID-19 oder SARS-CoV...mehr

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ZAP 23/2017, Gebührentipps ... / bb) Abgeltungsbereich des Tage- und Abwesenheitsgeldes

Soweit dagegen gelegentlich eingewandt wird, die Wartezeit des Rechtsanwalts werde über das Tage- und Abwesenheitsgeld abgegolten, ist dies unzutreffend. Zum einen stellt das Tage- und Abwesenheitsgeld lediglich eine pauschale Entschädigung für die Abwesenheit des Rechtsanwalts von seinem Büro dar, zum anderen entsteht das Tage- und Abwesenheitsgeld ausweislich der Regelung ...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / IV. Angelegenheit bei der Streitverkündung

Nach derzeitigem Recht folgt aus § 19 Abs. 1 RVG, dass die Streitverkündung zum Rechtszug gehört. Dies hat zur Folge, dass die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Streitverkündung durch die im gerichtlichen Verfahren entstehende Verfahrensgebühr und ggf. durch die dort entstehende Termins- und Einigungsgebühr abgegolten wird. Durch die Einfügung eine...mehr

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ZAP 18/2023, Gebührentipps ... / ee) Erstattungsrechtliche Auswirkungen

Somit hat die obsiegende Partei lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Terminsgebühr, die der Prozessbevollmächtigte durch die Tätigkeit des Terminsvertreters gem. § 5 RVG abrechnen kann. Hingegen kann der Mandant weder die von seinem Prozessbevollmächtigten selbst geschuldete Vergütung des Terminsvertreters noch fiktive Terminsreisekosten von dem unterlegenen Gegner er...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 1. Ausgangslage

Häufig sehen sich die Richter und Rechtspfleger berufen, im Kostenfestsetzungsverfahren auch über den Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren zu entscheiden. Dabei übersehen sie zum einen die Bindungswirkung des § 32 Abs. 1 RVG und zum anderen die Vorgreiflichkeit der Wertfestsetzungsverfahren. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben weder Rechtspfleger noch Richter über Frag...mehr

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ZAP 11/2018, Gebührentipps ... / 4. E-Mail als Telekommunikationsdienstleistung

Nach Auffassung des OLG Frankfurt erfüllt jede Form der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen seitens des Rechtsanwalts in einem konkreten Mandat zunächst grundsätzlich die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Telekommunikationsentgelts nach den Auslagentatbeständen der Nr. 7001, 7002 VV RVG. Dazu gehöre auch die Versendung einer E-Mail. Demgegenüber gehörte...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / b) Vorheriger Anfall der Verfahrensgebühr

Im Übrigen hat der BGH nicht in den Blick genommen, dass die geltend gemachte 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG nicht erst mit der Anwesenheit der Anwälte im Begutachtungstermin anfällt, sondern nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Somit ist den Anwälten der Gläubigerin die 0,3 Verfahrensgebühr bereits d...mehr

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AGS 8+9/2016, Die Entwicklu... / 5. Akteneinsicht – Geschäftsgebühr

Bereits vor dem 1.1.2014 bestand Streit darüber, ob bspw. die Akteneinsicht im Vorfelde einer Beratung lediglich "vorbereitende" Tätigkeit sei (und damit nicht zu vergüten) oder ob bereits die Akteneinsicht eine Geschäftsgebühr auslöse. Nach h.M. wurden bereits bisher durch die Beratungsgebühr sämtliche mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeiten abgedeckt, auch die Aktenei...mehr

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AGS 9/2017, Fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 Leitsatz Die fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV fällt auch dann an, wenn nach einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid durch den Kläger kein zulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden kann, weil er vollständig obsiegt hat. VG Oldenburg (Oldenburg), Beschl. v. 27.7.2017 – 1 E 5687/17 1 Aus den Gründe...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / e) Sühnetermin nach § 380 StPO

Nach § 380 StPO muss bei den dort genannten Straftatbeständen vor Einreichung einer Privatklage ein Sühneversuch vor einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde erfolglos durchgeführt worden sein. Anderenfalls ist eine auf diese Straftatbestände gestützte Privatklage unzulässig. Kommt es zu einem solchen Sühnetermin und nimmt der Anwalt daran te...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 4. Weitere Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz

Im Weiteren sollen noch einige Änderungen überblicksartig dargestellt werden: Erhöhung des Regelwertes in Kindschaftssachen auf 4.000 EUR, § 45 FamGKG n.F.; Änderungen im Gerichtsvollzieherkostengesetz; Einführung einer Gebühr in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, vgl. Nr. 12413 GNotKG; Deckelung der G...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / i) Anhörungstermin nach § 57 JGG

Für die Teilnahme an einem Anhörungstermin im Verfahren gem. § 57 JGG steht dem Verteidiger eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 1 VV RVG zu: Rechtsprechungshinweis: "Bei Tätigkeiten des Verteidigers im Rahmen der nachträglichen Entscheidungen über die Bewährungsaussetzung gem. § 57 Abs. 1 S. 2 JGG handelt es sich nicht um solche in der Strafvollstreckung. Dem Verteidiger ste...mehr

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ZAP 16/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Erfasste Tätigkeiten

(KG, Beschl. v. 30.6.2021 – 1 Ws 16/21) • Von der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG werden sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf die Einziehung erbringt und die zumindest auch einen Bezug zur Einziehung haben, erfasst. Nr. 4142 VV RVG setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts voraus. Auch Besprechungen und Beratungen des Mandanten lösen die Ge...mehr

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AGS 08-09/2018, Dauer einer... / 1 Aus den Gründen

Der Beschluss des VG ist im Hinblick auf das i.H.v. 17,50 EUR begehrte Abwesenheitsgeld abzuändern. Zu Unrecht ist das VG von einer nicht mehr als vierstündigen Abwesenheit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers ausgegangen und hat daher nur ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 10,00 EUR gewährt. Nach Nr. 7005 VV a.F. ist für die Wahrnehmung des Termins in den Verfahren 1 K 463/1...mehr

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AGS 0809/2019, Gegenstandswert im Einziehungsverfahren

RVG § 33 Abs. 3 S. 1; StGB §§ 73, 73d Abs. 2 Leitsatz Für die Bestimmung des Gegenstandswertes für die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist nicht maßgeblich darauf abzustellen, in welcher Höhe eine Einziehung im Urteil letztlich angeordnet worden ist, sondern vielmehr darauf, in welcher Höhe dem Beschuldigten eine Einziehung drohte. Der Gegenstandswert selbst ist sodan...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / b) Vorgerichtliche Vertretung

Hier war zwischen den Parteien unstreitig, dass den Beklagten für ihre vorprozessuale Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angefallen war, die gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Vorinstanzen Fests...mehr

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AGS 08-09/2018, Höhe der Kosten für ein Abschlussschreiben

RVG VV Nr. 2301 Leitsatz Ein Abschlussschreiben ist als Schreiben einfacher Art, das lediglich eine 0,3-Gebühr (Nr. 2301 VV) auslöst, einzustufen, wenn sich der Inhalt des Schreibens in der Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung erschöpft und nicht dargelegt ist, dass dem Schreiben weitere Prüfungen oder über den Inhalt des Schreibens hinausgehende Erwägungen und Abs...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 12. Einspruch gegen Versäumnisurteil

Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, verbleibt es beim bisherigen Gebührenrecht. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung, wie noch in der BRAGO, wonach das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit war, kennt das RVG nicht. Eine Ausnahme gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, wenn der Einspruch erst nach mehr als zwei Kale...mehr

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ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / 3. Der Fall des BGH

Der Kläger hatte vor dem LG Stuttgart gegen die beklagte Volkswagen AG Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. VW-Dieselskandal geltend gemacht und vorgetragen, er sei von der Beklagten durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung sittenwidrig geschädigt worden. Er hat vor dem LG Stuttgart – soweit hier von Interesse – beantragt, die Beklag...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / aa) Weiterleitung von Kosten an ein Gericht oder eine Behörde

Der Rechtsanwalt leitet Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiter. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, fällt hierunter auch die Weiterleitung an einen Gerichtsvollzieher (AnwKomm-RVG/N. Schneider, a.a.O., Nr. 1009 VV RVG Rn 34). Hauptanwendungsfall ist die Weiterüberweisung von Gerichts- oder Verwaltungsgebühren oder Auslagenvorschüssen an die Gerichts- oder Ve...mehr

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AGS 0809/2019, Unwirksamkei... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten verlangen die Rückzahlung eines geleisteten Honorars für anwaltliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Der Kläger war Arbeitnehmer der R. Automobile GmbH. Er bezog ein monatliches Bruttogehalt von 2.400,00 EUR zzgl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Am 20.1.2016 teilte ihm der Arbeitgeber mit, dass das Arbeitsverhältnis beend...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / c) Anwaltliches Musterimpressum

Die Inhalte des Impressums einer typischen Kanzlei-Website können also in etwa so formuliert werden: Praxis-Beispielmehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZAP 21/2019, Logistikrecht ... / 2. Pro und Kontra eines Zivilverfahrens in Abgrenzung zum Schiedsverfahren

Grundsätzlich unabhängig von der Frage, auf Basis welcher Rechtsordnung die Dienstleistungen erbracht werden sollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vorsorge für ein mögliches, streitiges Verfahren zu treffen. Neben dem Gang zu den ordentlichen Gerichten kann es sinnvoll sein, über die Möglichkeit einer alternativen Streitschlichtung nachzudenken. Ein nicht zu unterschätz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZAP 19/2019, Anwaltsmagazin / 5 Änderungen im Inkassorecht geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Darin sind zahlreiche Regelungen enthalten, die auch die Anwaltschaft zentral betreffen. Unter anderem soll es Änderungen bei den Geschäfts- und Einigungsgebühren geben, zudem soll die doppelte Inanspruchnahme...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

Rz. 1749 Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts kommt in der Regel ein entgeltlicher Dienstvertrag zustande, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 BGB).[3209] Ausnahmsweise kann der Tätigkeit auch ein Werkvertrag zugrunde liegen, etwa bei der Erstellung eines Gutachtens, Vertrags oder Legal Due Diligence Reports.[3210] Die Verwendung von allgemeinen M...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Beck/Berr/Nissen, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 6. Auflage 2012 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 36. Auflage 2016 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage 2006 Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 12. Aufla...mehr

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AGS 08-09/2018, Vorgerichtliche Kosten als Hauptforderung

GKG § 43 Abs. 1; RVG VV Nr. 2300 Leitsatz Wird neben der restlichen Hauptforderung eine Geschäftsgebühr auch aus bereits erledigten Gegenständen mit eingeklagt, handelt es sich nicht (mehr) um eine Nebenforderung, soweit die Geschäftsgebühr auf die erledigten Gegenstände entfällt. Vielmehr wird dieser Teil der Kosten zur Hauptforderung. Dieser Wert berechnet sich nach der Vergü...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskostenhilfeverfahren vor, Hauptsacheverfahren nach Gesetzesänderung

RVG §§ 61, 16 Nr. 2 Leitsatz Ist der Anwalt im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor der Änderung des RVG beauftragt worden und im zugehörigen Klageverfahren nach dem Stichtag, dann richtet sich die Vergütung im Klageverfahren nach neuem Recht. OLG München, Beschl. v. 18.6.2018 – 11 W 340/18 1 Sachverhalt Der (spätere) Kläger hatte mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigte...mehr

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ZAP 6/2022, Abrechnung bei Zeithonoraren – Tipps für gerichtsfeste Vergütungsvereinbarungen

Die Abrechnung von Zeithonoraren bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Streitigkeiten sind hier an der Tagesordnung. So hatte sich nach zahlreichen erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen der BGH mit der Frage zu befassen, ob ein 15-Minuten-Takt zulässig sei, also eine Vereinbarung, wonach je angefangene Viertelstunde abgerechnet werde. Der BGH hat mit deutlichen Wo...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Regelung

Nach der Legaldefinition in Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel des Rechtsanwalts außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet. Dabei ist auf den Ort der tatsächlichen Abreise abzustellen (s. OLG Düsseldorf RVGreport 2012, 189 [Hansens] = zfs 2012, 287 m. Anm. Hansens = AGS 2012, 167).mehr

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ZAP 22/2020, Bußgeldverfahren: Zusätzliche Verfahrensgebühr

(LG Bayreuth, Beschl. v. 13.10.2020 – 3 Qs 84/20) • Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG entsteht nicht dadurch, dass der Verteidiger durch Anträge pp. den Eintritt der absoluten Verjährung erreicht und dann das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. ZAP EN-Nr. 560/2020 ZAP F. 1, S. 1170–1170mehr

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ZAP 11/2019, Rechtsprechung... / IX. Anwaltliches Gebührenrecht

In einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, entsteht die Terminsgebühr (Nr. 3106 VV) u.a. dann, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG). Nach einem Teil der sozialgerichtlichen Rechtsprechung soll der Anfall der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs zusätzlich voraussetzen, das...mehr

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ZAP 1/2022, Gebührenstreitw... / c) Räumungsvergleich mit Verzicht auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz

Einigen sich die Parteien in einem Räumungsvergleich auch dahingehend, dass mit dem Vergleich eventuelle Ansprüche des Mieters auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz abgegolten sein sollen, liegt insoweit ein Mehrwert vor, da es sich um eigenständige Ansprüche handelt. Der Mehrwert ist dabei mit 20 % der Jahresmiete anzusetzen (OLG Düsseldorf AGS 2009, 496 = WuM 2009, 543 = ...mehr

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AGS 0809/2019, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Namen des Anwalts beauftragten Terminsvertreters

ZPO § 91; RVG VV Nrn. 7003 ff. Leitsatz Sind Reisekosten tatsächlich nicht angefallen, weil der auswärtige Anwalt eine Unterbevollmächtigte beauftragt hat, können gegebenenfalls die Kosten der Unterbevollmächtigten in Ansatz gebracht werden, soweit Reisekosten der auswärtigen Bevollmächtigten erspart worden sind. Für die Terminsvertretung, die die Partei als Unterbevollmächtigt...mehr

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AGS 0809/2019, Keine Verjäh... / Leitsatz

Beantragt der Auftraggeber die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, weil er sich von einer Festsetzung Rückzahlungsansprüche verspricht, hemmt dieses Verfahren nicht den Ablauf der Verjährung seiner Rückforderungsansprüche. AG München, Urt. v. 8.11.2018 – 282 C 4053/18mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 17. Gehörsrüge

Soweit die Gehörsrüge nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG mit zur Angelegenheit zählt, löst sie ohnehin keine gesonderte Vergütung aus, sodass sich die Frage des Übergangsrechts nicht stellt. Soweit die Gehörsrüge dagegen gesondert abzurechnen ist, kommt es auf den Auftrag zur Gehörsrüge an, nicht darauf, wann das zugrunde liegende Verfahren eingeleitet worden ist.mehr

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ZAP 3/2021, Vernehmensterminsgebühr "Verhandeln" im Haftprüfungstermin

(LG Würzburg, Beschl. v. 25.11.2020 – 8 KLs 981 Js 20829/18) • Unter Verhandeln i.S.d. Nr. 4102 Nr. VV RVG ist die Mitwirkung an einem Entscheidungsprozess durch jegliche sachdienliche Handlungen zu verstehen, welche die Herbeiführung einer Entscheidung zu fördern geeignet sind. ZAP EN-Nr. 89/2021 ZAP F. 1, S. 128–128mehr

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AGS 08-09/2018, Verfahrensw... / Leitsatz

Der Verfahrenswert eines Anpassungsverfahren nach § 33 VersAusglG richtet sich nach § 50 Abs. 1 RVG. Die Vorschrift des § 51 FamGKG ist unanwendbar, da es sich nicht um eine Unterhaltssache handelt. Eine schematische Anhebung des Wertes nach § 50 Abs. 3 FamGKG kommt nicht in Betracht. OLG Koblenz, Beschl. v. 29.6.2018 – 9 WF 418/18mehr

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ZAP 1/2022, Gebührenstreitw... / Zusammenfassung

Streitwertfestsetzungen in Mietsachen sind häufig unzutreffend, wie auch die hohe Anzahl an korrigierenden obergerichtlichen Entscheidungen belegt. Der Anwalt sollte daher stets ein Augenmerk auf die richtige Wertfestsetzung legen und fehlerhafte Wertfestsetzungen angreifen (§ 32 Abs. 2 RVG). Schließlich geht es dabei um seine Gebühren. Der nachfolgende Beitrag gibt einen üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhöhungsgebühr bei Bauträg... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Rechtspflegerin habe zu Recht die Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 RVG-VV zzgl. entsprechender Umsatzsteuer insgesamt nicht anerkannt. Zwar seien diese Anwaltskosten entstanden. Jedoch handele es sich nicht um notwendige und damit nicht um gem. § 91 ZPO erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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ZAP 23/2020, Anwaltsmagazin / 2 Verbot der Erfolgshonorare soll gelockert werden

Rechtsanwälten sollen künftig in bestimmtem Rahmen Erfolgshonorare erlaubt werden. Zudem sollen sie Prozesse ihrer Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen finanzieren dürfen. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, der Mitte November präsentiert wurde. Nur wenige Tage nach Vorstellung des umfangreichen Refor...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / 1. Begriff der Mehrkosten bei der einvernehmlichen "Umbeiordnung"

In der Praxis spielt die sog. Umbeiordnung des Pflichtverteidigers eine große Rolle (vgl. dazu Burhoff, EV, Rn 3210 ff.). So auch in dem OLG Celle, Beschl. v. 6.2.2019 (2 Ws 37/19, StraFo 2019, 263) zugrunde liegenden Verfahren, in dem ein einvernehmlicher Wechsel des Pflichtverteidigers vorgenommen worden ist. Das AG hatte dem Angeklagten zunächst einen ortsansässigen Verte...mehr

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AGS 0809/2019, Keine Verjährungshemmung für Rückforderungsansprüche des Auftraggebers durch eigenen Vergütungsfestsetzungsantrag

RVG § 11 Abs. 7 Leitsatz Beantragt der Auftraggeber die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, weil er sich von einer Festsetzung Rückzahlungsansprüche verspricht, hemmt dieses Verfahren nicht den Ablauf der Verjährung seiner Rückforderungsansprüche. AG München, Urt. v. 8.11.2018 – 282 C 4053/18 1 Sachverhalt Der Beklagte ist Rechtsanwalt und hatte die Klägerin in einer mietrechtli...mehr

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AGS 08-09/2018, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision

RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Zum Entstehen der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV durch Rücknahme der Revision. LG Aschaffenburg, Beschl. v. 2.5.2018 – Qs 44/18 1 Sachverhalt Gegen das Berufungsurteil des LG hatten sowohl die Pflichtverteidigerin als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Später nahm die Pflichtverteidigerin "nach Rücksprache und ausführlicher Besprechung ...mehr