Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 3. Vertretung im Zulassungsverfahren

Rz. 76 Sowohl der Anwalt des Antragstellers als auch der Anwalt des Antragsgegners erhalten im Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3206 VV. Der Anwalt des Antragsgegners erhält die volle Verfahrensgebühr allerdings nur, wenn er einen Schriftsatz einreicht, der einen Sachantrag enthält, also wenn er z.B. beantragt, die Sprungrevisi...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt in Straf- oder Bußgeldsachen oder in Verfahren nach Teil 6 VV gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Er erhält dabei nicht nur die Gebühren nach dem RVG, sondern auch Auslagen, soweit sie notwendig waren (§ 46 RVG). Ebenso steht ihm ein Recht auf Vorschuss zu (§ 47 RVG). Rz. 2 Stre...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / I. Überblick

Rz. 1 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist danach zu differenzieren, ob die Gebühren nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 RVG) oder nach Betragsrahmen abzurechnen sind (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG). Der Grundsatz des § 2 Abs. 1 S. 1 RVG wird hier durchbrochen, da in § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG "etwas anderes bestimmt" ist. Die Abrechnung nach dem Gegensta...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 58 Werden mehrere Verfahren miteinander verbunden, so liegt ab dem Zeitpunkt der Verbindung nur noch eine einzige Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG vor. Bis zur Verbindung bleiben die Verfahren dagegen selbstständige Angelegenheiten.[10] Die Gebühren fallen vor der Verbindung aus dem jeweiligen Wert der einzelnen Verfahren an, da es sich um eigene Angelegenheiten hand...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 39. Notanwalt

Rz. 96 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es an...mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 35 Strafsachen / X. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 278 In Verfahren über oder erhält der Anwalt nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 279 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren die Verg...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Problemfall: Entwurf von Urkunden und Mahnschreiben

Rz. 14 Strittig war, welche Vergütung der Anwalt erhält, wenn er eine Urkunde entwirft. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Im Gegensatz zur BRAGO ist die Mitwirkung bei der Erstellung einer Urkunde im RVG nicht mehr ausdrücklich gerege...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§§ 916 ff. ZPO) oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 936 i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 R...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Anrechnung im Verwaltungsverfahren bei vorangegangener Beratung

Rz. 53 Ist der Vertretung eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die Geschäftsgebühr anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Beispiel 19: Außergerichtliche Vertretung mit vorangegangener Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht Der Anwalt war mit der Beratung des Mandanten beauftragt worden und erhält anschließen...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / a) Überblick

Rz. 10 Im isolierten Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG) erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, in dem die Rüge erheben wird, höc...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Bloße Protokollierung einer Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Beteiligung des Anwalts an der Einigung

Rz. 256 Ist der Anwalt hinsichtlich der im Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur mit der Protokollierung einer Einigung beauftragt, haben die Parteien die Einigung also ohne den Anwalt selbst bereits ausgehandelt und abgeschlossen, so entsteht insoweit lediglich die 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. VV. Rz. 257 Bei der Terminsgebühr ist zu differenzieren:...mehr

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§ 39 Hebegebühren / III. Berechnung bei Teilzahlungen

Rz. 21 Werden die eingegangenen Gelder in Teilbeträgen ausgezahlt, so entstehen – unabhängig davon, ob die Gelder auch in Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme eingegangen sind – jeweils eigene Hebegebühren aus den einzelnen Auszahlungsbeträgen, da nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1009 VV jede Auszahlung eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellt. Ebenso ist unerheblich, ob...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / II. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kommt eine Anrechnung ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richten. Es sind ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 1. Überblick

Rz. 75 In der Zwangsverwaltung wird unterschieden nach der Vertretung des Antragstellers und der eines sonstigen Beteiligten. Rz. 76 Für die Vertretung eines Antragstellers kommen wiederum zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 295 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[63] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit gegeben. Allerd...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 1. Überblick

Rz. 3 Die Frage, welche Fassung des RVG anzuwenden ist, hat dagegen erhebliche praktische Bedeutung, da sich im RVG im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen ergeben haben, insbesondere zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG und zuletzt durch das KostRÄG 2021. Dabei wirkt sich insbesondere die jeweilige Anhebung der Gebühren- und Auslagenbeträge aus. Rz. 4 Bei der letzten Änderung...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilun...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sind in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV geregelt (Nrn. 3311, 3312 VV). Rz. 2 Die Vorschriften gelten nur für Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind (einschließlich der Teilungsversteigerung). Rz. 3 Ni...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / a) Überblick

Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle.mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 310 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war bis 2013 § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 6. Notwendige Bestandteile der Abrechnung

Rz. 28 Auch wenn sich die Beratungsgebühr nicht nach dem RVG richtet, müssen nach der Rspr. in der Gebührenabrechnung (§ 10 RVG) für eine außergerichtliche Beratung eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes "Beratung" und die zur Berechnung angewandten Vorschriften angeben werden. Der Rechtsanwalt, der gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG nach dem BGB abrechnet, muss danach die Vorschrif...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1: Klageauftrag Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt ...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Mehrere Termine

Rz. 61 Die Terminsgebühr kann in gerichtlichen Verfahren nur einmal entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Sofern es zu mehreren Terminen kommt, entsteht die Terminsgebühr also insgesamt nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG). Unerheblich ist, ob es sich dabei um verschiedene Termine (Verhandlungs-, Beweis- oder Erörterungstermine) handelt. Nur dan...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 120 Anfallen kann auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Beispiel 76: Mahnverfahren mit Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners unterbreitet dem Antragsteller einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den dieser annimmt. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV kommt jetzt noch e...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Der Gegenstandswert

Rz. 20 Der Gegenstandswert beläuft sich im erstinstanzlichen Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder in Verfahren auf Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Wert der Hauptsache (§ 23a Abs. 1, 1. Hs. RVG). Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur hinsichtlich eines Teils der Hauptsache beantragt, so ist dieser Wert maßgebend. Rz. 2...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / l) Anrechnung auf vorangegangene Verfahrensgebühr bei bloßem Verhandeln über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 74 Wird im gerichtlichen Verfahren lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht dort die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV nur in Höhe von 0,8 (siehe § 13 Rdn 247 ff.). Kommt es danach zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die 0,8-Gebühr bzw. der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende G...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / d) Anfechtung einer Einigung

Rz. 208 Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht beachtlich, sodass eine Einigungsgebühr nicht anfällt.[94] Die Gegenauffassung[95] vermag nicht zu überzeugen. Ist die Einigung nach materiellem Recht nichtig, so haben es die Anwälte gerade nicht erreicht, eine ei...mehr

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§ 35 Strafsachen / (9) Einigungsgebühr im Privatklageverfahren

Rz. 132 In Privatklageverfahren kann es auch im Strafprozess zu einer Einigung kommen. Hier kann die Einigungsgebühr in Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG zweimal entstehen, nämlich:mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Anrechnung

Rz. 109 War der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren tätig, so hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV bzw. im Falle der Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV verdient. Diese Gebühren sind im gerichtlichen Verfahren hälftig anzurechnen. Die frühere Ermäßigung der Verfahrensgebühr (Nr. 3103 VV a.F.) ist aufgehoben. Rz. 110 Bei vorangegangener Ges...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / I. Überblick

Rz. 1 Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Die Vorschrift spricht zwar nur von Urkunden- und Wechselverfahren und erwähnt das Scheckverfahren nicht. Da es sich jedoch bei dem...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr