Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Regelungsgehalt

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Verweisung bzw. Abgabe in § 20 RVG. Die Vorschrift stellt eine Ergänzung zu § 15 RVG dar, der allgemein den Begriff der Angelegenheit und damit den Abgeltungsbereich der Gebühren bestimmt.[3] Die Vorschrift des § 20 RVG legt Umfang und Grenzen des Rechtszugs im Fall der Verweisung und Abgabe fest. Für die Zurückverweisung gilt § 2...mehr

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FF 03/2023, Rechtsanwaltsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Für den durch ihre Verfahrensbevollmächtigten (nachfolgend Beschwerdeführer) unter dem 8.6.2020 gegen den Kindesvater gestellten Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge bezüglich des Kindes S … S … ist der Kindesmutter mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Hamborn v. 10.7.2020 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Beschwerdeführ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Neuer Rechtszug / eigene Angelegenheit

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG bestanden hinsichtlich der entstehenden Gebühren keine Probleme. Jeder Rechtszug wurde als eigenständige Angelegenheit angesehen mit der Folge, dass nach § 15 Abs. 2 S. 2 RVG a.F. der Rechtsanwalt nach Zurückverweisung im nachfolgenden Verfahren die Gebühren noch einmal verlangen konnte. Demnach verdiente der Rechtsanwalt die Gebühren im...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. 1. Verfahrensrechtliches Die Verfahrensweise der Rechtsanwältin der Antragsgegnerin zeigt, dass das Rechtsbehelfssystem bei der Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung nicht überall bekannt ist. Für die Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung ist gem. § 55 Abs. 1 RVG der UdG...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / II. Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung

Das OLG München bejaht – wie zuvor schon das LG Augsburg – die Bindungswirkung der gem. § 46 Abs. 2 RVG ergangenen Entscheidung des AG für das Festsetzungsverfahren. Die Entscheidung über die Erstattung von Auslagen des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwaltes erfolge in zwei Stufen: 1. Zwei Stufen Auf der ersten Stufe entscheide das Gericht, das den Rechtsanwalt beigeordn...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Sachlich

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das Strafverfahren nach Teil 4 VV, auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5 VV.[1] § 20 RVG, der die Verweisung und Abgabe regelt, findet aber keine Anwendung im Bußgeldverfahren bei Abgabe von einer Verwaltungsbehörde an eine andere, da die Vorschrift – schon vom Wortlaut her – nur das gerichtliche Verfahren betrifft. Vor der Verwa...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Allgemeines

Die Vorschrift gilt in Straf- und Bußgeldsachen nach den Teilen 4 und 5 VV.[27] § 21 RVG findet keine Anwendung, wenn die Strafsache vom Gericht – im Eröffnungsverfahren – an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird, damit diese weiteren Ermittlungen durchführen kann/muss. Für eine Zurückverweisung im Bußgeldverfahren nach § 69 Abs. 5 OWiG vom AG an die Verwaltungsbehörde, f...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 1. Regelungsgehalt

§ 21 RVG ergänzt § 15 Abs. 2 RVG und § 17 Nr. 1 RVG. Die Vorschrift grenzt den Begriff des Rechtszugs für den Fall der Zurückverweisung weiter ein. Das Verfahren nach der Zurückverweisung wird gebührenrechtlich besonders honoriert, indem es als eigener Rechtszug behandelt wird.[25] Dadurch soll der notwendige Mehraufwand angemessener entlohnt werden.[26]mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Verfassungsbeschwerde

Nicht geregelt ist in § 21 RVG, wie der Fall zu behandeln ist, wenn von einem Verfassungsgericht nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das Verfahren zurückverwiesen wird. Nach allgemeiner Meinung wird dann die Verfassungsbeschwerde wie ein Rechtsmittel behandelt mit der Folge, dass das wiederaufzunehmende Verfahren in analoger Anwendung des § 21 Abs. 1 RVG gegenüber...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 6. "Verweisung" wegen örtlicher Unzuständigkeit

Fraglich ist die Gebührenrechtslage in dem Fall, in dem das Verfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht "verwiesen" bzw. abgegeben wird. Es stellt sich dann die Frage, ob ggf. verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen mit der Folge, dass mehrere (gerichtliche) Verfahrensgebühren entstehen. Beispiel 1 Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Be...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / II. Ansatz der Mittelgebühr

1. Allgemeine Überlegung Aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrags sei, so das AG, die Beklagte verpflichtet, die hierdurch angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (abzüglich der Selbstbeteiligung) an den Kläger zu zahlen. Streitig sei zwischen den Parteien nur, ob die Rechtsanwältin des Klägers die jeweilige Mittelgebühr habe ansetzen dürfen oder ob eine niedrigere Gebühr an...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Beispiele

Beispiel 1 Gegen den B ist beim Schöffengericht ein umfangreiches Verfahren wegen Verkehrsstraftaten anhängig. Dieses wird nach Anklageerhebung vom AG gem. § 225a Abs. 1 StPO der Strafkammer vorgelegt, die es übernimmt. Dort findet eine eintägige Hauptverhandlung statt. B ist von Anfang an von R vertreten worden. Alle Kriterien des § 14 RVG sind durchschnittlich. Entstanden s...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / c) Gebührenbemessung

Bei der Bemessung der konkreten (gerichtlichen) Verfahrensgebühr kann nach Zurückverweisung über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ggf. berücksichtigt werden, dass dem Rechtsanwalt das Verfahren bereits bekannt ist.[49] § 48 Abs. 6 S. 2 RVG erstreckt sich nicht auf Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt als Wahlanwalt in früheren Rechtszügen erbracht hat.[50]mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebühr für Zwischenvereinbarung im Umgangsrechtsverfahren

§§ 33, 56 RVG; Nrn. 1000, 1003 VV RVG; § 156 FamFG Leitsatz Dem Anfall einer "Einigungsgebühr" in Kindschaftssachen steht nicht unbedingt entgegen, dass eine Vereinbarung nur eine "vorläufige" Regelung beinhaltet; auch eine sog. "Zwischeneinigung" kann im Einzelfall gebührenrechtlich relevant sein. OLG München, Beschl. v. 14.12.2022 – 11 WF 1216/22 I. Sachverhalt Der Vater des ge...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das AG habe den Gegenstandswert für die Einziehung des gefälschten polnischen Führerscheindokuments zu Recht auf 0 EUR festgesetzt. 1. Beratung der Beschuldigten Das LG legt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Anfall einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV dar. Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen Beschuldigte...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Beigeordneter/bestellter Rechtsanwalt

Wird eine Sache i.S.v. § 20 S. 1 RVG an ein anderes Gericht verwiesen, wirkt eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung fort, da es sich um einen einheitlichen Rechtszug handelt.[5] Dies gilt auch für die Pflichtverteidigerbestellung. Auch im Fall der Zurückverweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs – insoweit entsteht nach § 20 S. 2 RVG ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 3. Begrifflichkeiten

Verweisung bedeutet, dass das angegangene sachlich oder örtlich unzuständige Gericht das Verfahren mittels Beschlusses an das zuständige Gericht verweist. Der Beschluss ist grds. bindend. Die formlose Abgabe erfolgt zwischen Spruchkörpern desselben Gerichts (gerichtsinterne Zuständigkeit). Die Abgabe hat keine Bindungswirkung. Es werden zwei Arten der Verweisung bzw. Abgabe ge...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der Stunde für den Längenzuschlag

Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG; Nr. 4128 VV RVG Leitsatz Eine Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59:59, danach beginnt die nächste Stunde. Nach Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen, ausgenommen hiervon sind nur Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat, sowie Unter...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Grundsätze

Die Verfahren vor dem verweisenden und dem annehmenden Gericht bilden einen Rechtszug und damit nach § 15 Abs. 2 RVG eine Angelegenheit. Der Rechtsanwalt/Verteidiger, der in beiden Verfahren tätig wird, kann die Gebühren für beide Verfahren daher nur einmal fordern. Beispiele für Verweisung innerhalb derselben Instanz sind die Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit vom A...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie liegt auf der Linie der (ober-)gerichtlichen Rspr. zum Gegenstandswert für die Nr. 4142 VV, wenn Gegenstände eingezogen werden sollen oder eingezogen worden sind, denen die Rechtsordnung keinen messbaren Wert zuschreibt. Das LG verweist in dem Zusammenhang zutreffend auf Falschgeld, unversteuerte und unverzollte Zigaretten und illegal...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Frage, ob auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Bemessung der anwaltlichen Gebühren generell von der Mittelgebühr auszugehen ist oder nicht, ist in der Rspr. umstritten. Sie ist aber mit der wohl h.M. zu bejahen (vgl. dazu und wegen der Einzelheiten eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 5 VV R...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / d) Beispiel

Beispiel Anklage gegen A wegen schweren Raubs bei der Strafkammer. Diese führt an zwei Tagen die Hauptverhandlung durch und verurteilt den Angeklagten. Auf dessen Revision hin wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen. Dort wird an einem weiteren Tag erneut die Hauptverhandlung durchgeführt. Der A ist von Anfang des Verfahren...mehr

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FF 03/2023, Rechtsanwaltsvergütung im Kindschaftsverfahren auf Übertragung der Alleinsorge nach § 1671 Abs. 1 BGB

FamFG § 151 § 155; BGB § 1671 Abs. 1 BGB; RVG § 55; VV RVG Nr. 3104 Leitsatz Das Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671 Abs. 1 BGB stellt zwar eine die elterliche Sorge betreffende Kindschaftssache gemäß § 151 Nr. 1 FamFG dar, jedoch nicht eine den Aufenthalt des Kindes betreffende Kindschaftssa...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / aa) Begriff des Rechtsmittels

Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine Zwischen...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / bb) Begriff der Zurückverweisung

Unter Zurückverweisung ist eine den Rechtsmittelzug beendende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu verstehen, die einem in dem Instanzenzug untergeordneten Gericht die abschließende Entscheidung überlässt.[33] Der Begriff der Zurückverweisung muss nicht zwingend gebraucht werden.[34] Entscheidend für eine Zurückverweisung ist, dass sich aus dem Urteil/der Entscheidung de...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Nach Abs. 5 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht. Dies...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / II. Keine Vergleichbarkeit mit nachträglicher Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

Das LG geht ebenfalls davon aus, dass ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse nicht besteht. Zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht es sich auf die Ausführungen im Beschl. des AG v. 12.10.2022 (AG Amberg, a.a.O.) und führt ergänzend aus: Zwar erhalte nach § 48 Abs. 6 RVG der Rechtsanwalt, der in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 VV im erste...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Gebühren

Es entstehen ggf. nur die Gebühren für das gerichtliche Verfahren noch einmal.[43] Die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4104 VV) entsteht nicht erneut. Dieser Verfahrensabschnitt ist bereits beendet. Auch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entsteht im Verfahren nach Zurückverweisung nicht noch einmal.[44] Sie entsteht nur für die erstmalige Einarbeitung in ...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und erinnert noch einmal daran, dass es für den Pflichtverteidiger sinnvoll ist/sein kann, beim Gericht die Feststellung der Notwendigkeit von als erforderlich angesehener Auslagen/Aufwendungen, also z.B. Kopien aus der Akte, Reisen oder eben auch Übersetzungen, zu beantragen. Stellt das Gericht die Erforderlichkeit fest, gilt das auch für ...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / II. Zulässigkeit der gerichtlichen Wertfestsetzung

Die Kammer geht davon aus, dass eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 33 RVG zulässig war, auch wenn der beschwerdeführende Rechtsanwalt lediglich außergerichtlich im Ermittlungsverfahren, nicht aber in einem gerichtlichen Verfahren für seine Mandantin tätig geworden sei. Denn der Rechtsanwalt sei wurde im Ermittlungsverfahren durch gerichtlichen Beschluss beigeordnet wor...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / Leitsatz

Die Feststellung der Erforderlichkeit von Aufwendungen des Pflichtverteidigers durch das Gericht ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 bindend. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen. Bei Übersetzerkosten handelt es sich um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 3 RVG. Es erscheint grundsä...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / II. Mehr als fünf Stunden

Der Längenzuschlag nach Nr. 4128 VV entstehe, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der (Berufungs-)Hauptverhandlung teilgenommen haben. Dies sei der Fall gewesen, denn die Hauptverhandlung habe ausweislich des Protokolls von 09:04 Uhr bis 14:00 Uhr gedauert. Bei der Berechnung des Längenzuschlags sei ausschließlich auf...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / I. Sachverhalt

Der zwischen der Klägerin und dem Beklagten vor dem VG Berlin geführte Rechtsstreit endete durch vor Gericht geschlossenen Vergleich vom 5.3.2020. Danach hatte der Beklagte der Klägerin deren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Kostenfestsetzungsverfahren machte die Klägerin unter Hinweis auf eine mit ihrem Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr im Bußgeldverfahren wegen drohender Eintragung im FAER

§ 14 RVG Leitsatz Unabhängig von der Frage, ob Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten generell oder in bestimmten Fällen zu einer geringeren Gebühr führen müssen, weil es sich um unterdurchschnittliche Angelegenheiten handelt, ist das jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht. AG Kaufbeuren, Urt. v. 3.3.2023 – 4 C 1117/22 I. Sac...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit von Auslagen des Pflichtverteidigers/-beistands

§§ 46, 55 RVG Leitsatz Die Feststellung der Erforderlichkeit von Aufwendungen des Pflichtverteidigers durch das Gericht ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 bindend. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen. Bei Übersetzerkosten handelt es sich um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 3 RVG....mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

§§ 45, 48 RVG Leitsatz Wird die Pflichtverteidigerbestellung rückwirkend aufgehoben, entfällt damit ein Vergütungsanspruch des Verteidigers. LG Amberg, Beschl. v. 5.12.2022 – 11 Qs 79/22 I. Sachverhalt Bei der Staatsanwaltschaft war seit dem 11.1.2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Besitzes von Jugendpornographie anhängig. Mit Schriftsatz vom 7.12.2020 zei...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den von der unterlegenen Partei zu erstattenden Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der erstattungsberechtigten Partei. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Höhe der erstattungsfähigen An...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswert einer Fälschung

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Ein gefälschter (polnischer) Führerschein hat keinen objektiven Verkehrswert. LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.3.2023 – 22 Qs 1/23 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist für die Beschuldigte, der er als Pflichtverteidiger bestellt war, in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung tätig geworden. Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 22.3.202...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattung eines über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Erfolgshonorars

§§ 151, 162 Abs. 1, 165 VwGO; § 4a RVG a.F. Leitsatz Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfäh...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Nur gesetzliche Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der insoweit dem hier einschlägigen § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO entspricht, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass grds. von der ansonsten na...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man die Entscheidung gelesen hat, möchte man aufstehen, zum Fenster gehen, dieses öffnen und zum Himmel rufen: "Herr, lass Hirn vom Himmel regnen und schicke viel davon nach Amberg". Denn – ich hatte bereits in der Anmerkung zum Beschluss des AG Amberg (AGS 2022, 516) darauf hingewiesen –: Die Entscheidung des LG ist falsch. Die vom LG gegebene Begründung ist in kein...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Rechtsmittelinstanz

aa) Begriff des Rechtsmittels Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsm...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

a) Allgemeines Die Vorschrift gilt in Straf- und Bußgeldsachen nach den Teilen 4 und 5 VV.[27] § 21 RVG findet keine Anwendung, wenn die Strafsache vom Gericht – im Eröffnungsverfahren – an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird, damit diese weiteren Ermittlungen durchführen kann/muss. Für eine Zurückverweisung im Bußgeldverfahren nach § 69 Abs. 5 OWiG vom AG an die Verwalt...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / III. Weitere Beschwerde

Das LG hat die weitere Beschwerde zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG). Eine Sache habe grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden sei, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwi...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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FF 03/2023, Rechtsanwaltsve... / Leitsatz

Das Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671 Abs. 1 BGB stellt zwar eine die elterliche Sorge betreffende Kindschaftssache gemäß § 151 Nr. 1 FamFG dar, jedoch nicht eine den Aufenthalt des Kindes betreffende Kindschaftssache im Sinne des § 155 Abs. 1 FamFG (Abweichung von OLG Stuttgart, Beschl. ...mehr