Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 41 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 25: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IX. Abrechnungsmuster

Rz. 65 Beispiel 8: Einfache Abrechnung, einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert Der Anwalt ist mit einer Unfallschadenregulierung beauftragt (Wert: 3.000,00 EUR) und schließt mit dem Haftpflichtversicherer eine Einigung. Herrn/Frau/Firma (…) (Name, Adresse) In Sachen (…) ./. (…) Rechnungsdatum: (…) Rechnungsnummer: (…) Steuernummer: (…) Leistungszeitraum: (…) Rechn...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Sprungrevision

Rz. 236 Nach § 161 Abs. 1 SGG steht den Beteiligten gegen das Urteil des Sozialgerichts die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz (Sprungrevision) zu, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie von dem Sozialgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar (§ 161 Abs. 2 S. 3 SGG). Rz. 237 Der Antra...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 39 Für die Vertretung eines Gläubigers oder eines sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten richtet sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG.mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Mehrere Terminsvertretungen in derselben Angelegenheit

Rz. 90 Wird der Anwalt mit der Wahrnehmung mehrerer Termine beauftragt, gilt § 15 Abs. 2 RVG. Die Gebühren können nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob der Terminsvertreter mehrere Termine wahrnimmt. Beispiel 47: Mehrere Terminsvertretungen Der Anwalt ist mit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins (Wert: 8.000,00 EUR) beauftragt. Später erhält er den Auftrag, in demsel...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Mehrfache (Hilfs-)Aufrechnung

Rz. 51 Werden mehrere Hilfsaufrechnungsforderungen gestaffelt erhoben, dann ist jede Hilfsaufrechnungsforderung bis zur Höhe der Klageforderung zu berücksichtigen, soweit darüber eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht.[9] Beispiel 25: Mehrfache Hilfsaufrechnung, Entscheidung (I) In einem Rechtsstreit über 10.000,00 EUR bestreitet der Beklagte die Klageforderung und e...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Die Vergütung

Rz. 6 Die Vergütung des Anwalts ist im RVG geregelt. Die Vergütung umfasst Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1 RVG). Die Gebühren sind in den Teilen 1 bis 6 VV geregelt. Die Auslagen finden sich in Teil 7 VV. Ergänzend nimmt das RVG auf andere Gesetze Bezug, insbesondere zur Bemessung des Gegenstandswerts auf die Vorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / e) Hilfsnormen

Rz. 22 Hilfsnormen müssen nach dem Wortlaut des § 10 RVG nicht angegeben werden. Gleichwohl empfiehlt sich dies. Wenn also z.B. nach einem Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess das Nachverfahren durchgeführt wird, sollte § 17 Nr. 5 RVG mit angeführt werden sowie bei einer Zurückverweisung § 21 Abs. 1 RVG. Auch sonstige Hilfsnormen, insbesondere Nr. 1008 VV zur Erhöhung der ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Satz- oder Betrags-Rahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 RVG aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / I. Überblick

Rz. 1 Steuerrechtliche Angelegenheiten sind besondere Verwaltungsangelegenheiten, sodass zunächst einmal die Regelungen für die Vergütung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten entsprechend gelten. Auf die dortigen Ausführungen (siehe § 29) wird Bezug genommen. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Besonderheiten, die sich in steuerrec...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XIV. Zurückverweisung

Rz. 159 Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt auch in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten gebührenrechtlich gegenüber dem Ausgangsverfahren eine eigene Angelegenheit dar (§ 21 Abs. 1 RVG). Der Anwalt erhält also alle Gebühren erneut. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorausgegangenen Verfahrens auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anz...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 18 Sonstige außergerichtliche Tätigkeiten in steuer- und finanzrechtlichen Angelegenheiten, also Tätigkeiten, die nicht unter § 35 RVG fallen, werden nach dem RVG vergütet.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / 1. Überblick

Rz. 2 In Teil 3 VV Vierter Abschnitt (Nrn. 3400 ff. VV) sind Einzeltätigkeiten des Anwalts in gerichtlichen Verfahren nach Teil 3 VV geregelt. Das RVG unterscheidet hier zwischen Neben den Gebührentatbeständen der Nrn. 3400 ff. VV gelten die allgemeinen Vorschriften, insbeson...mehr

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§ 35 Strafsachen / VII. Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

Rz. 245 Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er nicht Verteidiger oder Vertreter oder Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV). Beispiel 164: Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren Der Anwalt ist vom Verletzten ausschließlich damit beauftragt, ein Schmerzensgeld in Höhe von ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 66 In allen Beschwerdeverfahren entstehen nur die 0,5-Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, also eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3510 VV). Siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff. Rz. 67 Soweit in den betreffenden Beschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gil...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XI. Vollstreckungsmaßnahmen aus Entscheidungen über die Erstattung von Kosten

Rz. 235 Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über die Erstattung von Kosten ergangen sind, gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG als eigene Angelegenheiten. Die Gebühren richten sich wiederum nach Teil 3 VV, und zwar nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Beispiel 129: Anzeige der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbescheid Nachdem die Verwaltungsbehörde di...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 74 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5 RVG, sondern unmittelbar aus § 15 RVG, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die For...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 47 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 RVG richtet sich seit dem 2. KostRMoG ebenfalls nach Teil 2 Abschnitt 3 VV,[12] und zwar nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Zu beachten ist, dass nach § 17 Nr. 1a RVG verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen bei:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Verhandlungen vor Gericht über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 247 Werden lediglich Verhandlungen oder Erörterungen über nicht in diesem Verfahren anhängige Gegenstände geführt, wird also lediglich verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, so entsteht zwar die volle 1,2-Terminsgebühr (arg. e. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV); es fällt jedoch nur eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert an, und zwar nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Gesamtwiderspruch

Rz. 82 Wird gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss insgesamt Widerspruch eingelegt und kommt es dann zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ist insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Da es sich nicht um ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren handelt, gilt nicht § 16 Nr. 5 RVG. Rz. 83 Allerding...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 196 Die Vergütung in Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 197 Zu beachten ist, dass die Ehesache und die Folgesachen gem. § 16 Nr. 4 RVG nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden, sodass der Anwalt die Gebühren nur einmal erhält, allerdings aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusamm...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Rz. 74 Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Eine Anrechnung ist hier im Gegensatz zu § 21 Abs. 1 RVG nicht vorgesehen.[19] Beispiel 43: Verweisung an ein untergeordnetes Gericht Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EU...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Vorzeitige Erledigung beim Prozessbevollmächtigten

Rz. 29 Erledigt sich dagegen der Auftrag beim Verfahrensbevollmächtigten vorzeitig, ist dies kein Fall der Nr. 3405 Nr. 1 VV. Vielmehr richtet sich dann die Gebühr der Nr. 3400 VV gegebenenfalls nach der für den Verfahrensbevollmächtigten geltenden reduzierten Gebühr. Beispiel 8: Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten erledigt sich vorzeitig Die in Köln wohnende Partei wird vo...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 5. Sonderfall: Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 87 Wird ein Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so würde zunächst § 21 Abs. 1 RVG gelten, wonach das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit wäre, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr nach V...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erörterung nur über Nebenforderung

Rz. 129 Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. Zinsen, oder wegen vorgerichtlicher Kosten erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 Abs. 1 u. 2 GKG. Rz. 130 Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 121 In Verfahren über die Abänderung oder Aufhebung eines Arrests erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, und zwar auch hier gesondert neben den Gebühren der Hauptsache (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Diese Gebühren entstehen aber nicht, soweit der Anwalt die Gebühren bereits im Anordnungsverfahren verdient hat, da das Verfahren über einen Antrag auf ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 13. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 45 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung. Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimilestempel...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IV. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 147 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich hinsichtlich der Eilsache tätig werden kann, also hinsichtlich des Gegenstands, der nachfolgend Streitgegenstand des Arrests oder der einstweiligen Verfügung wird. Es liegen dann auch außergerichtlich zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor. Für verwaltungsrechtliche Angelegenheit...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Wechselseitige Berufungen

Rz. 46 Beispiel 11: Verfahrensgebühr, wechselseitige Berufungen Eingeklagt sind 20.000,00 EUR. Das LG verurteilt den Beklagten zur Zahlung von 15.000,00 EUR und weist die Klage im Übrigen ab. Beide Parteien legen gegen das Urteil Berufung ein und begründen sie. Nach Hinweis des Gerichts werden beide Berufungen zurückgewiesen. Es entsteht insgesamt nur eine 1,6-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / i) Beschwerdeverfahren

Rz. 46 In Beschwerdeverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mit der Beschwerde verfolgte Interesse unter Berücksichtigung der Wertvorschriften des § 25 Abs. 1 u. 2 RVG. Rz. 47 In Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach §§ 887, 888, 890 ZO richtet sich der Wert der Beschwerde grundsätzlich nach dem Wert der zu volls...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / bb) Sonderfall: Mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung

Rz. 60 Nach § 16 Nr. 10 Buchst. a) RVG zählen mehrere Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz einerseits und mehrere Erinnerungsverfahren im Kostenfestsetzungsverfahren andererseits als eine Angelegenheit. Hier wiederum gilt Folgendes:[21]mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 1 Wie die Tätigkeit des Anwalts in einem Verfahren über die Bewilligung auf Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt. Rz. 2 Das unselbstständige Räumungsfristverfahren zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG (vorläufige Beschränkung der Zwangsvollst...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / II. Beratung und Gutachten

Rz. 6 Beratungs- und Gutachtentätigkeiten fallen nicht unter § 35 RVG, da sie in den §§ 21, 22 StBVV geregelt sind, auf die § 35 RVG nicht Bezug nimmt. Es gelten insoweit die allgemeinen Vorschriften (siehe hierzu § 6 Rdn 1 ff.).[5] Lediglich auf die Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28 StBVV) wird Bezug genommen, sodass diese Regelung den Tatbeständen des RVG vorgeht.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist bereits abgerechnet

Rz. 38 Soweit der Anwalt die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bereits in Anspruch genommen hat, kann er nur den Differenzbetrag zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der PKH-Vergütung festsetzen lassen. Beispiel 14: Festsetzung der Differenz gegen den Gegner Im Beispiel 12; jedoch hat der Anwalt des Klägers bereits mit der Staatskasse abgerechnet. Der Anwalt hat aus der Lan...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

Rz. 203 Beispiel 126: Bloße Revisionseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Revision beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erhält im Revisionsverfahren keine Vergütung. Die Einlegung der Revision gehört noch mit zum Ausgangsverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG) und wird durch die dortige Verfahrensgebühr abgegolten (siehe Beispiel...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Betragsrahmengebühren

Rz. 4 Während der Wahlanwalt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV grundsätzlich nach Rahmengebühren abrechnet und aus dem vorgegebenen jeweiligen Rahmen nach § 14 Abs. 1 RVG die im konkreten Einzelfall angemessene Gebühr bestimmt, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt jeweils eine Festgebühr, die unterhalb der jeweiligen Mittelgeb...mehr