Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / a) Überblick

Rz. 5 Soweit die Tätigkeit des Anwalts nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, gelten für den Anwalt, der mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, ebenfalls Wertgebühren. Rz. 6 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens. Die Wertfestsetzung des Gerichts ist insoweit nach § 32 Abs. 1 RVG auch für den ...mehr

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§ 35 Strafsachen / IX. Einzeltätigkeiten

Rz. 265 Der Rechtsanwalt, dem nicht die Verteidigung des Beschuldigten oder die Vertretung eines anderen Beteiligten übertragen ist, erhält für einzelne Tätigkeiten die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 4300 ff. VV. Vorgesehen sind fünf Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Gebührenrahmen. Rz. 266 Vorbem. 4.3 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfa...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Vier Jahre sind seit der 5. Auflage vergangen. Diesmal galt es wieder, umfangreiche Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Besonders zu erwähnen sind dabei die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021, mit dem sämtliche Gebührenbeträge angehoben worden sind. Es war daher erforderlich, alle Beispiele neu zu berechnen. In Familiensachen i...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 10. Verfahren über die Kostenentscheidung

Rz. 60 Wird nach Abschluss des Beweisverfahrens beantragt, dem Antragsteller nach § 494a Abs. 1 ZPO aufzugeben, Hauptsacheklage zu erheben, um eine Kostenentscheidung zu erzwingen, falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt (§ 494a Abs. 2 ZPO), zählt diese Tätigkeit noch zum Beweisverfahren und löst keine gesonderte Vergütung aus (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG). Beispiel 37: Antra...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 6. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 68 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen ebenfalls die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 1,5-Terminsgebühr (Nr. 3516 VV). Siehe hierzu § 17 Rdn 13 ff. Rz. 69 Soweit in Rechtsbeschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gilt di...mehr

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§ 35 Strafsachen / XI. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz

Rz. 285 In Verfahren über und erhält der Anwalt ebenfalls nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern wiederum die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 286 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren di...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / III. Gutachten

Rz. 7 Soll der Anwalt ein schriftliches Gutachten erstatten, gilt ebenfalls § 34 RVG und nicht Nr. 5200 VV. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG), anderenfalls kann er wiederum lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), bei einem Verbraucher höchstens 250,00 EUR. Eine Begrenzung wie bei ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VI. Vorschuss

Rz. 58 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 RVG nicht. Der Vorschuss kann vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden.[41] Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Erst nach Fälligkeit der Vergütung ist der Anwalt verpflichtet, eine Abrechnung zu erteilen. Diese muss dan...mehr

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§ 35 Strafsachen / ee) Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Beschlagnahme, Einziehung und verwandten Maßnahmen

Rz. 56 Ist Gegenstand des Verfahrens auch eine (drohende) Beschlagnahme, Einziehung oder verwandte Maßnahme, entsteht noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Diese Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Erforderlich ist allerdings, dass der Gegenstandswert mindestens 30,00 EUR beträgt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Bei geringeren Werten entsteht keine ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht im Übrigen ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Beis...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Verweisung und Abgabe an ein Gericht derselben Instanz (Horizontalverweisung)

Rz. 72 Verweist ein Gericht an ein anderes Gericht derselben Instanz, so zählen nach § 20 S. 1 RVG das Verfahren vor dem abgebenden und dem empfangenden Gericht als eine Angelegenheit. Das Gleiche gilt im Falle einer Abgabe. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Beispiel 41: Verweisung Es wird Klage auf Zahlung von 10.000,00 EUR vor dem ArbG erhoben. Das ArbG v...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / f) Vertreter, sonstige Hilfspersonen

Rz. 23 Soweit der Anwalt einzelne Tätigkeiten durch Vertreter nach § 5 RVG hat ausführen lassen, bietet es sich an, diese Vorschrift mitzuzitieren. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Werden vom Anwalt sonstige Hilfspersonen hinzugezogen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 5 RVG fallen, sodass sich die Vergütung des Anwalts nach § 612 BGB richtet, muss diese V...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / V. Antrag auf Kostenentscheidung nach Rücknahme der Klage vor Anspruchsbegründung

Rz. 155 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so entsteht dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 1 VV nur in Höhe von 0,8. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, so entsteht zus...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / ee) Abweichender Gebührenbetrag bei Forderungen bis 50,00 EUR

Rz. 31 In den vorgenannten Fällen einer außergerichtlichen Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, beträgt eine volle Gebühr bis zu einem Gegenstandswert bis 50,00 EUR abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 RVG lediglich 30,00 EUR (§ 13 Abs. 2 RVG). Aus dieser vollen Gebühr ist dann der jeweilige Satz nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV abzuleiten. In einem ei...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / VII. Inanspruchnahme des Mandanten oder eines Erstattungspflichtigen

Rz. 28 Sofern der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt den Mandanten unmittelbar in Anspruch nimmt (§§ 52, 53 RVG) oder er gem. § 53 Abs. 2 RVG, § 126 ZPO seine Vergütung unmittelbar von dem erstattungspflichtigen Gegner verlangen kann, stehen auch ihm die Wahlanwaltsgebühren zu. Er kann dann zusätzlich zu den Gebühren, die er aus der Staatskasse erhalten hat, noch...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VII. Parteiwechsel

Rz. 88 Ein Parteiwechsel kann sowohl auf Seiten des Klägers als auch auf Seiten des Beklagten vorkommen. Auf Seiten des Klägers erfolgt der Wechsel durch Eintritt eines neuen Klägers und durch Ausscheiden des bisherigen Klägers. Auf Seiten des Beklagten erfolgt der Parteiwechsel dadurch, dass der Kläger erklärt, die Klage richte sich fortan nicht mehr gegen den bisherigen Be...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 25. Erinnerung

Rz. 72 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[20] Beispiel 38: Erinnerung Der in 2019 eingeleitete Rechtsstreit ist im Dezember 2020 entschieden worden. Im März 2021 ist der Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen. Dagegen hat der Anwalt Erinnerung eingelegt. De...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anordnung und Abänderung

Rz. 316 Wird die Abänderung einer einstweiligen Anordnung beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[167] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr haltbar. Beispiel 113: Einstweilige Anordnung auf ...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Einigungs-, Erledigungs- oder Aussöhnungsgebühr

Rz. 77 Als weitere Gebühr kommt eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV oder in Verwaltungssachen auch eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV in Betracht. Rz. 78 In Familiensachen kommt darüber hinaus die Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) in Betracht (siehe dazu § 28 Rdn 222). Rz. 79 Auch hier ist zunächst festzustellen, über welche Gegenstände die Parteien eine Einigung getroffe...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (4) Anrechnung einer vorangegangenen Gebühr

Rz. 36 Hat der Anwalt für eine vorangegangene Tätigkeit bereits eine Gebühr verdient, die im gerichtlichen Verfahren anzurechnen ist, dann wird diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV angerechnet. Rz. 37 Ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder Nr. 2303 VV vorangegangen, ist diese hälftig auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV anzurechnen, höchstens zu 0...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / aa) Überblick

Rz. 19 Nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101 VV wird die Verfahrensdifferenzgebühr der Nr. 3101 Nr. 2 VV (gegebenenfalls der davon nach § 15 Abs. 3 RVG verbleibende Betrag) auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht bzw. entstanden ist. Kommt es nicht zu einer Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG ist die 0,8-Verfahrensgebühr ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (3) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Rz. 24 Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel 8: Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens In einem Rechtsstreit (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termi...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 66 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also in diesen Fällen von vorneherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / a) Vertretung des Erklärenden

Rz. 68 Die Abgabe der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also dafür keine zusätzliche Vergütung. Rz. 69 Wird der Anwalt erstmals mit der Abgabe der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vor, für die er eine 0,8-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (2) Aufhebungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 65 Zu beachten ist auch hier, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung sowie ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung zusammen mit dem Anordnungsverfahren nach § 16 Nr. 5 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden. Der Anwalt erhält daher keine weiteren Gebühren. Wird der Anwalt dagegen erstmals im Aufhebungs- oder ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 65. Verweisung

Rz. 140 Durch die Verweisung eines Verfahrens entsteht nach § 20 S. 1 RVG grundsätzlich keine neue Angelegenheit (siehe § 13 Rdn 67), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht fort gilt. Beispiel 75: Abgabe (I) Die Klage war im November 2020 beim LG Köln eingereicht worden. Das LG Köln hat die Sache im Januar 2021 an das LG Bonn verwiesen. Es bleibt bei derselben Angelegenh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / h) Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 44 Soweit der Schuldner Vollstreckungs- oder Vollstreckungsschutzanträge stellt, richtet sich der Gegenstandswert entsprechend dem Interesse des antragstellenden Schuldners nach billigem Ermessen (§ 25 Abs. 3 RVG). Rz. 45 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag gegen eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitlich begrenzten Weiternutzung ist der Wert nach dem Mietwer...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (4) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr im verwaltungsrechtlichen Nachprüfungsverfahren

Rz. 38 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenhe...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 73. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 152 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[45] Anders verhält es sich bei einer Nichtzulassungs...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 41. Pflichtverteidiger

Rz. 99 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 16 ff.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Adoptionssachen

Rz. 54 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 55 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 56 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr na...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Beispiel 14: Berufungsverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Hierüber wird mündlich verhandelt. Neben der...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Einzelne Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Trennung entstanden

Rz. 66 Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Trennung ausgelöst worden, kann der Anwalt frei entscheiden, ob er seine Gebühren einzeln nach der Trennung oder insgesamt aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 GKG) vor Trennung berechnet.[18] In aller Regel ist es in diesem Fall günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. ...mehr