Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 431]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Unterbringung zur Beobachtung [Rdn 935]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 936 Literaturhinweise: Bohnert, Strafmündigkeit und Normkenntnis, NStZ 1988, 249 Esser/Fritz/Schmidt, Die Beurteilung der sittlichen Reife Heran...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 611]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beweiskraft des Protokolls [Rdn 2093]

Rdn 2094 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329 Gaede, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.8.2006 – 3 StR 284/05 (Unwahre Protokolllüge), StraFo 2007, 29 Meyer-Mews, Wer lügt denn da? Anmerku...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antragsgründe, Zeuge/Sachverständiger [Rdn 1207]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, mündliche Verhandlung [Rdn 209]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 192]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Im Ergebnis bestehen hier keine Bedenken gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV in Höhe der von der Vorinstanz zuerkannten 1,5fachen Mittelgebühr. Hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger, die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kläger verweist ...mehr

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Gericht zunächst einen Erörterungstermin anberaumt, der dann aber kurzfristig aufgehoben worden ist. Später kam es dann zur Durchführung des Erörterungstermins, in dem zugleich ein Parallelverfahren erörtert worden ist. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen, zum Wert einer bebauten Immobilie ein Gutachten nach Akte...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / Leitsatz

Die Wahrnehmung eines Ortstermins mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen ist nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV bei der Terminsgebühr zu berücksichtigen. Mit seiner Einladung setzt dieser den Rechtsschein, dass er sich im Rahmen der gerichtlichen Anordnung hält, auf den der Empfänger vertrauen kann. Eine Rückfrage beim Gericht ist selbst dann nicht notwendig, wenn der S...mehr

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zfs 6/2016, Vorvertragliche... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen des für die Zeit ab August 2008 behaupteten und auf eine psychische Erkrankung gestützten Versicherungsfalls scheitern nicht schon daran, dass der Kl. möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt wegen seiner Wirbelsäulenbeschwerden berufsunfähig gewesen ist." a. In der vom Kl. vorgelegten ...mehr

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zfs 6/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Ein Anspruch in Höhe der Hauptforderung aus § 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag über den ausgeurteilten Betrag hinaus ist nicht gegeben." a) Die Feststellungen des LG bezüglich der vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten und der Mehrwertsteuer für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und der linken Terrassentür werden nicht angegriffen. Dass vom LG getr...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

– überarbeitete Fassung 5. April 2016 – VORBEMERKUNG Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und ...mehr

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / 2 Aus den Gründen:

" … Auch für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist kein niederländisches Recht anzuwenden. Zwar können diesbezüglich ggf. die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z.B. OLG Frankfurt zfs 2004, 452; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln VersR 1993, 977; KG VersR 2002, 1567; OLG München VersR 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verkehrsauffassung und Gebäudebegriff

Rz. 26 [Autor/Stand] Der RFH ist in seinen zahlreichen Entscheidungen über die Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen zwar stets vom Gebäudebegriff ausgegangen; er hat aber trotzdem maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abgestellt.[2] Rz. 27 [Autor/Stand] Der BFH hat zwar ebenfalls den Gebäudebegriff als Ausgangspunkt für die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorr...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugverkauf

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Veräußert der ArbG ein Kfz an seinen ArbN, so ist ein etwaiger Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs 2 EStG; > Sachbezüge Rz 38 ff) ein geldwerter Vorteil (BFH 210, 291 = BStBl 2005 II, 705), der grundsätzlich dem LSt-Abzug unterliegt. Ist der ArbG aber ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.7 Entschädigungen an Auskunftspersonen, Sachverständige und Treuhänder (§ 344 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 9 Im Vollstreckungsverfahren hinzugezogene Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige sind nach § 107 AO in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in dem dort vorgesehenen Umfang[1] zu entschädigen. Ebenso vom Auslagenersatz erfasst ist die Entschädigung eines Treuhänders nach § 318 Abs. 5 Satz 1 AO im Rahmen der Pfändung eines Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Rz. 1 § 88 FGO ergänzt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO, indem die Ablehnungsgründe erweitert werden. Auch hier wird das finanzgerichtliche Beweiserhebungsverfahren dem des Steuerverwaltungsverfahrens angeglichen[1]. Rz. 2 Die Beeinträchtigung für den Beteiligten muss durch den konkret in Aussicht genommenen Sachverständigen objektiv möglich sein. Es kann nicht unter Berufung auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.4 Pflichten, Gutachtenverweigerung, Eid – §§ 407–410 ZPO

Rz. 73 In § 407 ZPO und § 407a ZPO sind die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Gutachten und die übrigen Pflichten der Sachverständigen geregelt. Rz. 74 Nur Sachverständige, die nach § 407 ZPO zur Erstattung eines Gutachtens grundsätzlich verpflichtet sind, können dieses eingeschränkt nach § 408 ZPO ablehnen. Die übrigen Sachverständigen sind zum Tätigwerden nicht verp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.1 Allgemeines – §§ 414, 402, 403 ZPO

Rz. 65 Zu Begriff und Aufgabe des Sachverständigen vgl. § 81 FGO Rz. 10. Nicht nach den Regeln für Sachverständige, sondern nach den Regeln für Zeugen werden die sachverständigen Zeugen behandelt[1]. Die Beteiligten können an den Sachverständigen Fragen richten[2]. Das Gericht darf nur entscheiden, wenn es hinsichtlich der zu beurteilenden Tatsachen sachkundig ist[3]. Fehlt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.2 Auswahl und Leitung – §§ 404–405 ZPO

Rz. 69 In § 404 ZPO und § 404a ZPO sind die Auswahl der Sachverständigen und die Leitung ihrer Tätigkeit durch das Gericht geregelt. Wegen des Untersuchungsgrundsatzes ist das Gericht in der Auswahl der Sachverständigen frei. Dabei können auch Kostengesichtspunkte berücksichtigt werden[1]. Behörden können zum Sachverständigen bestellt werden[2], nicht jedoch in einem Arbeitsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Fragerecht, § 83 Sätze 2 und 3 FGO

Rz. 9 Alle Beteiligten können unmittelbar sachdienliche Fragen an Zeugen, Sachverständige und die übrigen Beteiligten stellen[1]. § 83 FGO geht über § 82 FGO i. V. m. § 397 ZPO hinaus. Die Vorschrift bedeutet nicht, dass der Vorsitzende insoweit die Verhandlungsleitung abgibt. Die Fragen der Beteiligten sind erst nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, nachdem der Zeuge od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Benachrichtigung und Anwesenheit, § 83 Satz 1 FGO

Rz. 5 Von allen Beweisterminen sind die Beteiligten bzw. ihre Bevollmächtigten[1] durch Zustellung [2] zu benachrichtigen. Das gilt auch bei Beweisterminen vor dem verordneten Richter[3]. Denn § 357 ZPO ist in § 82 FGO nicht in Bezug genommen. Die Beteiligten sind unter Angabe des Beweisthemas, besser unter Mitteilung des Beweisbeschlusses, von allen Beweisterminen so rechtze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.5 Form der Begutachtung – §§ 411–412 ZPO

Rz. 78 Nach § 411 ZPO kann für schriftliche Gutachten eine Frist bestimmt und bei deren Überschreiten ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Wird eine Frist von dem Gericht, d. h. von dem Senat oder dem Einzelrichter nach § 6 FGO bzw. allenfalls nach § 79a Abs. 3 FGO von dem Vorsitzenden oder Berichterstatter, bestimmt, ist die Fristsetzung zuzustellen[1]. Das Erscheinen des G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.7 Eid – §§ 478–484 ZPO

Rz. 95 Die Vorschriften gelten entsprechend für alle Vereidigungen im finanzgerichtlichen Verfahren. Die Eidesnormen (Formeln) finden sich für Zeugen in § 392 ZPO, Sachverständige in § 410 ZPO, Beteiligte in § 452 Abs. 2 ZPO und Dolmetscher in § 189 GVG. Rz. 96 Der verordnete Richter [1] kann den Beweisbeschluss auch von sich aus dahin ändern, dass er zur Eidesabnahme befugt i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.2 Beweis durch Augenschein – §§ 371, 372 ZPO

Rz. 30 Bei der Pflicht der Beteiligten zur Bezeichnung des Gegenstands und der zu beweisenden Tatsachen nach § 371 Abs. 1 S. 1 ZPO handelt es sich um eine Sollvorschrift. Auch ohne entsprechende Angaben der Beteiligten hat das Gericht von sich aus Beweis durch Augenschein zu erheben. Soll eine Augenscheinseinnahme auf Anregung der Beteiligten durchgeführt werden, müssen dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.3 Ablehnung – § 406 ZPO

Rz. 71 Ein Sachverständiger kann wie ein Richter nach dem in § 406 ZPO geregelten Verfahren abgelehnt werden[1], wobei eine Zweiwochenfrist zu beachten ist[2]. Rz. 72 Die Vorschrift wird ergänzt durch § 88 FGO. Wegen der Richterablehnung s. § 51 FGO. Ein Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnis des Sachverständigen zu einem Beteiligten rechtfertigt die Ablehnung[3]. Die Befangen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.6 Sachverständigenentschädigung – § 413 ZPO

Rz. 84 Nach § 413 ZPO sind die Sachverständigen nach dem JVEG zu vergüten. Der Entschädigungsanspruch des Sachverständigen kann bei Leistungsstörungen auch entfallen[1].mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.1 Beweisbeschluss – §§ 358–360 ZPO

Rz. 4 Ein förmlicher Beweisbeschluss mit dem Inhalt des § 359 ZPO ist immer zulässig. Erforderlich ist er aber nur, wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist[1] oder wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, d. h. einen besonderen Termin, erfordert[2]. Auch die Zurückweisung eines Beweisantrags bedarf grundsätzlich keines besonderen Beschlusses. Das Gericht ist befugt, ...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / II. Sachverständige

Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. In Familiensachen und hierbei vor allem in Kindschaftssachen werden Sachverständige wesentlich häufiger abgelehnt als in sonstigen Verfahren. Dies beruht offensichtlich auf der besonderen persönlichen Betroffenheit der Beteiligten, die in den meiste...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 1. Gründe in der Person des Sachverständigen

Hinsichtlich der persönlichen Nähe zu dem Verfahren, in dem der Sachverständige tätig werden soll oder bereits tätig geworden ist, gelten die gleichen Maßstäbe wie für den Richter, da er Gehilfe des Richters ist. Eine Tätigkeit des Sachverständigen für das Anwaltsbüro der Verfahrensbevollmächtigten des gegnerischen Beteiligten begründet die Besorgnis der Befangenheit.[53] Es...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung der Gründe für die Ablehnung von Richtern und Sachverständigen in der neueren Rechtsprechung

Einführung In familiengerichtlichen Verfahren sind die beteiligten Personen in der Regel vom Ablauf und Ausgang des Verfahrens wesentlich stärker emotional betroffen als in den meisten anderen Gerichtsverfahren. Dies könnte die Vermutung nahelegen, dass die Beteiligten in diesen Verfahren die Unparteilichkeit von Richtern und Sachverständigen besonders kritisch prüfen und ver...mehr

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zfs 5/2016, Umfang der Verk... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung des beklagten Landes hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klage ist in dem Umfang, in dem das LG ihr stattgegeben hat, zulässig und begründet." 1. Der Feststellungsantrag zu 2) ist zulässig. Der Kl. hat in hinreichender Weise dargetan, dass er ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der von ihm begehrten Feststellung der Ersatzverpflichtung des bek...mehr

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zfs 5/2016, Keine Annahme v... / 2 Aus den Gründen:

" … (1.) Bei der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grds. die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war. Der Versicherte muss zu dieser konkreten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr im Stande sein, dass nach den Vers...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / a) Abweichen vom Gutachtenauftrag

(1) Die eigenmächtige Ausweitung des Gutachtenauftrags kann die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen.[55] In Verfahren, welche die Person des Kindes betreffen, begründet der Umstand, dass der Sachverständige, ohne hierzu durch das Gericht gemäß § 163 Abs. 2 FamFG (Herstellung des Einvernehmens) beauftragt worden zu sein, die Begutachtung auf der Grundlage eines lösun...mehr