Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

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Kindesunterhalt / 5.4 Kindergeld

Gemäß § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Kindes zu verrechnen und mindert in diesem Umfang seine Bedürftigkeit. Die Eltern haften dann nur für den Restbedarf anteilig entsprechend ihrer Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Bei einer entsprechenden Berechnung hat das Kind dann gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.2 Dauer des Unterhaltsanspruchs, Fälligkeit und Unterhaltsarten

Der Kindesunterhaltsanspruch ist zeitlich nicht beschränkt. Er endet erst dann, wenn keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das unterhaltsberechtigte Kind die erste Ausbildung zu einem angemessenen Beruf beendet hat (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes kann aber wiederaufleben, wenn die erneute Bedürftigkeit ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.5 Corona-Sonderzahlungen und Energiepreispauschale

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auf Grund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahm...mehr

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Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.4 Corona-Sonderzahlungen und Energiepreispauschale

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahme...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Leitsatz Die (Nach‐)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 28f, § 28g SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV Sachverhalt Die Klägerin versteuert seit dem Jahr 2007 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehme...mehr

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Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung für einen Arbeitgeber – neben einem attraktiven Grundgehalt – sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 5 Abrechnung in Form einer Gutschrift

Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen jeweils eine Rechnung ausstellen. Wenn aber der Unternehmer, der den freien Mitarbeiter beauftragt hat, den Vergütungsanspruch (bzw. die Provision) ohnehin in Form der Gutschrift abrechnet, dann sollte hierbei auch die Überlassung zur privaten Nutzung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Pkw-Überlassung als Teil des Gesamthonorars Eine G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.5 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 48 Einkünfte, die nicht in Geld bestehen, sind danach zu bewerten, ob sie gegen Geld eingetauscht oder gegen Geld veräußert werden können. In diesen Fällen liegen Einkünfte in Geldeswert vor, die für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden können. Geldwerte Einnahmen außerhalb von Erwerbstätigkeiten sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; der Bezug von Lebensmitt...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.1 Sonstige Einnahmen

Rz. 139 Sonstige Einnahmen i. S. v. Abs. 1 Satz 2 sind nach § 2 Abs. 6 Bürgergeld-V mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Dabei muss es sich um Sachleistungen handeln, die jemand erhält. Strom in einer Einrichtung ist kein Einkommen in diesem Sinne, denn Bedarfe, die nicht benötigt werden, stellen kein Einkommen dar. Bei der Berücksichtigung erzielter Einnahmen aus einem Grundst...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder der selbstständig Tätige Arbeitseinkommen erhält. Der Begriff "soweit" bezieht sich auf die Höhe und der Begriff "solange" auf die Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Durch die Regelung soll erreicht werden, dass Doppelleistungen (= z. B. Entge...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.3 VIP-Maßnahmen gegenüber Geschäftsfreunden

Hier ist wie folgt zu differenzieren: Geschenke: Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich z. B. Eintrittskarten zu, um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder sich verkaufsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die nur abziehbar sind, wenn die Anschaffungs- oder H...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7 Vereinfachungsregelungen

Hauptgehalt der genannten BMF-Schreiben ist eine Vereinfachungsregelung, die eine pauschale Aufteilung des dem Sponsor in Rechnung gestellten Gesamtbetrags der betrieblich veranlassten Aufwendungen (Werbeleistungen, Bewirtung, Eintrittskarten und ggf. auch besondere Raumnutzung) zulässt. Außerdem kann die Steuer beim Eingeladenen durch eine pauschale Besteuerung beim Sponsor...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.2 Spendenabzug

Zuwendungen eines Sponsors sind nicht als Betriebsausgaben, sondern als Spenden i. S. d. § 10b EStG anzusehen, soweit sie um der Sache selbst Willen und ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils für den Spender gegeben worden sind. Der Begriff der "Spende" setzt unentgeltliches Handeln voraus. Daran fehlt es, wenn der Steuerpflichtige eine Gegenleistung des Zuwendungsempf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.1 Gewerbliche Tätigkeit eines Profisportlers

Prinzipiell liegen beim Empfänger, z. B. dem gesponserten Sportler, steuerpflichtige Einnahmen vor. Denn Einkünfte, die Sportler aufgrund von Sponsorenverträgen erzielen, dürften im Regelfall gewerbliche Einkünfte sein.[1] Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.2 Steuerfreie Zuschüsse

Erhaltene Zuschüsse können als steuerfreier Leistungsbezug, z. B. Arbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Gründungszuschuss, Existenzgründungszu­schuss nach dem SGB III oder Arbeitsförderungsgesetz sowie nach anderen vergleichbaren Gesetzen[1], Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld[2], Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.4 VIP-Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern

Insoweit gilt Folgendes: Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen und somit in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen, die der Steuerpflichtige seinen Arbeitnehmern gewährt, gelten als betrieblich veranlasst und unterliegen mithin nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.3 Zuschüsse im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können im Rahmen einer Überschuss-Einkunftsart[1] als Einnahmen zu erfassen sein[2]; das gilt auch für öffentliche Fördermittel für Belegungs- und Mietpreisbindungen (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen) nach dem Dritten Förderweg[3]; hierbei handelt es sich nicht um Investitionszuschüsse. Ein evtl. (teil-)rückzuzahlender Zuschuss ist erst im Zeitpu...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 7. Fallen auch Sachleistungen unter die Steuerbefreiung?

Ja. Arbeitgeber können Arbeitnehmern sowohl Geld- als auch Sachleistungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz steuerfrei gewähren.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 17. Wie wirkt sich die IAP, die in Form einer Sachleistung erbracht wird, auf die 50-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz aus?

Steuerfreie Bezüge – hier nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz – sind in die Prüfung der Freigrenze gemäß § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz nicht einzubeziehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betreuung von Vereinsmitgliedern

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Mitglieder eines Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, damit nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b) verstoßen wird. Aufwendungen zur Betreuung von Mitgliedern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein sind daher nur zulässig, wenn e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Schema Vergütungen und Auslagenersatz für Arbeitnehmer-Übungsleiter

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der LSt (Arbeitslohn)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung zum LSt-Abzug greift nur beim Vorliegen von Lohnzahlungen des ArbG, die zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 2 Abs 1 Nr 4 EStG iVm § 19 EStG führen. Der Empfänger der Lohnzahlung muss also ArbN sein (zum Begriff des ArbN s § 19 Rn 35–136 (Barein)). Daher besteht keine Verpflichtung zum LSt-Abzug, sofern die Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Spendenhöhe und Spendenzeitpunkt

Während die Spendenhöhe bei einer Geldzuwendung eindeutig ist, ist die Höhe einer Sachzuwendung für Zwecke des Spendenabzugs durch Bewertung zu ermitteln. Erhält die gemeinnützige Stiftung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, korrespondiert hiermit eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter. Entsprechend ist der steuerliche Entnahmewert (zzgl. Umsatzsteuer) als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitteilungspflicht des ArbN bei Arbeitslohn von dritter Seite (§ 38 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 4 S 3 EStG hat der ArbN dem ArbG die von einem Dritten gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes anzugeben. Der Begriff "Bezüge" umfasst sowohl Barlohn als auch Sachzuwendungen. Sofern die Bezüge jedoch in dem konkreten Fall nicht stpfl sind, zB weil der Dritte eine ertragsteuerlich abgeltende Pauschalier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 3. Spendenbescheinigung (§ 50 EStDV)

Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass der Stifter von der gemeinnützigen Stiftung eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erhält (§ 50 EStDV). Eine Spendenbescheinigung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen (§ 50 Abs. 1 EStDV). Die Finanzverwaltung hat verbindliche Muster für Geld- und Sachzuwendungen an inländische Stiftunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr