Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Mindestgebot (Absatz 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert das Mindestgebot als die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache und bestimmt zugleich, dass der Zuschlag nicht unter diesem Gebot erteilt werden darf (§ 95 Abs. 4 Satz 1 GVGA). Der gewöhnliche Verkaufswert der Sache ist nach § 813 ZPO zu ermitteln. Die Zuschlagserteilung auf ein Gebot unter dem Mindestgebot, ohne dass ein Verzicht der B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeitsregelung (Absatz 2)

Rz. 2 Abs. 2 regelt die ausschließliche (§ 802 ZPO) sachliche und örtliche Zuständigkeit. Für eine Klage auf Leistung des Interesses ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, bei dem die vorangegangene Klage über die Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung rechtshängig war, also das Gericht, das zuvor mit der Individualleistu...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge ist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB (analog; BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 806 Rn. 2); er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Weber, DGVZ 2018, 149, 153 f.). Der Gewährleistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Allgemeine Wirkungen

Rz. 11 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots an den Drittschuldner hat die Wirkungen eines Arrests (§ 930 ZPO) sowie einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung (BGHZ 87, 166 = ZIP 1983, 618 = WM 1983, 599 = NJW 1983, 1738 = MDR 1983, 663 = DB 1983, 2410 = BB 1984, 178). Entsprechendes gilt für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO (BGH, NJW 1985, 863)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / Leitsatz

1) Haben die Parteien eines gewerblichen Kfz-Mietvertrages eine Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, dürfen neben dem Mieter auch berechtigte Fahrer darauf vertrauen, dass die Reichweite des Schutzes dem Schutz entspricht, den der Mieter genießen würde, wenn er selbst Versicherungsnehmer in der Vollkaskoversicherung wäre. 2)...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / Sachverhalt

Die klagende Autovermieterin macht die Verurteilung des Fahrers ihres vermieteten Fahrzeuges wegen eines zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führenden Unfalls auf der BAB geltend. Der Fahrer des Fahrzeuges, der Bekl. zu 1, hatte auf der linken Spur fahrend das Infotainmentsystem des Kfz bedient, um Informationen abzurufen. Er geriet mit dem Kfz nach links von der Fahrbahn ab...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / Sachverhalt

Der Kl. hat die Bekl. zu 1 und den Bekl. zu 2 vor dem LG Nürnberg-Fürth gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aufgrund einer Kapitalanlage in Anspruch genommen. Das LG hat der Bekl. zu 1 Prozesskostenhilfe (PKH) für die Rechtsverteidigung im ersten Rechtszug unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten bewilligt. Die Bewilligung hat das LG jedoch mit Rücksicht darauf, das...mehr

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zfs 02/2020, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

1) Schadensereignisse können dazu führen, dass der Geschädigte Vorteile erhält. Da es das Ziel des Schadensersatzes ist, dass der Geschädigte nur den ihm erwachsenen Schaden ersetzt erhält, sind die gleichzeitig eintretenden Vorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen. Voraussetzung dieser auf § 242 BGB beruhenden Kürzungsmöglichkeit ist zum einen, dass die Kürzun...mehr

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zfs 02/2020, Notwendigkeit ... / Sachverhalt

Die Kl. hat geltend gemacht: Am 21.5.2014 sei sie in F. mit der Straßenbahn gefahren. Die Straßenbahn sei mit einem von der Schädigerin B. G. geführten Roller kollidiert. Für die Kollision sei allein die Schädigerin verantwortlich gewesen. Der Straßenbahnführer habe eine Vollbremsung ausgelöst. Dadurch sei die Kl. in der Straßenbahn gestürzt. Sie habe sich erhebliche Verletz...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / III. Was sich ändert und was bleibt

Ein Federstrich des Gesetzgebers und "ganze Bibliotheken werden zu Makulatur"[26] – treffender als mit den Worten Julius von Kirchmanns lassen sich die Konsequenzen aus der neuesten Gesetzesänderung nicht beschreiben. Der grundlegende Systemwechsel liegt darin, dass künftig Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern unberücksichtigt bleiben, soweit deren jeweiliges Ges...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 4. Einkommen und Vermögen des Schwiegerkindes

Einkommen und Vermögen eines Schwiegerkindes sind für die Beurteilung eines Anspruchsübergangs ohne Bedeutung. Als Quelle des Familienunterhalts war das Einkommen des Schwiegerkindes nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Dies führt zu der Frage, ob sich diese nicht unumstrittene Rechtsprechung[57] auch angesichts der ...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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zfs 02/2020, Unzulässiges B... / 2 Aus den Gründen:

"I. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann die Berufung erfolgreich nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Denn das AG hat der Klage zu Recht stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Berufu...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / 2 Aus den Gründen:

"[5] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG habe zu Recht den vom Kl. geltend gemachten Schadensersatzanspruch verneint. Der Kl. habe zwar einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG nach Grund und Höhe schlüssig dargelegt. Das AG habe aber zutreffend angenommen, dass die Bekl. die Unfallbeteiligu...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der sozialrechtliche Rang

Mit den vorstehend beschriebenen Gesetzesänderungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern. Soweit Unterhaltsansprüche beim Einkommen unberücksichtigt bleiben und der Regressausschluss wirkt, gilt die Maxime vom Primat des Unterhaltsrechts vor dem Sozialrecht nicht mehr. Als primäre Leistung treten die verschiedenen Hilfen des SGB X...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / E. Halterhaftung bei Anhängern (§ 7 Abs. 1 StVG)

Im Jahre 2002 wurde auch eine von der Zugmaschine unabhängige Gefährdungshaftung angekoppelter[88] Anhänger in § 7 Abs. 1 StVG eingeführt.[89] Der Handlungsbedarf auf dem Sektor ergab sich daraus, dass der Halter des ziehenden Fahrzeugs im Zuge einer verstärkten Internationalisierung und der steigenden Anzahl der Vermietungen von Anhängern immer häufiger von dem des Anhänger...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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AGKompakt 02/2020, Fällige Beträge bei außergerichtlicher Vertretung in Unterhaltssachen

Gegenstandswert richtet sich nach § 51 FamGKG Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, laufenden Unterhalt geltend zu machen, erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach dem Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde, also nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Danach be...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Vergütung bei vorzeitiger Kündigung eines Gutachtenauftrags

Frage: Ich erstelle für Unternehmensmandanten und für Berufskollegen gelegentlich steuerliche Gutachten i. S. v. § 22 StBVV. Nun hat in einem Fall ein Auftraggeber vorzeitig, d. h. vor Fertigstellung des Gutachtens, den Auftrag gekündigt. Wir haben uns auf die Zahlung einer Pauschale geeinigt, die meinen Aufwand halbwegs abdeckt. Für künftige Fälle möchte ich mich diesbezügl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Schadensersatz

Rz. 12 Sofern der Erbe den Anspruch aus § 2030 BGB gegenüber dem Erbschaftserwerber durchsetzt, entfällt ein Schadensersatzanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer mangels Schadens. Falls er hingegen von dem Erbschaftsbesitzer Schadensersatz gem. §§ 2033 ff. verlangt, muss er diesem nach § 255 BGB Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung seine Ansprüche gegen den Erbschaftse...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 11. Persönlichkeitsrechte (Schadensersatz, Schmerzensgeld)

a) Persönlichkeitsschutz Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Gel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Schadensersatz

Rz. 6 Der Bedachte kann statt der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz im Falle des arglistigen Verschweigens des Sachmangels verlangen (S. 2). Auch hier gelten die kaufrechtlichen Bestimmungen in entsprechender Anwendung (S. 3). Über § 437 Nr. 3 BGB kommen die Vorschriften der §§ 280, 281 BGB zur Anwendung, wobei ein fahrlässiges Verhalten des Beschwerten nicht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung

Rz. 36 Aufgrund der Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB sind nach dem 30.6.1990 entstandene Schmerzensgeldansprüche in vollem Umfang vererblich, und zwar auch dann, wenn der verletzte Erblasser zu Lebzeiten nicht den Willen begründet haben sollte, Schmerzensgeld zu fordern. Verstarb der Erblasser nach dem 30.6.1990, geht der Schmerzensgeldanspruch auf den Erben über, unabhän...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Schadensersatz

Rz. 4 Nach Abs. 2 ist auch der befreite Vorerbe zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er (1) unentgeltlich verfügt oder (2) die Erbschaft in Benachteiligungsabsicht vermindert hat. Unentgeltliche Verfügungen (§ 2113 Abs. 2 BGB) sind auch dem befreiten Vorerben untersagt. Die Schadensersatzhaftung wegen unentgeltlicher Verfügung setzt Verschulden voraus, eine Benachteiligungs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Schadensersatz bei Nichtvollziehung

Rz. 26 Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung der Auflage wird von der h.M. verneint. Die Begründung, der Eintritt eines Schadens sei begrifflich ausgeschlossen,[36] überzeugt nicht. Dabei wird der Erwerbsgrund des Begünstigten übersehen, der einen Bestandteil des Vermögens des Begünstigten bildet. Rz. 27 Gegen einen Testamentsvollstrecker kann dem Begünstigten ein S...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Andere Verpflichtete

Rz. 8 Im Falle der durch eine unerlaubte Handlung verursachten Tötung hat der Ersatzpflichtige bzw. nach § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der Versicherer auch die Kosten der Beerdigung nach § 10 Abs. 1 S. 2 StVG, § 844 BGB zu tragen. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich ohne Rücksicht auf die Person des Kostentragungspflichtigen stets nach § 1968 BGB.[23] Sind die Beerdigun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Störungen im Schuldverhältnis

Rz. 41 Kommt es zu Störungen im Verhältnis zwischen dem Bedachten und dem Beschwerten, greifen grundsätzlich die Bestimmungen des allg. Schuldrechts. Die Pflichtverletzung führt zu Ansprüchen aus §§ 280, 281–285 BGB. Schadensersatz statt Leistung kann der Bedachte nur unter den Voraussetzungen des § 281 BGB (Fristsetzung) verlangen. Rz. 42 Eine Fristsetzung ist dann entbehrli...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

1Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz statt d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Hinblick auf das Konstruktionsprinzip von Vor- und Nacherbschaft zentrale Bedeutung. Soweit Nachlassgegenstände beim Eintritt des Nacherbfalls nicht mehr vorhanden sind, soll der Nacherbe nicht darauf verwiesen sein, sich durch schuldrechtliche Ersatzansprüche gegen den Vorerben zu erholen.[1] Vielmehr fällt ihm kraft rechtlicher Anordnung alles u...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

1Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. 2Ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet jedoch wegen verbotener Eigenmacht nach diesen Vorschriften nur, wenn der Erbe den Besitz de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Haftung des Nachlasspflegers

Rz. 129 Für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen i.R.d. gesetzlichen Schuldverhältnisses (siehe Rdn 48) haftet der Nachlasspfleger den Erben über die allg. deliktischen Bestimmungen hinaus entsprechend §§ 1833, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB.[334] Der Anspruch fällt in den Nachlass[335] und muss im Prozesswege geltend gemacht werden. Rz. 130 Um eine Haftung auszuschließen,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 8 Macht der Vermächtnisnehmer die Erfüllung des Vermächtnisses geltend, trifft den Beschwerten die Beweislast für die Unmöglichkeit der Erfüllung des Vermächtnisses. Fordert der Vermächtnisnehmer Schadensersatz statt Leistung (§§ 275, 280, 283 BGB), trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unmöglichkeit der Vermächtniserfüllung.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer v...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 13 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse auf Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist wegen des Umgehungsverbotes des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Der Testament...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Schadensersatzhaftung

Rz. 4 Der Wertersatzanspruch setzt kein Verschulden voraus. Bei Vorliegen eines Verschuldens haftet der Vorerbe gem. S. 2 darüber hinaus auf Schadensersatz, muss also auch einen über den Wert des verwendeten Gegenstandes hinausgehenden Schaden, etwa aufgrund zwischenzeitlicher Wertsteigerungen[11] oder der Entwertung des übrigen Nachlasses, z.B. durch Herausnahme eines Stück...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Beginn des Erbschaftsbesitzes

Rz. 3 Unter Beginn des Erbschaftsbesitzes ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem der Erbschaftsbesitzer erstmals etwas als vermeintlicher oder angeblicher Erbe mit Erbenwillen aus der Erbschaft erlangt hat. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem er den konkreten Gegenstand, für den er nun z.B. Schadensersatz leisten soll, erhalten hat.[10]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rechtsverhältnis zwischen Unwürdigem und Erben

Rz. 9 Der Unwürdige haftet gegenüber dem durch seinen Wegfall an seiner Stelle berufenen Erben nach den Vorschriften der §§ 2018 ff. BGB. Der Erbunwürdige kennt aufgrund der begangenen vorsätzlichen Verfehlung regelmäßig auch die Anfechtbarkeit seines Erbschaftserwerbes. Dann haftet er als bösgläubiger Erbschaftsbesitzer auch auf Schadensersatz entweder nach §§ 2023, 2024 BG...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Nacherfüllung

Rz. 4 Nach S. 1 hat der Bedachte Anspruch auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. Für den Anspruch gelten im Einzelnen die Bestimmungen des Kaufrechts in entsprechender Anwendung (S. 3). Dabei spricht § 2183 BGB die Nacherfüllung und den Schadensersatz ausdrücklich an. § 439 BGB regelt den "Nacherfüllungsanspruch". Über § 439 Abs. 1 BGB ergibt sich für den Bedachten ein ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 4 Wird die Testierfreiheit i.S.d. § 2302 BGB unzulässig eingeschränkt, ist der entsprechende Vertrag nichtig. Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen synallagmatischen Vertrag, dann ist auch das Versprechen der Gegenleistung grundsätzlich nichtig, es sei denn, dass diese auch ohne den nichtigen Teil vereinbart worden wäre (§ 139 BGB). Aufgrund der Nichtigkeit werden ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Unmöglichkeit

Rz. 9 Ist die Erfüllung des Verschaffungsvermächtnisses zur Zeit des Erbfalls objektiv unmöglich, liegt ein unwirksames Vermächtnis nach § 2171 BGB vor.[23] Tritt die objektive Unmöglichkeit, die nicht von dem Beschwerten zu vertreten ist, nach dem Erbfall ein, ist nach h.M. der erlangte Ersatz oder Ersatzanspruch herauszugeben, § 285 BGB.[24] Hat der Beschwerte die Unmöglic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Normzweck

Rz. 1 Die in den §§ 2113 ff. BGB vorgesehenen Beschränkungen und Verpflichtungen verfolgen den Zweck, dem Nacherben den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Für den Erblasser steht jedoch bei der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft vielfach nicht das Erhaltungsinteresse des Nacherben, sondern die angemessene Versorgung und Ausstattung des Vorerben im Vordergrund. §...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Herausgabepflicht

Rz. 1 Der befreite Vorerbe muss an den Nacherben nur diejenigen Erbschaftsgegenstände herausgeben, die zum Zeitpunkt des Nacherbfalls bei ihm noch vorhanden sind, Abs. 1 S. 1. Wie aus der Verweisung auf § 2137 BGB und dort auf § 2136 BGB folgt, erfasst die Vorschrift alle Fälle, in denen der Vorerbe von sämtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit ist,[1] wobei es n...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Beweislast

Rz. 8 Die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände, die dazu geführt haben sollen, dass Zulänglichkeit angenommen werden durfte, trägt nach allg. Auffassung sowohl im Aktiv- als auch im Passivprozess der Erbe.[25] Da es sich bei der Ersatzpflicht um eine Eigenverbindlichkeit des Erben handelt, sind die §§ 780 ff. ZPO nicht anwendbar. Wird der Erbe gem. §§ 1978, 197...mehr