Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 3 Schadenersatz / 39. Vermögensnachteile

Rz. 353 Ist durch die Beeinträchtigung seiner Arbeitskraft dem Verletzten in dessen Vermögen konkreter Schaden entstanden, so ist dieser zu ersetzen. Zu ersetzen sind auch diejenigen konkreten Vermögenseinbußen, die der Verletzte dadurch erleidet, dass er in seiner beruflichen Weiterentwicklung (verspäteter Berufseintritt, beruflicher Aufstieg) behindert wird.[435] Der Erwer...mehr

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§ 3 Schadenersatz / d) Scheinarbeit

Rz. 278 Liegt ein Scheinarbeitsverhältnis vor, werden keine arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Verpflichtungen begründet. Rz. 279 Personen, die sich in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, unterliegen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Versicherungs- bzw. Beitragspflicht (§ 25 I 1 SGB III, § 5 I Nr. 1 SGB V, §...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung

Rz. 146 Das Schadensersatzrecht bei Tötung ist – da es um Ersatz mittelbarer Schäden geht – einer Ausweitung durch die Rechtsprechung weitgehend nicht zugänglich.[195] Art. 20 II 2, III GG (Gewaltenteilung) setzt der Rechtsprechung Grenzen. Rz. 147 Die in den §§ 844, 845 BGB (und den entsprechenden Regeln in den speziellen Haftungsgesetzen) normierten Bestimmungen können wede...mehr

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§ 3 Schadenersatz / cc) Schadenabwicklung

Rz. 346 Hinweis Näheres zur Schadenabwicklung in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 638 ff.). Rz. 347 Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Schadenabwicklung entstehenden reinen Zeitverlustes.[428] Rz. 348 Dies gilt auch dann, wenn er die entgangene Zeit ohne den Unfall hätte gewinnbringend einsetzen können[429] oder ihm durch die Unfallaufnahme weitere Schäden...mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Rechtsgutverletzung

Rz. 56 Gesundheitsverletzung ist das Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes unabhängig davon, ob Schmerzzustände auftreten, ob eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist oder ob es zum Ausbruch der Krankheit gekommen ist.[75] Rz. 57 Körperverletzung ist jeder unbefugte Eingriff in die Integrität der ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 31. Selbsthilfegruppe, Recherchen

Rz. 289 Fahrtkosten und Mitgliedsbeiträge zu einer Selbsthilfegruppe[351] sowie Beiträge für Mitgliedschaften in Patienten- oder Geschädigtenvereinigungen[352] sind nicht erstattungsfähig. Es handelt sich insbesondere nicht um vermehrte Bedürfnisse.[353] Rz. 290 Ebenso wenig sind im Zusammenhang mit der Verfolgung von Ansprüchen angeschaffte Literatur (z.B. Schmerzensgeldtabe...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (2) Verletzung der Mutter

Rz. 78 Der unmittelbare Gesundheitsschaden eines Ungeborenen kann auch durch Verletzung der Mutter während der Schwangerschaft vermittelt werden (z.B. Infektion,[113] Medikamentenbehandlung der Mutter, Sauerstoffunterversorgung, Operation, Schock[114]). Auch dem infolge einer Verletzung seiner Mutter mit einem Gesundheitsschaden überlebend zur Welt gekommenen Kind stehen dan...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (4) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 86 § 12 SGB VII – Versicherungsfall einer Leibesfrucht 1Versicherungsfall ist auch der Gesundheitsschaden einer Leibesfrucht infolge eines Versicherungsfalls der Mutter während der Schwangerschaft; die Leibesfrucht steht insoweit einem Versicherten gleich. 2Bei einer Berufskrankheit als Versicherungsfall genügt, daß der Gesundheitsschaden der Leibesfrucht durch besondere ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Nutzungswegfall

Rz. 321 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 171 ff. Rz. 322 Kann der Verletzte nach der Beschädigung seines unfallbeteiligten Fahrzeuges dieses wegen seiner Verletzungen nicht benutzen, steht ihm kein Ersatzanspruch auf Nutzungsausfall zu.[383] Ersatz von Nutzungsausfall setzt Nutzungsmöglichkeit [384] und Nutzungswillen voraus;[385] die Ve...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Zuwendung

Rz. 194 Es ist zu unterscheiden zwischen schadensrechtlich zu ersetzenden Vermögensschäden und vom Schadenersatzrecht nicht umfasster vermehrter Zuwendung der nächsten Angehörigen zu einem Kind.[256] Der Betreuungsaufwand durch Eltern ist kein kommerzialisierbarer Schaden, der in Geld bemessen werden kann.[257] Rz. 195 Werden Hilfeleistungen im Rahmen der täglichen Familienbe...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Besuchskosten

Rz. 189 Besuchskosten sind, da sich diese Aufwendungen eigentlich als Vermögensschaden letztlich nur mittelbar Betroffener darstellt, nur dann zu ersetzen, wenn sie wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten des Verletzten entstanden und damit dem Anspruch des Verletzten zuzurechnen sind.[246] Den Anspruch hat daher der Verletzte (Aktivlegitimation) und ni...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Betreuung

Rz. 198 Erfolgt die Betreuung eines Verletzten innerhalb der Familie, ist diese für den Ersatzpflichtigen einerseits nicht kostenlos, andererseits ist auch nicht auf die Kosten einer fremden Hilfskraft abzustellen.[263] Die zusätzliche Mühewaltung der Verwandten ist angemessen auszugleichen.[264] Rz. 199 Betreuungsaufwendungen naher Angehöriger sind nur dann erstattungsfähig,...mehr

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§ 3 Schadenersatz / bb) Haftungsgrund

Rz. 129 Im Haftungsrecht ist (nur) entscheidend, ob es auch ohne Unfall zu dieser gesundheitlichen Entwicklung gekommen wäre: Der Schädiger haftet auch dann, wenn der Unfall der letzte Tropfen gewesen ist, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Rz. 130 Es ist für die Ersatzpflicht dem Grunde nach weder von Bedeutung ob der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil der Verl...mehr

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§ 3 Schadenersatz / d) Schutzgesetzverletzung

Rz. 38 Der Anspruch nach § 823 II BGB setzt voraus, dass der konkrete Schaden aus der Verletzung eines Rechtsguts entstanden ist, zu dessen Schutz die Rechtsnorm erlassen wurde.[60] Dem Täter sollen nur solche Folgen zugerechnet werden, die durch den Gebots- und Verbotszweck der Norm verhindert werden sollen. Rz. 39 Die Schadensersatzpflicht wird durch den Schutzzweck der Nor...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Verbotene Einkünfte

Rz. 272 Einkünfte, die mit rechtswidrigen Mitteln oder aus verbotenen Geschäften erzielt worden wären, sind nicht zu ersetzen. Dabei muss das Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des gewinnbringenden Rechtsgeschäftes missbilligen, sondern auch dessen zivilrechtliche Wirksamkeit.[325] Rz. 273 Hierzu zählen:mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Verletzung

Rz. 231 Beispiel 3.10 Abwandlung von Beispiel 3.9 (siehe Rn 229). S wurde durch Verschulden des X verletzt und überlebt den Unfall 1 Jahr im Koma. Nach seinem Tode wollen V und M (zugleich seine Erben) den Hof nicht fortführen und veräußern ihn mit Verlust. Ergebnis:mehr

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§ 3 Schadenersatz / dd) Stromunterbrechung; Befahren von Grünstreifen, Vorgärten und Fußwegen

Rz. 33 Ähnliches wie für Verkehrswegsperrungen gilt für die sog. Stromkabelfälle [56] und Grünstreifenfälle.[57] Rz. 34 Dass Kraftfahrer nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle umfahren und dabei Gehweg, Grünstreifen oder sogar Vorgärten von Anliegern befahren, kann als Auswirkung des allgemeinen Lebensrisikos nicht dem Verursacher des Erstunfalles angelastet werden.[58]mehr

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§ 3 Schadenersatz / f) Untersuchungskosten

Rz. 42 Im Transport-,[65] Werk-[66] und Sachschadenrecht[67] kann auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden und zu einer Wertminderung führenden Schadensverdachts ein Untersuchungsrecht bestehen.[68] Rz. 43 Übersteigen die voraussichtlichen Untersuchungskosten den Verkehrswert der betroffenen Sache, kann ein wirtschaftl...mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Sozialrecht – Zivilrecht

Rz. 125 Häufig ist der Unfall gar nicht die eigentliche Schadensursache, sondern ein schon bestehender Vorschaden, eine schicksalsbedingte Schadensanfälligkeit oder eine vorbestehende psychische Labilität. Rz. 126 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Da medizinische Gutachter manchmal von der im Sozia...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Unterhaltsschaden

Rz. 1877 Zum Thema Ebener/Schmalz "Zur Frage, ob der Dienstherr vom Schädiger Regress für Beihilfeaufwendungen für unfallunabhängige Heilbehandlungsmaßnahmen verlangen kann" VersR 2002, 594; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 941 f. Rz. 1878 Beihilfeleistungen (unfallfremde Erkrankungen) an Hinterbliebene (Witwe und Waisen[1198]) von unfallkausal verst...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / c) Schadenminderung

Rz. 16 Eine Person, die als junger Mensch ursprüngliche berufliche Ziele aufgeben oder umstellen musste, ist dann allerdings gehalten, unabhängig von individuellen Interessen eine finanziell möglichst adäquate Laufbahn in Angriff zu nehmen.[13] Rz. 17 Entschließt sich ein Kind oder Jugendlicher nach Schulabschluss zu einer verletzungsadäquaten Ausbildung, die manchmal auch au...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Keine Sozialversicherung

Rz. 527 Arbeitsverwaltung und Sozialhilfe sind anders strukturiert als die Sozialversicherung im Übrigen. Leistungsberechtigt sind – abweichend vom in der Sozialversicherung ansonsten geltenden Grundsatz – nicht nur Beitragspflichtige, sondern in Teilbereichen alle Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von vorheriger Beitragszahlung (Forderungsübergang bei Absehbarkeit der...mehr

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§ 5 Selbstständige / 3. Leistungen außerhalb der Entgeltfortzahlung

Rz. 348 Manche Arbeitgeber gewähren bei Krankheit ihren Beschäftigten zusätzliche Leistungen (z.B. Beihilfen zu Heilbehandlungskosten oder Hilfsmittel), die nicht als Entgeltzahlung zu werten sind. Rz. 349 Soweit Beihilfeleistungen erbracht werden, besteht Kongruenz zu den Heilbehandlungskosten bzw. den vermehrten Bedürfnissen. Es ist allerdings in diesen Fällen eine Abtretun...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Schadennachweis

Rz. 1565 Zur Höhe verbleibt es bei dem vom RVT zu führenden Schadensnachweis hinsichtlich entgangener und entgehender Beiträge zum Rentenkonto.[975] Nicht erforderlich ist der Nachweis, dass dem Verletzten infolge des Beitragsausfalls bzw. der Minderung auch ein Rentenschaden entsteht. Nach § 62 SGB VI wird durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten ein Anspruch auf...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Nicht ersatzfähige Vermögenseinbußen

Rz. 637 Hinweis Siehe auch Kapitel 3 und 4 (vgl. § 3 Rn 139 ff., § 3 Rn 175 ff., § 4 Rn 439 ff.), ferner zum Arbeitgeberregress in Kapitel 5 (vgl. § 5 Rn 319 ff.). Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 554 ff.; Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313, Burman...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 4. § 62 SGB VI

Rz. 1393 § 62 SGB VI – Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / cc) Spitzbetrag

Rz. 1836 Bei laufender Regulierung und paralleler Beitragszahlung durch den Werkstattträger wird das Beitragskonto des Verletzten bereits laufend mit Pflichtbeiträgen gefüllt. Der Regress nach § 119 SGB X erstreckt sich dann (wie im Falle anderer Minderverdienste) nur auf Beitragseinbußen jenseits der fiktiven Werte (80 % BZG), nach denen bereits der Werkstattträger das Rent...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (e) Abgeschlossener Sachverhalt

Rz. 1668 Zum Thema van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 1045 ff. Rz. 1669 Schwierigkeit bereitet die Rückwirkung der gesetzlichen Neuregelung. Eine Rückwirkung auch auf laufende und in der Vergangenheit bereits diskutierte bzw. aufgestellte Forderungen kommt in Betracht (§ 120 I 2 SGB X), wennmehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Amtshaftung, § 839 BGB

Rz. 1623 Kommt der RVT seinen Aufgaben (Regress und Anlage des regressierten Geldes; sozialrechtliche Pflicht zum Einzug und zweckentsprechender Verwendung der Beiträge) nicht ordnungsgemäß nach, dürfen dem verletzten Versicherten keine Rechtsnachteile entstehen. Der RVT haftet insbesondere im Falle einer unzureichenden Geltendmachung des Beitragsregresses bei subjektiv vorw...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) § 119 SGB X – § 116 SGB X

Rz. 1538 Bei rechtlicher (z.B. § 12 StVG) oder tatsächlicher (fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Ersatzschuldners) Zahlungsbeschränkung des Schädigers oder seines Haftpflichtversicherers gilt, dass der Regress des RVT nach § 119 SGB X dem Regress anderer SVT und SHT nach § 116 SGB X vorgeht.[940]mehr

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§ 5 Selbstständige / 3. Abfindung

Rz. 414 Die aus einer Abfindungserklärung des Verletzten folgenden Beschränkungen treffen die Krankenkasse in gleicher Weise wie den Arbeitgeber, da die Krankenkasse ihre Rechte erst vom Arbeitgeber als ihrem Rechtsvorgänger herleitet. Rz. 415 Nur soweit der Regress der Krankenkasse im Rahmen eines Teilungsabkommens abgewickelt wird, ist die Abfindungserklärung ohne Belang, d...mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Arbeitsrecht und Schadenersatzrecht im Konflikt

Rz. 219 Hinweis Ergänzend hierzu Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 131 ff.) und Kapitel 13 (siehe § 13 Rn 56) Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313. Rz. 220 Ein Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat seinem Arbeitgeber gegenüber darzulegen und zu beweisen, dass e...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. § 110 SGB VII, § 640 RVO

Rz. 591 Hinweis Zur Haftungsersetzung nach §§ 104 ff. SGB VII (Arbeitsunfall) siehe in Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 1010 ff.), zum Dienstunfall siehe ebenfalls in Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 1889 ff.). Zum Thema Zu den Besonderheiten und Einschränkungen des Regresses beim Arbeitsunfall nach § 110 SGB VII, § 640 RVO siehe Jahnke, "Ausgewählte Probleme für die Schadenregulierung", S. 151 f...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Mithaftung

Rz. 1422 Bis zur Gesetzesänderung zum 1.1.2001 war streitig,[891] ob in Fällen der Mitverantwortlichkeit die relative Theorie oder die Aufstockungstheorie anzuwenden war. Trifft den Verletzten ein Mitverschulden, galt m.E. bis zum 31.12.2000 ein Quotenvorrecht zugunsten des nach § 116 SGB X Regress nehmenden Lohnersatzleistungsträgers (sog. Aufstockungstheorie). Rz. 1423 Mit ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Abtretung – Cessio legis

Rz. 435 Hinweis Zur Abtretung siehe auch oben (vgl. Rn 152 ff.). Rz. 436 Der dem Schädiger durch § 86 III VVG (§ 67 II VVG a.F.), § 116 VI SGB X gewährte Schutz vor einem Rückgriff ist nicht dispositiv. Auf den Schutz durch das Angehörigenprivileg kann nicht verzichtet werden.[323] Rz. 437 Der Schutz der Angehörigen vor einem Rückgriff kann nicht durch eine Abtretung umgangen ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ii) Minderverdienst

Rz. 1524 Liegt ein unfallbedingter Minderverdienst vor, ist der Regress wegen der Differenzbeiträge möglich. Eine Verletztenrente eines UVTs schließt den Regress nach § 119 SGB X nicht aus.[934]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Anderweitige Barleistungen

Rz. 1757 Ausgangspunkt ist, dass der Regress wegen entgangener KV-Beiträge Ersatz mittelbaren Schadens (mit Rücksicht auf die beitragsfreie Weiterversicherung) ist (siehe Rn 1733). Der Regress der Krankenkasse ist beschränkt ausschließlich auf Zeiten der Gewährung nur von Krankengeld. Rz. 1758 Andere Lohnersatzleistungen (wie Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld [n...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (2) § 110 SGB VII

Rz. 448 Mit der Rechtsänderung in § 110 SGB X kommt dem Angehörigenprivileg (§ 116 VI SGB X) Bedeutung zu. Das Angehörigenprivileg kommt zur Anwendung und kürzt den Regressanspruch des SVT; soweit das Angehörigenprivileg gegriffen hätte, hätte der Schadenersatzpflichtige keinen Aufwand gehabt. Rz. 449 Die Verknüpfung mit dem "zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch"“ in § 110 ...mehr

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§ 5 Selbstständige / ee) Schadenabwicklung und -begleitung

Rz. 321 Dem Arbeitgeber eines verletzten Arbeitnehmers steht mangels Forderungsübergang kein Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten zu, die ihm bei der Abwicklung der Leistung an den Verletzten, für die Ermittlung des Schädigers sowie die Abwicklung des Regresses entstehen. Rz. 322 Der Arbeitgeber erhält keinen Ersatz für:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (ee) Unwirtschaftlichkeit, Bereicherung

Rz. 1479 Es gibt rechtliche Konstellationen, in denen der Beitrag "im Sande verläuft", d.h. zu keinen Rentenansprüchen (z.B. Beamte) oder zu keinen Rentenaufstockungen/Rentenerhöhungen (z.B. Rentner, fehlende Erfüllung der allgemeinen Wartezeit) führt. § 119 SGB X dient nicht der finanziellen Entlastung der Rentenversicherung, sondern hat das Ziel, die soziale Sicherung des ...mehr

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§ 5 Selbstständige / b) Leistungsspektrum und Forderungsübergang bei Arbeitnehmern

Rz. 257 Zum Thema Jahnke "Entgeltfortzahlung und Regress des Arbeitgebers im Schadenfall seines Arbeitnehmers" NZV 1996, 169; Küppersbusch/Höher, 11. Aufl. 2013, Rn 105 ff., Rudolphy/Schwab VersR 2014, 390 (Anm. zu BGH v. 13.8.2013 – VI ZR 389/12 – VersR 2013, 1274). Rz. 258 Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers richten sich bei Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte, Au...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Juristische Person

Rz. 482 Grundsätzlich nicht privilegiert ist der Familienangehörige eines (Allein)Gesellschafters einer GmbH, der dieser juristischen Person Schaden zufügt.[389] Rz. 483 Bei einer Sachversicherung (wie der Fahrzeugversicherung) kann über das Sacherhaltungsinteresse hinaus zusätzlich das Sachersatzinteresse des nutzungsberechtigten Nichteigentümers einbezogen werden, aufgrund ...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Abtretung

Rz. 382 Hinweis Siehe ferner in Kapitel 2 (vgl. § 2 Rn 151, § 2 Rn 175). Zum Thema Zur Wirksamkeit von Abtretungen ergänzend van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 211. Rz. 383 Der Arbeitgeber eines Verletzten hat als mittelbar Geschädigter keinen eigenen (originären) Schadenersatzanspruch, sondern kann nur die aufgrund gesetzlichen Forderungsüberganges (§ 6 ...mehr

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AGS 1/2015, Pflicht zur Streitwertbeschwerde

Die Verpflichtung des Anwalts, eine Streitwertbeschwerde einzulegen, zumindest darüber zu belehren, war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. So hat das OLG Hamm (Urt. v. 31.3.2011 – 28 U 63/10, AGS 2012, 439 = BRAK-Mitt 2011, 196 = Info M 2011, 449 = RVGreport 2011, 478 = IBR 2012, 51) einen Anwalt zu Schadensersatz verurteilt, weil er eine gebotene Besch...mehr

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zfs 1/2015, Verneinte Zustä... / Sachverhalt

Auf dem auch für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Betriebsparkplatz eines Unternehmens in dem beide Unfallgegner beschäftigt waren, kam es zu einer Kollision beider Fahrzeuge. Der Kl. nahm – allein – den Haftpflichtversicherer des Schädigers auf Schadensersatz in Anspruch. Dieser bestritt die Zuständigkeit des in der Klage angerufenen AG und ging von der Zuständigkeit de...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / b) Fiktivberechnung

Rz. 123 Bei berufstätigen Verletzten ist deren Erwerbseinkommen keine Berechnungsgrundlage für den Stundensatz.[137] Rz. 124 Es sind die Nettovergütungen (also unter Herausnahme insbesondere der Steuern sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Sozialversicherungsabgaben) vergleichbarer [138] Hilfskräfte (professionelle Hilfskraft) einer Berechnung zugrunde zu legen.[139] Rz. 12...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (4) Vertragshaftung

Rz. 31 Im Rahmen von Vertragsabwicklungen können Schadenersatzansprüche bestehen, so unter dem Aspekt der positiven Vertragsverletzung (pVV, § 280 I BGB), Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo – cic, § 311 II, III BGB). Rz. 32 Das Arbeitsrecht verpflichtet zum Schutz. Bei Pflichtverletzung kommt Schadenersatz in Betracht (§ 618 BGB, § 62 HGB). Rz. 33 Auch Gewäh...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 38 Zum Thema Zu steuerrechtlichen Problematiken bei der Berechnung von Unterhaltsschäden siehe Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 8 Rn 59 ff. Rz. 39 Zahlungen auf Unterhaltsschaden[40] und Beerdigungskosten[41] sind (unabhängig, ob kapitalisiert[42] oder als Einmal-Betrag) nicht steuerpflichtig.[43]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Gültigkeit vom 1.1.2001 bis 31.12.2003

Rz. 1370 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige [858] (1) 1Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich au...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 3. Schädiger

Rz. 14 Hat der Unfallgegner des Verletzten den Unfall ganz oder teilweise (mit-)herbeigeführt, haben der Fahrer und/oder der Halter des gegnerischen Fahrzeuges (bzw. der dahinter stehende Haftpflichtversicherer) dem Verletzten Schadenersatz zu leisten. Rz. 15 Gleiches gilt für Haftende außerhalb des Straßenverkehrs. Rz. 16 Trifft den Verletzten eine Mitschuld, hat er eine ents...mehr