Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / gg) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 446 § 50 SGB VI – Wartezeiten Rz. 447 Nach § 50 Abs. 2 SGB VI erhalten Personen nach einer Wartezeit von 20 Jahren auch dann Erwerbsminderungsren...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Drittleistung und Forderungsübergang

Rz. 320 Hinsichtlich der künftigen Entwicklung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Rz. 321 Übersicht 1.4: Regress des Rentenversicherers nach §§ 116, 119 SGB Xmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Drittleistungsträger

Rz. 378 Drittleistungsträgern kann bei eigenem Fehlverhalten der Regress verwehrt sein.[442]mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Ergebnis

Rz. 58 Grob fahrlässiges Verhalten schadet dem M auch in bereits am 1.1.2002 existenten Haftpflichtfällen. Die Verjährungsfrist beginnt dann mit dem 1.1.2002 zu laufen, wenn bereits vor dem 1.1.2002 von grob fahrlässiger Unkenntnis auszugehen ist.[37] Ab dem 1.1.2005 steht der Verjährungseinwand der Forderung von M entgegen.[38] Rz. 59 Praktische Relevanz besteht neben dem Ge...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Erwerbsschaden

Rz. 433 Hinsichtlich der Höhe gelten die Ausführungen zum Erwerbsschaden entsprechend.[323] Rz. 434 Soweit 400 EUR-Jobs in Betracht kommen, entfällt mangels entgangenen Pflichtbeitrages ein Regress.[324] 450 EUR-Jobs sind hingegen differenziert zu betrachten:[325] Da mehr als 80 % der Beschäftigten gegen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung optiere...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Beamtenrechtlicher Dienstherr

Rz. 511 Bis zum Erwerb der beamtenrechtlichen Stellung verbleibt häufig der Geschädigte selbst noch Inhaber der Schadenersatzforderungen. Er ist dann Rechtsvorgänger des Dienstherrn, sodass seine Handlungen (wie Abfindung, Fristversäumnis) auch den Regress des Dienstherrn ausschließen. Rz. 512 Die beamtenrechtliche Beihilfe ist Rechtsnachfolgerin (§ 2 Rdn 1326) einer gesetzli...mehr

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§ 5 Verjährung / gg) Schadenfall vor dem 31.12.2001 – Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 96 Beispiel 5.9 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm haften gesamtschuldnerisch Kfz-Haftpflichtversicherer X (und die bei diesem versicherten Personen) und der im Unfallzeitpunkt arbeitslose Y. X reguliert seit 15.1.1989 den Schaden und hat den Regress gegen Y – von dem man nach Akteneinsicht am 31.8.1989 Kenntnis hatte oder hätte haben müs...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Mittäter, Folgeschaden

Rz. 660 Es können auch zur Verantwortlichkeit der Eltern weitere Personen oder Schädigungshandlungen hinzutreten (Folgeschädigung, Mittäter). Rz. 661 Beispiel 2.2 Die Eltern E sind für den Erstunfall verantwortlich (z.B. Fahrer des Unfallfahrzeugs, Aufsichtspflichtversäumnis). Das durch den Erstunfall verletzte Kind K wird anschließend vom Arzt/Krankenhaus (A) fehlbehandelt u...mehr

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§ 5 Verjährung / IV. Anspruchsmehrheit

Rz. 373 Kommen mehrere Anspruchsgründe parallel in Betracht, ist der Fristenlauf für jede Anspruchssituation getrennt zu betrachten (auch Rdn 230).[303] Kommen mehrere Anspruchsgründe parallel in Betracht, ist der Fristenlauf für jede Anspruchssituation getrennt zu betrachten. Die Frage, ob eine Klage auf eigene oder übergegangene Ansprüche gestützt wird, betrifft nicht ledi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Außenverhältnis

Rz. 879 Der einzelne Gesamtgläubiger kann eine auch andere (weitere) Gesamtgläubiger bindende Vereinbarung zur Haftung nicht treffen.[893] Rz. 880 Den Anspruch berührende Umstände, die in der Person nur eines Gesamtgläubigers eintreten, wirken grundsätzlich lediglich für und gegen den betreffenden Gläubiger, entfalten also nur Einzelwirkung (§ 429 Abs. 3 i.V.m. § 425 BGB).[89...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Heil-/Pflegekosten

Rz. 1109 Heil- und Pflegekosten sind nach der Differenzmethode zu bestimmen. Zur Abgrenzung zum mittelbaren Schaden siehe Rdn 47 ff. Rz. 1110 Mehrkosten entstehen häufig ab dem Moment der ärztlichen Fehlleistung und den damit verbundenen Komplikationen. Komplikationen bestimmen nicht selten die Leistungshöhe der Krankenhauskosten, was in der DRG[1147]-Abrechnung dann auch zu ...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Sechs Monate

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Alkoholfahrt

Rz. 180 Für Alkoholfahrten gelten Besonderheiten:[146] Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KfzPflVV [147] ist bei einem Versicherten, der das Fahrzeug einem alkoholisierten oder anderweitig berauschten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KfzPflVV) Fahrer überlässt, der Regress beschnitten. Wird bei einer solchen Fahrt der Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer als Fahrzeuginsasse geschädigt (Sach-[148] und ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 519 Der außergerichtliche wie auch der gerichtliche Vergleich sind gegenseitige Verträge (§ 779 Abs. 1 BGB),[614] auf den die Vorschriften des BGB über den Vertrag (insbesondere §§ 104 ff., 242 BGB) Anwendung finden. Auch Abfindungserklärungen sind keine einseitigen Erklärungen; es handelt sich vielmehr um (i.d.R. bilaterale) vertragliche Vereinbarungen eines Vergleiches...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 238 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr [304] Teil 1 Allgemeine Gebührenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Fälligkeit

Rz. 336 Nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung regelmäßig erst mit der Fälligkeit des Anspruches. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt § 198 S. 1 BGB a.F., der ebenfalls von der "Entstehung des Anspruches" sprach, ohne sachliche Änderung der hierzu ergangenen Rechtsprechung fort.[279] Rz. 337 Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die sofortige Leis...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Negative Feststellungsklage

Rz. 154 Eine vom Pflichtversicherer erhobene negative Feststellungsklage ist geeignet, die Rechtskrafterstreckung herbeizuführen.[211] Rz. 155 Bei der negativen Feststellungsklage ist jedes Gericht zuständig, bei dem ein besonderer Gerichtsstand für die Leistungsklage des Feststellungsbeklagten gegeben ist.[212] Rz. 156 Die negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein re...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 257 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatzmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 851 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[875] Rz. 852 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[876] Rz. 853 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 135 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 187 ff. Rz. 136 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 5 Verjährung / a) Schadenseinheit

Rz. 434 Hinweis Rdn 334, 340; § 2 Rdn 1440 ff. Rz. 435 Nicht erforderlich ist die Kenntnis vom Umfang des Schadens und seiner einzelnen Schadenfolgen. Der Schaden ist eine Einheit: Die Verjährungsfrist beginnt für den gesamten Schaden – auch hinsichtlich künftiger Beeinträchtigungen – mit dem Eintritt des Schadenereignisses. Der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entsprin...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 978 Die Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt u.a. wegen falscher Beratung betrug nach § 51b BRAO a.F. drei Jahre, gerechnet von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadenersatzanspruch entstanden ist, spätestens aber drei Jahre nach Beendigung des Mandates. Auch nach Abschaffung des § 51b BRAO a.F. zum 15.12.2004 wird die Problematik noch einige Zei...mehr

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zfs 07/2024, Alleinhaftung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen, da der Kläger gegen die Beklagten aus keinem Rechtsgrund, insbesondere nicht aus §§ 7, 18 StVG oder § 823 Abs. 1 BGB, Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz hat. 1.) Der Unfall war für den Kläger nicht unvermeidbar i.S.v. § 17 Abs. 3 StVG, da das Überholen einer Kolonne zwar nicht u...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen

Rz. 10 Wenn und soweit eine Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen begründet wurde, ist die Schadensersatzleistung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu sehen, die damit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns führt.[9] Es kommt nicht darauf an, wie die Schadensersatzleistung beim Geschädigten ste...mehr

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FoVo 07/2024, Die Zurückweisung einer Monierung zu nicht mitgeteilten Teilzahlungen des Schuldners

Anmerkung Immer wieder monieren Vollstreckungsorgane – Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgerichte –, dass nur Resthauptforderungen und/oder auch Restnebenforderungen in Form von Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, ohne einen umfassenden Verlauf der Forderungseinziehung mit allen Kosten und allen Teilzahlungen vorzulegen. Gläubiger verzichten auf diese Angaben nicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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zfs 07/2024, Alleinhaftung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 31.7.2022 auf der Kreisstraße K2509 zwischen Gaggstatt und Wallhausen. Der Kläger ist Eigentümer des Elektrofahrzeugs Tesla Model S mit dem amtlichen Kennzeichen xx – xx xxx, welches über einen sog. Ereignisdatenspeicher verfügt und mit Spiegel 2,189 Meter breit ist. Der Beklagte zu 2) ist Halt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Verjährung

Rz. 1438 Bei der Spätschadenbetrachtung ist stets auch die Möglichkeit einer Verjährung zu bedenken (auch § 5 Rdn 432 ff.). Rz. 1439 In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB sind bei einem Feststellungsurteil die während des Laufs der Verjährung bezifferbaren Spätfolgeschäden eingeschlossen. Der Ersatzpflichtige kann auf Schadenersatz für Spätfolgen nur innerhalb di...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (g) Eigenes Einkommen

Rz. 532 Der eigene Verdienst, aber auch eine Mitarbeitsverpflichtung der Unterhaltsberechtigten im Haushalt (u.U. gesteigert nach eigenem Eintritt in den Ruhestand) und im Beruf,[434] sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen.[435] Kinder sind etwa ab dem 12. Lebensjahr zur Mithilfe verpflichtet: Regelmäßig werden, unabhängig von Haushaltsgröße und Anspruchsstufe, ab diesem ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anwaltliches Fehlverhalten

Rz. 1511 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1243 ff., 1452 ff. Rz. 1512 Der Anspruch im Mandatsverhältnis kann gekürzt sein wegen anwaltlichen Fehlverhaltens (pVV des Beratungsvertrages; §§ 241 Abs. 2, 280, 282 BGB). Ist der Anwalt seinen Hinweispflichten im Hinblick auf Entstehen und Umfang von Gebühren[1593] nicht nachgekommen, ist er seinem Mandanten zum Schadenersatz verpfli...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 133 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 134 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Tatsachensammlung, Schlüssigkeit einer Klage

Rz. 276 Erhalten verletzte Person bzw. anspruchsberechtigte Hinterbliebene Leistungen von dritter Seite, können sie insofern ihren Schadenersatzanspruch (und damit ihre Forderungsberechtigung/Aktivlegitimation) verlieren (Rdn 108 ff.). Forderungsübergänge führen zur Unschlüssigkeit von die Zession nicht beachtenden Klagen. Rz. 277 Die Verantwortung für einen vollständigen – A...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Aspekte der Drittleistungen

Rz. 542 Soweit u.a. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsträger oder berufsständische Versorgungswerke Rentenleistungen an die Hinterbliebenen erbringen, sind diese auf den Unterhaltsschadenanspruch aufgrund von Forderungsübergängen zu verrechnen.[448] (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung Rz. 543 Gesetzliche Ren...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (8) Heilbehandlungskosten

Rz. 144 Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht. Rz. 145 RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicherte …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Erbe

Rz. 1256 Ansprüche, die wie vermehrte Bedürfnisse an den lebenden Verletzten anknüpfen, finden schadenersatzrechtlich ihren zeitlichen Abschluss mit seinem Tod. Stirbt ein Verletzter, endet der Ersatzanspruch wegen vermehrter Bedürfnisse mit dem Tod des Bedürftigen. Mit dem Todeseintritt stehen nur noch die Ansprüche nach §§ 844, 845 BGB zur Verfügung.[1289] Zum mittelbaren ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Erwerbsschaden

Rz. 124 Der Verdienstausfall, auch in seiner künftigen Entwicklung, ist einzuschätzen. Rz. 125 Wer im Unfallzeitpunkt nicht erwerbstätig ist (wie Kind, Student, Hausfrau), muss – auch hinsichtlich etwaiger künftiger Drittleistungen – prognostisch betrachtet werden. Rz. 126 Die soziale Absicherung von Verletzten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen bereits untergebra...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zivilrecht

Rz. 465 Die Nachweispflicht eines Verletzten (und damit auch die eines jeden seiner Rechtsnachfolger) erstreckt sich auf Eintritt und Höhe des Schadens.[560] Rz. 466 Abbildung 2.3: Kausalkettemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1464 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG [1541] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1542] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1543] Rz. 1465 Diesen Grundsatz hat die deutsche [1544] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen; und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. Dienstunfall

Rz. 217 Die Anerkennung eines Haftpflichtgeschehens als Dienstunfall entbindet das Gericht im anschließenden Schadenersatzprozess nicht von der Prüfung, ob der geltend gemachte Schaden eine adäquate Folge des Unfalls ist.[287]mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Urteilswirkung

Rz. 116 Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel (auch Feststellungsurteile, gerichtliche Vergleiche [§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO]) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils (Rdn 728; § 2 Rdn 1184 ff.). Rz. 117 In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BG...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der auf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Prüfung

Rz. 56 Anlässlich eines Schadenfalles erbringen neben dem Ersatzpflichtigen häufig auch Dritte (wie Kaskoversicherung, Sozialversicherung, Arbeitgeber) Leistungen, wobei die Leistungsverpflichtung dann häufig mit einem Wechsel der Forderungsberechtigung einhergeht. Es ist regelmäßig darauf zu achten, ob der Direktgeschädigte hinsichtlich derjenigen Forderungsposition, die er...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (9) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 147 Gerade bei Schwerverletzten fallen neben den Leistungen (insbesondere der Sozialversicherung und Sozialhilfe) auch Eigenlasten bei den Verletzten an, die sich in ihrer Gestaltung (z.B. Pflege innerhalb der Familie anstelle Unterbringung in einer Heimpflege) künftig verändern können. Rz. 148 Nicht zuletzt unter Hinzutreten unfallfremder Erkrankungen können Drittleistun...mehr