Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / VII. Phase 10: Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung löst eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen aus, auf die der Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte. 1. Gerichtliche Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran. 2. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhal...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / e) Wohnvorteil nach der Scheidung

Spätestens ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung – wenn nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt – ist dem Ehegatten, der in der früheren Ehewohnung verblieben ist, nicht mehr nur der (niedrigere) angemessene Wohnvorteil anzurechnen, sondern der tatsächliche volle Wohnwert (oder besser Vermietungswert) der Wohnung. Wegen der Verletzung der jetzt bestehenden Verwert...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / bb) Verbindlichkeiten nach Trennung und Scheidung

Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegengehalten werden (s. Teil 2, Phase 10, Rechtskraft der Scheidung – XI. 3. d).mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Schulden nach der Scheidung

Schulden aus der Ehezeit sind weiterhin anzurechnen. Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber unter Umständen die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten we...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Entscheidung zur Scheidung

Der Scheidungsbeschluss ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen. Praxishinweise: Fehler im Beschluss beim Heiratsdatum oder Standesamt können ggf. auch aufgrund eines Berichtigungsantrags vom Gericht korrigiert werden, wenn es sich um reine Schreibfehler handelt. Allerdings können sich Fehler beim Heiratsdatum auch auf die Ehezeit auswirken und damit auch Bedeutung für...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Unterhalt des Kindes

Die Rechtskraft der Scheidung hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 7. Haushaltssachen

Die Rechtskraft der Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsverhältnisse an Haushaltssachen.mehr

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ZAP 15/2015, Aufenthaltsrecht: Scheidung von einem EU-Bürger

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-218/14) • Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem anderen Mitgliedstaat als er wohnt, kann kein Aufenthaltsrecht mehr in seinem Wohnmitgliedstaat beanspruchen, wenn der Unionsbürger diesen Staat vor Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens verlässt. Hinweis: Zwar bestimmt die Richtlinie 2004/38/EG v...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 3. Geschiedenenunterhalt

Beim nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung haben folgende Fragen praktische Bedeutung: Voraussetzungen des Anspruchs aus § 1570 BGB wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes; Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB; die Verwirkung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1579 BGB; die Behandlung von Schulden nach der Scheidung;...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennung bis zur Scheidung – Rechtliche Auswirkungen in den einzelnen Zeitabschnitten, Hinweise zu Risiken und taktische Überlegungen für die anwaltliche Praxis

Teil 2: Phase 5 „Einreichung des Scheidungsantrags” bis Phase 10 „Rechtskraft der Scheidung” I. Vorbemerkung Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden r...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Beihilfeberechtigung der Kinder

Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Scheidung der Eltern nichts.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Krankenversicherung der Kinder

An der Mitversicherung der Kinder im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung ändert sich durch die Scheidung ihrer Eltern grundsätzlich nichts.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Verfahrenskostenvorschuss

Unter geschiedenen Ehegatten besteht keine Verfahrenskostenvorschusspflicht mehr (BGH FamRZ 2010, 189). Praxishinweis: Ist allerdings der Verfahrenskostenvorschusspflichtige vor Rechtskraft der Scheidung in Verzug gesetzt worden, so lässt der Eintritt der Rechtskraft der Scheidung den Vorschussanspruch nicht entfallen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.11.2004 – 19 W 33/04, ZFE 20...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 11. Erbrecht

Das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Ehegatten entfällt mit der Rechtskraft der Scheidung. Autor: Dr. Wolfram Viefhues, Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen ZAP F. 11, S. 851–864mehr

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ZAP 17/2016, Vorteile in der Insolvenz durch Scheidung?

Die Schlagzeile könnte aus einem Hollywood-Film entstammen: Middelhoff lässt sich scheiden. Rettet dieser Schachzug seine letzten Millionen? In dieser oder ähnlicher Form berichteten verschiedene Medien über die Einreichung des Scheidungsantrags von Cornelie Middelhoff. Der Ex-Arcandor-Chef, Thomas Middelhoff, befindet sich seit einiger Zeit im Insolvenzverfahren und offenba...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 5. Zugewinnausgleich

Sind noch keine Zugewinnausgleichsansprüche geregelt worden, wird durch die Rechtskraft der Ehescheidung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Bestehender Unterhaltstitel

Das hat zur Folge, dass ein in einem Hauptsacheverfahren erlangter Unterhaltstitel über den Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung automatisch endet. Die Zahlungspflicht endet dabei genau mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, nicht mit dem Ablauf des Monats (BGH FamRZ 1988, 370, 372). Wird dennoch hinsichtlich laufenden Unterhalts aus dem alten...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft der Scheid...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Mahnung

Wegen der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wirkt auch die für den Trennungsunterhalt erklärte Mahnung nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt fort. Die Mahnung für den nachehelichen Unterhalt kann auch noch nicht vor der Rechtskraft der Scheidung wirksam erklärt werden, denn eine Mahnung vor Fälligkeit des Nachscheidungsanspruchs begründet keinen Verzug (BGH F...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennung bis zur Scheidung – Rechtliche Auswirkungen in den einzelnen Zeitabschnitten, Hinweise zu Risiken und taktische Überlegungen für die anwaltliche Praxis

Teil 1: Phase 1 "Trennung der Eheleute" bis Phase 4 "Ablauf von drei Trennungsjahren" I. Vorbemerkung Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden rechtlic...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 10. Private Lebensversicherungen

Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Die Bestimmung in einem Lebensversicherungsantrag "meine Ehefrau" ohne ausdrückliche Namensnennung wirkt nach Trennung und Scheidung weiter, und zwar auch über die Rechtskraft der Scheidung und eine evtl. neue Eheschließung hinaus. Berechtigt bleibt der Ehegatte, mit dem der Versicherung...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbundverfahren

Die Abtrennung einer Folgesache ist i.d.R. nur unter strengen Bedingungen möglich (§ 140 FamFG). Praxishinweise: Eine unberechtigte Abtrennung führt zur Aufhebung der gesamten Verbundentscheidung durch das Rechtsmittelgericht und zur Rückverweisung in die erste Instanz. Daher wird durch eine – ohne Einverständnis des Gegners – erreichte Abtrennung einer Folgesache keine Beschl...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Verbundverfahren

Gemäß § 137 FamFG können eine Reihe von weiteren Fragen im Verbund verhandelt und im Zusammenhang mit der Scheidung entschieden werden. Praxishinweise: Es besteht kein Zwang zum Verbundverfahren! Es gibt durchaus verfahrenstaktische Überlegungen, einen als Verbundantrag zulässigen Verfahrensgegenstand erst später als isoliertes Verfahren geltend zu machen. Die Entscheidung im ...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch für den nachehelichen Unterhalt auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.2.2015 – 13 UF 246/14, FamRZ 2015, 1200 m.w.N.). Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist (OLG Koblenz FamRZ 20...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Reduzierung des Unterhalts

Ein – an sich bestehender – Unterhaltsanspruch kann nach § 1579 BGB ggf. herabgesetzt werden oder gar gänzlich entfallen. Neben den Tatbestandsvoraussetzungen (s. Teil 1, Phase 1 – Trennung der Eheleute, II. 1. c) kommt hier noch § 1579 Nr. 1 BGB – kurze Ehezeit – in Betracht.mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 1. Scheidungsvoraussetzungen

Mit dem Ablauf des ersten Trennungsjahres wird nach § 1565 Abs. 1 BGB von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen. Stellen beide Ehegatten Scheidungsantrag, wird dies unwiderleglich vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB). Die Scheidung kann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten ausgesprochen werden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.2.2015 – 9 UF 260/14, NZFam 2015, 379).mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Gerichtliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran.mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Anspruch aus § 1570 BGB

Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB besteht, wenn das betreute eheliche Kind noch keine drei Jahre alt ist. Danach verlängert sich der Unterhaltsanspruch, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB).mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / I. Vorbemerkung

Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden rechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten. Dargestellt werden in einem ersten Teil die Phasen 1 (Trennung...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / I. Vorbemerkung

Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden rechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten. Dargestellt wurden in einem ersten Teil die Phasen 1 "Trennung...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 8. Absicherung gegen Krankheit

a) Krankenversicherung des Ehegatten Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist de...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung. Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Z...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / II. Phase 5: Einreichung des Scheidungsantrags

Die in §§ 1565 ff. BGB geregelten Voraussetzungen der Scheidung müssen gegeben sein. Erforderlich ist die Zerrüttung der Ehe, die vorliegt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Das erste Trennungsjahr muss zumindest im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit – also bei der Zustellung – abgelaufen sein...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 6. Gemeinsame Mietwohnung

Die Scheidung hat ebenso wie die Trennung der Eheleute keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mietverhältnisse an der bisherigen Ehewohnung. Praxishinweise: Mit einem Antrag nach § 1568a BGB kann auch eine dem Vermieter gegenüber wirksame Regelung der Mietwohnung erlangt werden. Bei Rechtshängigkeit eines Wohnungszuweisungsantrags ist der Rechtsstreit über die Wohnungsräumun...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / V. Phase 8: Verkündung des Scheidungsbeschlusses

In der Praxis wird nicht selten an einen Anwalt die Bitte herangetragen, "mal eben schnell kollegialiter" nur bei einer Vergleichsprotokollierung aufzutreten oder einen sofortigen Rechtsmittelverzicht für eine soeben verkündete Entscheidung abzugeben. Praxishinweise: Dabei sollte nicht übersehen werden, dass dieser Anwalt, der ein solches Mandat "zwischen Tür und Angel" übern...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / IV. Phase 7: Während des Scheidungsverfahrens

1. Versöhnung der Ehegatten Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eh...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist deshalb frühzeitig zu erörtern, ob Kra...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Begrenzung und Befristung (§ 1578b BGB)

Eine Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB ist möglich, wenn dem anspruchstellenden Ehegatten keine ehebedingten Nachteile erwachsen sind und auch die Billigkeit keinen unbefristeten und in der Höhe unbeschränkten Unterhalt erfordert. Ein Nachteil ist nur dann ehebedingt, wenn er Folge des Lebenszuschnitts der Ehegatten während der Ehe – also a...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 3. Auswirkungen auf den Zugewinn

Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung – besteht eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben. Allerdings kann vom Zeitpunkt der Trennung an, der Auskunftsanspruch aus § 1379 Abs. 2 BGB gelt...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Nach § 10 Abs. 1 SGB V sind in der Familienver...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / d) Zuweisung der Wohnung

Solange das Mietverhältnis nicht beendet ist, kann gem. § 1361b BGB und § 2 GewSchG die Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht beantragt werden. Praxishinweise: Während des Trennungszeitraums hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte jedoch keinen Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses zwischen sich und dem Vermieter. Die gerichtliche Zuweisung scheid...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 9. Versorgungsausgleich

Aufgrund des Versorgungsausgleichs ergeben sich Konsequenzen für den Rentenbezug, die allerdings mit zeitlicher Verzögerung erst im Rentenfall eintreten. Dann bezieht der Ausgleichsberechtigte aufgrund der im Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten übertragenen anteiligen Anrechte eine höhere Altersversorgung. Bei dem Ausgleichspflichtigen erfolgt grundsätzlich mit Beginn sei...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden)

Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Höhe – also mit Zins- und Tilgungsanteil, abzuziehen. Dabei ist...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Fortbestand des Mietverhältnisses

Weder die Trennung noch die Scheidung an sich haben Einfluss auf den Bestand eines Mietverhältnisses unabhängig davon, ob beide Ehegatten die Wohnung angemietet hätten oder nur ein Ehegatte Mieter ist. Ist nur ein Ehegatte Mieter, ist der Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrags ist, nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 7. Steuerliche Auswirkungen

Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind. Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung d...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 9. Auswirkungen auf Lebensversicherungsverträge

Ist die (bisherige) Ehefrau mit Namen im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt bestimmt worden, so ändert sich dies nicht durch die Trennung der Ehegatten (BGH FamRZ 2007, 1005; BGH, Urt. v. 22.7.2015 – IV ZR 437/14, NJW 2015, 3303). Praxistipp: Informieren Sie in der anwaltlichen Beratung Ihre Mandantin bzw. Ihren Mandanten über diese Problematik und fragen Sie nach best...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 2. Auswirkungen auf den Unterhalt

a) Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten Überwiegend wird die Anwendung der neuen Grundsätze des nachehelichen Scheidungsrechts und vor allem die Verschärfung der Erwerbsobliegenheiten bereits auf den Trennungsunterhalt dann bejaht, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und – zumindest wegen des gestellten Scheidungsantrags – das Scheitern der Ehe feststeht (BGH, Urt. v. 5.3...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 4. Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

Die Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt den Stichtag für den Versorgungsausgleich. Das Ende der Ehezeit ist der letzte Tag des Vormonats. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine weitere Beteiligung am Rentenzuwachs des Ehegatten. Praxishinweis: Prüfen Sie, ob bei einem Scheidungsantrag des Gegners auch selbst ein eigener Scheidungsantrag gestellt werden soll, um zu verhinde...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Schuldenanrechnung beim Trennungsunterhalt

aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden) Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Hö...mehr