Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Neues Europäisches internationales Familienrecht

Seit einiger Zeit sind die Vorschriften des deutschen internationalen Familienrechts in verschiedenen Schritten durch Regelungen europäischer Verordnungen und Haager Konventionen ergänzt bzw. ersetzt worden. So wird das anwendbare Unterhaltsrecht nunmehr über Art. 15 EuUntVO[19] nach dem Haager Protokoll 2007 bestimmt.[20] Das auf die elterliche Sorge anwendbare Recht richte...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.5.1 Auflösung oder Nichtigkeit einer erneuten Ehe

Rz. 24 Heiratet der Hinterbliebene erneut bzw. begründet er erneut eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Folge, dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente erloschen ist, so besteht nach Abs. 3 nach Auflösung dieser Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft (erneut) ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente aus der Versicherung des vorherigen verstorbenen Ehepartners/eing...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.8 Mehrere Berechtigte

Rz. 35 Besteht für denselben Zeitraum aus den Rentenanwartschaften des verstorbenen Versicherten Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente für mehrere Berechtigte, so ist die Rente nach § 91 Satz 1 auf diese nach dem Verhältnis der Dauer ihrer Ehe mit dem Verstorbenen aufzuteilen. Der Fall mehrerer Berechtigter ist im Rahmen von Renten nach § 46 zunächst möglich, wenn ausländisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 89 Mehrere... / 2.3 Zusammentreffen einer großen mit einer kleinen Witwen-/Witwerrente (Abs. 2)

Rz. 9 Durch diese Vorschrift wird klargestellt, dass neben einer großen Witwen-/Witwerrente keine kleine Witwen-/Witwerrente aus derselben Versicherung geleistet wird, wenn die Ansprüche zeitlich zusammentreffen. Diese Anordnung wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VI deshalb erforderlich, weil § 46 in den Abs. 1 und 2 – abweichend von der bis zum 31.12.1991 geltenden Gesetze...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.1.1 Witwe/Witwer

Rz. 6 Der Anspruch auf Rente steht nur der Witwe oder dem Witwer eines verstorbenen Versicherten zu (vgl. zur eingetragenen Lebenspartnerschaft Rz. 40). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine im Zeitpunkt des Versicherungsfalls des Todes rechtsgültige Ehe vorgelegen hat. Die im Inland geschlossene Ehe muss den Erfordernissen des deutschen Rechts genügen (§ 13 Abs. 3 EGBG...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern

Leitsatz 1. Dient die Wohnung am Beschäftigungsort dem Steuerpflichtigen lediglich als Schlafstätte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort zu verorten ist und dort der Haupthausstand geführt wird. 2. Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder eine...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die Beschwerde begründet. Dem Beteiligten zu 2) steht eine Vergütung in Höhe von insgesamt 142,80 EUR zu, weil er in insgesamt vier Angelegenheiten tätig geworden ist. Das BerHG sieht Beratung in "Angelegenheiten" vor (§§ 2 Abs. 2, 6 BerHG). Gem. § 44 RVG erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verf...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) erhielt vom AG einen Beratungshilfeschein für rechtliche Beratung in den Angelegenheiten "Trennung, Scheidung und Folgesachen". Nach anwaltlicher Beratung durch den Beteiligten zu 2) beantragte dieser beim AG die Festsetzung von Beratungshilfegebühren in Höhe von insgesamt 142,80 EUR und zwar jeweils in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer für die B...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens war die Scheidung der Beteiligten, die Durchführung des Versorgungsausgleichs und die Auskunft über das Anfangsvermögen der Antragstellerin. Nach der Sitzung vom 6.7.2011 erließ das FamG einen Teilanerkenntnisbeschluss. Es sprach die Scheidung aus, trennte die Entscheidung über den Versorgungsausgleich ab und verpflichtete die Antragstellerin entspr...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Wird ein Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Trennung, Scheidung und Folgesachen" erteilt, sind bei einer anschließenden umfassenden Beratung durch einen Rechtsanwalt die vier Komplexemehr

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FF 01/2013, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen außerhalb der EU wird erleichtert – Ehegattenunterhalt nachjustiert

Zu dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Kinder brauchen die bestmögliche Unterstützung, um den Unterhalt durchsetzen zu können, der ihnen zusteht. Das gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Ausland aufhalten oder nicht. Wer Unterhalt sc...mehr

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AGS Nr.12/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / 1 Sachverhalt

In dem Scheidungs(verbund)verfahren, das im März 9.3.2010 eingeleitet worden war, wurde der Antragstellerin für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Im Juli 2010 erließ das AG einen Endbeschluss, mit dem die Ehe geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt wurde. In den Gründen des Endbeschlusses legt der Erstrichter unter der Überschrift Vers...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 2 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546 ZPO), nämlich auf der (zusammenfassenden) Behandlung der zur Kostenfestsetzung im Beratungshilfeverfahren angemeldeten Gebühren des Rechtsanwalts als insgesamt vier Angelegenheiten. Entgegen der Ansicht des LG haben die Beteiligten zu 1) gem. § 44 S. 1 RVG i.V.m. Nrn. 2503,...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Beratungshilfeberechtigten einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" gewährt. Die Beteiligten zu 1) wurden im Wege der Beratungshilfe für den Beratungshilfeberechtigten tätig und reichten im Anschluss acht Anträge auf Vergütung durch die Staatskasse ein. Dabei handelt e...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenansatz ist zu Recht erfolgt. Zwar bestimmt § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG (der mit § 68 Abs. 3 S. 1 GKG übereinstimmt), dass die eine Beschwerde gegen die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts betreffenden Verfahren gebührenfrei sind. Nach höchstrichterlicher Rspr., die auch – soweit ersichtlich – in der Lit. keinen Widerspruch gefunden hat, bezieht sich die...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Ein Berechtigungsschein betreffend anwaltliche Beratungshilfe für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" beschränkt den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nicht auf eine Angelegenheit, sondern kann Gebührenansprüche für verschiedene Angelegenheiten (hier: Beratungshilfe für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, ...mehr

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FF 01/2013, "Kleine Kinder – große Sorge(n)?"

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 22.–24.11.2012 in Bremen Die besonders schwierige Situation der Kinder im Familienrecht stand im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Bremen gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedenst...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 3. Änderungen des FamFG

a) Die vorstehend für die ZPO besprochenen Änderungen sind gem. Artikel 3 des Gesetzes vom 21.7.2012 auch für familiengerichtliche Verfahren und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführt worden. So soll die Antragsschrift gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 FamFG in geeigneten Fällen eine § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entsprechende Erklärung über ein außergerichtliches Güteverfahre...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / a) Familiensenat

Der XII. (Familien-)Senat streitet – entgegen vielfältiger Annahmen – nicht grundsätzlich gegen Rechtsgestaltungen zur Verdrängung von Gläubigern. Er missbilligt im Grundsatz lediglich Unterhaltsverzichte von Eheleuten oder Verlobten für den Fall ihrer Scheidung als sittenwidrig, wenn die Vertragschließenden dadurch bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zulasten der Sozial...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Ihre Begründung kann aus meiner Sicht auch abweichend hergeleitet werden, obwohl das OLG dem vom BGH aufgezeigten und dem Gesetz an sich entsprechenden Weg gefolgt ist. Ihm ist deshalb auch eigentlich nichts vorzuwerfen. Ich gebe dennoch Folgendes zu bedenken: Das OLG geht zunächst davon aus, dass die Vertretung durch einen Re...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung ein... / 1 Sachverhalt

In dem vorangegangenen Ehescheidungsverfahren hatte die Beteiligte zu 1) die Antragstellerin vertreten. Dieser war Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Durch Urt. v. 1.9.2008 hatte das AG die Ehe nach vorheriger Abtrennung des Versorgungsausgleichs geschieden. Der Streitwert für die Ehescheidung ist auf 9.600,00 EUR und der Wert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2....mehr

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FF 01/2013, Illoyale Vermög... / Aus den Gründen:

A. [1] Die Antragsgegnerin nimmt den Antragsteller im Scheidungsverbund mit einem Stufenantrag zur Folgesache Zugewinnausgleich auf Auskunft in Anspruch. [2] Die Parteien schlossen 1981 die Ehe; im Sommer 2007 trennten sie sich. Der Scheidungsantrag des in der Schweiz lebenden Antragstellers, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde der in Italien lebenden Antragsg...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht die weitere Vergütung mit 181,47 EUR festgesetzt und den weitergehenden Vergütungsantrag zurückgewiesen. Hinsichtlich der Berechnung wird auf die Entscheidung des AG Bezug genommen. Die Berechnung an sich ist unstreitig. Einzig im Streit ist, ob die Vergütung aus dem zusammengerechneten Verfahrenswert für d...mehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / I. Alleinsorge oder gemeinsame Sorge § 1671 BGB

Das OLG München[1] stellte klar, dass es keine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge gäbe. Aufgrund dessen sei die Alleinsorge eines Elternteils auch keineswegs eine nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio in Betracht kommende Entscheidung. Eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrneh...mehr

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AGS Nr.12/2012, Versorgungsausgleich – Ausgleich, steuerliche Folgen und Verfahren. Von Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a. D., Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung, Honorarprofessor an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. 3. überarb. u. erw. Aufl. 2011. Verlag C. H. Beck, München. XXXVII, 524 S. 58,00 EUR.

Eineinhalb Jahre nach der Reform hat der versierte und renommierte Autor laut eigener so gewählter Formulierung "hinzugelernt" und mit Rechtsprechungsstand April 2011 das weiterhin komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs wiederum verständlich gemacht. Die Reihe NJW-Praxis überzeugt durch praxisgerechte Darstellung, insbesondere übersichtliche, einem stringenten Aufbau f...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch begründet. Denn das AG, welches mit dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert auf insgesamt 23.000,00 EUR (= 18.000,00 EUR Ehescheidung + 5.000,00 EUR Versorgungsausgleich) festgesetzt hat, hat den Teilstreitwert betreffend den Versorgungsausgleich – wie die Beschwerdeführer zu Recht rügen – zu niedrig festgesetzt. Gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG bet...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Verfahrenswert im zugrunde liegenden Scheidungsverfahren auf insgesamt 23.000,00 EUR (18.000,00 EUR Ehescheidung zuzüglich 5.000,00 EUR Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist das Gericht davon ausgegangen, der Wert für den Versorgungsausgleich sei nach § 50 Abs. 3 FamGKG zu ermäßigen, da es wegen Geringfügigkeit der insgesamt sieben Anrechte nicht zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 4 Freibetrag bei Ehegatten, Abs. 3

Rz. 59 Für unbeschränkt stpfl. Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Freibetrag gemeinsam zu ermitteln. Die Beträge werden dabei zusammengerechnet ohne Rücksicht darauf, bei welchem Ehegatten die Aufwendungen angefallen sind. Bei der Ermittlung des gemeinsamen Freibetrags ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c Abs. 1 EStG von 36 EUR auf 72 EUR zu verdo...mehr

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Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.2.2 Ansprüche nach dem letzten Ehegatten

Rz. 4 § 90 setzt voraus, dass die letzte Ehe aufgelöst, d.h. durch Tod, Scheidung oder Aufhebung nach den §§ 1313 ff. BGB beendet worden ist (vgl. Hauck/Haines, SGB VI Kommentar, § 90 Rz. 3). Die auf die wiederaufgelebte Hinterbliebenenrente anzurechnenden Ansprüche müssen ihren Rechtsgrund ("ihre Wurzel") in persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des 2. Ehepartners w...mehr

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Jansen, SGB VI § 91 Aufteil... / 2.1 Anspruch auf Hinterbliebenenrente für mehrere Berechtigte

Rz. 2 Die aufzuteilende Witwen- oder Witwerrente umfasst die Ansprüche auf kleine bzw. große Witwenrente gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 2, die wiederaufgelebte Witwen- bzw. Witwerrente nach § 46 Abs. 3 und den Anspruch auf die sog. Geschiedenenwitwenrente nach § 243. Durch die Einführung des Versorgungsausgleichs mit Wirkung zum 1.7.1977 hat das von § 91 geregelte Konkurrenzverh...mehr

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Keine Scheidung bei Übernachtung im gemeinsamen Bett

Leitsatz Wer das Trennungsjahr nicht ernst nimmt, wird auch nicht geschieden. Wer sich von seiner Ehefrau weiterhin die Wäsche waschen und den Kühlschrank füllen lässt, wer mit ihr weiterhin in einem Bett liegt, kann nicht gleichzeitig behaupten, von ihr getrennt zu leben. Sachverhalt Die Erfahrung, dass man vor Gericht nicht einfach alles behaupten kann, auch wenn es noch so...mehr

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Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten

Leitsatz Zivilprozesskosten sind unabhängig vom Gegenstand des Rechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig (Rechtslage bis einschließlich VZ 2012) Sachverhalt Im Streitfall wurde im Rahmen einer Ehescheidung vor dem Amtsgericht ein Vergleich geschlossen, der hinsichtlich seiner Durchführung zu einer den Steuerpflichtigen belastenden Entscheidung sowie zu einer hiergege...mehr

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Ehescheidung: Zuständigkeit des Familiengerichts für Mietstreitigkeit

Leitsatz Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 N...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Aus der Sicht des schweizerischen Rechts

Nicht so in der Schweiz: Die Dauer des Unterhaltsanspruchs bestimmt sich gemäß Art. 125 Abs. 2 ZGB danach, bis zu welchem Zeitpunkt es dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar ist, für sein eigenes Auskommen zu sorgen.[78] Eine schematische Koppelung der Zeit, während der Unterhalt zu leisten ist, an die Dauer der Ehe ist nicht zulässig. Vielmehr ist die Dauer der Unterhalt...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 1. Anhaltend hohe Scheidungszahlen

In der Schweiz hat – ähnlich wie in Deutschland – die Zahl der Scheidungen seit den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stark zugenommen: Im Jahr 2007 zählte man dort 2,6 Scheidungen auf 1.000 Einwohner, wohingegen es in Deutschland zum gleichen Zeitpunkt 2,3 Scheidungen je 1.000 Einwohner waren.[6] Für beide Länder gilt: Kürzere Ehen erweisen sich als besonders scheidu...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) In der Schweiz

In der Schweiz wird der Unterhalt, der geschuldet ist, damit ein Elternteil in die Lage versetzt wird, das gemeinsame minderjährige Kind persönlich zu pflegen und zu erziehen, bislang nur vereinzelt als eine eigenständige Unterhaltskategorie wahrgenommen.[46] Dies, obwohl die Kinderbetreuung auch in der schweizerischen Praxis als der häufigste Grund dafür genannt wird, dass ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Nach Schweizer Recht

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist in der Schweiz seit der Scheidungsrechtsrevision des Jahres 2000 verschuldensunabhängig ausgestaltet. Mit Art. 125 ZGB hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden, die den Gerichten einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB) bei der Zuerkennung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Das schweizerische Recht

Ganz anders dagegen die Situation in der Schweiz: Die schweizerische Praxis folgt in der Frage der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils praktisch einhellig[62] einem in der Literatur als "10/16-Regel"[63] bezeichneten Altersphasenmodell, dem zufolge vom betreuenden Elternteil eine Teilerwerbstätigkeit im Umfang von 50 % erwartet werden kann, sobald das jüngste zu ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 3. Geänderte Einstellung zu Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung

Die Einstellung zur Erwerbstätigkeit ist in unterhaltsrechtlicher Sicht ein ganz entscheidender Faktor. Denn wenn bereits während der bestehenden Ehe beide Ehegatten berufstätig sind, werden sie im Falle einer Scheidung seltener auf finanzielle Unterstützung des früheren Partners angewiesen sein.[12] In dieser Hinsicht ist in beiden Ländern in den letzten Jahrzehnten ein sta...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / VI. Auskunftsauflagen des Gerichts im Zahlungsverfahren

Die Rechtsprechung des BVerfG gibt Veranlassung, in Zukunft verstärkt von den Möglichkeiten der verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten gem. §§ 235, 236 FamFG Gebrauch zu machen.[39] Dem Unterhaltspflichtigen kann gem. § 235 Abs. 1 FamFG vom Gericht aufgeben werden, Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erte...mehr

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FF Nr.12/2012, / Kosten und Gebühren

Ist Gegenstand der Beschwerde die Ratenzahlungsanordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, so ergibt sich der Gegenstandswert aus der Differenz der angeordneten zu den vom Beschwerdeführer begehrten Ratenzahlungen, es sei denn, die zu erwartenden Kosten sind niedriger. Dabei ist zu beachten, dass die Raten höchstens 48 Monate lang zu erbringen sind, § 115 Abs. 2 ZPO (BGH,...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt der Entscheidung des BGH zum Ausgleich vor und nach der Eheschließung geleisteter unbenannter Zuwendungen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die (spätere) Ehefrau hatte ein Jahr vor Eheschließung ein Grundstück zu Alleineigentum erworben. Zur Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises nahmen die Verlobten gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 495.000 DM a...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Rechtslage in der Schweiz

Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt das schweizerische Recht nicht. Das gilt selbst dann, wenn aus der Lebensgemeinschaft betreuungsbedürftige Kinder hervorgegangen sind. Denn die wirtschaftliche Unterstützung des nicht verheirateten, betreuenden Elternteils wird bislang weniger als zivilrechtliche denn als sozialstaatliche Aufgabe angesehen.[...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 2 Aus den Gründen:

[5] Die zulässige Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [6] 1. Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 201...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / 1. Der Zusammenhang mit Trennung und Scheidung

Die Regelung in § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG verlangt, dass die geltend gemachten Ansprüche (z.B. auf Gesamtschuldnerausgleich, auf Auseinandersetzung des Miteigentums am Familienheim, auf Rückgewähr einer ehebezogenen Zuwendung, aus Beendigung einer Innengesellschaft[20]) "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe" stehen. Über Bedeutung und Tragweite d...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / 7. Scheidung

Nach 18 Jahren zerbricht die Ehe zwischen Gisela und Frank S., da dieser ein Verhältnis hat. Gisela zieht aus, die beiden minderjährigen Kinder verbleiben beim vermögenden Vater. Kurz darauf sind die gemeinsamen Konten durch Frank geplündert. Gisela erfährt von ihrem Anwalt, dass sie gegen ihren Ehemann hohe Ansprüche aus Zugewinngemeinschaft hat, doch ihr fehlen die Mittel ...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / 2. Mietrechtliche Streitigkeiten

Durch den Ausnahmekatalog am Ende des § 266 Abs. 1 FamFG werden bestimmte Sachgebiete von der Zuständigkeit der Familiengerichte ausgenommen: die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallenden Streitigkeiten, Verfahren betreffend eines der in § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a bis k ZPO genannten Sachgebiete (so z.B. Streitigkeiten aus Bau- oder Architektenverträgen oder aus Bank-...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr