Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2.3 Belästigung

Wesentlich für das Vorliegen einer "Belästigung" ist nach § 3 Abs. 3 AGG die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds. Die unerwünschte Verhaltensweise muss geeignet sein, die Würde der betreffenden P...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Haftung des Verwalters ist nicht davon abhängig, dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen ist. Dem Verwalter obliegen vielmehr bereits gesetzlich geregelte Pflichten, bei deren Verletzung er sich den Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Die gesetzlich geregelten Pflichten des Verwalters ergeben sich dabei aus §§...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Schmerzensgeld

Rz. 33 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrages noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[41]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Schmerzensgeld

Rz. 1102 Das Schmerzensgeld ist zunächst nach dem Gesamtbeschwerdebild (resultierend aus Vorschädigung [z.B. Verkehrsunfall] und Arztfehler) zu bestimmen. Es ist fiktiv ein Schmerzensgeld nach den Vorschädigungen und deren Folgen zu schätzen. Rz. 1103 Die Differenz zwischen dem konkreten Betrag (Gesamtgesundheitssituation unter Einschließung von Verkehrsunfall und medizinisch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (7) Schmerzensgeld

Rz. 131 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 550 f. (a) Anspruchsberechtigung Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Schmerzensgeld

Rz. 6 Im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs ist Schmerzensgeld analog § 83 Abs. 2 SGB XII kein einzusetzendes Vermögen.[13] Der Zinsertrag jenseits der in § 31 BVG aufgeführten Beträge (Rentenbeträge + Zulagen) ist allerdings einzusetzen. Rz. 7 Etwas anderes kann gelten, wenn die Verfahrenskosten nur einen geringen Teil des bislang gezahlten Schmerzensgeldes ausmachen,[1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Antrag

Rz. 70 Die Bestimmtheit eines auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klageantrags setzt voraus, dass die zum Ersatz verpflichtenden Ereignisse bestimmt bezeichnet werden, damit über den Umfang der Rechtskraft des Feststellungsausspruchs keine Ungewissheit herrschen kann.[85] Zur Auslegung des Klageantrags kann dabei auf das Klagevorbringen Bezug genommen ...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Verwendung

Rz. 141 Das Schmerzensgeld gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 142 Für die Bezahlung eines Betreuers muss Schmerzensgeld nicht eingesetzt werden (§ 1836c Nr. 2 BGB a.F. i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII).[108] § 1880 BGB setzt § 1836c BGB a.F. fort.[109] Rz. 143 Zur Prozesskostenhilfe § 3 Rdn 6 f.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Bemessung

Rz. 135 Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Kapitalleistung geschuldet. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird eine Schmerzensgeldrente (gegebenenfalls neben einem Kapitalbetrag) gezahlt[98] (siehe § 1 Rdn 550 ff.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (cc)3. Schritt

Rz. 128 Entsprechend § 116 Abs. 2 SGB X ist bei den einzelnen kongruenten Schadengruppen anschließend kein Quotenvorrecht zugunsten des unmittelbar Verletzten mehr zu berücksichtigen, da dieses dem Geschädigten ein vom Gesetzgeber letztlich nicht gewolltes Quotenvorrecht wieder einräumen würde.[119] Rz. 129 Wie im Falle der Mithaftung eines Sozialversicherten das Schmerzensge...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Teilklage

Rz. 37 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 756 ff. Rz. 38 Die Teilklage ist von der unzulässigen Saldoklage abzugrenzen. Klagegründe müssen dem Klageantrag zugeordnet sein, vor allem bei einer Teilklage, die auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt wird und unter deren Summe bleibt.[47] Die Notwendigkeit zur Aufgliederung bzw. Staffelung besteht, wenn der Klage mehrere sel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 119 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[92] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[93] Rz. 120 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Übersicht

Rz. 107 Übersicht 2.5: Anspruch – Norm – Forderungsberechtigungmehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / g) Hinterbliebenengeld

Rz. 37 Hinterbliebenengeld unterliegt nach der Legaldefinition in § 24 Nr. 1 EStG (wie Schmerzensgeld) keiner Versteuerung, da es nicht als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Insolvenz

Rz. 48 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 576 ff. Rz. 49 § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Ehegatte

Rz. 4 Es besteht eine Prozesskostenvorschusspflicht des Ehepartners für eine Prozessführung aus einem Haftpflichtgeschehen[10] (Vorrang der Familiensolidarität gegenüber staatlicher Fürsorge[11]).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Reichweite des Vorbehaltes

Rz. 1167 Ist ein (formularmäßiger) Abfindungsvergleich für "Ansprüche gleich welcher Art für Vergangenheit und Zukunft" geschlossen, hat der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Vergleich solle entgegen seinem Wortlaut nur beschränkte Wirkung haben.[1199] Rz. 1168 Werden materielle und/oder immaterielle Ansprüche nach BGH-Rechtsprechung“ [1200] vo...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Anwaltskosten

Rz. 72 Hinweis Siehe § 2 Rdn 1581 ff. Rz. 73 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Rz. 74 Unterliegen bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten einzelne Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese anteilig zu erstatten.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1338 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Vorbehaltstext

Rz. 1147 Der Vorbehalt muss möglichst exakt umschrieben sein.[1180] Vor allem Formulierungen wie "bei erheblicher Verschlechterung", "bei Verschlimmerung" verursachen Probleme bei einer späteren Regulierung und sind daher nicht zu verwenden. Rz. 1148 Für den Erklärungsinhalt eines Abgeltungsvergleiches ist gleichgültig, wer (wie Anspruchsteller selbst, sein Anwalt oder der Re...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anspruchsberechtigung

Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). Rz. 134 Zum Schockschaden Rdn 46.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Schmerzensgeldrente

Rz. 550 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes § 2 Rdn 135 ff. Rz. 551 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[453] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen vorlie...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 552 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[648] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IX. Umsatzsteuer

Rz. 1581 Hinweis Siehe § 4 Rdn 61 ff. Rz. 1582 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende Umsatzsteuer ebenfalls zu übernehmen. Rz. 1583 Kann der Anspruchsberechtigte grundsätzlich die Vorsteuer absetzen, ist zu beachten, dass auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Ersatzberechtigten nicht alle Positionen der Umsat...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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AGS 07/2024, Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden

Mitbegründet von Dr. Gerhard Küppersbusch, fortgeführt von Heinz-Otto Höher. 14. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 397 S., 49,00 EUR Das vorliegende Werk von Küppersbusch/Höher ist das Standardwerk zu Personenschäden in Haftpflichtfällen. Dargestellt werden alle mit dem Eintritt eines Personenschadens einhergehenden Rechtsfragen. Die Darstellung erfolgt komprimiert...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Teilerledigung

Rz. 1566 Sind Teile des Anspruches bereits vor Abschluss des Abfindungsvergleiches durch Abrechnung erledigt, bleiben sie bei der Ermittlung des Gegenstandswertes für die Vergleichsgebühr unberücksichtigt.[1643] Rz. 1567 Hatte der Ersatzpflichtige z.B. vor einem Abfindungsgespräch, aufgrund dessen für Schmerzensgeld und Wertminderung weitere 4.000 EUR gezahlt werden, bereits ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Vorbehalt im Abfindungsvergleich

Rz. 1413 Hinweis Siehe Rdn 1149. Rz. 1414 Werden materielle und/oder immaterielle Ansprüche "nach BGH-Rechtsprechung" vorbehalten, beinhaltet dieser Vorbehalt nur unvorhergesehene und unvorsehbare Spätfolgen. Bei Abschluss des Vergleiches bereits absehbare Schäden sind abgegolten und werden vom Vorbehalt nicht erfasst.[1491]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Direktanspruch

Rz. 1417 Treten nach einer Abfindung Schäden auf, mit denen der unmittelbar Geschädigte nicht gerechnet hatte, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weiteren Schadenersatz.[1495] Der Ersatzverpflichtete soll sich darauf verlassen dürfen, dass die Angelegenheit für ihn mit dem Abfindungsvertrag endgültig erledigt ist.[1496] Rz. 1418 Der BGH [1497] lässt die Nachforderung (vor...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Zeitmoment

Rz. 945 Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigte darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[955] Rz. 946 Bei familienre...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 26 Hinweis Siehe auch Rdn 108 ff., § 1 Rdn 96 f. Rz. 27 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[33] Rz. 28 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt i.d.R., wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[34] Rz. 29 Die Bindu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Wirkung

Rz. 720 Hinweis Zur Feststellungswirkung § 3 Rdn 108 ff.; zum falschen Gegner/Beklagten und Zustellungsbevollmächtigten Rdn 836 ff. Rz. 721 Die Feststellungsklage[733] hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB); und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes[734] oder bei problematischem Feststellungsinteresse,[735] selbst bei unschlüssiger Klage[736] (auch Rdn 8...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Inhalt

Rz. 939 Die Verwirkung schließt – als ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) – die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus.[945] Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und dient – wie die Verjährung – dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Rz. 940 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr