Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 6 Tabellen / a) Arbeitslosenversicherung

Rz. 269 Den Beitrag (§§ 340, 341 SGB III) zur Arbeitslosenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 346 Abs. 1 SGB III). Ausnahmen regeln §§ 346 Abs. 1a–3, 347, 349a SGB III. Rz. 270 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (§§ 341 Abs. 4 SGB III, 159 ...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 277 Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung war bis zum 31.12.2002 in Abhängigkeit von der Rentenversicherungsgrenze (Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) definiert und betrug 75 % dieses Betrages (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 3 SGB V, § 157 SGB VI). Rz. 278 Seit dem 1.1.2003 wird die Beitragsbemessungsgrenze eigenständig bestimmt (§§ 223, 6 Abs. 6,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 28 Gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen (also nicht natürliche Personen) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwes...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Sozialhilfeempfänger

Rz. 1054 Die Krankenbehandlung von Sozialhilfeempfängern, die nicht versichert sind, wird von der Krankenkasse übernommen (§ 264 Abs. 2 SGB V). Zuständig ist diejenige Kasse, die sich die genannten Leistungsempfänger gewählt haben (§ 264 Abs. 3 SGB V). Rz. 1055 Bei Wegfall der Bedürftigkeit meldet der SHT diesen bei der Krankenkasse ab (§ 264 Abs. 5 SGB V). Rz. 1056 Ausländer,...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Mindestversicherungszeit

Rz. 371 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in jungen Jahren Verletzte (§ 53 SGB VI). Hinzu kommen die besonderen Zeiten nach §§ 35 ff. SGB VI. Rz. 372 Zeiten der Rentenversicherungsbefreiung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, z.B. durch Mitgliedschaft in einer berufss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Dauerhafte Beeinträchtigung

Rz. 1157 Für den Wiedereinstieg in Verhandlungen stellen Vorbehalte regelmäßig auf eine dauerhafte Beeinträchtigung ab und nicht auf solche, die lediglich kurzfristig (z.B. für den Zeitraum einer Materialentfernung) auftreten. Fehlt in der schriftlichen Ausformulierung des Abfindungsvergleiches der Hinweis, dass Neuverhandlung und weitere Zahlung nur bei Bestehen einer dauer...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Beitragsschaden der Krankenkasse

Rz. 435 Der Schaden, den eine Krankenkasse dadurch erleidet, dass ein Mitglied einer früheren Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, wodurch sich dann der Krankenkassenbeitrag verringert, ist als mittelbarer Schaden nicht erstattungsfähig.[326]mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Drittleistungsträger

Rz. 1259 Hinweis Siehe auch Rdn 850 ff. Rz. 1260 Sind Drittleistungsträger (vor allem SVT) anlässlich eines Schadenfalles eintrittspflichtig, kann die Regulierung mit dem Direktgeschädigten regelmäßig erst dann erfolgen, wenn die Leistungen der Dritten feststehen oder jedenfalls ausreichend überschaubar sind. Bei einem Abfindungsvergleich auch für die Zukunft müssen diese Dri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialrechtliche Messgrößen

Rz. 167 Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u.a. folgende sozialrechtliche Messgrößen:[139]mehr

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Blindenhilfe / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Leistung ist das Vorliegen von Blindheit. Diese Feststellung trifft auf Antrag die für die Durchführung des SGB XIV zuständige Behörde (grds. Versorgungsamt).[1] An die positive Entscheidung des Versorgungsamts ist damit auch der Sozialhilfeträger bei seiner Entscheidung über die Gewährung von Blindenhilfe gebunden.[2] Blinden Menschen stehen Perso...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 301 Während der Beitragssatz für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung durch Gesetz (§ 341 Abs. 2 SGB III, § 241 SGB V, § 55 Abs. 1 SGB XI) bestimmt wird, erfolgt die Festlegung für die Rentenversicherung durch Rechtsverordnung (§ 160 SGB VI). Der Beitragssatz wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen verändert.mehr

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Nachzahlung von freiwillige... / 2.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte für nahezu alle geltenden Nachzahlungsmöglichkeiten werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des Durchschnittsentgelts des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt werden, nach dem sog. "In-Prinzip" ermittelt.[1] Etwas anderes gilt, wenn das sog. "Für-Prinzip" anzuwenden ist, wie z. B. für die rentenrechtliche Abgeltung der wegen Heiratserstattung nach...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Bei Mitverantwortlichkeit

Rz. 121 Trifft den Sozialversicherten eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (auch schon z.B. bei fehlendem Unabwendbarkeitsbeweis) oder zur Höhe (z.B. kein Gurt/Helm; Mitwirkung bei Schadenvolumen), gilt kein Quotenvorrecht zugunsten des Verletzten bzw. seiner Hinterbliebenen.[116] Rz. 122 Da im Fall einer Mitverantwortlichkeit des Geschädigten diesem kein Befriedigungsvorrech...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Zeitraum

Rz. 436 Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind die Beiträge bis zum hypothetischen Eintritt in das Rentenleben zu ersetzen, wenn eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit bis dorthin angedauert hätte. Rz. 437 Der Zeitraum wird nach oben begrenzt durch das fiktive Erreichen der Altersrente, aber auch durch unfallfremde Erwerbsunfähigkeit oder sonstiges Ausscheiden aus der ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 2 Ambulante Leistungen zur Prävention/Nachsorge in zeitlich geringem Umfang

Versicherte, die ambulante Leistungen zur Prävention[1] oder Leistungen zur Nachsorge[2] in zeitlich geringem Umfang[3] erhalten, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld. Wenn gleichzeitig ein Anspruch auf Krankengeld[4] besteht, wird von der Krankenkasse trotz des ruhenden Anspruchs[5] das Krankengeld ausgezahlt.[6] Die Krankenkasse erhalten ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Abgrenzung

Rz. 876 Erbringen mehrere Drittleistungsträger gleichartige Leistungen an einen Geschädigten, sind sie gegenüber dem Ersatzpflichtigen bei ihrer Regressnahme Gesamtgläubiger. Nur soweit Leistungen lediglich von einem Drittleistungsträger erbracht werden, besteht dann insoweit Einzelgläubigerschaft. Rz. 877 Für die Forderungsberechtigung kommt es immer nur auf den "wirklich Be...mehr

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Aktueller Rentenwert / 1 Bestimmung

Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend dem in § 68 SGB VI vorgeschriebenen Verfahren bestimmt. Über dieses Verfahren ist der aktuelle Rentenwert grundsätzlich an die Entgeltentwicklung anzupassen.[1] Er wird zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung[2] oder in Ausnahmen auch durch ein Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnu...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.1 Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage).[1] Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen zurückgegriffen.[2] Wichtig Bemes...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Persönliche Aspekte

Rz. 375 Die persönlichen Voraussetzungen eines Rentenbezugsrechts sind gekoppelt an die jeweilige Rentenart. Abgestellt wird z.B. auf Lebensalter, Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung. Rz. 376 § 34 Abs. 4 SGB VI schließt den Wechsel in eine andere Rentenart (außerhalb der Hinterbliebenenversorgung) aus, wenn eine Altersrente bewilligt wurde.[297] Hingegen ist der Anspruch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Bei der Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentg...mehr

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Rentenanpassung / 7 Unfallversicherung

Renten, die auf Unfällen des jeweiligen Vorjahres oder eines früheren Jahres beruhen, werden i. d. R. ebenfalls zum 1.7. eines Jahres entsprechend dem Prozentsatz der Rentenversicherung angepasst.[1] Die Kinderzulage ist davon ausgenommen. Für Arbeitsunfälle vor 1992 nach den Vorschriften der DDR, die als Arbeitsunfälle i. S. der RVO galten, und ab 1992 in den neuen Bundeslände...mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Beitragsbemessung

Rz. 299 Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der Grenze in der Krankenversicherung (§ 55 Abs. 2 SGB XI regelt die Grenze für die Pflegeversicherung aber eigenständig). Die beitragspflichtigen Einnahmen richten sich ebenfalls nach den Regelungen des SGB V (§ 57 SGB XI). Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich in Ost und West an derselben Höhe aus.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Ausnahme

Rz. 144 Der relativen Theorie entsprechend sind in den Fällen der Mitverantwortlichkeit auf Seiten eines sozialversicherten Verletzten zunächst gemäß § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X die Ansprüche auf Anspruchsteller und Ersatzempfänger zu verteilen (Beispiel 1.3, Rdn 161). Hiernach ist der Kürzungsfaktor (Deckungssumme * Ersatzansprüche = Kürzungsfaktor) zu ermitteln, um welchen dan...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergibt sich aus §§ 66 bis 68 SGB IX. Bei diesen Leistungen ist auch dann ein Übergangsgeld zu berechnen, wenn der Versicherte aktuell weder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt noch Entgeltersatzleistungen bezogen hat.[1] Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird a...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Schadenabrechnung

Rz. 147 Vor einer Prüfung und Anwendung des § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X ist zuvor in zwei Schritten (a) Schadenbestimmung (1. Stufe) Rz. 148 Mit Blick auf die in § 116 SGB X angeordnete relative Berücksichtigung (Beispie...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 135 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 187 ff. Rz. 136 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Drittleistung und Forderungsübergang

Rz. 320 Hinsichtlich der künftigen Entwicklung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Rz. 321 Übersicht 1.4: Regress des Rentenversicherers nach §§ 116, 119 SGB Xmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 432 Wird der Nasciturus anlässlich einer unfallversicherten Tätigkeit der Mutter verletzt (z.B. anlässlich eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls, aber auch im Fall des § 11 SGB VII), ist auch die Leibesfrucht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Rz. 433 Ein unfallkausal behindert zur Welt kommende Kind erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Einleitung

Rz. 28 § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (für Arbeitsunfälle ab 1.1.1997) § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996) § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Bevorrechtigte Forderungsberechtigung

Rz. 92 Steht nur eine begrenzte, zur Befriedigung aller Schadenersatz Fordernden nicht ausreichende Geldmenge (Schadenersatzleistung) zur Verfügung, kommt es nicht immer zu einer gleichmäßig reduzierten Befriedigung aller Fordernden. Vielmehr gilt, dass derjenige, der auf einer höheren Stufe als Anspruchsberechtigter steht, ein besseres und damit weitergehendes Forderungsrec...mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / 5 Anrechnung von Einkommen

Auf das Verletztengeld sind gleichzeitig erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem jeweiligen Netto-Betrag anzurechnen.[1] Dieser ergibt sich beim Arbeitsentgelt, indem vom Brutto-Arbeitsentgelt die gesetzlichen Abzüge abgezogen werden. Vom Arbeitseinkommen wird für die Anrechnung ein Betrag in Höhe von 20 % des Brutto-Arbeitseinkommens abgez...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (dd)4. Schritt

Rz. 130 Zuletzt ist zu fragen, ob der Geschädigte durch den Übergang seiner Schadenersatzansprüche auf die Sozialleistungsträger sozialhilfebedürftig wird, so dass ein Forderungswechsel dann durch § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X ausgeschlossen wird. Tritt wegen einer Mitverantwortlichkeit des Geschädigten Sozialhilfebedürftigkeit ein, besteht – auch bei Mitverantwortlichkeit – ein Q...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 309 Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu festgesetzt (§§ 157, 159, 161 SGB VI). Rz. 310 Die beitragspflichtigen Einnahmen bestimmen §§ 161 ff., 228a, 279 ff. SGB VI.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur den halben Beitragssatz (§§ 55, 61 Abs. 7 SGB XI),[271] erhalten...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der 6. Familiensenat des OLG Hamm hat entgegen des 13. Familiensenats die Berechnung der abzusetzenden Fahrtkosten zutreffend unter Anwendung des Pauschalbetrages gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII i.V.m. § 3 Abs. 6 der Durchführungs-Verordnung zu § 82 SGB XII vorgenommen. Auch wenn der Pauschalbetrag i.H.v. 5,20 EUR pro Kilometer...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Schadenbestimmung (1. Stufe)

Rz. 148 Mit Blick auf die in § 116 SGB X angeordnete relative Berücksichtigung (Beispiel 1.3, Rdn 161) von Anspruchsquotierungen erfolgt zunächst die Schadenbestimmung zur Höhe (bei 100 % Verantwortung zu ersetzender Schaden) (1. Stufe).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rechtsnachfolger

Rz. 1469 Der ausnahmsweise gebilligte Anspruch, sich bereits vor Verzug sofort auf Kosten des Ersatzpflichtigen anwaltlicher Hilfe zu bedienen, steht ausschließlich (als höchstpersönliches Recht i.S.v. § 399 BGB)[1550] nur dem unmittelbar Verletzten zu und kann nicht durch Zession übertragen werden. Rechtsnachfolger (sei es aufgrund gewillkürter Rechtsnachfolge [Abtretung],[...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ausländer

Rz. 432 Zu ausländischen Versicherten siehe Rdn 354.mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.1 Übergangsgeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Übergangsgeldes sind 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung des § 67 SGB IX ermittelte Nettoarbeitsentgelt.[1] Auf dieser Basis wird das gestaffelte Übergangsgeld nach der Anpassung neu berechnet.[2]mehr