Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.4 Hilfe zur Erziehung nach Nr. 4

Rz. 15 Nach Nr. 4 sind vom Anwendungsreich bestimmte Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. erfasst; ursprünglich erfasste der Tatbestand nur die Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 (Buchst. a), in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 (Buchst. b) und in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35, sofern sie außerhalb der eige...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.5 Übertragungsmöglichkeit einzelner Aufgaben auf andere öffentliche "Stellen" (Abs. 5)

Rz. 19 § 85 Abs. 5 sieht vor, dass das Land, soweit es selbst überörtlicher Träger ist, einzelne seiner Aufgaben durch Landesrecht bis zum 30.6.1993 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen kann. Bayern hat – vormals in Art. 18 Abs. 1 BayKJHG und nun im Zuge des AGSG (Art. 31 Abs. 1) Aufgaben der Jugendarbeit den Bezirken übertragen. Darüber hinaus ermäch...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.3 Bereithalten/Anlage von Mündelgeld

Rz. 5 Gemäß Abs. 3 Satz 1 kann der Amtsvormund/-pfleger das Mündelgeld mit Genehmigung des Familiengerichts auf Sammelkonten des Jugendamtes bereithalten und anlegen, soweit eine Trennbarkeit und Rechnungslegung des Geldes einschließlich der Zinsen jederzeit gewährleistet ist. Die Genehmigung steht im Ermessen des Familiengerichts. Dabei hat es darauf zu achten, dass das Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 14 Rahmenverträge können anspruchsbegründend wirken; so kann z. B. eine Kostenübernahme bezogen auf eine an ein Heim angegliederte Schule für Erziehungshilfe in Betracht kommen, wenn der jeweilige Rahmenvertrag nach § 78f – hier § 6 Abs. 2 Satz 2 Buchst. f Rahmenvertrag für Baden-Württemberg – eine Übernahme der Kosten der Beschulung in einem sonderpädagogischen Bildungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 58 ist systematisch im Zusammenhang mit den Vorschriften zu den Beurkundungsaufgaben des Jugendamtes, also den §§ 59, 60zu sehen. Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird bei dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Die Eintragungen im Sorgeregister enthalten Sorgerechtserklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB, fami...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder mit ihrer Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.1 Unterstützungsfunktionen

Rz. 3 Die Pflicht des Jugendamtes zur Unterstützung des Familiengerichts bezieht sich auf alle Maßnahmen der Personensorge von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hierbei um eine andere Aufgabe i. S. d. § 2 Abs. 3. Die Unterstützungspflicht geht über die Mitwirkungspflicht nach Abs. 1 Satz 2 schon begrifflich, aber auch inhaltlich hinaus. Dem Inhalt und dem Umfang nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.1 Hilfsmerkmale

Rz. 3 Hilfsmerkmale sind Angaben, die der technischen Durchführung von Bundesstatistiken dienen; vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Bundesstatistiken werden gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 BStatG auf der Grundlage von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen erstellt. § 100 dient daher der Umsetzung von § 9 BStatG, wonach die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschri...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.4 Vorläufige Vormundschaft/Pflegschaft des Jugendamts

Rz. 12 Gemäß § 1781 Abs. 1 BGB bestellt das Familiengericht einen vorläufigen Vormund, wenn die erforderlichen Ermittlungen zur Auswahl des geeigneten Vormunds insbesondere im persönlichen Umfeld des Mündels im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch nicht abgeschlossen sind oder ein vorübergehendes Hindernis für die Bestellung des Vormunds besteht. Binnen 3 Monaten s...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 86 Abs. 1 knüpft die örtliche Zuständigkeit, soweit Leistungen nach diesem Buch an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern gewährt werden, an den gemeinsamen g.A. der Eltern im Bereich eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an. Die Vorschrift beschränkt sich dabei auf die "Leistungsgewährung" i. S. d. § 2 Abs. 2 und schließt die Erfüllung "anderer Aufgaben" nach § 2 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.3 Investitionskosten nach Satz 3

Rz. 29 Für den Bereich der Investitionen ist in Abs. 2 Satz 3 bestimmt, dass eine Erhöhung der Vergütung nur verlangt werden kann, wenn der nach § 78e örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Investitionsmaßnahme vorher (d. h. vor Beginn der Maßnahme) zugestimmt hat. Damit ist dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich ein Instrument der Beteiligung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.2.2 Verfolgungsverjährung

Rz. 16 Nach dem (abstrakten) Höchstmaß der Geldbuße berechnet sich der Zeitpunkt, ab welchem eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr zulässig ist (sog. Verfolgungsverjährung). In § 31 Abs. 2 OWiG sind die Fristen im Einzelnen gestaffelt angegeben. Danach verjährt in 2 Jahren die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.3 Verfahren bei der Verwaltungsbehörde

Rz. 19 Die Verwaltungsbehörde führt das Bußgeldverfahren nach den Bestimmungen des OWiG durch. Es ist ein schriftliches Verfahren. Der Umfang der Ermittlungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. In jedem Fall wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu äußern. Im gesamten Verfahren wird die Person, gegen die sich das Verfahren r...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.1 Grundtatbestände

Rz. 2 Abweichend von anderen Gesetzen hat der Gesetzgeber bei den Strafvorschriften nicht im Einzelnen angegeben, welche Verhaltensweisen als Straftaten zu ahnden sind. Vielmehr wird auf die in den "Grundtatbeständen" der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 angegebenen Handlungen Bezug genommen und nur ergänzend angegeben, unter welchen Voraussetzungen diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.7 Leistungen zum Unterhalt nach Nr. 7

Rz. 23 Nr. 7 stellt klar, dass in das Vereinbarungsrecht auch die Leistungen für Unterhalt einbezogen sind, sofern diese im Zusammenhang mit den Leistungen nach Nr. 4 bis 6 gewährt werden. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass die Einbeziehung nur dann erfolgt, wenn der Unterhalt Bestandteil der primären Erziehungs- oder Eingliederungshilfe ist. Die Formulierung ist nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.1 Erhebungsmerkmale Hilfen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 legt für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Erwachsene die Erhebungsstruktur fest. Rz. 6 Seit dem 10.6.2021 (durch das KJSG) ist nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nicht mehr der Name, sondern bei Trägern der freien Jugendhilfe nur noch deren Verbandszugehörigkeit Erhebungsmerkmal. Alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.2 Verhandlungsspielraum und (Privat-)Automomie

Rz. 13 Durch die Beschreibung eines offenen nicht abgeschlossenen Tatbestands möglicher Leistungsmerkmale wird zwar der Inhalt der Leistungsvereinbarung umrissen, letztlich ist die Regelung aber auch Ausdruck der Privatautonomie, da die Vertragspartner auch weitere – namentlich nicht genannte – Vertragsgegenstände vereinbaren können. Damit trägt das Gesetz dem Verhandlungssp...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter zur Zeit der Geburt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 87c Abs. 1 Satz 1 knüpft den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendamtes im Falle der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach § 1786 BGB an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der nichtehelichen Mutter an und erklärt – anders als in § 42 JWG – das Jugendamt für örtlich zuständig, in dessen Bereich die nichteheliche Mutter ihren Lebensmittelpunkt begründet. Auf den...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.3.5 Vollstreckung

Rz. 26 Eine durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße wird nach Rechtskraft durch die Verwaltungsbehörde selber vollstreckt. Eine vom Amtsgericht durch Beschluss oder Urteil rechtskräftig erkannte Geldbuße wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde vollstreckt. Einzelheiten des Vollstreckungsverfahrens sind in §§ 89ff. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.1.3 Beharrliches Wiederholen nach Nr. 2

Rz. 4 Auch hier knüpft die Strafvorschrift an die "Grundtatbestände" des § 104 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 an und setzt zusätzlich voraus, dass die Handlung beharrlich wiederholt worden ist; es handelt sich daher um ein sog. sukzessives Delikt. Kennzeichnend für diesen Deliktstypus ist ein immer wiederkehrendes Verhaltensmuster über einen längeren Zeitraum (Hochmayr, ZStW 2010 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 95 regelt die Überleitung von Ansprüchen des Kostenbeitragsschuldners gegen Dritte, die nicht Sozialleistungsträger sind, und tritt neben die Vorschriften zur Erhebung von Kostenbeiträgen. Die Vorschrift soll den Nachrang der Leistungen der Jugendhilfe sicherstellen. Die Vorschrift ist der Überleitungsvorschrift des § 90 BSHG nachgebildet und räumt dem öffentlichen T...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988 S. 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerst...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.3.2 Kenn-Nummer der hilfeleistenden Stelle nach Nr. 2

Rz. 7 In Nr. 2 sind statt des jeweiligen Aktenzeichens die Kennnummern der hilfeleistenden Stelle oder auskunftgebenden Einrichtung genannt (das Merkmal der Kenn-Nummer wurde erst durch das KiföG v. 10.12.2008, BGBl. I S. 2403, in Nr. 2 aufgenommen), im Zusammenhang mit § 28 ist die Kenn-Nummer des Wohnsitzes des Hilfeempfängers als Hilfsmerkmale benannt, soweit eine Hilfe n...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.7.3 Auskunftsanspruch des Jugendamtes am Ort des gewöhnlichen/tatsächlichen Aufenthalts über das Nichtvorliegen von Eintragungen (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 35 Der Inhalt der Mitteilungen über rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen zur elterlichen Sorge wird an die Erweiterung des Auskunfts- und Registergegenstandes um Sorgerechtsentscheidungen im Kontext von Kindeswohlgefährdung und Getrenntleben in § 58 angepasst. Die Mitteilungen enthalten künftig auch die Angabe, in welchen Bereichen die elterliche Sorge der Mutter e...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.8 Begrenzung der Fallzahl

Rz. 21 Abs. 3 schreibt eine Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft auf maximal 50 Vormundschaften und Pflegschaften je vollzeittätiger Mitarbeiterin bzw. vollzeittätigem Mitarbeiter des Jugendamtes vor, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften. Sind den Mitarbeitern neben der Führu...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 3 Literatur

Rz. 20 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.02.2007 – VR 8.110 My, JAmt 2007 S. 192; Gernert, Wohin gehört die so genannte Heimaufsicht in der Jugendhilfe?, ZfJ 1997 S. 1; ders., Landesjugendämter als regionale Beratungs- und Kompetenzzentren für Jugendhilfe, ZfF 1999 S. 112; Greß/Rixen/Wasem, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Abgrenzungsprobleme und R...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.2 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei keinem Elternteil, dann g.A. des Kindes (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1)

Rz. 32 Begründen die Eltern verschiedene g.A., steht ihnen zudem die Personensorge nicht zu und hatte darüber hinaus das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn bei keinem Elternteil seinen g.A., sieht Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1 die örtliche Zuständigkeit des Trägers vor, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche selbst zuletzt se...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt der Mutter bei nicht ermittelbarem gewöhnlichen Aufenthalt (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 7 Soweit der g.A. der Mutter nicht zu ermitteln ist, tritt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes ein, in dessen Bereich die Mutter ihren tatsächlichen Aufenthalt hat. Zur Begriffserläuterung des "tatsächlichen Aufenthalts" siehe auch Anmerkungen zu § 6.mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.4 Abgrenzung zur Wochenpflege

Rz. 25 Die Kindertagespflege unterscheidet sich von der Wochenpflege dadurch, dass es sich bei Letzterer um eine Vollzeitpflege gemäß § 33, unterbrochen durch Wochenendaufenthalte bei den Erziehungsberechtigten, handelt. Um Kindertagespflege handelt es sich allerdings dann noch, wenn das Kind sich nur vorübergehend werktags Tag und Nacht wegen ausbildungsbedingter Abwesenhei...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.2 Aufsicht durch das Jugendamt (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 übernimmt Satz 1 und 2 des bisherigen § 53 Abs. 3. Abs. 2 Satz 1 normiert eine von Weisungen des Familiengerichts unabhängige Überwachungs- und Aufsichtspflicht des Jugendamtes über die Pfleger und Vormünder in Bezug auf die Erziehung und Pflege der Mündel. Werden Mängel festgestellt, so weist das Gesetz dem Jugendamt allerdings keine Eingriffsbefugnisse zu. Vie...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.1 Aufgabenwahrnehmung durch das Jugendamt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 wird das Jugendamt Beistand, Pfleger oder Vormund, nicht der örtliche Träger oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Der Bundesgesetzgeber wollte nicht in die Personalhoheit des Jugendamtes als Teil der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 189 zu § 1774 BGB). Das Jugendamt regelt selbst die Aufgabenwahrnehmung durch seine Mitarbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2)

Rz. 31 Wenn Elternteilen mit verschiedenen g.A. die Personensorge nicht zusteht, weil sie ggf. im Rahmen eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB einem Vormund oder Personensorgerechtspfleger übertragen wurde, richtet sich die örtliche Zuständigkeit gemäß Abs. 3 mit Verweis auf die entsprechende Anwendung des Abs. 2 Satz 2 nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.9 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 20a Die Vereinbarungen sind nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB zu qualifizieren. Sie haben nicht die Beschaffung von Dienstleistungen gegen Entgelt, sondern die Klärung der Leistungsabwicklung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zum Gegenstand (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 18.3.2005, 12 B 1931/04).mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.6 Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot nach Satz 3

Rz. 19 Die Autonomie der Einrichtungsträger – wie sie diesen durch die Eröffnung des Verhandlungsspielraums im Sinne des Satz 1 eingeräumt ist – wird begrenzt durch die in vorgegebenen Maßstäbe, die nur geeignete, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen zulassen (vgl. Bay. VGH, Beschluss v. 4.10.2017, 12 ZB 17.1508). Das bedeutet, dass das Maß des zwingend N...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des personensorgeberechtigten Elternteils (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 43 Begründen die Eltern erstmalig nach Beginn der Leistung verschiedene g.A. oder verlegt ein Elternteil nach Hilfebeginn seinen Lebensmittelpunkt in einen anderen Jugendamtsbereich und kommt es deswegen dann zu verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalten, nachdem die Eltern zuvor einen gemeinsamen g.A. in einem Jugendamtsbereich hatten, so richtet sich die örtliche Zuständi...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie die Überschrift i. d. F. bis zum 31.12.2022 andeutet, normiert die Vorschrift Unterstützungsaufgaben des Jugendamtes, die für die Einleitung und Durchführung von Pflegschaften und Vormundschaften von Bedeutung sind. Abs. 1 verpflichtete das Jugendamt, dem Familiengericht geeignete Personen und Vereine für diese Aufgaben vorzuschlagen. Nach Abs. 2 war das Jugendamt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.3 Vormundschaft nach vertraulicher Geburt

Rz. 18a Der am 1.1.2023 in Kraft getretene Abs. 2a regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts, in dessen Bereich der Geburtsort des Kindes liegt, als gesetzlicher Amtsvormund nach § 1787 BGB in den Fällen einer vertraulichen Geburt. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen die Angaben nach § 26 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.3 Eltern

Rz. 9 Eltern i. S. d. die Zuständigkeit regelnden Norm des § 86 sind zunächst einmal der Vater und die Mutter eines Kindes; die Mutter ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Der Vater des Kindes ist, wer entweder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB) bzw. dessen Vate...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.1 Dauer der Beistandschaft

Rz. 5 Während die Amtspflegschaft kraft Gesetzes eintrat, ist die Beistandschaft als Hilfsangebot an die Eltern konzipiert. Gemäß § 52a Abs. 1 hat das Jugendamt unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten (vgl. die Komm. zu § 52a). Das Jugendamt wird gemäß § 1712 Abs. 1 BGB auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.2 Grenzen des Überleitungsanspruchs

Rz. 8 Die Überleitung eines Anspruchs ist zunächst durch die Höhe der Aufwendungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt. Sie ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, wenn zum einen auch bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Jugendhilfe gewährt werden müsste und zum anderen der Leistungsempfänger einen Kostenbeitrag zu leisten hätte. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.1 Mindest- und Höchstmaß

Rz. 5 Die in Nr. 1 und 2 angegebenen Straftaten können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Hinsichtlich der Freiheitsstrafe ist das Höchstmaß von bis zu einem Jahr angegeben. Ein Mindestmaß der Freiheitsstrafe ist nicht angegeben. Es gelten deshalb ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Danach ist das Minde...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3 Ziele der Förderung (Abs. 2)

Rz. 30 Absatz 2 benennt die gemeinsamen pädagogischen sowie betreuerischen Ziele von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, rechtlich ausgeprägt als Sollregelung. Daraus wird nochmals in besonderem Maße deutlich, was in der Definition der Tageseinrichtung durch das Wort "fördern" (Abs. 1 Satz 1) zum Ausdruck kommt, nämlich dass sich der Sinn der Betreuung in Tageseinricht...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.2 Jährliche Erhebung nach Satz 1 HS 1

Rz. 4 Die Erhebungen nach § 99 Abs. 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen. An diesem Grundsatz hat sich seit Einführung der Regelung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 nichts geändert (vgl. zum jährlichen Erhebungsgrundsatz auch die Gesetzesmaterialien zum KJHG: BR-Drs. 503/89 S. 110 = BT-Drs. 11/5948 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.4 Landesrecht

Rz. 12 Ebenso wie § 14 Abs. 3 BtOG enthält Abs. 4 eine Ermächtigung zum Erlass landesgesetzlicher Regelungen. Abs. 4 Satz 1 überlässt es dem Landesrecht, "das Nähere" zu regeln. Damit sind ergänzende und ausfüllende Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung gemeint. Abs. 4 Satz 2 erlaubt es, durch landesrechtliche Regelungen weitere Voraussetzungen für d...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter nach Vaterschaftsanfechtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Durch eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes wird erst zu einem späteren Zeitpunkt der Status der Nichtehelichkeit der Mutter festgestellt. Auch bei dieser Fallvariante knüpft der Gesetzgeber durch die Regelung in Abs. 1 Satz 2 an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter an. Örtlich zuständig ist demnach das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.5 Verantwortlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Nach § 76 Abs. 2 bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben, die sie zur Ausführung teilweise oder vollständig übertragen haben, verantwortlich. Diese Verantwortung wirkt sich zunächst auf das Verhältnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu den von der Jugendhilfe unmittelbar Betroffenen aus. Wendet ein Dritter ein, der Träge...mehr