Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten Abs. 1 werden lediglich noch Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 herangezogen. Soweit die Elternteile mit dem jungen Menschen zusammenleben, werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. Ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 sieht die Unterstützung des Familiengerichts, Satz 2 die Mitwirkung des Jugendamts in den darin genannten Verfahren vor. Seit dem Inkrafttreten des FamFG bezeichnen die Begriffe der Unterstützung und der Mitwirkung keine unterschiedlichen Formen des Tätigwerdens. Unterschieden wird vielmehr der in Abs. 1 Satz 1 grob umrissene umfassende Bereich, in dem da...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit für Aufgaben nach § 53 und § 53a (Abs. 1)

Rz. 3 Für die Wahrnehmung der in § 53 genannten Aufgaben knüpft § 87d Abs. 1 die örtliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegers oder Vormundes an und erklärt damit den örtlichen Träger für zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Zum Begriff des "gewöhnlichen Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.2.3 Weitergeltung nach Satz 4

Rz. 10 Durch Abs. 2 Satz 4 wird klargestellt, dass vereinbarte Vergütungen auch nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weiter gelten. Vereinbarungen gelten nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums nach Abs. 3 Satz 4 bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung weiter. Das gilt auch dann, wenn die Verhandlungspartner bereits neue Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.4 Vorläufige Vormundschaft/Pflegschaft des Jugendamts

Rz. 12 Gemäß § 1781 Abs. 1 BGB bestellt das Familiengericht einen vorläufigen Vormund, wenn die erforderlichen Ermittlungen zur Auswahl des geeigneten Vormunds insbesondere im persönlichen Umfeld des Mündels im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch nicht abgeschlossen sind oder ein vorübergehendes Hindernis für die Bestellung des Vormunds besteht. Binnen 3 Monaten s...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.4 Mitteilungspflichten

Rz. 9c Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet dasjenige Jugendamt, das in Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen Sorge nach § 155a Abs. 4 Satz 1 und § 162 FamFG angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 Satz 1 BGB den Eltern entweder ganz oder auch nur zum Teil gemeinsam übertragen wird, de...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.2 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 38 § 86 Abs. 4 Satz 2 setzt zum einen voraus, dass die Eltern oder der maßgebliche Elternteil im Inland keinen g.A. haben, ein solcher nicht feststellbar ist oder dass die Eltern (beide Elternteile) verstorben sind. Die Vorschrift setzt zum anderen voraus, dass auch das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A. hatte. Sind diese V...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 2.3.4 Kontaktdaten nach Nr. 4

Rz. 11 Nach Nr. 4 sind Hilfsmerkmale auch die Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person; soweit durch das KJSG mit Wirkung zum 10.6.2021 die Merkmale Telefonnummer sowie Faxnummer oder E-Mail-Adresse durch den Oberbegriff Kontaktdaten ersetzt wurde, hat der Gesetzgeber dies nur als redaktionelle Änderung angesehen (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.1 Antragserfordernis (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Sofern die Mutter ihren g.A. (ggf. durch Umzug) in den Bereich eines anderen Jugendamtes verlegt, hat das bisher die Amtsvormundschaft führende Jugendamt nach Abs. 2 Satz 1 – ungeachtet des Kindeswohls – die Weiterführung der Amtsvormundschaft beim Jugendamt des neuen gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Mutter zu beantragen. Das bislang zuständige Jugendamt kann gleichwo...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.3.2 Gewöhnlicher Aufenthalt des noch lebenden Elternteils (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 22 Lebt nur noch ein Elternteil, so ist der Systematik des § 86 folgend nach Abs. 1 Satz 3 auf den g.A. des noch lebenden Elternteils abzustellen. Auch hier ist ohne rechtlichen Belang, ob diesem Elternteil nur Teile des Sorgerechts zustehen, die komplette elterliche Sorge oder aber das Personensorgerecht überhaupt nicht zusteht.mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 wird das Jugendamt als Behörde nach Maßgabe der Vorschriften des BGB als Beistand, Pfleger oder Vormund tätig. Mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegeschaftsrechts sind ab 1.1.2023 die Rechtsinstitute der vorläufigen Amtspflegschaft und der vorläufigen Amtsvormundschaft hinzugekommen. Abs. 2 regelt die amtsinterne Organisation der Aufgabenübertragung....mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.3 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei beiden Elternteilen, dann g.A. des Elternteils, bei dem das Kind zuletzt den tatsächlichen Aufenthalt hatte (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 28 Für den Fall, dass die Eltern verschiedene g.A. begründen, beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht und das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Abs. 2 Satz 4) bei beiden Elternteilen seinen g.A. hatte, knüpft Abs. 2 Satz 3 die örtliche Zuständigkeit an den Elternteil an, bei dem sich das Kind oder der Jugendliche zuletzt tats...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.3 Folgen der Überleitung

Rz. 9 Mit der Überleitung geht die Forderung auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe als neuen Gläubiger über. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe tritt mit dem Übergang des Anspruchs in alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Anspruchsschuldner ein. Er kann den Anspruch nunmehr im eigenen Namen geltend machen, Einwendungen und Einreden des Dritten muss er gegen sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.2 Strafzumessung

Rz. 7 Innerhalb der vorgenannten Strafrahmen ist im Einzelfall auf eine schuld- und tatangemessene Strafe zu erkennen. Bei der konkreten Strafzumessung ist Grundlage die Schuld des Täters und die Wirkung der Strafe im Lichte einer Abwägung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände (§ 46 StGB). Eine Freiheitsstrafe kommt danach nur in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.4 Zweijährliche Erhebung nach Satz 3

Rz. 9 Satz 3 sieht in Abweichung vom jährlichen Erhebungszeitraum nach Satz 1 HS 1 eine zweijährlich Erhebung vor. Die Erhebungen nach § 99 Abs. 8 (Angebote der Jugendarbeit nach § 11) sollen ab 1992, die Erhebungen nach Abs. 9 (über die Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe und die dort tätigen Personen) sollten dabei ursprünglich zunächst erst ab ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.8 Begrenzung der Fallzahl

Rz. 21 Abs. 3 schreibt eine Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft auf maximal 50 Vormundschaften und Pflegschaften je vollzeittätiger Mitarbeiterin bzw. vollzeittätigem Mitarbeiter des Jugendamtes vor, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften. Sind den Mitarbeitern neben der Führu...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.2 Landesrechtliche Vorschriften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 28 Absatz 1 Satz 5 verweist auf das jeweilige Landesrecht, soweit es um die nähere Abgrenzung von Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Bestimmung "anderer geeigneter Räumlichkeiten" zur Leistung von Kindertagespflege geht. Diese besondere Unterstreichung landesrechtlicher Kompetenzen ist mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 m...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.1 Antrag nach Satz 1

Rz. 14 Wenn innerhalb von 6 Wochen nach der ersten schriftlichen Aufforderung zu Vertragsverhandlungen eine Vereinbarung nach § 78b Abs. 1 nicht zustande kommt, entscheidet auf Antrag einer Partei die Schiedsstelle. Die 6-Wochen-Frist berechnet sich von dem Tag an, an dem die schriftliche Aufforderung einer Partei der anderen Partei zugegangen ist. Eine vor Ablauf dieser Fri...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.2 Unterstützung und Ergänzung von Erziehung und Bildung in der Familie (Abs. 2 Nr. 2) und Hilfe bei der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 33 Nr. 2 und Nr. 3 formulieren die Ziele der Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung. Hier zeigt sich das gewandelte Verständnis der Kinderbetreuung weg von einer rein pädagogischen Leistung – häufig zur Vorbereitung auf die Schulausbildung und das Erlernen von Sozialkompetenzen im Umga...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.5 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 2 Satz 4 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 4 HS 2 bestimmt den Jugendhilfeträger zum örtlich zuständigen Träger, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhält, sofern die Eltern verschiedene g.A. bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge begründen, das Kind oder der Jugendliche weder bei einem Elternteil, noch in den letzten 6 Monaten selbst e...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.6 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Nr. 6)

Rz. 11 Entsprechend § 85 Abs. 2 Nr. 6 fällt in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der überörtlichen Träger die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen i. S. d. §§ 45 bis 48a. Das sind vor allem: Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung (§ 45); örtliche Überprüfung von Einrichtungen vor Ort (§ 46)...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.5 Entscheidung der Schiedsstelle

Rz. 19 Der Schiedsstelle steht im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit und des leistungsgerechten Entgelts i. S. d. § 78b und § 78c eine Einschätzungsprärogative zu. Zur Auslegung dieser Begriffe kann auf die Kommentierung zu § 78b und § 78c verwiesen werden (wegen der gerichtlichen Kontrolle vgl. die Komm. unten). Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7.3 Entsprechende Anwendbarkeit des Abs. 4 bei Aufgabe des g.A. im Inland oder Tod der Eltern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 48 § 86 Abs. 5 Satz 3 regelt die entsprechende Anwendbarkeit des Abs. 4, soweit die Eltern oder der maßgebliche Elternteil nach Beginn der Leistung entweder im Inland keinen g.A. (mehr) haben oder ein solcher nicht zu ermitteln sein sollte. In diesen Fällen richtet sich die örtliche Zuständigkeit gemäß Abs. 5 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 nach dem g.A. des Kindes oder Ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89b regelt in seinem Abs. 1 die Kostenerstattungspflicht des örtlichen Trägers, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) nach § 86 begründet wird. Soweit die Zuständigkeit an den g.A. nicht angeknüpft werden kann und (hilfsweise) nur der tatsächliche Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen in Betracht kommt, trifft die Erstattungspflicht den über...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.6 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft nach Nr. 7

Rz. 23 Soweit das Jugendamt als Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen (Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft) bestimmt ist (§§ 55, 56), müssen diese Daten nach Nr. 7 statistisch erfasst werden. Gleiches gilt bei einer Beistandschaft des Jugendamts und auch bei den das Jugendamt nach § 1712 BGB treffenden Aufga...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.9 Erhebungsmerkmale Träger i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 11 nach Abs. 9

Rz. 40 Abs. 9 definiert die Erhebungsstruktur für den Personalaufwand, d. h. zu den in Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen der Kinder und Jugendhilfe tätigen Personen. Rz. 41 Die bis zum Inkrafttreten der Regelung nach Abs. 9 durch das KJSG am 10.6.2021 erhobene Statistik der Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen war unzureichend. Das KJSG hat zu einer de...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.4 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Ganztagsförderungsgesetz

Rz. 48 Durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in § 98 in einer neuen Nr. 1a ein neuer Erhebungstatbestand eingefügt und die Erhebungspflicht auf Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 ausgedehnt (vgl. zum Gesetzesentwurf BT-Drs. 19/2...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.2 Begründung des Vorschlags

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 hat das Jugendamt seinen Vorschlag zu begründen. Damit wird die Vorschlagspflicht des Jugendamtes weiter konkretisiert. Nach Nr. 1 hat das Jugendamt dem Familiengericht die getroffenen Maßnahmen darzulegen. Für das Gericht soll damit nachvollziehbar werden, welche Ermittlungen vorgenommen wurden, um den am besten geeigneten Vormund zu finden. Dabei wird de...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.3 Beweiserhebung durch die Schiedsstelle nach Satz 1

Rz. 16 Die vom Gesetzgeber gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 gewünschte Verfahrensbeschleunigung schließt eine eigene Beweiserhebung der Schiedsstelle jenseits präsenter Beweise grundsätzlich aus, wenn dadurch der Abschluss des Verfahrens erheblich verzögert wird. Es ist zunächst Aufgabe der Verhandlungspartner, die zum Vergleich heranzuziehenden Einrichtungen zu benennen und die maß...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.2 Personensorgerecht steht beiden Elternteilen zu – g.A. des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 27 Sofern die Elternteile verschiedene g.A. begründen, die Personensorge dennoch gemeinsam ausüben (im Regelfall nach Trennung und Scheidung gemäß § 1687 BGB oder aufgrund von Sorgeerklärungen bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1626 a BGB), richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.4 Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2

Rz. 4b Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 der zwingende Inhalt der Vereinbarungen erweitert auf die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 (vgl. Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz). Rz. 4c Dies hat i. S. des Kindeswohls klarstellende Funktion und verfolgt den Zweck, die Qualitätsmerkmale zur Sicherung der Re...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2 Sachliche Zuständigkeiten des überörtlichen Trägers (Abs. 2)

Rz. 4 § 85 Abs. 2 bestimmt die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers und weist ihm bestimmte Aufgaben und deren Erledigung zu. Er ist lex specialis gegenüber Abs. 1, da dem Regelungsinhalt des Abs. 2 folgend die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch enumerative Aufzählung bestimmter Aufgaben eingeschränkt wird. Dies bedeutet, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.3 Zuweisung durch Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde (Abs. 7 Satz 2 HS 1)

Rz. 63 Für den Fall, dass der ausländische Minderjährige einem Verteilungsverfahren gemäß §§ 44 ff. AsylG unterliegt und insofern von der nach § 50 Abs. 4 AsylG zuständigen Landesbehörde einem Landkreis oder einer Gemeinde zugewiesen wird, knüpft die örtliche Zuständigkeit an diese Zuweisungsentscheidung an. Der Landkreis bzw. die Gemeinde, in dessen Bereich die Zuweisung de...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.4 Übergangsregelung nach Abs. 4

Rz. 16 Abs. 4 enthält eine Übergangsregelung für Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.1.1999 abgeschlossen worden sind (so ausdrücklich der Gesetzgeber, vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Diese gelten dann aber unverändert weiter. Nicht gefolgt werden kann insoweit der Auffassung des BVerwG (Beschluss v. 23.9.1997, 5 B 51/97), wonach der öffentliche Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.5 Datenerhebung zur Entwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Abs. 2

Rz. 45 Mit Urteil v. 29.1.2003 (1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) hat das BVerfG u. a. die Verpflichtung des Gesetzgebers festgestellt, die tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge im Hinblick darauf zu beobachten, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Dem ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung familienrec...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.4 Übermittlung an das Statistische Bundesamt nach Abs. 4

Rz. 12 Der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügte Abs. 4 begründet eine Ermächtigungsgrundlage zugunsten der statistischen Landesämter auf Übermittlung erhobener Einzeldaten an das Statistische Bundesamt. Rz. 13 Sinn der Regelung ist es, die bis dahin vorherrschende Praxis der Zusatzaufbereitunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 21c Inhaber des Anspruchs aus § 78b auf Übernahme des Entgelts ist allein der Leistungsberechtigte, dem gegenüber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, vorliegend also das Kind oder der Jugendliche (so im Ergebnis zutreffend: VG Potsdam, Urteil v. 25.8.2020, 7 K 2354/18 Rz. 28). Rz. 21d Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 36 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.5.2014, J 3.210 An – Pflichten des eine Beistandschaft geführt habenden Jugendamts bei einem Zuständigkeitswechsel, JAmt 2014 S. 251; DIJuF-Rechtsgutachten v. 27.2.2014, V 2.400/J 4.190 Lh – Ergänzungspflegschaft bei einer Auslandsmaßnahme – örtliche Zuständigkeit, Kontaktpflicht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, JAmt 2014 S. 522; DIJuF-Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.2 Förderung der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 6 § 85 Abs. 2 Nr. 2 weist dem überörtlichen Träger die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (zum Begriff des "anerkannten" Trägers der freien Jugendhilfe siehe auch die Erläuterungen zu § 75), insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung un...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.7 Beratung der Träger von Einrichtungen (Nr. 7)

Rz. 13 § 85 Abs. 2 Nr. 7 siedelt die sachliche Zuständigkeit für Beratungen der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung systematisch und folgerichtig beim überörtlichen Träger an, dessen Aufgabe u. a. darin besteht, die für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung erforderliche Erlaubnis zu erteilen und darüber hinaus die Heimaufsicht (vgl....mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.1 Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Pflegestellen nach Nr. 1 bis 3

Rz. 11 Wegen der gewachsenen politischen Bedeutung werden mit dem KICK als neue Erhebungstatbestände die Anzahl der Kinder und der in Tageseinrichtungen tätigen Personen (Nr. 1), der Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Nr. 2) sowie mit dem KiföG die Anzahl der Personen, die aufgrund einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 3 Satz 3 Kindertagespflege in Pflegestellen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.4 Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren

Rz. 15 In den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren fallen vor allem Kinderkrippen mit einer Gruppengröße von bis zu 10 Kindern. Die Einrichtungen sind meist ganztägig geöffnet. Sie bieten Räumlichkeiten sowohl für Spiel und Bewegung als auch für Ruhe und Schlaf. Hier wird ganz besonders auf eine Konstanz der Betreuungsperson geachtet, d. h. es werden mögl...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.4 Berücksichtigung von Betreuungsleistungen

Rz. 8 Abs. 4 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den Fällen, in denen Leistungen über Tag und Nacht erbracht werden, sich der junge Mensch jedoch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei dem Kostenbeitragspflichtigen aufhält, sondern auch von diesem über Tag und Nacht betreut wird, diese Betreuungsleistungen anzurechnen. Durch diese Regelung wird ein...mehr