Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.2 Beteiligte Institutionen am Netzwerk nach Abs. 2

Rz. 8a Abs. 2 regelt nicht abschließend und quasi beispielhaft, welche Einrichtungen und Dienste in die Netzwerke einbezogen werden sollen ("insbesondere"). Auch z. B. Familiengerichte müssen i. S. d. § 3 Abs. 2 in die Netzwerkstrukturen im Bereich Frühe Hilfen einbezogen werden (Salgo, ZKJ 2017 S. 254, 256; vgl. zu den möglichen Akteuren auch bei Lorenz, ZKJ 2016 S. 44, 47)...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.1 Strukturelle Zusammenarbeit im Kinderschutz nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 verpflichtet die Länder, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen, weiterzuentwickeln usw. Wie die Organisationsstruktur der Netzwerke ausgestaltet sein soll und welche Leistungsträger und Institutionen im einzelnen gemeint sind, bleibt jedoch völlig unklar. Entsprechende Aufgaben und Mitwirkungs...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1 – als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es sind daher Ausnahmen bei atypischen Fallgestaltungen möglich und denkbar. Rz...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016,S. 54; Cirullies, Neue ...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als programmatische Grundsatznorm stellt § 1 die mit dem BKiSchG verfolgten Ziele dar und leitet diese aus Art. 6 Abs. 2 GG her. Rz. 2a Dabei dient insbesondere § 1 Abs. 4 – Frühe Hilfe – dem Zweck, das Kind durch ein multiprofessionelles Frühwarn- und Interventionssystem zu schützen, das Erkennen konkreter Risiken für das Kind – nach Möglichkeit bereits vor der Geburt,...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.2 Pseudonymisierung nach Satz 2

Rz. 15 Damit einerseits angesichts der unklaren Situation die Identität der betroffenen Eltern und Kindern noch gewahrt bleibt, andererseits die Fachkraft aber in die Lage versetzt wird, eine qualifizierte Einzelfallberatung zu geben, sollen die übermittelten Daten pseudonymisiert werden (Abs. 2 Satz 2). Die Pseudonymisierung unterscheidet sich von der Anonymisierung dadurch...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 37 Ein Berufsgeheimnisträger verletzt seine Schweigepflichten, wenn er bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar das Familiengericht und nicht zunächst das Jugendamt informiert (Hoffmann, ZKJ 2020 S. 249, 251; Hoffmann, ZKJ 2020 S. 45.). Rz. 38 Berufsgeheimnisträgers sind nicht zur Mitwirkung an der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag b...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.4.1 Einsatz von Familienhebammen nach Satz 1

Rz. 18 Abs. 4 Abs. 1 regelt den Einsatz von Familienhebammen. Dies sind staatlich examinierte Hebammen mit landesgesetzlich geregelter Zusatzqualifikation. Mit ihrer Schlüsselrolle und ihrer besonderen Qualifikation kommt den Familienhebammen eine Lotsenfunktion im Rahmen von regionalen Netzwerken Früher Hilfen zu (hierauf verwies auch der Gesetzgeber in BR-Drs. 202/11 S. 27...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.1 Beratungsanspruch nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 betrifft die Fallgestaltung, dass jemand aus den in Abs. 1 genannten Personengruppen in einem Einzelfall die Beratung durch eine im Kinder- und Jugendschutz erfahrene Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung benötigt. Damit trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass die unter die Norm fallenden Berufsgruppen i. d. R. nicht vom Fach sind u...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.1 Informationsrecht der Eltern nach Abs. 1

Rz. 6 Abs. 1 begründet ein Informationsrecht und verweist in allgemeiner Form auf Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich der Eltern als Informationsangebote im Rahmen der frühen Hilfen. Rz. 7 Sinn der Regelung über die Inanspruchnahme präventiver Leistungen ist es, die Entwicklung des Kindes zu fördern und damit Nachteile zu vermeiden, die einen schädigenden Einfluss a...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 5 ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt; damit soll ein möglichst umfassender und lückenloser Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt gewährleistet werden (BR-Drs. 5/21 S. 124 = BT-Drs. 19/26107 S. 122). Der Gesetzgeber hat dies insbesondere damit begründet, dass bereits a...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022 S. 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 30 Luthe, Der örtliche Beirat im SGB II, ZfF 2012 S. 13.mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung nach dem SGB III übergangsweise noch nach dem Recht, das nach § 54a und § 130 SGB III bis zum 28.5.2020 gegolten hat. § 82 überträgt die Übergangsregelung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in § 450 Abs. 1 Satz 1 SGB III und zur ausbildungsbegleitenden...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 69 bezieht sich auf § 82a SGB XII. Dort ist ab dem 1.1.2021 ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen geregelt. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI erreicht haben, ein Betrag in Höhe von 100,00 EUR monatlich aus de...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 3 Literatur

Rz. 30 Nakielski, Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung, SozSich 2010 S. 165. Ruschmeier/Oschmiansky, Die Würfel sind gefallen! Organisationsnovelle des SGB II – Die Neuregelungen im Überblick, ZfF 2010 S. 169.mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Länder-Ausschuss

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Abs. 2 und 3 sind durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.5.2013 (BGBl. I S. 1167) mit Wirkung zum 1.8.2013 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerversammlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichstellungsbeauftragte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 44j greift das Ziel der Bundesregierung auf, Männer und Frauen gleichzustellen und insbesondere wegen des Geschlechts bestehende Dis...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Personalvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit dem Inkrafttreten des § 47 am 1.1.2005 wir...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlicher Beirat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäftsführer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 73 wurde durch Neufassung durch das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) mit Wirkung zum 1.6.2022 neu belegt. Die Vorgängerversion aus d...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechtigte Selbsthilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.5.2013 (BGBl. I S. 1167) mit Wirkung zum 1.8.2013 in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung eröffnete bei Einfügung in das SGB II mit Wirkung zum 1.8.2013 die Möglichkeit für Leistungsberechtigte, abweichend von dem in § 29 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.1 Übergangsrecht zur Erstattungsregelung nach § 40a (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 betrifft als Übergangsregelung maximal den Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 5.6.2014. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Das ist der Zeitraum von der Rechtsprechung des BSG bis zur 3. Beratung des maßgebenden Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Erstattungsansprüche nach § 40a entfallen, soweit der zur Erstattung verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in Unke...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Unterstützungsmaßnahmen zur Teilhabe an Arbeit und an Bildung wurden 2016 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX neu geregelt. Wegen der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben verweist § 21 Abs. 4 dementsprechend bereits auf § 49 SGB IX in neuer Fassung. Wegen der Hilfen zur Teilhabe an Bildung wurde der bis zum 31.12.2019 maßgebende § 54 SGB XII mit Wirkung ...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB II eingefügt. Damit wurde § 69 erneut belegt. Der frühere § 69 war mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschriften über die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX auch die Verweisungen in § 21 Abs. 4 Satz 1 und § 23 Nr. 2 zum 1.1.2020 entsprechend anzupassen. Sie schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach Maßgabe der Übergangsv...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistie...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Weisungszuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung zum 1.4.201...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 5.8.2014 durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen v. 28.7.2014 (BGBl. I S. 1306) neu an das SGB II angefügt. Zugleich wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2016 durch dasselbe Gesetz aufgehoben.mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) mit Wirkung zum 14.12.2020 in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschrif...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 5.8.2014 durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen v. 28.7.2014 (BGBl. I S. 1306) neu an das SGB II angefügt. Zugleich wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2016 durch dasselbe Gesetz aufgehoben. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 trifft eine Überga...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Deutscher Bundestag, Inanspruchnahme, Umsetzung und zukünftige Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, BT-Drs. 19/2268. Deutscher Verein, Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz, NDV 2012 S. 7.mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 In der gemeinsamen Einrichtung wird für die Beschäftigten eine Schwerbehindertenvertretung nach Maßgabe des § 94 Abs. 1 SGB I...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze v. 25.6.2021 (BGBl. I S. 2020) mit Wirkung zum 1.7.2021 in das SGB II eingefügt. Damit wurde § 71 neu belegt. 2 Allgemeinesmehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB II eingefügt. Damit wurde § 69 erneut belegt. Der frühere § 69 war mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grund...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Zum 1.1.2011 wurde Abs. 1 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (...mehr