Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.4 Alternativ zuständige Sozialleistungsträger

Rz. 58 In Anlehnung an die Bedarfslage (vgl. unter Abschnitt Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen, Rz. 53 ff.) und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen kommen als andere Sozialleistungsträger im Sinne von § 12 SGB I i. V. m. §§ 18 ff. SGB I insbesondere die Leistungsträger der Grundsicherung, aber auch die Agentur für Arbeit oder auch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Speicherung von Sozialdaten in der Kinder- und Jugendhilfe. Hinsichtlich des Begriffes der Datenspeicherung ist § 67 Abs. 6 Nr. 1 SGB X heranzuziehen. Die Datenspeicherung ist nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.3 Notwendiger Bedarf – Satz 2

Rz. 7 Der Leistungsumfang der Krankenhilfe nach dem SGB VIII ist weiter als nach dem SGB V (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.9.2021, § 40 Rz. 7). Sofern ein Anspruch auf Krankenhilfe besteht, muss nach Satz 2 im Einzelfall der notwendige Bedarf in voller Höhe befriedigt werden. Nach Satz 3 hat das Jugendamt im Rahmen der Krankenhilfe daher auch die Zuzahlungen und Eig...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.1 Laufende Leistungen nach Satz 1

Rz. 10 Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 durch laufende Leistungen gedeckt werden. Bezüglich der Sachaufwendungen gelten die einzelnen Bedarfsbestandteile des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB XII, insbesondere die in § 27 SGB XII genannt sind (Münder, § 39 SGB VIII, Rz. 7). Zum regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und damit zu d...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 63 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Sie ist mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügt worden. Mit dem 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) war u. a. der Begriff der "person...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.1 Tatsächlich anfallende Kosten nach Satz 1

Rz. 16 Bemessungsgrundlage für die laufenden Leistungen sind regelmäßig die tatsächlich anfallenden Kosten – § 39 Abs. 4 Satz 1. Abzustellen ist damit prinzipiell auf die konkreten Lebensverhältnisse in der Pflegestelle; eine Ungleichbehandlung zwischen den eigenen Kindern der Pflegeperson und dem Pflegekind soll damit vermieden werden (Münder, § 39 SGB VIII, Rz. 18; Wiesner...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.4 Datenschutz

Rz. 17 In der Regierungsbegründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 11/5948 S. 70) wird ausdrücklich auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes im Rahmen der Erziehungsberatung verwiesen. Der Schutz der persönlichen Angelegenheiten der Ratsuchenden vor einer Mitteilung an Dritte wird als wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beratung benannt (vgl. BVerfG, Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.5 Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach Satz 5

Rz. 29 Ist der Träger der Eingliederungshilfe der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger, gelten für ihn die Vorschriften für die Gesamtplanung ergänzend; das ordnet § 21 SGB IX an. Deshalb verweist Satz 5 für die Durchführung des Verfahrens zur Gesamtplanung auf die Vorschriften im Kapitel 7 (Gesamtplanung) des SGB IX; also auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 19 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Berg/Naudiet/Scheuerer-Englisch, Erziehungsberatung als Trennungs- und Scheidungsberatung, ZKJ 2022 S. 343; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.8.2011, Voraussetzungen einer wirksamen...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.1 Gesetzliche Ermächtigung nach Nr. 1

Rz. 14 Die Erhebung von Sozialdaten ohne Mitwirkung des Betroffenen ist nach Abs. 3 Nr. 1 dann zulässig, wenn eine gesetzliche Bestimmung dies vorschreibt oder erlaubt. Es muss sich um Bestimmungen mit Gesetzesrang handeln. Satzungsbestimmungen, sonstiges autonomes Recht und allgemeine Verwaltungsvorschriften genügen nicht. Der Gesetzesbegriff ist hier in einem materiell-rec...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 26 BFH, Urteil v. 30.11.2022, VIII R 13/19: Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. d. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung. Rz. 27 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.20...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37c ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.1 Begriff der Datenspeicherung

Rz. 5 Hinsichtlich des Begriffes der Datenspeicherung ist § 67 Abs. 6 Nr. 1 SGB X heranzuziehen. Speichern wird dort definiert als das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Sozialdaten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung oder Nutzung. Die Datenspeicherung ist nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.2 Barbetrag nach Satz 2 und Höhe des Barbetrags nach Satz 3

Rz. 11 Zum notwendigen Unterhalt zählt der Gesetzgeber mit § 39 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich auch einen angemessenen Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung (vgl. dazu 76. Arbeitstagung v. 4.5. bis 6.5.1994 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAGLJÄ – Mai 1994 (BAGLJÄ 1994) "Empfehlung für die Gewährung und Verwendung des Barbetrag(Taschengeld) gemäß...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.1 Zweckidentität nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 dürfen Sozialdaten zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Bei Übereinstimmung von Erhebungs- und Weiterverwendungszweck entfällt im Hinblick auf die Datenübermittlung und -nutzung damit eine eigenständige Zulässigkeitsprüfung. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Datenerhebung zweckorientiert (mit dem Ziel der weiter...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.2 Zulässigkeit der Datenerhebung nach Satz 1

Rz. 6 Nach Abs. 1 der Vorschrift dürfen Daten nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Das Abstellen auf die Aufgabenerfüllung entspricht dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung. Dieser Grundsatz erfährt durch die Bezugnahme der "jeweiligen" Aufgabe eine Einzelfallorientierung. Bei der Frage der Zulässigkei...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.3 Antrag

Rz. 29 Für eine weitere Hilfe i. S. d. § 41 ist eine eigene Antragstellung nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den jungen Volljährigen selbst notwendig. Der Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 hat eine andere Zielrichtung und einen anderen Rechtscharakter als der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.5...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 40 stellt den Grundsatz "Krankenhilfe folgt Erziehungshilfe" auf. Wird Hilfe zur Erziehung nach §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Damit stellt § 40 aus Gründen der Verfahrensvereinfachung den Grundsatz der Hilfe aus einer Hand auf; dies ist der zentrale Normzweck (zum Begriff vgl. Münder, § 40 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1 Unterstützungsanspruch durch Erziehungsberatungsstellen (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 sieht vor, dass Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen sollen. Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion. Die Geeignetheit ist daher nicht nur allgemein, sondern im Hin...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.5.1 Datenerhebung bei einer nicht leistungsberechtigten Person nach Satz 1

Rz. 30 Ist der Betroffene nicht zugleich Leistungsberechtigter oder sonst an der Leistung beteiligt, so dürfen die Daten nach Abs. 4 Satz 1 auch beim Leistungsberechtigten oder einer anderen Person, die sonst an der Leistung beteiligt ist, erhoben werden, wenn die Kenntnis der Daten für die Gewährung einer Leistung nach dem SGB VIII notwendig ist. Damit findet gesetzlich auc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.2 Dauer der Hilfe nach Satz 2

Rz. 19 In Satz 2 der Vorschrift ist vorgesehen, dass die Hilfe auf längere Zeit angelegt ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich meist bereits aus der Schwere der Gefährdung des Jugendlichen und der meist anfänglich nur gering ausgeprägten Neigung, Hilfe anzunehmen sowie aus der besonderen Zielsetzung, eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.6 Zuständigkeit für die Leistungserbringung – Erziehungsberatungsstelle und andere Beratungsdienste

Rz. 12 Zuständig für die Leistungserbringung einer Hilfe zur Erziehung durch die konkrete Hilfeart der Erziehungsberatung sind Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste. Es existiert keine Bestimmung, was unter einer Erziehungsberatungsstelle zu verstehen ist (so zutreffend Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 28 Rz. 28). Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 71 Bei der Fortführung der Hilfe über die Volljährigkeit hinaus handelt es sich um ein neues Leistungsverhältnis und nicht um ein einheitliches Leistungsverhältnis. Ein ursprünglich gestellter Hilfeantrag stellt daher keinen Folgeantrag dar. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 SGB IX (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.6. 2021, 12 B 636/...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.4 Kostenerstattungsregelung bei Amtshilfe nach Satz 4

Rz. 18 Satz 4 stellt klar, dass der zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe auch dann die Kosten des ortsnahen Trägers zu übernehmen hat, wenn letzterer im Wege der Amtshilfe tätig geworden ist (zur Kostenerstattung bei Beratung und Unterstützung von Pflegeeltern nach § 37 Abs. 2 vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.5.2009, J 8.220 DE, JAmt 2009 S. 305). Die Vorschrift dec...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 12 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion. Die Geeignetheit ist daher nicht nur allgemein, sondern im Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.6 Übersicht über Einzelfälle

Rz. 15 Die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs als Krankenhilfe nach § 40 zu erhalten, scheidet unterdessen aus. Während § 40 durch die Verweisung auf § 37a BSHG i. d. F. v. 23.3.1994, gültig vom 1.1.1994 bis 31.12.1995 eine solche Möglichkeit noch vorsah, ist der Verweis auf § 37a BSHG in der ab dem 1.1.1996 gültigen Fassung ersatz...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.3.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.3 Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen

Rz. 53 Der Jugendhilfeträger hat vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage des jungen Menschen, selbst zu prüfen, ob Leistungen anderer Sozialleistungsträger notwendig erscheinen und daher ein Zuständigkeitsübergang auf diese in Betracht kommt. Maßstab ist dessen individuelle Bedarfslage. Rz. 54 Die insoweit naheliegende Fallkonstellation ist die wirtschaftliche Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 40 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Sozialdaten dürfen nach dem Grundsatz des Abs. 1 nur zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Hinsichtlich der Begriffe der Datenübermittlung und -nutzung ist auf die Begriffsbestimmungen des SGB X, § 67 Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7, zurückzugreifen. Abs. 2 normiert zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Hilfeempfänger sind nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich Jugendliche, nicht jedoch Kinder. Die Hilfe richtet sich also nur an mindestens 14-Jährige (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2). Rz. 6 Soweit die Hilfeart analog auch für Hilfeempfänger angewendet wird, die jünger als 14 Jahre alt – also nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. Kinder – sind, so ist dies aufgrund des ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.2 Anspruchsinhaber – Leistungsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsinhaber einer Hilfe nach dieser Vorschrift ist, wie aus § 27 Abs. 1 folgt, der Personensorgeberechtigte (so zutreffend auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 29 Rz. 14), nicht das Kind oder der Jugendliche. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.3.2 Mindestalter des Kindes

Rz. 11 Bei der Geeignetheit kommt der Frage, welches Mindestalter der Hilfeempfänger – also das Kind oder der Jugendliche – haben muss, besondere Bedeutung zu. Entsprechend der Definitionen der Begriffe "Kind" und "Jugendlicher" nach § 7 ist die Hilfe von keinem Mindestalter abhängig. Eine Altersbegrenzung sieht die Vorschrift nicht vor, da der Gesetzgeber hier die Hilfe nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 31 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021 S. 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.5 Kindeswohlgefährdung nach § 8a bzw. § 4 KKG nach Buchst. d

Rz. 26 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 3 Nr. 2d der Vorschrift modifiziert. Die frühere Fassung stellte auf die Erforderlichkeit der Daten gemäß Abs. 3 Nr. 2 für eine gerichtliche Entscheidung, die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach dem SGB VIII ist, ab. Die Vorschrift nimmt nunmehr die Erforderlichkeit der Daten für die Erfüllung eines Schutzauftrages bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.2.1 Soll-Vorschrift – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 25 Bis zum 9.6.2021 war § 41 Abs. 1 Satz 1 auf der Rechtsfolgeseite als Soll-Vorschrift ausformuliert. Rz. 26 War daher nach der alten Rechtslage die Notwendigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung und die eigenverantwortliche Lebensführung zu bejahen, war die Hilfe daher in der Regelfallsituation für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 15a Für eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung) nach § 27 i. V. m. § 35 und §§ 39, 40 (intensive pädagogische Einzelbetreuung) besteht kein Versicherungstatbestand nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. SGB VII (Bay LSG, Urteil v. 22.9. 2020, L 3 U 57/18). Rz. 15b Anderweitige Ansprüche im Krankheitsfall, die nicht der gesetzlichen oder private...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.2 Entscheidungen des Familiengerichts und des Jugendrichters nach Satz 1 HS 2

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 gilt der Entscheidungsprimat des Jugendamtes auch in den Fällen, in denen Eltern durch das Familiengericht oder Jugendliche und junge Volljährige durch den Jugendrichter zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden (zum Verhältnis zur Entscheidung des Familiengerichts i. S. v. § 36a Abs. 1 Satz 1 HS 2 vgl. ganz allgemein auch: Münder, § 36...mehr