Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwöl...mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 20.6.2011 (BGBl. I S. 1114) wurden rückwirkend zum 1.1.2011 di...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 geändert und Abs. 1 Satz 5 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 13, Art. 17) angefügt. Diese Änderung wurde jedoch erst ...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte ausschließlich ein Außerkrafttreten des § 16i mit Wirkung zum 1.1.2025. Das bedeutete, dass Förderungszeiträume vor dem 1.1.2025 beginnen dürfen aber auch müssen, und dann über den 31.12.2024 hinaus andauern und weiterlaufen. Die Gesetzesbegründung selbst führt aus, dass Förderungsleistungen daher längstens bis zum 31.12.2029 erbracht werden könn...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.1 Auskunftspflichten der Maßnahmeteilnehmer

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind die Teilnehmenden auf Verlangen des Grundsicherungsträgers verpflichtet, Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden. Eine bestimmte Form der Auskunft ist nicht vorgesehen. Der Teilnehmer hat Auskunft über den Eingliederungserfolg zu erteilen. Dies...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.2 Besonderheit: Im Ausland lebende Versicherte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 40 Die in der deutschen Sozialversicherung versicherten Grenzgänger und sonstigen im Ausland wohnenden Versicherten, die von einer deutschen Krankenkasse Krankengeld beziehen, können von deren in- oder ausländischen Rentenversicherungsträgern grundsätzlich auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allerdings i...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff gilt die Legaldefinition von § 30 Abs. 3 SGB I. Danach hat der Antragsteller seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und nutzen wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Wohnung ist dabei ein Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung ...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.4 Unverzügliche Auskunft oder Mitteilung

Rz. 15 Sowohl Auskünfte als auch Mitteilungen sind der Agentur für Arbeit unverzüglich zu erstatten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Auskunft oder Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern zu erteilen. Eine Pauschalierung auf 7 Tage ab Kenntnis der Tatsachen ist nicht sinnvoll. Vielmehr sind nach allgemeinen Grundsätzen alle Umstände des Einzelfalls zu...mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 3 Materialien

Rz. 34 Verfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes zu § 62 SGB V: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlungen/_jcr_content/par/download/file.res/2021_06_17_Verfahrensgrundsaetze.pdf, zuletzt abgerufen am 15.2.2023. Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands vom 4.12.2013 in der Fassung vom 18./19.6.2019 zu Einnahmen zum Lebensunterhalt: https://www.vd...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.1 Anzeige- und Nachweispflicht bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Bereits nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I besteht die allgemeine Mitteilungspflicht für alle, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. § 56 konkretisiert diese Mitwirkungspflicht für die Antragsteller und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Antragste...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde zum 1.7.2006 und Abs. 4 zum 1.4.2006 geändert durch das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Rechtsentwicklung ent...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.2 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 2

Rz. 16 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist über die Erbringung von Geld- oder Sachleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn ein Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. "Dem Grunde nach" besteht der Anspruch, wenn alle materiellen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistungsgewährun...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bis zum 31.12.2010 geltende Abs. 1 bestimmte, dass "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Antrag erbracht werden. Nach der Neufassung werden "Leistungen nach diesem Buch", also dem SGB II, auf Antrag erbracht. Zudem ist Abs. 1 durch einen Satz 2 ergänzt worden, der bestimmt, dass Leistungen auf Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2, Abs. 4 bis 7 ges...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 36 Deutscher Bundestag, Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/21797. Gühlstorf, Die verfestigte Lebensgemeinschft im Ehegattenunterhalt und die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft nach dem SGB II, ZfF 2017 S. 180. ders., Wohnrecht und Sche...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB II § 53a Arbeits... / 2.2 Sonderregelung des früheren Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 ist durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. § 65 Abs. 8 bestimmt übergangsweise, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31.12.2022 aufgrund von Abs. 2 in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, auch weiterhin nicht als arbeitslos gelten, sofern die Voraussetzungen des Abs. 2 in der bis zum 31.1...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.11 Übergangsmöglichkeiten

Rz. 58 Abs. 10 erlaubt den Übergang zu einem anderen Arbeitsverhältnis nach § 16i durch Abberufung und erneute Zuweisung. Ebenso sind Übergänge aus Arbeitsverhältnissen nach § 16e a. F. und aus dem Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich, dafür müssen die speziellen Voraussetzungen aus Abs. 3 Nr. 2 und 3 nicht erneut vorliegen. Für alle Fallgestaltungen gil...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 1 Abs. 1 und 2 geht die staatliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Stärkung des Leitungsberechtigten zur Führung eines Lebens frei von steuerfinanzierten staatlichen Leistungen ebenso wie die individuelle Pflicht hervor, mangels der Grundsicherungsleistungen als bedingungsloses Grundeinkommen als Gegenleistung alle Möglichkeiten zur Been...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.4 Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Abs. 3)

Rz. 33 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist nicht nur für den Fall der vorherigen Ablehnung, sondern auch für Abbruch und für den Ausschluss des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem von ihm zu vertretenden Grund relevant. Brisante mögliche Rechtsfolge bei Zumutbarkeit ist die Möglichkeit der Feststellu...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.5 Folgen einer fehlenden oder zu späten Antragstellung

Rz. 30 Stellen Versicherte innerhalb der 10-Wochen-Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2). Eine fehlende bzw. zu späte Antragstellung des Versicherten wirkt sich deshalb im Einzelnen wie folg...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem 8. SGB II-ÄndG (Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen) hat der Gesetzgeber die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b mit Wirkung zum 1.1.2015 durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Zuweisungen ersetzt. Zuweisungen waren zuvor auf 5 Jahre bis Ende 2015 befristet. Mit den gesetzlichen Neureg...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 3 Literatur

Rz. 34 Feldhoff, "nicht jede Arbeit ist zumutbar" – Lohnwucher als Zumutbarkeitsgrenze, SGb 2006 S. 701. Hammel, Die (Un-) Zumutbarkeit der Ausübung von Arbeit durch EmpfängerInnen von Alg II, ZfF 2014 S. 155. Kreßel, Der verfassungsrechtliche Rahmen für Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGb 2020 S. 150. Rixen, "Hartz IV": Ist jede Arbeit zumutbar?,...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 3 Literatur

Rz. 44 Eichenhofer, Öffentlich-rechtliche Erstattung bei unstatthafter Beschäftigung gegen Mehraufwendungen, SGb 2012 S. 66. Pattar, Erstattungsansprüche bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs, SGb 2012 S. 631, 699. Steppler/Denecke, Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten und die Folgen einer Verweisung zum Sozialgericht, NZA 2013 S. 482.mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2 Verbrechen/Vergehen oder vorsätzliche Handlung (Abs. 1)

2.2.1 Voraussetzungen Rz. 6 Nach dem GR der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 9.12.1988 zu § 52 SGB V besteht die Möglichkeit der Leistungsbeschränkung dann, wenn sich der Versicherte eine Krankheit durch eine vorsätzliche (schädigende) Handlung (Rz. 7 f.) oder während eines von ihm begangenen Verbrechens (Rz. 9) oder während eines von ihm begangenen vorsätzlichen Vergehens ...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.3 Übermittlung durch gemeinsame Einrichtungen

Rz. 9a Wurden die Aufgaben nach § 44b Abs. 3 Satz 1 zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Einrichtung übertragen, so erhebt die gemeinsame Einrichtung sowohl für die Bundesagentur für Arbeit als auch für die Kommune (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) die Daten und übermittelt diese an die Bundesagentur. Die Ermächtigung für die Kommunen liegt auch insoweit in Abs. 1 Satz 1 und 2.mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 3 Literatur

Rz. 17 Brosius-Gersdorf/Gersdorf, Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofes gegenüber landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, SGb 2018 S. 585, 682. Hammel, Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Observationen durch Sozialversicherungsträger in der Schweiz – ein Vorbild auch für das deutsche System der sozialen Sicherung?, ZFSH 2019 S. 321.mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.5 Nichtanwendung von § 31 Abs. 1

Rz. 20 Zum 1.8.2016 ist Satz 2 eingefügt worden, der regelt, dass § 31 Abs. 1 keine Anwendung findet. Damit ist klargestellt, dass ein Verstoß gegen die in der Eingliederungsvereinbarung bzw. in dem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt geregelte Anzeige- und Bescheinigungspflicht keine Sanktionen nach den §§ 31 ff. zur Folge hat (BT-Drs. 18/8041 S. 60).mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.7 Folgebescheinigung

Rz. 23 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben an, hat der Leistungsberechtigte nach Abs. 1 Satz 4 dem Grundsicherungsträger eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die neue Bescheinigung ist nur dann abzugeben, wenn der Leistungsberechtigte zuvor der Nachweispflicht nach Satz 1 Nr. 2 unterlag. Auch die Folgebescheinigung hat ...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begründung S. 34 bis 36 ...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 42a ist eine Rahmenvorgabe für alle Darlehen im SGB II geschaffen worden. Einzelheiten zu den in Abs. 2 angesprochenen Aufrechnungen mit Darlehensrückforderungsansprüchen sind in § 43 geregelt.mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.7 Regelungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 bestimmt, dass die notwendigen Details bei der Festlegung von Art, Umfang und Form der Datenübermittlung von der Bundesagentur in gleicher Weise für Agenturen für Arbeit wie kommunale Träger geregelt werden und darüber das Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden herzustellen ist. Die ursprüngliche Gesetzesbegründung zu Abs. 4 bestimmte noch, dass die notwe...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.2 EU-Staatsangehörige (EU-Länder bis 30.4.2004)

Rz. 16b Ohne besondere Erlaubnis dürfen Bürger und deren Familienangehörige der Europäischen Union (Art. 39 EGV und VO EWG 1612/68, nicht jedoch der neuen Beitrittsstaaten, solange eine Übergangsregelung gilt, die von der Bundesregierung in Anspruch genommen wird) und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung auf...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr