Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Gesetzliche Rückforderungsansprüche

Rz. 5 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG umfasst zum einen die gesetzlichen Rückforderungsrechte. Im Einzelnen fallen darunter folgende gesetzlich normierte Rückforderungsrechte: Rz. 6mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Seine am 4.7.1979 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Familiengerichts vom 25.9.2007 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. [3] Während der Ehezeit (1.7.1979 bis 31....mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlichtungsverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooper...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.1 Rechtstechnische Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) wurde ein neuer § 82 in das SGB II eingefügt (später geändert durch das Beschäftigungssicherungsgesetz v. 3.12.2020, BGBl. I S. 2691). Rz. 4 Durch Art. 29 Nr. 1 und 6 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsc...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergangsregelung zu Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 921) mit Wirkung zum 1.7.2022 neu in das SGB II eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2024 werden die Überschrift und der Wortlaut der Vorschrift, die durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2 Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

2.2.1 Überblick Rz. 8 § 84 in der vom 1.7.2022 an geltenden Fassung bestimmt die Nichtanwendung des § 31a und nur eingeschränkte Anwendung des § 32 . Rz. 9 Die Vorschrift war rechtstechnisch nicht befristet, erst ab 1.1.2024 treten durch Neufassung andere Inhalte in Kraft. Inhaltlich wurde die Anwendung der Vorschrift jedoch im Wortlaut auf die Zeit bis zum 1.7.2023 begrenzt. D...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtstechnische Entwicklung der Vorschrift Rz. 3 Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) wurde ein neuer § 82 in das SGB II eingefügt (später geändert durch das Beschäftigungssicherungsgesetz v. 3.12.2020, BGBl. I S. 2691). Rz. 4 Durch Art. 29 Nr. 1 und...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausgangslage Rz. 3 In § 15a wurde durch die Bürgergeld-Gesetzgebung ein Schlichtungsverfahren mit Wirkung zum 1.7.2023 eingerichtet. Darin kommt der kooperative Ansatz des Gesetzgebers zum Ausdruck, Integrationsarbeit zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Augenhöhe zu organisieren. Rz. 4 Ein Schlichtungsverfahren kann im Zuge der erstmalig...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 921) mit Wirkung zum 1.7.2022 neu in das SGB II eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2024 werden die Überschrift und der Wortlaut der Vorschrift, die durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgung...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte zunächst das sog. Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für rd. 1 Jahr, beginnend ab 1.7.2022. Ab 1.1.2023 war das Moratorium aber abgelaufen, weil es durch das 12. SGB II-ÄndG aufgehoben wurde. Insoweit ist die Vorschrift in der Neuregelung des Bürgergeldes aufgegangen. Ihr Anwendungsbereich reduziert sich seither auf mögl...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.1 Ausgangslage

Rz. 3 In § 15a wurde durch die Bürgergeld-Gesetzgebung ein Schlichtungsverfahren mit Wirkung zum 1.7.2023 eingerichtet. Darin kommt der kooperative Ansatz des Gesetzgebers zum Ausdruck, Integrationsarbeit zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Augenhöhe zu organisieren. Rz. 4 Ein Schlichtungsverfahren kann im Zuge der erstmaligen Antragstellun...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.2 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen nach § 31, Abs. 1

Rz. 10 Für die Zeit des Sanktionsmoratoriums galt: Das Sanktionsmoratorium bezieht sich auf die Anwendung des § 31a insgesamt. Das bedeutet, dass alle nach § 31a zu treffenden Entscheidungen nicht getroffen werden: Das sind alle Entscheidungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 nach Maßgabe der Einzelregelungen in § 31a sowohl in Bezug auf erwerbsfähige Leistungsberec...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.4 Schlichtungsverfahren

Rz. 18 Die Schlichtungsstelle oder Schlichtungsperson hat das Schlichtungsverfahren zu begleiten. Es hat keinerlei Weisungskompetenz. Rz. 19 Die Schlichtungsstelle oder Schlichtungsperson hat darauf zu achten, dass die von der Trägerversammlung vorgegebenen "Formalitäten" eingehalten werden und auf einen effektiven Ablauf des Schlichtungsverfahrens hinzuwirken. Dabei sind ggf...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.3 Kompetenz der Trägerversammlung

Rz. 15 Die Trägerversammlung hat das Verfahren für die Schlichtung nach § 15b festzulegen. Es betrifft den Verwaltungsablauf und die Organisation. Dieses Verfahren ist auf geeignete Weise bekanntzumachen, damit auch der erwerbsfähige Leistungsberechtigte von dem Verfahren Kenntnis nehmen und sich daran halten kann. Das gilt auch in Fällen des § 6a, in denen der zugelassene k...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 § 84 in der vom 1.7.2022 an geltenden Fassung bestimmt die Nichtanwendung des § 31a und nur eingeschränkte Anwendung des § 32 . Rz. 9 Die Vorschrift war rechtstechnisch nicht befristet, erst ab 1.1.2024 treten durch Neufassung andere Inhalte in Kraft. Inhaltlich wurde die Anwendung der Vorschrift jedoch im Wortlaut auf die Zeit bis zum 1.7.2023 begrenzt. Diese Begrenzung...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.2 Einleitung des Schlichtungsverfahrens

Rz. 10 Ein Schlichtungsverfahren beginnt, wenn vom Jobcenter oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein solches eingeleitet wird. Dafür enthält das Gesetz keine Formvorschriften. Demnach dürfte eine formlose Erklärung genügen. Die beiden Träger der Grundsicherung haben einen Schlichtungsmechanismus zu verabreden, den im Falle der zugelassenen kommunalen Trägerschaft n...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans ist in § 15a ein Schlichtungsverfahren geschaffen worden. Konflikte können der Gesetzesbegründung zufolge insbesondere Unstimmigkeiten über Inhalte des Kooperationsplans sein, etwa zur Einbeziehung einer konkreten Integrationsmaßnahme in den Kooperationsplan. Es können aber...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.3 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen der Meldepflicht (§ 32), Abs. 2 und 3

Rz. 17 Das Sanktionsmoratorium bezieht sich eingeschränkt auch auf Verletzungen der Meldepflicht. Sanktionen nach § 32 können daher auch nach dem 30.6.2022 mit Einschränkungen weiterlaufen oder neu festgestellt werden und ablaufen. Abs. 2 und Abs. 3 sind erst im Gesetzgebungsverfahren durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales in den Beschlussvorschlag für den Deutschen Bun...mehr

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Sauer, SGB II § 15a Schlich... / 2.5 Ende des Schlichtungsverfahrens

Rz. 23 Das Schlichtungsverfahren endet 4 Wochen nach seinem Beginn, also der Einleitung durch das Jobcenter oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, den Ablauf zu unterbrechen. Auch die Trägerversammlung hat keine Kompetenz, das Ende abweichend zu bestimmen. Rz. 24 Das Schlichtungsverfahren kann früher, also vor Ablauf von 4 Woche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. LSt-Abzug und LSt-Abführung im Insolvenzverfahren

Von der zivilrechtlichen Begründung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitsentgelts ist die Verpflichtung zum Einbehalt der LSt gem. § 38 EStG zu unterscheiden: während der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns nach Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer entsteht, kommt es für die Verpflichtung zum Abzug von LSt ausschließlich auf die steuerlichen Vorschriften an[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber, nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Entlassungen vorzunehmen, so hat er dem Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und ihn schriftlich insbesondere zu unterrichten über die Gründe für die geplanten Entlassungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, die Zahl und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2.2 Grundstruktur

Rz. 10 Die Vorschrift beinhaltet daher im Kern folgendes: Der Unternehmer, der eine eigene vertragliche Verpflichtung nicht selbst erbringt, sondern eine Werk- oder Dienstleistung durch einen anderen Unternehmer, den er beauftragt hat, erbringen lässt haftet für die Zahlung des Mindestlohns durch den Subunternehmer an die Arbeitnehmer die zur Erbringung dieser Dienst- oder Werkl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Keine Haftung für Insolvenzgeld

Rz. 36 Grundsätzlich haftet der Auftraggeber gem. § 13 auch im Falle der Insolvenz des Sub- oder Nachunternehmers, da § 14 AEntG nicht zwischen der Ursache für die Nichtzahlung des Branchenmindestlohns unterscheidet.[1] Die Bundesagentur für Arbeit, soweit sie wegen der Insolvenz des Nachunternehmers Insolvenzgeld[2] zahlt, kann sich jedoch nicht auf § 13 berufen und vom Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Haftung für Leiharbeitnehmer

Rz. 32 Wenn der Auftraggeber selbst zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen Leiharbeitnehmer einsetzt, sieht § 13 für Fall, dass die Leiharbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber, dem Verleiher, den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, keine Haftung des Auftraggebers vor. Dieser haftet lediglich für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch ...mehr

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Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Leitsatz Ob eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, richtet sich danach, ob ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden. Normenkette § 5 Abs. 1 N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

Leitsatz 1. Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht. 2. Bezieht ein Steuerpflichtiger A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leitsatz Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von schwerbehinderten Klienten aus ihrem "persönlichen Budget" bezahlt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, da die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter so nicht erreicht werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten stritten darüber, ob die Bud...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Auskunfts- und Offenbarungspflicht (Absatz 3 Satz 1 und 2)

Rz. 10 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch besteht neben der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO (LG Hagen, JurBüro 2016, 546; BGH, Vollstreckung effektiv 2012, 74 = ZBB 2012, 231 = LMK 2012, 333523 = DB 2012, 1507 = WM 2012, 542 = EBE/BGH 2012, 98 = NJW 2012, 1081 = ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden (Absatz 3 Satz 1)

Rz. 17 Der Schuldner muss nach Abs. 3 Satz 1 die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben. Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, V...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialpädagogische Einzelbe... / Zusammenfassung

Begriff Die sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist vor allem für Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Volljährige (18-21 Jahre) bestimmt, die sich in einer besonderen Krisensituation befinden (z. B. Drogen-, Prostituierten-, Obdachlosen- oder Punkermilieu) und bei ihrer sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung eine intensi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 7 Zuständigkeit

Für die vorläufige Inobhutnahme ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Minderjährige vor der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich (also rein körperlich) aufhält.[1] Die vorläufige Inobhutnahme beginnt mit der Feststellung der Einreise durch eine Behörde, also i. d. R. durch Aufgriff oder Selbstmeldung. Für die (endgültige) Inobhutnahme ist das zugewie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verteilung bei unbegleitete... / 1 Verfahren

Innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung zur Verteilung durch das Jugendamt bei der Landesstelle[1] muss das Bundesverwaltungsamt das Land benennen, das zur Aufnahme verpflichtet wird. Welches Land das ist, richtet sich nach der Aufnahmequote. Die Aufnahmequote ist bislang nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmt.[2] Im Rahmen dieser Quote gilt eine Rangregelung: Zuerst wird das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesgruppen / Zusammenfassung

Begriff Die Erziehung in der Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie kommt regelmäßig für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter in Betracht, die unter Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten leiden. Wesentliche Komponente ist die schulische Förderung z. B. durch Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe. Bei der Erziehung in der Tagesgruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 6 Datenschutz

Diese Mitteilungen sind Übermittlungen[1] und sind zulässig[2]. Nur anvertraute Daten[3] dürfen nicht weitergegeben werden. Ebenso ist die Datenerhebung im Einschätzungsverfahren zulässig.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsvereinbarungen (Ra... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsvereinbarungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen und Diensten geschlossen. Der Leistungsberechtigte hat gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur dann einen Anspruch auf Übernahme des Entgelts für die Leistungen der Jugendhilfe, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von freien Trägern f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 2.2 Geeignete/notwendige Hilfe

Die Hilfe zur Erziehung muss geeignet und notwendig sein. Die Art der Hilfe ist geeignet, wenn sie den festgestellten erzieherischen Bedarf deckt und das Erziehungsdefizit beseitigt. Notwendig ist die Hilfe zur Erziehung, wenn zur Sicherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden Erziehung erforderlich ist. Hinweis Allgemeine Förderangebote Allgemeine Förderangebote dürfen ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / Zusammenfassung

Begriff Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des Minderjährigen entschieden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42a SGB VIII regelt die vorläufige Inobhutnahme ("Verteilungs-Inobhutnahme"), § 42b SGB VIII die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 3 Art/Umfang der Hilfe

Die konkrete Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. § 27 Abs. 2 SGB VIII verweist auf die Hilfearten der §§ 28 bis 35 SGB VIII. Der Hilfekatalog in den §§ 28 ff. SGB VIII ist nicht abschließend. Die einzelnen Hilfearten stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander. Bei Bedarf können auch mehrere Hilfen gleichzeitig gewährt werden. Zu den Hilfen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur R... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulanten oder stationären Leistungen der Krankenversicherung zur medizinischen Rehabilitation werden durch weitere, eigenständige Leistungen ergänzt. Dies sind (neben der unterhaltssichernden Leistung Krankengeld) z. B. Reise- und Fahrkosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining, Patientenschulungsmaßnahmen, Sozialmed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 9 Kostenerstattung an das Jugendamt

Das Land hat dem Jugendamt die Kosten der vorläufigen Inobhutnahme zu erstatten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 3 Betreuung durch das Jugendamt

Das Jugendamt hat den Unterhalt und die Krankenhilfe für den Minderjährigen sicherzustellen. Ferner hat das Jugendamt auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Schließlich muss das Jugendamt – nach einer Entscheidung über die Verteilung durch das Landesjugendamt – für eine "begleitete Übergabe" des Minderjährigen an das Jugendamt der endgültigen Inobhutnahme sorgen. Da das...mehr