Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sozialpädagogische Familien... / Zusammenfassung

Begriff Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung. Zielgruppe sind vor allem Familien mit jüngeren Kindern. Sie soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbst...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 4 Einschätzungsverfahren

Das Jugendamt muss mit einem Einschätzungsverfahren prüfen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet oder ob es die Verteilung ausschließt. Die Verteilung ist ausgeschlossen, wenn im Gesetz genannte Gründe dafür vorliegen. Konkret handelt es sich um die in § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SGB VIII genannten Gründe. Die in § 42b Abs. 4 SGB VIII genannten Gründe gelten ...mehr

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Soziale Gruppenarbeit / Zusammenfassung

Begriff Die soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist bestimmt für ältere Kinder (in der Regel ab 10 Jahren), Jugendliche (14-18 Jahre) oder junge Volljährige (18-21 Jahre) und soll bei Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen (wie z. B. Aggressivität, Straffälligkeit, Schulverweigerung, Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten sowie Beziehungsprobleme)...mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 4 Zuständigkeit

Für die bundesweite Verteilung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Es hat seinen Sitz in Köln und an einigen Außenstellen. Für die landesweite Verteilung ist i. d. R. das Landesjugendamt sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei mehreren Landesjugendämtern (nur NRW) nach Landesrecht.[1] Für die (endgültige) Inobhutnahme[2] ist sachlich und örtlich das...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung (West)

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

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Jugendhilfeausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Jugendhilfeausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er nimmt, in der zweigliedrig organisierten Behörde des Jugendamtes, gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Dabei ist die Verwaltung des Jugendamtes für die laufenden Geschäfte zuständig. Der Jugendhilfeausschuss trifft Entscheidungen von grundsätzlich fachlich...mehr

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Sozialpädagogische Familien... / 2 Betreuung/Begleitung

Die Betreuung und Begleitung der Familie hängt von den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls ab. Intensive Betreuung liegt regelmäßig nur bei einem Einsatz von 10-15 Stunden wöchentlich vor.[1]mehr

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Soziale Gruppenarbeit / 3 Methodische Ausgestaltung

Die sozialen Lernerfahrungen sollen durch den dynamischen Prozess in der Gruppe erworben werden. Der junge Mensch soll sich in der Gruppe wahrnehmen und sich selbst reflektieren. Die Gruppenarbeit ist durch themen- und gesprächsorientierte sowie aktions- und erlebnisorientierte Elemente ausgestaltet. Die Schwerpunkte richten sich je nach Zielgruppe, Alter, Bedarf und Dauer. ...mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / Zusammenfassung

Begriff Verteilung ist die Zuweisung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers innerhalb Deutschlands auf ein Land durch das Bundesverwaltungsamt. Innerhalb eines Landes erfolgt die Verteilung auf ein Jugendamt durch das Landesjugendamt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42b SGB VIII regelt die Verteilung. Zu berücksichtigen ist dabei die VO (...mehr

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Hilfe zur Erziehung / Zusammenfassung

Begriff Hilfe zur Erziehung sind individuelle und/oder therapeutische Hilfemaßnahmen für Familien mit Kindern. Sie sollen in schwierigen Lebenssituationen Entwicklungschancen eröffnen und individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Die Inanspruchnahme der Hilfeangebote für Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig. Hilfe zur Erziehung kann vom Personenberechtigten be...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.1 Ausschluss der Verteilung

Ein Grund für den Ausschluss der Verteilung kann die Möglichkeit einer Familienzusammenführung oder das Zusammenleben mit Geschwistern oder Freunden sein. Ein anderer, dass der Gesundheitszustand (z. B. eine Traumatisierung) nach ärztlicher Feststellung die Verteilung in den nächsten 14 Werktagen[1] verbietet. Ganz allgemein darf das Wohl des Kindes durch eine Verteilung nic...mehr

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Tagesgruppen / 1 Voraussetzungen für die Erziehung in der Tagesgruppe

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in der Tagesgruppe, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Erziehung in der Tagesgruppe im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Hinweis Tagesgruppe für Kinder mit seelischen Behinderungen und Jugendliche Die Erzie...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 1 Tatbestandsvoraussetzung

Tatbestandsvoraussetzung des § 42a SGB VIII ist die unbegleitete Einreise des Minderjährigen Diese liegt auch dann vor, wenn sich Personensorge- oder Erziehungsberechtigte[1] in Deutschland aufhalten; ebenso wenn die Minderjährige verheiratet ist.[2] Aufgabe des Jugendamts ist es dann, auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Gelingt diese, ist die vorläufige Inobhutnahm...mehr

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Sozialpädagogische Einzelbe... / 1 Voraussetzungen für die sozialpädagogische Einzelbetreuung

Bei Jugendlichen (14-18 Jahre) haben die Personensorgeberechtigten einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form einer sozialpädagogischen Einzelbetreuung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die sozialpädagogische Einzelbetreuung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Die Eignung u...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.2 Abschluss

Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens muss das Jugendamt eine Entscheidung darüber treffen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet. Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine die Verteilung vorbereitende Regelung (sog. schlichtes Handeln). Dies folgt auch daraus, dass eine Regelung über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Wi...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 1 Neuberechnung ab 1996

Seit Januar 1996 ist die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten (Kalendermonate, in denen Beitragszeiten mit Anrechnungszeiten, der Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zusammentreffen) verbessert worden[1]; werden weitere im Beitrittsgebiet zurückgelegte Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt.[2] Diese Neuregelungen gelten zunächst nur für Renten, die am 1.1.1996 od...mehr

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Soziale Gruppenarbeit / 1 Voraussetzungen

Bei älteren Kindern (i. d. R. ab 10 Jahren) und Jugendlichen (14-18 Jahre) haben die Personensorgeberechtigten einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in sozialer Gruppenarbeit ihrer Kinder, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und soziale Gruppenarbeit im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendi...mehr

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Sozialpädagogische Familien... / 5 Kosten

Die Inanspruchnahme der sozialpädagogischen Familienhilfe ist kostenfrei.[1]mehr

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Tagesgruppen / 2.3 Elternarbeit

Während der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe sollen durch Beratung und Unterstützung der Familie die Erziehungsbedingungen innerhalb der Familie derart verbessert werden, dass diese die Erziehung wieder selbst und ohne professionelle Hilfe übernehmen kann.[1]mehr

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Sozialpädagogische Familien... / 3.2 Bewältigung von Alltagsproblemen

Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe beanspruchen, befinden sich häufig in sozial schwierigen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder gesundheitlichen Notlagen. Diese vielfältigen Problemlagen sollen mit Hilfe der sozialpädagogischen Familienhilfe bewältigt werden. Hinweis Beistand Die sozialpädagogische Familienhilfe kann auch als Beistand nach § 13 Abs....mehr

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Ergänzende Leistungen zur R... / 1.4 Kostenübernahme anderer Rehabilitationsträger

Eine Kostenübernahme ist insbesondere auch durch die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) und gesetzliche Rentenversicherung (zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere nach Rehabilitationsmaßnahmen[1]) vorrangig vor der Bewilligung durch die Krankenkasse möglich.mehr

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Notsituation (Hilfe zur Beh... / Zusammenfassung

Begriff In einer Notsituation soll das Jugendamt die Eltern oder den alleinerziehenden Elternteil unterstützen, den entstandenen Betreuungsbedarf zu decken. Durch die Betreuung in einer Notsituation soll gewährleistet werden, dass sich das Kind weiterhin im gewohnten sozialen Umfeld aufhalten kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Kinder bei Beginn der Leistung noch nicht ...mehr

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Soziale Gruppenarbeit / 4 Verhältnis zu sozialen Trainingskursen nach dem JGG

Der soziale Trainingskurs erfolgt nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG auf richterliche Weisung. Er fällt inhaltlich unter die soziale Gruppenarbeit, ist aber im Gegensatz zur sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII nicht freiwillig.mehr

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Schulsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Schulsozialarbeit ist Jugendsozialarbeit, die direkt in der Schule oder zusammen mit der Schule angeboten wird. Die Schulsozialarbeit soll Kindern Erfolgserlebnisse innerhalb der Schule vermitteln. Sie berät bei Problemen und Schwierigkeiten um das Thema Schule die Eltern, Kinder und Lehrer. Zudem entwickelt sie gemeinsame Lösungen und pädagogische Strategien für den...mehr

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Teilleistungsstörungen / Zusammenfassung

Begriff Teilleistungsstörungen sind Funktionsstörungen in Bereichen des Denkens, Fühlens oder Sprechens. Sie führen zu ausgeprägten Leistungsminderungen. Die Leistungsdefizite sind nicht durch allgemeine Intelligenzminderung, neurologische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen oder durch mangelnde Förderung erklärbar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicheru...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann freie Träger der Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 8 Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung ist – im Unterschied zur endgültigen – für die vorläufige Inobhutnahme ausgeschlossen.[1]mehr

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Tagesgruppen / 2.2 Begleitung der schulischen Förderung

Durch schulische Förderung sollen Schwierigkeiten in der Schule, Schulängste und Schulverweigerung überwunden werden. Die Kinder sollen lernen, täglich ihre Hausaufgaben zu erledigen und Unterrichtsstoff aufzuarbeiten. Hinweis Erziehung in der Tagesgruppe als Familienpflege Nach § 32 Satz 2 SGB VIII kann die Erziehung in der Tagespflege auch in einer Pflegefamilie erbracht wer...mehr

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Tagesgruppen / 3 Kosten

Die Erziehung in der Tagespflege ist kostenbeitragspflichtig. Unter welchen Voraussetzungen Eltern und Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche oder junge Volljährige sich an den Kosten der Leistung beteiligen müssen, regeln die §§ 91 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 92 Abs. 1 Nr. 4 und 5 SGB VIII.mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die durch Landesrecht benannten überörtlichen und örtlichen Träger. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

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Sozialpädagogische Einzelbe... / 4 Kosten

Die sozialpädagogische Erziehungshilfe ist nach §§ 91 Abs. 1 Nr. 5c, 6 und 8 i. V. m. 92 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB VIII kostenbeitragspflichtig, wenn sie außerhalb des Elternhauses stattfindet.mehr

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Schiedsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Konflikten über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Besetzung der Schiedsstelle, die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden u...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 5 Mitteilungspflichten des Jugendamts

Das Jugendamt muss die vorläufige Inobhutnahme und das Ergebnis des Einschätzungsverfahrens der Verteilungsstelle mitteilen. Diese wird durch Landesrecht bestimmt, in der Regel ist es das Landesjugendamt. Die Mitteilung muss binnen 7 Werktagen erfolgen. Werktage sind Montag bis Freitag.[1] Die Verteilungsstelle muss innerhalb von 3 Werktagen dem Bundesverwaltungsamt den Minde...mehr

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Sozialpädagogische Familien... / 1 Voraussetzungen

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe, wenn allgemeine Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die sozialpädagogische Familienhilfe im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Damit die Hilfeform als geeignet bewertet werden kann, mu...mehr

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Ergänzende Leistungen zur R... / 2.1 Leistungsinhalt

Patientenschulung im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind interdisziplinäre, informationsorientierte, verhaltensorientierte und handlungsorientierte Maßnahmen für chronisch Kranke und ggf. ihrer Angehörigen bzw. ständigen Betreuungspersonen. Sie werden grundsätzlich in Gruppen durchgeführt. Patientenschulungen sind indikationsbezogen und dienen der Optimierung des Krankheitssel...mehr

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Sozialpädagogische Einzelbe... / 3 Form der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Für die konkrete Ausgestaltung der Betreuung gibt es keine Vorgaben. Dadurch soll sich die intensive Hilfestellung an den Problemen des Einzelfalls orientieren und daran ausgerichtet werden. Nach § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII soll sie bei Bedarf sozialpädagogische Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen erfassen und dadurch die jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklun...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 2.2 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten mit Beitrags- und Anrechnungszeiten

Für beitragsgeminderte Zeiten – also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind – gilt seit 1996: Sie erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte wie sie jeweils (unter Beachtung der begrenzten Gesamtleistungsbewertung) als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit...mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrens, insbesondere zu Anhörung [1] und Begründung.[2] Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für ...mehr

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Hilfe zur Erziehung / 2.1 Wohl des Minderjährigen

Eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung ist nicht gegeben, wenn der Personensorgeberechtigte seiner Erziehungsverantwortung nicht mehr eigenständig nachkommt. Aus dieser Situation heraus muss bei dem Minderjährigen eine Fehlentwicklung oder ein Rück- bzw. Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung drohen oder bestehen. Dieser sogenannte erzieherische Bedarf m...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 3 Gesamtleistungsbewertung (Ost)

Wenn Beitragszeiten sowohl im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost zurückgelegt sind, werden die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) aus Beitragszeiten zu allen Entgeltpunkten aus Beitragszeiten aufgeteilt. Das geschieht in der Weise, dass die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten mit den Entgeltpunkten ...mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 1 Leistungsvereinbarung erforderlich

Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig: Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform, Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

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Ergänzende Leistungen zur R... / 1.3 Rahmenvereinbarung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) hat eine Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining beschlossen. Diese soll sicherstellen, dass der Rehabilitationssport und das Funktionstraining als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach § 64 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Notsituation (Hilfe zur Beh... / 3 Leistungsabgrenzung zur Haushaltshilfe der Krankenversicherung

Eltern, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Voraussetzung für diese Leistung der Krankenkasse ist, dass einem Elternteil die Führung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Zudem muss im Haushalt ein Kind l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatzzeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Der Regelungsinhalt des Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht, berücksichtigt aber auch die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG, nach der eine Anerkennung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 251 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift enthält ergänzende Regelungen zur Anerkennung von Ersatzzeiten gemäß § 250 Abs. 1. Nach § 250 Abs. 1 können Ersatzzeiten grundsätzlich nur dann als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.3 Berücksichtigung von Ersatzzeiten erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass eine Ersatzzeit erst nach vollendetem 14. Lebensjahr eines Versicherten zurückgelegt werden kann. Die Regelung erfolgte vor dem Hintergrund, dass eine Beschäftigung i.d.R. nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres eines Versicherten aufgenommen wird und deshalb Beitragsverluste durch den Ersatzzeitentatbestand nicht eingetreten sind. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuständigkeit für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten in der knappschaftlichen Rentenversicherung Rz. 2 Grundsätzlich bestimmt § 133 den Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung die Versicherung durchzuführen hat. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die in e...mehr