Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.4 Weitere Regelungen

Rz. 11j Aufzahlungen zu den Vertragsleistungen darf der Pflegedienst nach Abs. 15 von der oder dem Versicherten weder fordern noch annehmen. Ebenso darf der Pflegedienst der oder dem Versicherten oder Dritten keinen finanziellen oder anderweitigen Vorteil aus der Inanspruchnahme und der Weitergabe sowie Vermittlung von Versorgungsfällen im Bereich der häuslichen Krankenpfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.3.2 Unterkunft und Verpflegung (stationär)

Rz. 18 Das nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) zustehende angemessene Entgelt für Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu bezahlen (Abs. 1 Satz 4). Mit dieser Vorschrift findet § 4 Abs. 2 Satz 2 seine Ausgestaltung. Bereits dort im die allgemeinen Vorschriften enthaltenden Ersten Kapitel macht der Gesetzgeber deutlich, dass als Zi...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingeführt worden. Das Gesetz ist am 3.8.2011 verkündet worden, sodass es nach Art. 7 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten ist. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsst...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 27.12.2010 (BGBl. I S. 2262) mit Wirkung zum 1.1.2011 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz) v. 26.7.2002 (BGBl. I S. 2874) eingeführte Vorschrift ist seit 1.8.2002 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.7.2008 ist Abs. 2 Satz 2 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG...mehr

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Sommer, SGB XI § 82b Ehrena... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Den Pflegeeinrichtungen können Kosten entstehen, etwa durch vorbereitende und begleitende Schulungen von Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, durch die Planung und Organisation von Einsätzen der ehrenamtlich tätigen Personen und Organisationen, durch die Leistung von Aufwendungsersatz an die ehrenamtlich Tätigen in Gestalt der Erstattung von Fahrkosten u. a. und durch d...mehr

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Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach § 82a ist die Ausbildungsvergütung berücksichtigungsfähig in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen bzw. anteilig berücksichtigungsfähig in der auf Pflegebedürftige i. S. d. SGB XI entfallenden Pflegevergütung. Sonderregelungen ergeben sich, wenn die Ausbildungsvergütung durch ein landesrechtliches Umlageverfahren (mit)finanziert wird. Mit der Neuregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der durch das IPReG erfolgten Änderung der Überschrift ist die Vorschrift der Erweiterung des Norminhalts entsprechend angepasst worden. Die Erweiterung des Norminhalts bezieht sich mit Wirkung zum 29.10.2020 auf die Zuständigkeit der Landesschiedsstelle auch für Versorgungsverträge, auf die Einrichtung einer Bundesschiedsstelle für die Rahmenempfehlungen und auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.4 Qualität der Leistungen

Rz. 9 Nach § 111 Abs. 7 Satz 2, der nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift entsprechend anzuwenden ist, bleiben Vereinbarungen nach § 137d Abs. 1 unberührt. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen nach § 137d Abs. 1 unverändert weitergelten. Nach dieser Rechtsgrundlage vereinbart der GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Empfehlungen nach § 37 Abs. 1 SGB IX mit den für die Wahrne...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.3.1 Pflegevergütung/Pflegesätze

Rz. 13 Die Pflegevergütung ist von den Pflegebedürftigen oder deren Kostenträgern zu tragen (Abs. 1 Satz 2). In der Praxis stellt die unmittelbare Kostentragung durch die Pflegekasse und ggf. ergänzend den Träger der Sozialhilfe den Regelfall dar. Die Leistungen nach Maßgabe der §§ 36, 38 oder 41 bis 43 stellen Sachleistungen dar mit der Folge, dass der Kostenträger unmittelba...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Aufgrund des Art. 3 des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 580) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 28.3.2020 eingeführt worden. Mit Art. 4 des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.4 Bundesvereinbarung zur ärztlich und pflegerischen Versorgung (Anlage 27 BMV-Ä)

Rz. 24 Nach der Präambel der Anlage 27 zum BMV-Ä verfolgen die Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen gemeinsam das Ziel, die an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen miteinander zu vernetzen sowie die Kommunikation und Zusammenarbeit zu stärken. Um diese verbesserte Versorgung für alle Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, werden auf der Grundla...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege war bis 31.12.1988 in § 185b RVO geregelt, welcher als § 132 mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V übernommen worden ist. Vom 1.1.1989 bis 30.6.1997 war die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zusammen mit der Versorgung mit Haushaltshilfe Bestandteil des § 132, bevor mit Wirkung zum 1.7.1997 die Versorgung mit häuslicher...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Elften Abschnitts des Vierten Kapitels des SGB V, der durch das GKV-VSG mit Wirkung zum 23.7.2015 neu gefasst worden ist. Sie trägt die Überschrift "Besondere Versorgung", durch die sie sich bereits von der Regelversorgung, der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, unterscheidet. Unter der Überschrift sind die bisherigen,...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.1 Erfüllung durch Überweisung

Rz. 17 Der Gesetzgeber geht bei Geldleistung von dem Regelfall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und unterstellt damit das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Form der Erfüllung. Auch wenn dieses nicht ausdrücklich oder konkludent durch die Angabe einer Bankverbindung erklärt wurde, kann der Leistungsträger daher durch Überweisung auf ein ihm bekanntes Konto des Em...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.7.2 Leistungserbringer als Vertragspartner

Rz. 11 Die für einen Vertrag über die besondere Versorgung infrage kommenden Leistungserbringer sind in Abs. 3 der Vorschrift abschließend aufgeführt. Inhaltlich entspricht Abs. 3 zunächst weitgehend dem bisherigen § 140 b Abs. 1, ist aber mit Wirkung zum 1.1.2021 nochmal erweitert worden. Zu den potenziellen Vertragspartner zählen nach Nr. 1 alle nach Kapitel 4 SGB V zur Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.5 Verfahrensregeln der Bundesebene (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 erfasst die ergänzende Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene, das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach Abs. 2 durch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu regeln. Dabei geht es in...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.1 Kooperationsverträge

Rz. 4 Die verallgemeindernde Überschrift "Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen" macht deutlich, dass es sowohl um die ambulante ärztliche Behandlung als auch um die ambulante zahnärztliche Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen geht. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus § 72 Abs. 1 Satz 2, der lautet, "Soweit sich die Vorschriften dieses Kapitels au...mehr

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Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit Satz 1 der Vorschrift wird vorgegeben, dass die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gemeinsam und einheitlich auf Antrag des jeweiligen Bundeslandes mit dem Land sowie mit einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern oder Ärztinnen und Ärzten, Verträge über die vertrauliche Spurensicherung schließen. Aus der Formulierung "schließ...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 eingeführt worden.mehr

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Jung, SGB VII § 86 Jahresar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingefügt worden und durch Artikel 7 des Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248, 2112) mit Wirkung zum 1.1.2021 außer Kraft getreten.mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.8 Schiedsstellenregelung für die Rahmenempfehlungen

Rz. 25 Kommt eine Rahmenempfehlung ganz oder teilweise nicht zustande, können die Rahmenempfehlungspartner die auf der Bundesebene gebildete Schiedsstelle nach § 111 Abs. 6 anrufen. Die Schiedsstelle ist dann aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten den betreffenden Rahmenempfehlungsinhalt festzusetzen.mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 2 des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) v. 10.2.2020 (BGBl. I S. 148) mit Wirkung zum 1.3.2020 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 75c IT-Sich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der Vorschrift sind die Partner der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Z) beauftragt worden, die erforderlichen Regelungen zu treffen, damit Überweisungsscheine künftig in elektronischer Form übermittelt werden können. Damit wird die Digitalisierung des Formularwesens in der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung fortentwickelt.mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.3 Familienzuschlag (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Der Familienzuschlag ist eine statische Größe und beträgt 70 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, wobei auf volle Euro-Beträge aufzurunden ist. 2.2.3.1 Nicht getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner Rz. 20 Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner ist der Familienzuschlag stets zu berücksichtigen, ohne dass eine tatsächliche Unterha...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.4 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt die wesentlichen Inhalte, welche die Verträge nach Abs. 1 enthalten müssen. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in Nr. 1 bis 7 enthaltene Auflistung nicht abschließend zu verstehen ist, sodass weitere Vertragsinhalte hinzukommen können. 2.4.1 Festlegung der für die Versorgungsform geeigneten Indikationen (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 7 Na...mehr

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Jung, SGB VII § 86 Jahresar... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 In die Neufassung des § 85 (Vorschrift über den Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst) wurde die bisherige Regelung des § 86 zum Jahresarbeitsverdienst für Kinder nicht nur übernommen, sondern zudem aus Gründen der Übersichtlichkeit systematisch vereinheitlicht. Dadurch wurde § 86 entbehrlich.mehr

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Sommer, SGB XI § 82b Ehrena... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fördert die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Personen und Organisationen, indem sie vorsieht, dass bestimmte Aufwendungen, die den Einrichtungen durch diese Zusammenarbeit entstehen, in den Pflegesätzen und Pflegevergütungen berücksichtigt werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 27.12.2010 (BGBl. I S. 2262) mit Wirkung zum 1.1.2011 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz –...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V und dort zum 3. Abschnitt, der durch die §§ 107 bis 114 die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen regelt. Zu den "anderen Einrichtungen" gehören auch die in der Überschrift genannten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die für den Krankenhausbereich gültigen Bestimmungen...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.9 Geltungsdauer der Vereinbarung bzw. des Schiedsspruchs (Abs. 7)

Rz. 30 Eine Vereinbarung nach Abs. 1 oder Abs. 3 oder ein Schiedsspruch nach Abs. 4 gelten nach dem Umkehrschluss des Abs. 7 zumindest solange, bis sie durch eine geänderte oder neue Vereinbarung oder einen neuen Schiedsspruch wirksam ersetzt werden. Eine Kündigung der Vereinbarung nach Abs. 1 oder Abs. 3 oder eines Schiedsspruchs ist frühestens nach einem Jahr möglich (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.3 Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Rz. 11e Für die psychiatrische häusliche Krankenpflege von Versicherten nach Abs. 2 ist nach § 5 Abs. 1 ein bestehender Vertrag für das jeweilige Bundesland nach § 132a Abs. 4 und eine Ergänzung mit den nachfolgenden Regelungen Voraussetzung. Nach Abs. 2 regelt diese Ergänzungsvereinbarung oder vertragliche Regelung nach Abs. 1 (nachfolgend Vereinbarung benannt) die Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.6 Schiedsverfahren (Abs. 4)

Rz. 21 Im Falle, dass sich die Partner der Vereinbarung nach Abs. 1 oder 3, der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer, nicht auf den Erstattungsbetrag für das neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel einigen sollten, sieht Abs. 4 ein Schiedsverfahren vor. Das Schiedsverfahren stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhä...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 5 Das Müttergenesungswerk ist eine Kurzbezeichnung für die gemeinnützige Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW); sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke. Der Stiftungszweck besteht insbesondere in der Gewährung finanzieller Zuwendungen an kur- und genesungsbedürftige Mütter, der Fö...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.6 Leistungsumfang der besonderen Versorgung (Abs. 2)

Rz. 8 Zum Leistungsinhalt der besonderen Versorgung gibt Abs. 2 den gesetzlichen Rahmen vor. Diese Rahmenvorgaben sind bei der Gestaltung der Selektivverträge bzw. der besonderen Versorgungsaufträge von den Vertragspartnern einzuhalten bzw. dürfen auch nicht überschritten werden. So wäre es z. B. nicht möglich, über einen Selektivvertrag "Wohlfühlmassagen" vertraglich zu reg...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zielt darauf ab, die gelegentlich als unzureichend bezeichnete ambulante ärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, Schnittstellenprobleme abzubauen und der gesetzlichen Krankenversicherung damit unnötige Transport- und Krankenhauskosten zu ersparen. Insbesondere an Wochenenden und zu anderen sprechstunden...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.1 Versorgungsvertrag

Rz. 3 Analog § 111 gilt für Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder für gleichartige Einrichtungen das Bestehen eines Versorgungsvertrags als Voraussetzung für den Leistungsanspruch des Versicherten (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 3 – Vorsorge und § 41 Abs. 1 Satz 2 – Rehabilitation); anderenfalls wäre die Krankenkasse nicht berechtigt, Kosten zu übernehmen oder zu erstatten. De...mehr

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Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.5 Änderungen durch das Pflegeberufereformgesetz

Rz. 12 Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe v. 17.7.2017 (Pflegeberufereformgesetz, BGBl. I S. 2581) wurde die Ausbildung neu geregelt. Kern der Reform ist das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die bisherigen 3 Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einh...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel des SGB V, das die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt, und dort zum 3. Abschnitt, der die Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen bestimmt. Zu den anderen Einrichtungen gehören auch die Einrichtungen des Müttergenesungswerk-Verbundes (MGW) bzw. gleichartige Einrichtungen. Die Überschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.1 Einzelverhandlungen

Rz. 11g Bei jeder Vergütungsverhandlung ist nach Abs. 7 eine Kostenkalkulation vorzulegen. Dabei sind in den Kalkulationsunterlagen für die Vergütungsverhandlungen die prospektiv kalkulierten voraussichtlichen Gestehungskosten transparent und plausibel darzulegen. Aus den Unterlagen muss die Kostenstruktur eines Pflegedienstes zu erkennen sein. Dabei ist der Verteilungsmaßst...mehr

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Sommer, SGB V § 75c IT-Sich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift werden auch solche Krankenhäuser, die nicht zu denen gehören, für die die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Kritisverordnung – BSI-Kritis-V nach § 10 Abs. 1 des BSIG) gilt, mit Wirkung zum 1.1.2022 verpflichtet, nach dem Stand der Techni...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.6 Bundesvereinbarungen zu einheitlichen Anforderungen für die elektronische Kommunikation Einsatz der Telemedizin in der Zusammenarbeit

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.1.2019 eingeführte Abs. 2a verpflichtet die Selbstverwaltung der Bundesebene, einheitliche und verbindliche Anforderungen für die elektronische Kommunikation zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den mit ihnen kooperierenden Ärzten zu bestimmen, damit die elektronische Zusammenarbeit schnittstellen- und sektorenübergreifend erfolgen ka...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel 8. Abschnitt des SGB V der mit Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern überschrieben ist und die §§ 132 bis 134a umfasst. Mit der Vorschrift ist auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) in die bisher generell bestehende ärztliche Befugnis zur Ausübung der Heilkunde am Menschen eingeg...mehr

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Sommer, SGB V § 86 Verwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern", zum 2. Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten" sowie zum 3. Titel "Verträge auf Bundes- und Landesebene". Aufgrund des Art. 12 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sind die Organe der Selbstverwaltung auf Bundeseben...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift soll mit dazu beitragen, die Patientensouveränität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei verkennt die Gesetzesbegründung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen von Anfang an eine Einrichtung der Selbstverwaltung ist, deren Organe nach den Vorschriften des SGB IV gewählt werden. Die Versicherteninteressen, die zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des 5. Abschnitts des 4. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln" überschrieben ist und neben der Vorschrift die §§ 124, 125 und 125b umfasst. Aufgrund des TSVG ist auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) der 5. Abschnitt mit Wirkung zum 11.5.2019 grundlegend neu ...mehr